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   EuGH, 11.12.2003 - C-364/01   

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https://dejure.org/2003,658
EuGH, 11.12.2003 - C-364/01 (https://dejure.org/2003,658)
EuGH, Entscheidung vom 11.12.2003 - C-364/01 (https://dejure.org/2003,658)
EuGH, Entscheidung vom 11. Dezember 2003 - C-364/01 (https://dejure.org/2003,658)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Auslegung der Artikel 48 und 52 EWG-Vertrag (später Artikel 48 und 52 EG-Vertrag, nach Änderung jetzt Artikel 39 EG und 43 EG), des Artikels 67 EWG-Vertrag (später Artikel 67 EG-Vertrag, aufgehoben durch den Vertrag von Amsterdam) und der Artikel 6 und 8a EG-Vertrag (nach ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Barbier

  • EU-Kommission PDF

    Erben von H. Barbier gegen Inspecteur van de Belastingdienst Particulieren/Ondernemingen buitenland te Heerlen.

  • EU-Kommission

    Erben von H. Barbier gegen Inspecteur van de Belastingdienst Particulieren/Ondernemingen buitenland

    Freier Kapitalverkehr

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    EWG-Vertrag Art. 48 und 52 (später Art. 48 und 52 EG-Vertrag, jetzt Art. 39 EG und ... 43 EG), 67 (später Art. 67 EG-Vertrag, aufgehoben durch den Vertrag von Amsterdam); EG-Vertrag Art. 6 und 8a (nach Änderung jetzt Artikel 12 EG und 18 EG)
    Abgrenzung zwischen Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit

  • Wolters Kluwer

    Kollision des Gemeinschaftsrechts mit einer nationalen Regelung; Berechnung der Steuer auf den erbrechtlichen Erwerb einer im betreffenden Mitgliedstaat belegenen unbeweglichen Sache; Unbedingte Verpflichtung des Inhabers eines dinglichen Rechts zur Abtretung des ...

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Bei Berechnung der Erbschaftsteuer darf die Verpflichtung zur Übertragung einer unbeweglichen Sache an den wirtschaftlichen Eigentümer nicht nur dann berücksichtigt werden, wenn der Erblasser im Belegenheitsstaat wohnte

  • Judicialis

    EGV Art. 12; ; EGV Art. 18; ; EGV Art. 39; ; EGV Art. 43

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auslegung der Artikel 48 und 52 EWG-Vertrag [später Artikel 48 und 52 EG-Vertrag, nach Änderung jetzt Artikel 39 EG und 43 EG], des Artikels 67 EWG-Vertrag (später Artikel 67 EG-Vertrag, aufgehoben durch den Vertrag von Amsterdam) und der Artikel 6 und 8a EG-Vertrag [nach ...

  • datenbank.nwb.de

    Gemeinschaftsrechtliches Verfahrensrecht, Erbschaftsteuer, Belegenheitsstaat, Wohnstaat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Gemeinschaftsrecht - Die Barbier-Entscheidung

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Sonstiges)

    Barbier

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EGV
    Belegenheitsstaat; Erbschaftsteuer; Gemeinschaftsrechtliches Verfahrensrecht; Wohnstaat

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Gerechtshof 's-Hertogenbosch - Auslegung des Gemeinschaftsrechts - Über den Bereich der grenzüberschreitenden Wirtschaftstätigkeit hinausgehender Geltungsbereich? - Geltung des Verbots der Diskriminierung nach dem Wohnmitgliedstaat für den ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuZW 2004, 123
  • BB 2004, 462
 
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Wird zitiert von ... (49)Neu Zitiert selbst (18)

  • EuGH, 06.06.2000 - C-35/98

    EIN MITGLIEDSTAAT DARF DIE GEWÄHRUNG EINER BEFREIUNG VON DER EINKOMMENSTEUER AUF

    Auszug aus EuGH, 11.12.2003 - C-364/01
    Außerdem ergebe sich sowohl aus Artikel 73d Absatz 1 Buchstabe a EG-Vertrag (jetzt Artikel 58 Absatz 1 Buchstabe a EG) als auch aus der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofes (Urteile vom 28. Januar 1992 in den Rechtssachen C-204/90, Bachmann, Slg. 1992, I-249, und C-300/90, Kommission/Belgien, Slg. 1992, I-305, vom 14. Februar 1995 in der Rechtssache C-279/93, Schumacker, Slg. 1995, I-225, vom 14. September 1999 in der Rechtssache C-391/97, Gschwind, Slg. 1999, I-5451, und vom 6. Juni 2000 in der Rechtssache C-35/98, Verkooijen, Slg. 2000, I-4071, Randnr. 43), dass eine Unterscheidung zwischen gebietsansässigen und gebietsfremden Steuerpflichtigen gerechtfertigt sein könne.

