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   EuGH, 12.01.2006 - C-362/04 P   

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EuGH, 12.01.2006 - C-362/04 P (https://dejure.org/2006,66806)
EuGH, Entscheidung vom 12.01.2006 - C-362/04 P (https://dejure.org/2006,66806)
EuGH, Entscheidung vom 12. Januar 2006 - C-362/04 P (https://dejure.org/2006,66806)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anmeldung des Wortzeichens PICARO durch DaimlerChrysler für "Kraftfahrzeuge und deren Teile, Omnibusse" in Klasse 12 des Abkommens von Nizza über die internationale Klassifikation von Waren und Dienstleistungen für die Eintragung von Marken vom 15. Juni 1957; ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 22.06.1999 - C-342/97

    Lloyd Schuhfabrik Meyer

    Auszug aus EuGH, 12.01.2006 - C-362/04
    Außerdem müsse die Frage, welches Gewicht etwaigen optischen, klanglichen oder begrifflichen Ähnlichkeiten einer Marke mit einer anderen beizumessen sei, wie sich aus dem Urteil vom 22. Juni 1999 in der Rechtssache C-342/97 (Lloyd Schuhfabrik Meyer, Slg. 1999, I-3819, Randnr. 27) ergebe, gerade im Hinblick auf die Art der durch die Marke betroffenen Waren und die Umstände ihrer Vermarktung beurteilt werden.

    Mit dem zweiten Teil des Rechtsmittelgrundes machen die Rechtsmittelführer geltend, das Gericht habe dadurch gegen Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung Nr. 40/94 verstoßen, dass es die Regel fehlerhaft angewandt habe, wonach der Schutz einer Marke umso umfassender zu sein habe, je stärker ihre - originäre oder auf Bekanntheit auf dem Markt beruhende - Kennzeichnungskraft sei (Urteile Sabèl, Randnr. 24, Canon, Randnr. 18, und Lloyd Schuhfabrik Meyer, Randnr. 20).

    Um die Kennzeichnungskraft einer Marke zu bestimmen und damit beurteilen zu können, ob diese erhöhte Kennzeichnungskraft besitze, sei umfassend zu prüfen, ob die Marke geeignet sei, die Waren oder Dienstleistungen, für die sie eingetragen worden sei, als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und damit diese Waren oder Dienstleistungen von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden (vgl. u.a. Urteil Lloyd Schuhfabrik Meyer, Randnr. 22).

    Nach ständiger Rechtsprechung kommt es für die umfassende Beurteilung der Verwechslungsgefahr entscheidend darauf an, wie die Marken auf den Durchschnittsverbraucher der in Frage stehenden Art von Waren oder Dienstleistungen wirken (vgl. u.a. Urteil Lloyd Schuhfabrik Meyer, Randnr. 25).

    Um zu beurteilen, wie weit die Ähnlichkeit zwischen den Marken geht, ist daher der Grad ihrer Ähnlichkeit in Bild, Klang und Bedeutung zu bestimmen sowie gegebenenfalls unter Berücksichtigung der Art der betreffenden Waren oder Dienstleistungen und der Bedingungen, unter denen sie vertrieben werden, zu bewerten, welche Bedeutung diesen einzelnen Elementen zuzumessen ist (Urteil Lloyd Schuhfabrik Meyer, Randnr. 27).

    Wie der Gerichtshof insoweit bereits entschieden hat, ist für die umfassende Beurteilung der Verwechslungsgefahr zu berücksichtigen, dass die Aufmerksamkeit des Durchschnittsverbrauchers je nach Art der betreffenden Waren oder Dienstleistungen unterschiedlich hoch sein kann (Urteil Lloyd Schuhfabrik Meyer, Randnr. 26).

  • EuGH, 29.09.1998 - C-39/97

    Canon

    Auszug aus EuGH, 12.01.2006 - C-362/04
    Die Kläger berufen sich ferner zu Unrecht auf die Rechtsprechung, wonach Marken, die von Haus aus oder wegen ihrer Bekanntheit auf dem Markt eine große Kennzeichnungskraft besitzen, einen umfassenderen Schutz genießen als Marken, deren Kennzeichnungskraft geringer ist (Urteil [des Gerichtshofes vom 11. November 1997 in der Rechtssache C-251/95] Sabèl [Slg. 1997, I-6191], Randnr. 24, und Urteil des Gerichtshofes vom 29. September 1998 in der Rechtssache C-39/97, Canon, Slg. 1998, I-5507, Randnr. 18).

