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   EuGH, 12.02.2004 - C-337/01   

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https://dejure.org/2004,2780
EuGH, 12.02.2004 - C-337/01 (https://dejure.org/2004,2780)
EuGH, Entscheidung vom 12.02.2004 - C-337/01 (https://dejure.org/2004,2780)
EuGH, Entscheidung vom 12. Februar 2004 - C-337/01 (https://dejure.org/2004,2780)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Zollkodex der Gemeinschaften - Einfuhrzollschuld - Entziehen von Waren aus der zollamtlichen Überwachung

  • Europäischer Gerichtshof

    Hamann International

  • EU-Kommission PDF

    Hamann International GmbH Spedition + Logistik gegen Hauptzollamt Hamburg-Stadt.

    Zollunion - Entstehung einer Einfuhrzollschuld nach der Entziehung einer einfuhrabgabenpflichtigen Ware aus der zollamtlichen Überwachung - Begriff der Entziehung - Beförderung von Nichtgemeinschaftswaren, die in das Zolllagerverfahren übergeführt worden und zur ...

  • EU-Kommission

    Hamann International GmbH Spedition + Logistik gegen Hauptzollamt Hamburg-Stadt

    Freier Warenverkehr , Zollunion

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Entziehung aus der zollamtlichen Überwachung, wenn Nichtgemeinschaftswaren nicht unmittelbar nach Entfernen aus Zolllager zum externen Versandverfahren abgefertigt werden

  • Judicialis

    Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates vom 12. Oktober 1992 zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften Art. 4; ; Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates vom 12. Oktober 1992 zu... r Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften Art. 37; ; Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates vom 12. Oktober 1992 zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften Art. 91 Abs. 1; ; Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates vom 12. Oktober 1992 zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften Art. 101; ; Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates vom 12. Oktober 1992 zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften Art. 110; ; Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates vom 12. Oktober 1992 zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften Art. 183; ; Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates vom 12. Oktober 1992 zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften Art. 203 Abs. 1; ; Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates vom 12. Oktober 1992 zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften Art. 204 Abs. 1; ; Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates vom 12. Oktober 1992 zur Festlegung des Zollkodex der GemeinschaftenArt. 239 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zollkodex der Gemeinschaften - Einfuhrzollschuld - Entziehen von Waren aus der zollamtlichen Überwachung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Sonstiges (2)

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    ZK Art 203 Abs 1, VO (EWG) Nr 2913/92
    Entziehen; Erstattung; Zollamtliche Überwachung; Zolllager

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Bundesfinanzhof - Auslegung von Artikel 203 Absatz 1 der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates vom 12. Oktober 1992 zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften (ABl. L 302, S. 1) - Entziehen von Waren, für die Einfuhrabgaben anfallen, ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2004, 320
 
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Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 01.02.2001 - C-66/99

    D. Wandel

    Auszug aus EuGH, 12.02.2004 - C-337/01
    31 Im Einzelnen ist zu dem Begriff der Entziehung aus der zollamtlichen Überwachung in Artikel 203 Absatz 1 des Zollkodex zu bemerken, dass dieser Begriff nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes so zu verstehen ist, dass er jede Handlung oder Unterlassung umfasst, die dazu führt, dass die zuständige Zollbehörde auch nur zeitweise am Zugang zu einer unter zollamtlicher Überwachung stehenden Ware und der Durchführung der in Artikel 37 Absatz 1 des Zollkodex vorgesehenen Prüfungen gehindert wird (Urteile vom 1. Februar 2001 in der Rechtssache C-66/99, D. Wandel, Slg. 2001, I-873, Randnr. 47, und vom 11. Juli 2002 in der Rechtssache C-371/99, Liberexim, Slg. 2002, I-6277, Randnr. 55).
  • EuGH, 11.07.2002 - C-371/99

    Liberexim

    Auszug aus EuGH, 12.02.2004 - C-337/01
    31 Im Einzelnen ist zu dem Begriff der Entziehung aus der zollamtlichen Überwachung in Artikel 203 Absatz 1 des Zollkodex zu bemerken, dass dieser Begriff nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes so zu verstehen ist, dass er jede Handlung oder Unterlassung umfasst, die dazu führt, dass die zuständige Zollbehörde auch nur zeitweise am Zugang zu einer unter zollamtlicher Überwachung stehenden Ware und der Durchführung der in Artikel 37 Absatz 1 des Zollkodex vorgesehenen Prüfungen gehindert wird (Urteile vom 1. Februar 2001 in der Rechtssache C-66/99, D. Wandel, Slg. 2001, I-873, Randnr. 47, und vom 11. Juli 2002 in der Rechtssache C-371/99, Liberexim, Slg. 2002, I-6277, Randnr. 55).
  • EuGH, 07.12.2000 - C-324/98

    Telaustria und Telefonadress

    Vor diesem Hintergrund ist festzustellen, dass die Kommission nicht vorgeschlagen hat, die Dienstleistungskonzessionen in ihren am 27. September 1991 vorgelegten Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 90/531 betreffend die Auftragsvergabe durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie im Telekommunikationssektor (91/C 337/01, ABl.
  • EuGH, 15.05.2014 - C-480/12

    X - Zollkodex der Gemeinschaft - Anwendungsbereich der Art. 203 und 204 Abs. 1

    Während der erstgenannte Artikel die Handlungen betrifft, die dazu führen, dass die Ware der zollamtlichen Überwachung entzogen wird, bezieht sich der zweitgenannte auf Pflichtverletzungen und die Nichterfüllung von Voraussetzungen im Zusammenhang mit den verschiedenen Zollverfahren, die sich auf die zollamtliche Überwachung nicht ausgewirkt haben (Urteil Hamann International, C-337/01, EU:C:2004:90, Rn. 28).