    Die Kommission weist darauf hin, dass die direkte Besteuerung zwar in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten falle, dass diese ihre Zuständigkeit jedoch unter Wahrung des Gemeinschaftsrechts wahrnehmen müssten (Urteil Verkooijen, Randnr. 32).

    Die Kläger berufen sich dafür auf das Urteil Verkooijen.

    Direkte Steuern fallen zwar in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten; diese müssen ihre Befugnisse jedoch unter Wahrung des Gemeinschaftsrechts ausüben (vgl. Urteile Schumacker, Randnr. 21, vom 11. August 1995 in der Rechtssache C-80/94, Wielockx, Slg. 1995, I-2493, Randnr. 16, sowie Geschwind, Randnr. 20, und Verkooijen, Randnr. 32).

    Zum anderen wurde der Kapitalverkehr durch die Richtlinie 88/361 vollständig liberalisiert; ihr Artikel 1 Absatz 1 verpflichtete zu diesem Zweck die Mitgliedstaaten, alle Beschränkungen des Kapitalverkehrs zu beseitigen (Urteil Verkooijen, Randnr. 33).

  • EuGH, 14.02.1995 - C-279/93

    Finanzamt Köln-Altstadt / Schumacker: Deutsche Pendlerbesteuerung und EU-Recht

    Auszug aus EuGH, 11.12.2003 - C-364/01
    Außerdem ergebe sich sowohl aus Artikel 73d Absatz 1 Buchstabe a EG-Vertrag (jetzt Artikel 58 Absatz 1 Buchstabe a EG) als auch aus der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofes (Urteile vom 28. Januar 1992 in den Rechtssachen C-204/90, Bachmann, Slg. 1992, I-249, und C-300/90, Kommission/Belgien, Slg. 1992, I-305, vom 14. Februar 1995 in der Rechtssache C-279/93, Schumacker, Slg. 1995, I-225, vom 14. September 1999 in der Rechtssache C-391/97, Gschwind, Slg. 1999, I-5451, und vom 6. Juni 2000 in der Rechtssache C-35/98, Verkooijen, Slg. 2000, I-4071, Randnr. 43), dass eine Unterscheidung zwischen gebietsansässigen und gebietsfremden Steuerpflichtigen gerechtfertigt sein könne.

    Direkte Steuern fallen zwar in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten; diese müssen ihre Befugnisse jedoch unter Wahrung des Gemeinschaftsrechts ausüben (vgl. Urteile Schumacker, Randnr. 21, vom 11. August 1995 in der Rechtssache C-80/94, Wielockx, Slg. 1995, I-2493, Randnr. 16, sowie Geschwind, Randnr. 20, und Verkooijen, Randnr. 32).

  • EuGH, 07.02.1979 - 115/78

    Knoors / Staatssecretaris van Economische Zaken

    Auszug aus EuGH, 11.12.2003 - C-364/01
    Genauso wenig kommt es darauf an, dass die im Ausgangsverfahren fragliche Steuermaßnahme vom Herkunftsstaat des Betroffenen getroffen wurde (siehe in diesem Sinne Urteile vom 7. Februar 1979 in der Rechtssache 115/78, Knoors, Slg. 1979, 399, Randnr. 24, vom 3. Oktober 1990 in der Rechtssache C-61/89, Bouchoucha, Slg. 1990, I-3551, Randnr. 13, vom 31. März 1993 in der Rechtssache C-19/92, Kraus, Slg. 1993, I-1663, Randnr. 15, vom 23. Februar 1994 in der Rechtssache C-419/92, Scholz, Slg. 1994, I-505, Randnrn.
  • EuGH, 23.02.1994 - C-419/92

    Scholz / Opera Universitaria di Cagliari und Cinzia Porcedda

    Auszug aus EuGH, 11.12.2003 - C-364/01
    Genauso wenig kommt es darauf an, dass die im Ausgangsverfahren fragliche Steuermaßnahme vom Herkunftsstaat des Betroffenen getroffen wurde (siehe in diesem Sinne Urteile vom 7. Februar 1979 in der Rechtssache 115/78, Knoors, Slg. 1979, 399, Randnr. 24, vom 3. Oktober 1990 in der Rechtssache C-61/89, Bouchoucha, Slg. 1990, I-3551, Randnr. 13, vom 31. März 1993 in der Rechtssache C-19/92, Kraus, Slg. 1993, I-1663, Randnr. 15, vom 23. Februar 1994 in der Rechtssache C-419/92, Scholz, Slg. 1994, I-505, Randnrn.
  • EuGH, 16.07.1998 - C-264/96

