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   EuGH, 11.11.2020 - C-809/18 P   

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https://dejure.org/2020,34829
EuGH, 11.11.2020 - C-809/18 P (https://dejure.org/2020,34829)
EuGH, Entscheidung vom 11.11.2020 - C-809/18 P (https://dejure.org/2020,34829)
EuGH, Entscheidung vom 11. November 2020 - C-809/18 P (https://dejure.org/2020,34829)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    EUIPO/ John Mills

    Rechtsmittel - Unionsmarke - Verordnung (EG) Nr. 207/2009 - Widerspruchsverfahren - Relatives Eintragungshindernis - Art. 8 Abs. 3 - Geltungsbereich - Identität oder Ähnlichkeit der angemeldeten Marke mit der älteren Marke - Unionswortmarke MINERAL MAGIC - Anmeldung ...

  • Wolters Kluwer

    Rechtsmittel; Unionsmarke; Verordnung (EG) Nr. 207/2009; Widerspruchsverfahren; Relatives Eintragungshindernis; Art. 8 Abs. 3; Geltungsbereich; Identität oder Ähnlichkeit der angemeldeten Marke mit der älteren Marke; Unionswortmarke MINERAL MAGIC; Anmeldung durch den ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (3)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuG, 15.10.2018 - T-7/17

    John Mills / EUIPO - Jerome Alexander Consulting (MINERAL MAGIC) - Unionsmarke -

    Auszug aus EuGH, 11.11.2020 - C-809/18
    Mit seinem Rechtsmittel begehrt das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) die Aufhebung des Urteils des Gerichts der Europäischen Union vom 15. Oktober 2018, John Mills/EUIPO - Jerome Alexander Consulting (MINERAL MAGIC) (T-7/17, im Folgenden: angefochtenes Urteil, EU:T:2018:679), mit dem das Gericht die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des EUIPO vom 5. Oktober 2016 (Sache R 2087/2015-1) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Jerome Alexander Consulting Corp.

    Das Urteil des Gerichts der Europäischen Union vom 15. Oktober 2018, John Mills/EUIPO - Jerome Alexander Consulting (MINERAL MAGIC) (T - 7/17, EU:T:2018:679), wird aufgehoben.

    Die von der John Mills Ltd in der Rechtssache T - 7/17 gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Amtes der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) vom 5. Oktober 2016 (Sache R 2087/2015 - 1) erhobene Klage wird abgewiesen.

  • EuG, 13.04.2011 - T-262/09

    Safariland / OHMI - DEF-TEC Defense Technology (FIRST DEFENSE AEROSOL PEPPER

    Auszug aus EuGH, 11.11.2020 - C-809/18
    Das Ergebnis, zu dem das Gericht im angefochtenen Urteil gelange, weiche nämlich von demjenigen ab, zu dem es im Urteil vom 13. April 2011, Safariland/HABM - DEF-TEC Defense Technology (FIRST DEFENSE AEROSOL PEPPER PROJECTOR) (T-262/09, EU:T:2011:171, Rn. 61), gelangt sei.

    Außerdem könne sich das EUIPO zur Stützung der von ihm geltend gemachten Auslegung nicht mit Erfolg auf das Urteil vom 13. April 2011, Safariland/HABM - DEF-TEC Defense Technology (FIRST DEFENSE AEROSOL PEPPER PROJECTOR) (T-262/09, EU:T:2011:171), berufen.

    Insoweit sei die Beschwerdekammer in Rn. 20 der streitigen Entscheidung, gestützt auf das Urteil vom 13. April 2011, Safariland/HABM - DEF-TEC Defense Technology (FIRST DEFENSE AEROSOL PEPPER PROJECTOR) (T-262/09, EU:T:2011:171, Rn. 64), davon ausgegangen, dass die Begriffe "Agent" und "Vertreter" in dieser Bestimmung weit auszulegen seien.