    204 des Zollkodex findet nach seinem Wortlaut nur in den Fällen Anwendung, die nicht unter Art. 203 dieses Kodex fallen (Urteil Hamann International, EU:C:2004:90, Rn. 29).

    Nur wenn dies zu verneinen ist, kann eine Anwendung von Art. 204 des Zollkodex in Betracht kommen (Urteil Hamann International, EU:C:2004:90, Rn. 30).

    Im Einzelnen ist zu dem Begriff der Entziehung aus der zollamtlichen Überwachung in Art. 203 Abs. 1 des Zollkodex zu bemerken, dass dieser Begriff nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs so zu verstehen ist, dass er jede Handlung oder Unterlassung umfasst, die dazu führt, dass die zuständige Zollbehörde auch nur zeitweise am Zugang zu einer unter zollamtlicher Überwachung stehenden Ware und der Durchführung der in Art. 37 Abs. 1 des Zollkodex vorgesehenen Prüfungen gehindert wird (Urteile D. Wandel, C-66/99, EU:C:2001:69, Rn. 47; Liberexim, C-371/99, EU:C:2002:433, Rn. 55, und Hamann International, EU:C:2004:90, Rn. 31).

  • EuGH, 18.05.2017 - C-154/16

    Latvijas dzelzcels - Vorlage zur Vorabentscheidung - Zollkodex der Gemeinschaften

    Daher stellt jede von der zuständigen Zollbehörde nicht genehmigte unvorsätzliche oder - wie etwa bei einem Diebstahl - vorsätzliche Entfernung einer Ware, die unter zollamtlicher Überwachung steht, vom zugelassenen Lagerort eine Entziehung einer Ware aus der zollamtlichen Überwachung im Sinne von Art. 203 Abs. 1 des Zollkodex dar (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 1. Februar 2001, D. Wandel, C-66/99, EU:C:2001:69, Rn. 48 und 50, vom 12. Februar 2004, Hamann International, C-337/01, EU:C:2004:90, Rn. 36, und vom 11. Juli 2013, Harry Winston, C-273/12, EU:C:2013:466, Rn. 30 und 33).

    Art. 204 des Zollkodex kann nach seinem Wortlaut nur in den Fällen Anwendung finden, die nicht unter Art. 203 des Zollkodex fallen, dessen Anwendbarkeit auf den betreffenden Sachverhalt an erster Stelle zu prüfen ist (vgl. Urteile vom 12. Februar 2004, Hamann International, C-337/01, EU:C:2004:90, Rn. 28 bis 30, und vom 29. Oktober 2015, B & S Global Transit Center, C-319/14, EU:C:2015:734, Rn. 25 bis 27).

  • BFH, 20.07.2004 - VII R 99/00

    Entziehung aus der zollamtlichen Überwachung

    In Fällen der Entziehung einer Nichtgemeinschaftsware aus der zollamtlichen Überwachung (hier: Entfernung aus dem Zolllager zur Wiederausfuhr ohne unmittelbare Überführung in das externe Versandverfahren) entsteht die Einfuhrzollschuld ohne die Möglichkeit einer Heilung (Anschluss an das EuGH-Urteil vom 12. Februar 2004 Rs. C-337/01).

    Mit Urteil vom 12. Februar 2004 Rs. C-337/01 (Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2004, 592), auf dessen Gründe ebenfalls verwiesen wird, hat der EuGH hierauf geantwortet:.

  • EuGH, 12.06.2014 - C-75/13

    SEK Zollagentur - Zollunion und Gemeinsamer Zolltarif - Entziehung einer

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs ist der Begriff der Entziehung aus der zollamtlichen Überwachung im Sinne von Art. 203 Abs. 1 des Zollkodex so zu verstehen, dass er jede Handlung oder Unterlassung umfasst, die dazu führt, dass die zuständige Zollbehörde auch nur zeitweise am Zugang zu einer unter zollamtlicher Überwachung stehenden Ware und an der Durchführung der in Art. 37 Abs. 1 des Zollkodex vorgesehenen Prüfungen gehindert wird (Urteile D. Wandel, C-66/99, EU:C:2001:69, Rn. 47, Liberexim, C-371/99, EU:C:2002:433, Rn. 55, und Hamann International, C-337/01, EU:C:2004:90, Rn. 31).