    ICI

    Auszug aus EuGH, 11.12.2003 - C-364/01
    Dabei komme es nicht darauf an, dass die im Ausgangsverfahren fragliche Steuermaßnahme vom Herkunftsmitgliedstaat getroffen worden sei (siehe Urteile vom 16. Juli 1998 in der Rechtssache C-264/96, ICI, Slg. 1998, I-4695, Randnr. 21, und vom 21. September 1999 in der Rechtssache C-378/97, Wijsenbeek, Slg. 1999, I-6207, Randnr. 21).
  • EuGH, 21.09.1999 - C-378/97

    Wijsenbeek

    Auszug aus EuGH, 11.12.2003 - C-364/01
    Dabei komme es nicht darauf an, dass die im Ausgangsverfahren fragliche Steuermaßnahme vom Herkunftsmitgliedstaat getroffen worden sei (siehe Urteile vom 16. Juli 1998 in der Rechtssache C-264/96, ICI, Slg. 1998, I-4695, Randnr. 21, und vom 21. September 1999 in der Rechtssache C-378/97, Wijsenbeek, Slg. 1999, I-6207, Randnr. 21).
  • EuGH, 31.03.1993 - C-19/92

    Kraus / Land Baden-Württemberg

    Auszug aus EuGH, 11.12.2003 - C-364/01
    Genauso wenig kommt es darauf an, dass die im Ausgangsverfahren fragliche Steuermaßnahme vom Herkunftsstaat des Betroffenen getroffen wurde (siehe in diesem Sinne Urteile vom 7. Februar 1979 in der Rechtssache 115/78, Knoors, Slg. 1979, 399, Randnr. 24, vom 3. Oktober 1990 in der Rechtssache C-61/89, Bouchoucha, Slg. 1990, I-3551, Randnr. 13, vom 31. März 1993 in der Rechtssache C-19/92, Kraus, Slg. 1993, I-1663, Randnr. 15, vom 23. Februar 1994 in der Rechtssache C-419/92, Scholz, Slg. 1994, I-505, Randnrn.
  • EuGH, 26.01.1993 - C-112/91

    Werner / Finanzamt Aachen-Innenstadt

    Auszug aus EuGH, 11.12.2003 - C-364/01
    Die niederländische Regierung macht unter Hinweis auf das Urteil vom 26. Januar 1993 in der Rechtssache C-112/91 (Werner, Slg. 1993, I-429) geltend, dass der Erblasser also nur seinen Wohnsitz verlegt habe, was keine wirtschaftliche Tätigkeit sei.
  • EuGH, 11.08.1995 - C-80/94

    Wielockx / Inspecteur der directe belastingen

    Auszug aus EuGH, 11.12.2003 - C-364/01
    Direkte Steuern fallen zwar in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten; diese müssen ihre Befugnisse jedoch unter Wahrung des Gemeinschaftsrechts ausüben (vgl. Urteile Schumacker, Randnr. 21, vom 11. August 1995 in der Rechtssache C-80/94, Wielockx, Slg. 1995, I-2493, Randnr. 16, sowie Geschwind, Randnr. 20, und Verkooijen, Randnr. 32).
  • EuGH, 23.02.1995 - C-358/93

    Strafverfahren gegen Bordessa u.a.

    Auszug aus EuGH, 11.12.2003 - C-364/01
    Der Gerichtshof hat dieser Bestimmung im Urteil vom 23. Februar 1995 in den Rechtssachen C-358/93 und C-416/93 (Bordessa u. a., Slg. 1995, I-361, Randnr. 33) unmittelbare Wirkung zuerkannt.
  • EuGH, 27.06.1996 - C-107/94