  • EuGH, 20.09.2017 - C-673/15

    The Tea Board / EUIPO - Rechtsmittel - Unionsmarke - Verordnung (EG) Nr. 207/2009

    Auszug aus EuGH, 11.11.2020 - C-809/18
    Dazu gehören insbesondere deren Art, Verwendungszweck und Nutzung sowie ihre Eigenschaft als miteinander konkurrierende oder einander ergänzende Waren oder Dienstleistungen (Urteil vom 20. September 2017, The Tea Board/EUIPO, C-673/15 P bis C-676/15 P, EU:C:2017:702, Rn. 48 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 12.09.2019 - C-541/18

    Deutsches Patent- und Markenamt (#darferdas?) - Vorlage zur Vorabentscheidung -

    Auszug aus EuGH, 11.11.2020 - C-809/18
    Soweit John Mills der Beschwerdekammer vorwirft, Art. 8 Abs. 3 der Verordnung Nr. 207/2009 im vorliegenden Fall für anwendbar erachtet zu haben, obwohl nicht alle Waren, auf die in der Anmeldung der angegriffenen Marke Bezug genommen werde, mit den von der älteren Marke erfassten Waren identisch seien, ist darauf hinzuweisen, dass in dieser Bestimmung zwar keine Rede von den Waren oder Dienstleistungen ist, für die die Marke angemeldet wird, doch besteht die wesentliche Funktion einer Marke darin, auf die betriebliche Herkunft der erfassten Waren oder Dienstleistungen hinzuweisen (Urteil vom 12. September 2019, Deutsches Patent- und Markenamt [#darferdas?], C-541/18, EU:C:2019:725, Rn. 18).
  • EuGH, 18.06.2009 - C-487/07

    DER INHABER EINER MARKE KANN DIE VERWENDUNG EINER VERGLEICHSLISTE VERBIETEN, IN

    Auszug aus EuGH, 11.11.2020 - C-809/18
    Daher ist die Ähnlichkeit der einander gegenüberstehenden Marken zwecks Anwendung von Art. 8 Abs. 3 der Verordnung Nr. 207/2009 nicht anhand des Bestehens von Verwechslungsgefahr zu beurteilen, da diese Voraussetzung Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung eigen ist (vgl. entsprechend Urteil vom 18. Juni 2009, L'Oréal u. a., C-487/07, EU:C:2009:378, Rn. 34 bis 36).
  • EuGH, 16.11.2004 - C-245/02

    DIE VERWENDUNG EINES HANDELSNAMENS, DER MIT EINER MARKE IDENTISCH ODER DIESER

    Auszug aus EuGH, 11.11.2020 - C-809/18
    Als Partei des TRIPS-Übereinkommens ist die Union überdies verpflichtet, ihr Markenrecht im Rahmen des Möglichen im Licht von Wortlaut und Zweck dieses Übereinkommens auszulegen (Urteil vom 16. November 2004, Anheuser-Busch, C-245/02, EU:C:2004:717, Rn. 42 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 25.06.2020 - C-24/19

    Ein Erlass und ein Rundschreiben, die die allgemeinen Voraussetzungen für die

    Auszug aus EuGH, 11.11.2020 - C-809/18
    Die Entstehungsgeschichte einer Bestimmung des Unionsrechts kann ebenfalls relevante Anhaltspunkte für ihre Auslegung liefern (Urteil vom 25. Juni 2020, A u. a. [Windkraftanlagen in Aalter und Nevele], C-24/19, EU:C:2020:503, Rn. 37 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 14.04.2021 - T-579/19

    The KaiKai Company Jaeger Wichmann/ EUIPO (Appareils de gymnastique ou de sport)

    Die Entstehungsgeschichte einer Bestimmung des Unionsrechts kann ebenfalls relevante Anhaltspunkte für ihre Auslegung liefern (vgl. Urteil vom 11. November 2020, EUIPO/John Mills, C-809/18 P, EU:C:2020:902, Rn. 55 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Art. 2 Abs. 1 des TRIPS-Übereinkommens sieht wiederum vor, dass die Vertragsstaaten in Bezug auf die Teile 11, 111 und IV dieses Übereinkommens die Art. 1 bis 12 und 19 der Pariser Verbandsübereinkunft befolgen (vgl., zum Markenrecht, Urteile vom 16. November 2004, Anheuser-Busch, C-245/02, EU:C:2004:717, Rn. 42 und die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 11. November 2020, EUIPO/John Mills, C-809/18 P, EU:C:2020:902, Rn. 64).

