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   EuGH, 11.12.1973 - 120/73   

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https://dejure.org/1973,29
EuGH, 11.12.1973 - 120/73 (https://dejure.org/1973,29)
EuGH, Entscheidung vom 11.12.1973 - 120/73 (https://dejure.org/1973,29)
EuGH, Entscheidung vom 11. Dezember 1973 - 120/73 (https://dejure.org/1973,29)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • EU-Kommission PDF

    Lorenz GmbH / Bundesrepublik Deutschland u.a.

    EWG-VERTRAG, ARTIKEL 93 ABSATZ 2 UND 3
    1 . STAATLICHE BEIHILFEN - VORHABEN - UMGESTALTUNG BESTEHENDER BEIHILFEN - UNTERRICHTUNG DER KOMMISSION - ZWECK - BEDENK - UND UNTERSUCHUNGSFRIST

  • EU-Kommission

    Lorenz GmbH / Bundesrepublik Deutschland u.a.

  • Wolters Kluwer

    Auslegung des Art. 93 Abs. 3 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EGV); Modalitäten der vorbeugenden Prüfung von staatlichen Beihilfen in der Europäischen Union (EU); Unvereinbarkeit von staatlichen Beihilfen mit dem gemeinsamen Markt in ...

  • Judicialis

    EGV Art. 93 Abs. 3; ; EGV Art. 177; ; EGV Art. 92 Abs. 1; ; EGV Art. 92 Abs. 2; ; EGV Art. 173; ; EGV Art. 175; ; EGV Art. 189

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. STAATLICHE BEIHILFEN - VORHABEN - UMGESTALTUNG BESTEHENDER BEIHILFEN - UNTERRICHTUNG DER KOMMISSION - ZWECK - BEDENK - UND UNTERSUCHUNGSFRIST - [EWG-VERTRAG, ARTIKEL 93 ABSATZ 2 UND 3]

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Wird zitiert von ... (152)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 15.07.1964 - 6/64

    Costa / E.N.E.L.

    Auszug aus EuGH, 11.12.1973 - 120/73
    Zu den Folgen einer Verletzung des Verbots, die beabsichtigte Beihilfe in Kraft zu setzen, bemerkt die Kommission, die Urteile des Gerichtshofes vom 15. Juli 1964 (Costa/ENEL-Slg. 1964, 1251- 1273) und vom 19. Juni 1973 (Capolongo 77/72, bisher unveröffentlicht) hätten dem letzten Satz von Artikel 93 Absatz 3 unmittelbare Rechtswirkung zuerkannt.

    Selbst wenn man entgegen der Ansicht der Regierung des Vereinigten Königreichs davon ausgehe, daß die Kommission sich nach Artikel 93 Absatz 3 in jedem Falle äußern müsse, sei daraus, daß Artikel 93 kein allgemeines Beihilfeverbot enthalte, zu entnehmen, daß das Untätigbleiben der Kommission innerhalb einer angemessenen Frist oder bis zu dem für das Inkrafttreten vorgesehenen Zeitpunkt als stillschweigende Billigung oder als Befreiung von der Verpflichtung, eine förmliche Entscheidung abzuwarten, zu werten sei; dies gehe auch aus den Schlußanträgen des Generalanwalts Lagrange zu Artikel 102 in der Rechtssache Costa/ENEL (Slg. 1964, 1251 ff.) hervor.

    Für die Beantwortung der fünften Frage schließt sich die Bundesregierung vorbehaltlos dem Urteil des Gerichtshofes vom 15. Juli 1964 an (6/64 - Slg. 1964, 1251 ff., 1273), wonach die Vorschrift des Artikels 93 Absatz 3 Rechte der Einzelnen begründen könne.

  • EuGH, 13.03.2001 - C-379/98

    PreussenElektra - Pflicht zur Abnahme von Strom zu Mindestpreisen keine

    Zu den Fragen nach der Auslegung der Artikel 92 und 93 EG-Vertrag weisen die Streithelfer darauf hin, dass sich nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes (Urteil vom 11. Dezember 1973 in der Rechtssache 120/73, Lorenz, Slg. 1973, 1471, Randnr. 9) die rechtstechnischen Voraussetzungen für die Sicherstellung der unmittelbaren Wirkung des Artikels 93 Absatz 3 Satz 3 EG-Vertrag nach dem internen Recht des jeweiligen Mitgliedstaats bestimmten.
  • BGH, 10.02.2011 - I ZR 136/09

    Flughafen Frankfurt-Hahn

    Von dieser unmittelbaren Verbotswirkung betroffen ist jede Beihilfemaßnahme, die durchgeführt wird, ohne dass sie der Kommission angezeigt worden ist (EuGH, Urteil vom 12. Dezember 1973 - C-120/73, Slg. 1973, 1471 Rn. 7 f. - Lorenz, mwN).

    Die Beihilfe gilt als genehmigt, wenn die Kommission nach vollständiger Anmeldung zwei Monate nicht reagiert und der Mitgliedstaat dann der Kommission die Durchführung der beabsichtigten Maßnahme anzeigt (EuGH, Slg. 1973, 1471 Rn. 4 - Lorenz; EuZW 1996, 564 Rn. 38 - SFEI; Art. 4 Abs. 6 VO (EG) Nr. 659/1999).

  • EuGH, 21.11.2013 - C-284/12

    Deutsche Lufthansa - Staatliche Beihilfen - Art. 107 AEUV und 108 AEUV - Einer

    108 Abs. 3 AEUV unterwirft die beabsichtigte Einführung neuer Beihilfen einer vorbeugenden Prüfung (Urteile vom 11. Dezember 1973, Lorenz, 120/73, Slg. 1973, 1471, Randnr. 2, sowie vom 12. Februar 2008, CELF und Ministre de la Culture et de la Communication, im Folgenden: Urteil CELF I, C-199/06, Slg. 2008, I-469, Randnr. 37).
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