    Asscher / Staatssecretaris van Financiën

  • EuGH, 03.10.1990 - C-61/89

    Strafverfahren gegen Bouchoucha

  • EuGH, 13.07.1993 - C-330/91

    The Queen / Inland Revenue Commissioners, ex parte Commerzbank

  • EuGH, 28.01.1992 - C-300/90

    Kommission / Belgien

  • EuGH, 28.01.1992 - C-204/90

    Bachmann / Belgischer Staat

  • EuGH, 14.09.1999 - C-391/97

    Gschwind

  • EuGH, 21.09.1999 - C-307/97

    Saint-Gobain ZN

  • EuGH, 12.04.1994 - C-1/93

    Halliburton Services / Staatssecretaris van Financiën

  • EuGH, 12.09.2006 - C-196/04

    DIE BRITISCHEN RECHTSVORSCHRIFTEN ÜBER BEHERRSCHTE AUSLÄNDISCHE GESELLSCHAFTEN

    36 Doch darf einem Gemeinschaftsangehörigen, sei er nun eine natürliche oder eine juristische Person, nicht schon allein deshalb die Möglichkeit, sich auf die Bestimmungen des Vertrages zu berufen, genommen werden, weil er beabsichtigt hat, von der in einem anderen Mitgliedstaat als dem seiner Ansässigkeit geltenden vorteilhaften Steuerrechtslage zu profitieren (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. Dezember 2003 in der Rechtssache C-364/01, Barbier, Slg. 2003, I-15013, Randnr. 71).
  • EuGH, 11.09.2008 - C-11/07

    Eckelkamp - Freier Kapitalverkehr - Art. 56 EG und 58 EG - Erbschaftsteuer -

    Der Gerichtshof hat hierzu u. a. festgestellt, dass Erbschaften, mit denen das Vermögen, das ein Verstorbener hinterlässt, auf eine oder mehrere Personen übergeht - oder anders gesagt, mit denen das Eigentum an verschiedenen Gegenständen, Rechten usw., aus denen dieses Vermögen besteht, auf die Erben übergeht - in die Rubrik XI des Anhangs I der Richtlinie 88/361 mit der Überschrift "Kapitalverkehr mit persönlichem Charakter" fallen, und dass es sich beim Erwerb von Todes wegen um Kapitalverkehr im Sinne von Art. 56 EG handelt; ausgenommen sind die Fälle, die mit keinem ihrer wesentlichen Elemente über die Grenzen eines Mitgliedstaats hinausweisen (vgl. Urteile vom 11. Dezember 2003, Barbier, C-364/01, Slg. 2003, I-15013, Randnr. 58, van Hilten-van der Heijden, Randnr. 42, und Jäger, Randnr. 25).

    Dazu ist zu bemerken, dass einzelstaatliche Bestimmungen zur Bestimmung des Werts einer Immobilie für die Zwecke der Berechnung des bei Erwerb von Todes wegen anfallenden Steuerbetrags nicht nur einen in einem anderen Mitgliedstaat Ansässigen vom Kauf im erstgenannten Mitgliedstaat belegener Immobilien abhalten, sondern auch eine Wertminderung des Nachlasses desjenigen bewirken können, der in einem anderen Mitgliedstaat als dem ansässig ist, in dem sich die genannten Sachen befinden (vgl. in diesem Sinne Urteile Barbier, Randnr. 62, und Jäger, Randnr. 30).

    Die belgische Regierung macht jedoch geltend, dass es im Ausgangsverfahren im Gegensatz zu dem Sachverhalt, der dem Urteil Barbier zugrunde gelegen habe, keine unbedingte Verpflichtung zur Verschaffung des rechtlichen Eigentums an der fraglichen Immobilie und keine vorherige Abtretung des wirtschaftlichen Eigentums an derselben und der auf dieser ruhenden Verbindlichkeit gegeben habe, denn die von den Klägern geltend gemachte hypothekarische Vollmacht stelle keineswegs eine Belastung der genannten Immobilie im Sinne jenes Urteils dar.

    Bei dem Sachverhalt, der dem Urteil Barbier zugrunde lag, ging es um die Frage der Veranlagung zur Erbschaftsteuer für eine in einem Mitgliedstaat belegene Immobilie und, bei der Ermittlung des Werts dieser Immobilie, um die Berücksichtigung der unbedingten Verpflichtung des Inhabers des dinglichen Rechts, dieses an eine andere Person abzutreten, die wirtschaftlicher Eigentümer der genannten Immobilie war.

    Dazu ist zunächst zu bemerken, dass der Gerichtshof im Rahmen seiner Rechtsprechung zum freien Kapitalverkehr und zum Erbrecht festgestellt hat, dass ein Bürger das Recht, sich auf die Bestimmungen des Vertrags zu berufen, nicht dadurch verliert, dass er steuerliche Vorteile nutzt, die ihm nach den in einem anderen Mitgliedstaat als seinem Wohnstaat geltenden Vorschriften legal offenstehen (Urteil Barbier, Randnr. 71).