  • EuGH, 27.02.2024 - C-382/21

    EUIPO/ The KaiKai Company Jaeger Wichmann - Rechtsmittel - Geistiges Eigentum -

    Daraus folgt, dass die Verordnung Nr. 6/2002 so weit wie möglich im Einklang mit dem TRIPS-Übereinkommen und demnach mit den in der Pariser Verbandsübereinkunft aufgestellten Regeln, die wie ihr Art. 4 in das TRIPS-Übereinkommen aufgenommen wurden, auszulegen ist (vgl. entsprechend Urteile vom 15. November 2012, Bericap Záródástechnikai, C-180/11, EU:C:2012:717, Rn. 70 und 82, sowie vom 11. November 2020, EUIPO/John Mills, C-809/18 P, EU:C:2020:902, Rn. 64 und 65).
  • EuG, 28.06.2023 - T-145/22

    CEDC International/ EUIPO - Underberg (Forme d'un brin d'herbe dans une

    Der Zweck von Art. 8 Abs. 3 der Verordnung Nr. 40/94 besteht darin, den Missbrauch der älteren Marke durch den Agenten oder Vertreter ihres Inhabers zu verhindern, da diese die Kenntnisse und die Erfahrung, die sie während der Geschäftsbeziehung zwischen dem Markeninhaber und ihnen erworben haben, ausnutzen und dadurch ungerechtfertigt Vorteile aus den von ihm erbrachten Anstrengungen und Investitionen ziehen könnten (Urteile vom 11. November 2020, EUIPO/John Mills, C-809/18 P, EU:C:2020:902, Rn. 72 und 83; vom 6. September 2006, DEF-TEC Defense Technology/HABM - Defense Technology [FIRST DEFENSE AEROSOL PEPPER PROJECTOR], T-6/05, EU:T:2006:241, Rn. 38, und vom 14. Februar 2019, Mouldpro/EUIPO - Wenz Kunststoff [MOULDPRO], T-796/17, nicht veröffentlicht, EU:T:2019:88, Rn. 24).

    Zudem ist bei der Auslegung von Art. 8 Abs. 3 der Verordnung Nr. 40/94 Art. 6 septies der Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums vom 20. März 1883 in der revidieren und geänderten Fassung zu berücksichtigen (Urteil vom 11. November 2020, EUIPO/John Mills, C-809/18 P, EU:C:2020:902, Rn. 65), da der erstgenannte Artikel zur Durchführung des letztgenannten dient.

    Für die Anwendung dieser Vorschrift reicht es daher aus, wenn zwischen den Parteien eine Vereinbarung über eine geschäftliche Zusammenarbeit besteht, die geeignet ist, ein Vertrauensverhältnis zu schaffen, indem sie dem Anmelder explizit oder implizit eine so genannte "treuhänderische" allgemeine Treue- und Loyalitätspflicht im Hinblick auf die Interessen des Inhabers der älteren Marke auferlegt (Urteile vom 13. April 2011, FIRST DEFENSE AEROSOL PEPPER PROJECTOR, T-262/09, EU:T:2011:171, Rn. 64, und vom 9. Juli 2014, Moonich Produktkonzepte & Realisierung/HABM - Thermofilm Australia [HEATSTRIP], T-184/12, nicht veröffentlicht, EU:T:2014:621, Rn. 58 und 59; vgl. auch in diesem Sinne Urteil vom 11. November 2020, EUIPO/John Mills, C-809/18 P, EU:C:2020:902, Rn. 84 und 85).

  • OLG Nürnberg, 19.04.2021 - 3 U 3133/19

    Ansprüche auf Übertragung einer deutschen und einer Unions-Agentenmarke sowie

    Ausreichend ist, wenn zwischen den Parteien eine Vereinbarung über eine geschäftliche Zusammenarbeit besteht, die geeignet ist, ein Vertrauensverhältnis zu schaffen, indem sie dem Anmelder explizit oder implizit eine allgemeine Treue- und Loyalitätspflicht im Hinblick auf die Interessen des Inhabers der älteren Marke auferlegt (EuGH, Urteil vom 11.11.2020 - C-809/18 P, GRUR-RS 2020, 30029, Rn. 84 f. - Mineral Magic).
  • Generalanwalt beim EuGH, 29.04.2021 - C-665/19

    NeXovation / Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Beihilfen

    27 Vgl. u. a. zuletzt Urteil vom 11. November 2020, EUIPO/John Mills (C-809/18 P, EU:C:2020:902, Rn. 55 und die dort angeführte Rechtsprechung).
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