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   EuGH, 11.11.2020 - C-300/19   

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https://dejure.org/2020,34826
EuGH, 11.11.2020 - C-300/19 (https://dejure.org/2020,34826)
EuGH, Entscheidung vom 11.11.2020 - C-300/19 (https://dejure.org/2020,34826)
EuGH, Entscheidung vom 11. November 2020 - C-300/19 (https://dejure.org/2020,34826)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    Marclean Technologies

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Massenentlassungen - Richtlinie 98/59/EG - Art. 1 Abs. 1 Unterabs. 1 Buchst. a - Begriff ,Massenentlassung" - Methode zur Berechnung der Zahl der Entlassungen - Zu berücksichtigender Referenzzeitraum

  • Wolters Kluwer

    Vorlage zur Vorabentscheidung; Sozialpolitik; Massenentlassungen; Richtlinie 98/59/EG; Art. 1 Abs. 1 Unterabs. 1 Buchst. a; Begriff Massenentlassung; Methode zur Berechnung der Zahl der Entlassungen; Zu berücksichtigender Referenzzeitraum

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Referenzzeitraum zur Berechnung der Zahl der Entlassungen für Feststellung des Vorliegens einer Massenentlassung ("Marclean Technologies")

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2021, 1155
  • ZIP 2020, 2417
  • EuZW 2021, 222
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 11.11.2015 - C-422/14

    Die Aufhebung eines Arbeitsvertrags infolge der Weigerung des Arbeitnehmers,

    Auszug aus EuGH, 11.11.2020 - C-300/19
    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass die Richtlinie 98/59 für die Zwecke der Berechnung der in ihrem Art. 1 Abs. 1 Unterabs. 1 Buchst. a Ziff. i und ii genannten Schwellenwerte nicht dahin ausgelegt werden kann, dass die Berechnungsmodalitäten für diese Schwellenwerte und damit diese Schwellenwerte selbst zur Disposition der Mitgliedstaaten stehen, da eine derartige Auslegung es den Mitgliedstaaten erlaubte, den Anwendungsbereich der Richtlinie zu verändern und ihr somit ihre volle Wirksamkeit zu nehmen (Urteile vom 18. Januar 2007, Confédération générale du travail u. a., C-385/05, EU:C:2007:37, Rn. 47, sowie vom 11. November 2015, Pujante Rivera, C-422/14, EU:C:2015:743, Rn. 31).
  • EuGH, 22.02.2018 - C-103/16

    Schwangeren Arbeitnehmerinnen darf aufgrund einer Massenentlassung gekündigt

    Auszug aus EuGH, 11.11.2020 - C-300/19
    Nach Art. 1 Abs. 1 Unterabs. 1 Buchst. a der Richtlinie 98/59 sind unter dem Begriff "Massenentlassung" solche Entlassungen zu verstehen, die ein Arbeitgeber aus einem oder mehreren Gründen, die nicht in der Person der Arbeitnehmer liegen, vornimmt, sofern bestimmte quantitative und zeitliche Voraussetzungen erfüllt sind (Urteile vom 10. Dezember 2009, Rodríguez Mayor u. a., C-323/08, EU:C:2009:770, Rn. 35, sowie vom 22. Februar 2018, Porras Guisado, C-103/16, EU:C:2018:99, Rn. 42).
  • EuGH, 18.01.2007 - C-385/05

    Confédération générale du travail u.a. - Sozialpolitik -Richtlinien 98/59/EG und

    Auszug aus EuGH, 11.11.2020 - C-300/19
    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass die Richtlinie 98/59 für die Zwecke der Berechnung der in ihrem Art. 1 Abs. 1 Unterabs. 1 Buchst. a Ziff. i und ii genannten Schwellenwerte nicht dahin ausgelegt werden kann, dass die Berechnungsmodalitäten für diese Schwellenwerte und damit diese Schwellenwerte selbst zur Disposition der Mitgliedstaaten stehen, da eine derartige Auslegung es den Mitgliedstaaten erlaubte, den Anwendungsbereich der Richtlinie zu verändern und ihr somit ihre volle Wirksamkeit zu nehmen (Urteile vom 18. Januar 2007, Confédération générale du travail u. a., C-385/05, EU:C:2007:37, Rn. 47, sowie vom 11. November 2015, Pujante Rivera, C-422/14, EU:C:2015:743, Rn. 31).
  • EuGH, 10.12.2009 - C-323/08

    Rodríguez Mayor u.a. - Vorabentscheidungsverfahren - Schutz der Arbeitnehmer -

    Auszug aus EuGH, 11.11.2020 - C-300/19
    Nach Art. 1 Abs. 1 Unterabs. 1 Buchst. a der Richtlinie 98/59 sind unter dem Begriff "Massenentlassung" solche Entlassungen zu verstehen, die ein Arbeitgeber aus einem oder mehreren Gründen, die nicht in der Person der Arbeitnehmer liegen, vornimmt, sofern bestimmte quantitative und zeitliche Voraussetzungen erfüllt sind (Urteile vom 10. Dezember 2009, Rodríguez Mayor u. a., C-323/08, EU:C:2009:770, Rn. 35, sowie vom 22. Februar 2018, Porras Guisado, C-103/16, EU:C:2018:99, Rn. 42).
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