    In diesem Zusammenhang fragt es weiter, ob ein hinreichender Zusammenhang zwischen den aus der Mehrzuteilung resultierenden Verbindlichkeiten und dem betreffenden Grundstück gemäß der Rechtsprechung des Gerichtshofs in den Urteilen vom 12. Juni 2003, Gerritse (C-234/01, Slg. 2003, I-5933), und vom 11. Dezember 2003, Barbier (C-364/01, Slg. 2003, I-15013), besteht.

    Hierzu hat der Gerichtshof u. a. festgestellt, dass Erbanfälle, mit denen das Vermögen, das ein Verstorbener hinterlässt, oder mit anderen Worten, das Eigentum an den Sachen, Rechten usw., aus denen sich dieses Vermögen zusammensetzt, auf eine oder mehrere Personen übergeht, in die Rubrik XI des Anhangs I der Richtlinie 88/361 mit der Überschrift "Kapitalverkehr mit persönlichem Charakter" fallen, und dass es sich beim Erwerb von Todes wegen um Kapitalverkehr im Sinne von Art. 56 EG handelt, außer in Fällen, die mit keinem ihrer wesentlichen Elemente über die Grenzen eines Mitgliedstaats hinausweisen (Urteile Barbier, Randnr. 58, van Hilten-van der Heijden, Randnr. 42, und Jäger, Randnr. 25).

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs können Bestimmungen eines Mitgliedstaats, die den Wert einer Immobilie für die Zwecke der Berechnung des bei Erwerb von Todes wegen anfallenden Steuerbetrags festsetzen, nicht nur einen in einem anderen Mitgliedstaat Ansässigen vom Kauf im erstgenannten Mitgliedstaat belegener Immobilien abhalten, sondern auch eine Wertminderung des Nachlasses desjenigen bewirken, der in einem anderen Mitgliedstaat als dem ansässig ist, in dem sich die genannten Sachen befinden (vgl. in diesem Sinne Urteile Barbier, Randnr. 62, und Jäger, Randnr. 30).

  • EuGH, 22.04.2010 - C-510/08

    Mattner - Freier Kapitalverkehr - Art. 56 EG und 58 EG - Schenkungsteuer -

    Dazu ist zunächst zu bemerken, dass der Gerichtshof im Rahmen seiner Rechtsprechung zum freien Kapitalverkehr und zum Erbrecht bereits festgestellt hat, dass ein Angehöriger eines Mitgliedstaats das Recht, sich auf die Bestimmungen des Vertrags zu berufen, nicht dadurch verliert, dass er steuerliche Vorteile nutzt, die ihm nach den in einem anderen Mitgliedstaat als seinem Wohnstaat geltenden Vorschriften legal offenstehen (Urteile vom 11. Dezember 2003, Barbier, C-364/01, Slg. 2003, I-15013, Randnr. 71, sowie Eckelkamp u. a., Randnr. 66).
  • EuGH, 17.10.2013 - C-181/12

    Welte - Freier Kapitalverkehr - Art. 56 EG bis 58 EG - Erbschaftsteuern -

    Hierzu ist in ständiger Rechtsprechung entschieden worden, dass es sich bei Erbschaften, mit denen das Vermögen eines Erblassers auf eine oder mehrere Personen übergeht und die unter die Rubrik XI ("Kapitalverkehr mit persönlichem Charakter") des Anhangs I der Richtlinie 88/361 fallen, mit Ausnahme der Fälle, die mit keinem ihrer wesentlichen Elemente über die Grenzen eines Mitgliedstaats hinausweisen, um Kapitalverkehr im Sinne von Art. 56 EG handelt (vgl. u. a. Urteile vom 11. Dezember 2003, Barbier, C-364/01, Slg. 2003, I-15013, Randnr. 58, van Hilten-van der Heijden, Randnrn.

    Nach ständiger Rechtsprechung gehören zu den Maßnahmen, die bei Erbschaften als Beschränkungen des Kapitalverkehrs nach Art. 56 Abs. 1 EG verboten sind, solche, die eine Wertminderung des Nachlasses dessen bewirken, der in einem anderen Mitgliedstaat als dem ansässig ist, in dessen Gebiet sich die betreffenden Vermögensgegenstände befinden und der deren Erwerb von Todes wegen besteuert (vgl. u. a. Urteil Barbier, Randnr. 62, Urteile vom 11. September 2008, Eckelkamp u. a., C-11/07, Slg. 2008, I-6845, Randnr. 44, und Arens-Sikken, C-43/07, Slg. 2008, I-6887, Randnr. 37, sowie Urteil Missionswerk Werner Heukelbach, Randnr. 22).