    Mit dem zweiten Teil des Rechtsmittelgrundes machen die Rechtsmittelführer geltend, das Gericht habe dadurch gegen Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung Nr. 40/94 verstoßen, dass es die Regel fehlerhaft angewandt habe, wonach der Schutz einer Marke umso umfassender zu sein habe, je stärker ihre - originäre oder auf Bekanntheit auf dem Markt beruhende - Kennzeichnungskraft sei (Urteile Sabèl, Randnr. 24, Canon, Randnr. 18, und Lloyd Schuhfabrik Meyer, Randnr. 20).

  • EuG, 14.10.2003 - T-292/01

    Phillips-Van Heusen / OHMI - Pash Textilvertrieb und Einzelhandel (BASS)

    Auszug aus EuGH, 12.01.2006 - C-362/04
    Für eine solche Neutralisierung ist erforderlich, dass zumindest eines der fraglichen Zeichen in der Wahrnehmung der maßgeblichen Verkehrskreise eine eindeutige und bestimmte Bedeutung hat, so dass diese Verkehrskreise sie ohne weiteres erfassen können (Urteil [des Gerichts vom 14. Oktober 2003 in der Rechtssache T-292/01, Phillips-Van Heusen/HABM - Pash Textilvertrieb und Einzelhandel] BASS [Slg. 2003, II-4335], Randnr. 54).
  • EuG, 22.06.2004 - T-185/02

    Ruiz-Picasso u.a. / OHMI - DaimlerChrysler (PICARO)

    Auszug aus EuGH, 12.01.2006 - C-362/04
    Mit ihrem Rechtsmittel beantragen Claude Ruiz-Picasso, Paloma Ruiz-Picasso, Maya Widmaier-Picasso, Marina Ruiz-Picasso und Bernard Ruiz-Picasso die Aufhebung des Urteils des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 22. Juni 2004 in der Rechtssache T-185/02 (Ruiz-Picasso u.a./HABM - DaimlerChrysler [PICARO], Slg. 2004, II-0000, im Folgenden: angefochtenes Urteil), mit dem dieses ihre Klage auf Aufhebung der Entscheidung der Dritten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (im Folgenden: HABM) vom 18. März 2002 (Sache R 247/2001-3) über die Zurückweisung des Widerspruchs der "Succession Picasso" gegen die Anmeldung des Wortzeichens PICARO als Gemeinschaftsmarke (im Folgenden: streitige Entscheidung) abgewiesen hat.
  • EuGH, 12.11.2002 - C-206/01

    DER INHABER EINER MARKE MUSS DEREN BENUTZUNG DURCH EINEN DRITTEN VERHINDERN

    Auszug aus EuGH, 12.01.2006 - C-362/04
    Die Frage des bei der Bewertung der Verwechslungsgefahr zu berücksichtigenden Grades der Aufmerksamkeit der betreffenden Verkehrskreise unterscheidet sich im Übrigen von der Frage, ob Umstände, die nach dem Kauf eintreten, bei der Prüfung, ob ein Markenrecht verletzt worden ist, relevant sein können, wie dies bei der Benutzung eines mit der Marke identischen Zeichens in dem von den Klägern angeführten Urteil [des Gerichtshofes vom 12. November 2002 in der Rechtssache C-206/01] Arsenal Football Club [Slg. 2002, I-10273] anerkannt worden ist.
  • EuGH, 11.11.1997 - C-251/95

    SABEL

    Auszug aus EuGH, 12.01.2006 - C-362/04
    Die Kläger berufen sich ferner zu Unrecht auf die Rechtsprechung, wonach Marken, die von Haus aus oder wegen ihrer Bekanntheit auf dem Markt eine große Kennzeichnungskraft besitzen, einen umfassenderen Schutz genießen als Marken, deren Kennzeichnungskraft geringer ist (Urteil [des Gerichtshofes vom 11. November 1997 in der Rechtssache C-251/95] Sabèl [Slg. 1997, I-6191], Randnr. 24, und Urteil des Gerichtshofes vom 29. September 1998 in der Rechtssache C-39/97, Canon, Slg. 1998, I-5507, Randnr. 18).
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