  • EuGH, 12.02.2009 - C-67/08

    Block - Kapitalverkehrsfreiheit - Art. 56 EG und 58 EG - Erbschaftsteuer -

    Der Gerichtshof hat insoweit u. a. festgestellt, dass Erbschaften, mit denen das Vermögen eines Erblassers auf eine oder mehrere Personen übergeht, unter die Rubrik XI des Anhangs I der Richtlinie 88/361 mit der Überschrift "Kapitalverkehr mit persönlichem Charakter" fallen und dass es sich beim Erwerb von Todes wegen, gleichviel, ob er Geldbeträge, unbewegliche Güter oder bewegliche Güter betrifft, um Kapitalverkehr im Sinne von Art. 56 EG handelt; ausgenommen sind die Fälle, die mit keinem ihrer wesentlichen Elemente über die Grenzen eines Mitgliedstaats hinausweisen (vgl. u. a. Urteile vom 11. Dezember 2003, Barbier, C-364/01, Slg. 2003, I-15013, Randnr. 58, vom 11. September 2008, Arens-Sikken, C-43/07, Slg. 2008, I-0000, Randnr. 30, und Eckelkamp, C-11/07, Slg. 2008, I-0000, Randnr. 39, sowie vom 27. Januar 2009, Persche, C-318/07, Slg. 2009, I-0000, Randnrn.
  • EuGH, 17.01.2008 - C-256/06

    Jäger - Freier Kapitalverkehr - Art. 73b und 73d EG-Vertrag (jetzt Art. 56 EG und

    Da dieser die Auffassung vertritt, dass spätestens seit dem Urteil vom 11. Dezember 2003, Barbier (C-364/01, Slg. 2003, I-15013), zweifelhaft sei, ob die deutschen Vorschriften, soweit sie nach dem Ort unterschieden, an dem sich das Nachlassvermögen bzw. ein Teil davon befinde, mit der Kapitalverkehrsfreiheit vereinbar seien, hat er das Verfahren ausgesetzt und dem Gerichtshof folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt:.

    Der Gerichtshof hat hierzu u. a. festgestellt, dass Erbschaften, mit denen das Vermögen, das ein Verstorbener hinterlässt, auf eine oder mehrere Personen übergeht, in die Rubrik XI des Anhangs I der Richtlinie 88/361 mit der Überschrift "Kapitalverkehr mit persönlichem Charakter" fallen, und in Randnr. 42 des Urteils Van Hilten-van der Heijden entschieden, dass es sich beim Erwerb von Todes wegen um Kapitalverkehr im Sinne von Art. 73b EG-Vertrag handelt (vgl. in diesem Sinne auch Urteil Barbier, Randnr. 58); ausgenommen sind die Fälle, die mit keinem ihrer wesentlichen Elemente über die Grenzen eines Mitgliedstaats hinausweisen.

    Hierzu lässt sich der Rechtsprechung des Gerichtshofs entnehmen, dass Bestimmungen eines Mitgliedstaats, die den Wert einer Immobilie für die Zwecke der Berechnung des bei Erwerb von Todes wegen anfallenden Steuerbetrags festsetzen, nicht nur einen in einem anderen Mitgliedstaat Ansässigen vom Kauf im erstgenannten Mitgliedstaat belegener Immobilien sowie von der Veräußerung des wirtschaftlichen Eigentums an solchen Sachen an einen anderen abhalten, sondern auch eine Wertminderung des Nachlasses desjenigen bewirken können, der in einem anderen Mitgliedstaat als dem ansässig ist, in dem sich die genannten Sachen befinden (vgl. in diesem Sinne Urteil Barbier, Randnr. 62).

  • EuGH, 23.02.2006 - C-513/03

    van Hilten-van der Heijden - Kapitalverkehr - Artikel 73b Absatz 1 EG-Vertrag

    42 Folglich handelt es sich beim Erwerb von Todes wegen um Kapitalverkehr im Sinne von Artikel 73b EG-Vertrag (vgl. in diesem Sinne auch Urteil vom 11. Dezember 2003 in der Rechtssache C-364/01, Barbier, Slg. 2003, I-15013, Randnr. 58); ausgenommen sind die Fälle, die mit keinem ihrer wesentlichen Elemente über die Grenzen eines Mitgliedstaats hinausweisen.

    44 Insoweit ergibt sich aus der Rechtsprechung, dass zu den Maßnahmen, die durch Artikel 73b Absatz 1 EG-Vertrag als Beschränkungen des Kapitalverkehrs verboten sind, solche gehören, die geeignet sind, Gebietsfremde von Investitionen in einem Mitgliedstaat oder die dort Ansässigen von Investitionen in anderen Mitgliedstaaten abzuhalten, oder im Fall von Erbschaften solche Maßnahmen, die eine Wertminderung des Nachlasses dessen bewirken, der in einem anderen Mitgliedstaat als dem ansässig ist, in dem sich die betreffenden Vermögensgegenstände befinden, und der deren Erwerb von Todes wegen besteuert (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 14. November 1995 in der Rechtssache C-483/93, Svensson und Gustavsson, Slg. 1995, I-3955, Randnr. 10; Trummer und Mayer, Randnr. 26; vom 14. Oktober 1999 in der Rechtssache C-439/97, Sandoz, Slg. 1999, I-7041, Randnr. 19, und Barbier, Randnr. 62).

  • EuGH, 06.03.2018 - C-52/16

    Es verstößt gegen das Unionsrecht, wenn Personen, die nicht in einem nahen

    Wie der Generalanwalt in Nr. 55 seiner Schlussanträge ausgeführt hat, kann ein Immobilienerwerb durch Gebietsfremde auch dann unter den freien Kapitalverkehr fallen, wenn er mittels einer juristischen Person stattfindet, die in dem Mitgliedstaat gegründet wurde, in dem sich die betreffenden Güter befinden (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 11. Dezember 2003, Barbier, C-364/01, EU:C:2003:665, Rn. 58 und 59, und vom 1. Oktober 2009, Woningstichting Sint Servatius, C-567/07, EU:C:2009:593, Rn. 12, 13, 19, 20 und 39).
  • BFH, 21.09.2005 - II R 56/03

    § 16 Abs. 2 ErbStG nicht verfassungswidrig - offen bleibt die Frage nach der

    a) Nach der Rechtsprechung des EuGH sind auch die nationalen Regelungen über die Erbschaftsteuer einer Prüfung auf ihre Vereinbarkeit mit den durch den EGVtr gewährleisteten Grundfreiheiten, insbesondere der Kapitalverkehrsfreiheit nach Art. 56 EGVtr, zugänglich (EuGH-Urteil vom 11. Dezember 2003 C-364/01, Slg. 2003, I-15013 RandNr.

    27-29 - Gerritse; zur Vermögensteuer EuGH-Urteil vom 13. April 2000 C-251/98, Slg. 2000, I-2787 - Baars; zur Erbschaftsteuer EuGH-Urteil in Slg. 2003, I-15013 RandNr.

    Wenn das FG über die Kapitalverkehrsfreiheit hinaus andere Grundfreiheiten des EGVtr auf ihre Anwendbarkeit prüfen will, wird es auch Feststellungen dazu treffen müssen, von welchem der Freizügigkeitsrechte E mit seiner Wohnsitznahme in Österreich Gebrauch gemacht hat (zur Anwendbarkeit der Vorschriften über die Freizügigkeit auf erbschaftsteuerrechtliche Regelungen vgl. das obiter dictum des EuGH in der Rechtssache Erben von Barbier, Slg. 2003, I-15013 RandNr.

  • BFH, 16.01.2008 - II R 45/05

    Verstößt die Doppelbelastung von Bankguthaben in Spanien mit deutscher und

    Denn eine solche (potenzielle) Belastung kann einen Inländer von der Kapitalanlage in einem anderen Mitgliedstaat abhalten und dazu bewegen, das Kapital stattdessen im Inland anzulegen (vgl. EuGH-Urteil vom 11. Dezember 2003 Rs. C-364/01, Barbier, Slg. 2003, I-15013).
  • Generalanwalt beim EuGH, 15.02.2007 - C-464/05

    Geurts und Vogten - Steuerrecht - Erbschaftsteuer - Befreiung der Anteile an

  • BFH, 11.04.2006 - II R 35/05

    Vereinbarkeit des § 31 BewG sowie des § 13a ErbStG mit der Freiheit des

  • EuGH, 11.09.2008 - C-43/07

    Arens-Sikken - Freier Kapitalverkehr - Art. 73b und 73d EG-Vertrag (jetzt Art. 56

  • FG Düsseldorf, 20.07.2020 - 4 K 1095/20

    Vereinbarkeit der Neuregelung des § 16 Abs. 2 ErbStG durch das StUmgBG mit dem

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.05.2006 - C-196/04

    NACH ANSICHT DES GENERALANWALTS P. LÉGER IST DIE REGELUNG DES VEREINIGTEN

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.09.2007 - C-256/06

    Jäger - Freier Kapitalverkehr - Art. 56 EG und 58 EG - Beschränkungen -

  • FG Rheinland-Pfalz, 16.06.2005 - 4 K 1951/04

    Zur Frage, ob die Beschränkung des Betriebsvermögensfreibetrags und des

  • FG Hessen, 07.03.2019 - 10 K 541/17

    § 15 Abs. 2 Satz 1 ErbStG, Art. 40 EWR-Abkommen

  • EuGH, 08.12.2011 - C-157/10

    Banco Bilbao Vizcaya Argentaria - Freier Kapitalverkehr - Körperschaftsteuer -

  • BFH, 10.03.2005 - II B 120/04

    Bewertung von Auslandsimmobilien mit dem gemeinen Wert für Erbschaftsteuerzwecke

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.09.2021 - C-394/20

    Finanzamt V () und déduction des parts réservataires) - Vorlage zur

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.12.2005 - C-386/04

    Centro di Musicologia Walter Stauffer - Steuerrecht - Körperschaftsteuer -

  • FG Baden-Württemberg, 12.03.2004 - 9 K 338/99

    Anzeigepflicht nach § 33 ErbStG eines inländischen Kreditinstituts wegen des bei

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.03.2012 - C-31/11

    Scheunemann - Grundfreiheiten - Abgrenzung - Niederlassungsfreiheit - Art. 49

  • EuGH, 25.10.2007 - C-464/05

    Geurts und Vogten - Art. 43 EG und 56 EG - Nationale Steuerregelung -

  • FG Düsseldorf, 14.11.2008 - 4 K 2226/08

    Gemeinschaftsrechtmäßigkeit einer nationalen Regelung zur Schenkungsteuer mit

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.10.2008 - C-318/07

    GENERALANWALT MENGOZZI SCHLÄGT DEM GERICHTSHOF VOR, FÜR GRENZÜBERSCHREITENDE

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.03.2016 - C-123/15

    Feilen - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerwesen - Freier Kapitalverkehr -

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.03.2004 - C-319/02

    Manninen

  • FG München, 03.07.2019 - 4 K 1286/18

    Erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht

  • FG Rheinland-Pfalz, 19.05.2005 - 4 K 1160/04

    Zur Frage, ob § 37 Absatz 2a Nr. 1 KStG i.d.F. des StVergAbG verfassungsgemäß

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.03.2018 - C-115/16

    N Luxembourg 1 - Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinie 2003/49/EG über eine

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.03.2008 - C-204/07

    C.A.S. / Kommission - Rechtsmittel - Assoziierungsabkommen zwischen der EWG und

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.03.2018 - C-116/16

    T Danmark - Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinie 2011/96/EU über das

  • FG Hessen, 03.07.2013 - 1 K 608/10

    Keine Steuerermäßigung nach § 27 ErbStG für in Österreich erfolgte Besteuerung

  • FG Hessen, 10.02.2014 - 1 V 2602/13

    Zwischenberechtigte bei Ausschüttungen einer ausländischen Stiftung

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.12.2010 - C-450/09

    Schröder - Freier Kapitalverkehr - Einkommensteuer - Übertragung von Grundstücken

  • FG Hessen, 18.08.2004 - 1 V 1133/04

    Erbschaftsteuer: Unterschiedliche Bewertung von inländischem und ausländischem

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.03.2008 - C-11/07

    Eckelkamp - Freier Kapitalverkehr - Art. 56 EG und 58 EG - Beschränkungen -

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.03.2018 - C-299/16

    Z Denmark - Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinie 2003/49/EG über eine

  • EuGH, 08.06.2004 - C-268/03

    De Baeck

  • VG Gelsenkirchen, 04.03.2020 - 15a K 5013/18

    Irak, Ninive, Yezide, keine Gruppenverfolgung, kein subsidiärer Schutzstatus,

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.02.2004 - C-242/03

    Weidert und Paulus

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.03.2018 - C-118/16

    X Denmark - Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinie 2003/49/EG über eine

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.03.2018 - C-117/16

    Y Denmark - Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinie 2011/96/EU über das

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.03.2008 - C-43/07

    Arens-Sikken - Freier Kapitalverkehr -Art. 56 EG und 58 EG - Beschränkungen -

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.03.2018 - C-119/16

    C Danmark I - Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinie 2003/49/EG über eine

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.07.2009 - C-352/08

    Modehuis A. Zwijnenburg - Richtlinie 90/434/EWG - Gemeinsames Steuersystem für

  • VG Gelsenkirchen, 16.04.2020 - 15a K 5545/19

    Kettenabschiebung zielstaatsbezogenes Abschiebungsverbot Irak alleinstehende Frau

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