    Nach der vom Gerichtshof in den Urteilen D. Wandel (EU:C:2001:69), Liberexim (EU:C:2002:433) und Hamann International (EU:C:2004:90) vertretenen Auslegung stellt diese Entfernung nämlich eine Handlung dar, die dazu führt, dass die zuständige Zollbehörde auch nur zeitweise am Zugang zu einer unter zollamtlicher Überwachung stehenden Ware und an der Durchführung der vom Zollrecht der Union vorgesehenen Prüfungen gehindert wird (vgl. in diesem Sinne Urteil British American Tobacco, EU:C:2004:250, Rn. 53).

  • EuGH, 29.10.2015 - C-319/14

    B&S Global Transit Center - Vorlage zur Vorabentscheidung - Zollkodex der

    Schließlich entschied der Gerechtshof te Amsterdam (Berufungsgericht Amsterdam) unter Verweis auf das Urteil Hamann International (C - 337/01, EU:C:2004:90), dass die unterlassene Beendigung der Versandverfahren trotz der Verbringung der Waren aus dem Zollgebiet der Union eine Entziehung dieser Waren aus der zollamtlichen Überwachung darstelle und dazu führe, dass gemäß Art. 203 ZK eine Zollschuld entstanden sei.

    35 So hat der Gerichtshof im Urteil Hamann International (C - 337/01, EU:C:2004:90), wie sich insbesondere aus den Rn. 21 bis 24, 32 und 36 jenes Urteils ergibt, entschieden, dass die Verletzung der Pflicht, eine Ware in das Versandverfahren zu überführen, im Hinblick auf die Umstände der jenem Urteil zugrunde liegenden Rechtssache eine Entziehung aus der zollamtlichen Überwachung im Sinne von Art. 203 ZK darstellt, obwohl die betreffende Ware aus dem Hoheitsgebiet der Union verbracht worden war.

    36 Ferner ist darauf hinzuweisen, dass der wirtschaftliche Charakter der Einfuhrabgaben nicht dagegen spricht, dass eine Zollschuld, wenn die Waren aus dem Zollgebiet der Union verbracht wurden, auf der Grundlage von Art. 203 Abs. 1 ZK entsteht, da Art. 239 ZK unter bestimmten Voraussetzungen die Erstattung oder den Erlass der gesetzlich geschuldeten Abgaben vorsieht (vgl. in diesem Sinne Urteil Hamann International, C - 337/01, EU:C:2004:90, Rn. 34).

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.07.2015 - C-319/14

    B&S Global Transit Center

    6 - Vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile Hamann International (C-337/01, EU:C:2004:90, Rn. 28 bis 30) und X (C-480/12, EU:C:2014:329, Rn. 31 bis 33).

    19 - Vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Tizzano in der Rechtssache Hamann International (C-337/01, EU:C:2003:344, Nrn. 48 bis 62).

    20 - Vgl. Urteil Hamann International (C-337/01, EU:C:2004:90, Rn. 31 und 32).

    21 - In der Rechtssache, in der das Urteil Hamann International (C-337/01, EU:C:2004:90) ergangen ist, hatten die Waren das Hoheitsgebiet der Union im Einklang mit allen anwendbaren Ausfuhrbestimmungen verlassen.

  • EuGH, 29.04.2004 - C-222/01

    British American Tobacco

    47 Im Zusammenhang mit Rechtssachen, die Waren betrafen, die in das externe gemeinschaftliche Versandverfahren bzw. in das Zolllagerverfahren überführt worden waren, hat der Gerichtshof entschieden, dass dieser Begriff der Entziehung aus der zollamtlichen Überwachung so zu verstehen ist, dass er jede Handlung oder Unterlassung umfasst, die dazu führt, dass die zuständige Zollbehörde auch nur zeitweise am Zugang zu einer unter zollamtlicher Überwachung stehenden Ware und an der Durchführung der vom gemeinschaftlichen Zollrecht vorgesehenen Prüfungen gehindert wird (vgl. Urteil D. Wandel, Randnr. 47, sowie Urteile vom 11. Juli 2002 in der Rechtssache C-371/99, Liberexim, Slg. 2002, I-6227, Randnr. 55, und vom 12. Februar 2004, Hamann International, C-337/01, Slg. 2004, I-0000, Randnr. 31).
  • EuGH, 01.06.2017 - C-571/15

    Wallenborn Transports - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht -

    Nur wenn dies zu verneinen ist, kann eine Anwendung von Art. 204 des Zollkodex in Betracht kommen (Urteil vom 12. Februar 2004, Hamann International, C-337/01, EU:C:2004:90, Rn. 29 und 30).
  • BFH, 08.04.2004 - VII R 53/01

    Vorabentscheidungsersuchen an EuGH; Rücknahme

    Mit Schreiben vom 19. März 2004 hat der Kanzler des EuGH unter Bezugnahme auf das in Abschrift übermittelte Vorabentscheidungsurteil des EuGH vom 12. Februar 2004 Rs. C-337/01 --Hamann International GmbH Spedition + Logistik-- beim BFH angefragt, ob es im Hinblick auf dieses Urteil noch für notwendig erachtet werde, das Vorabentscheidungsersuchen aufrecht zu erhalten.

    Für diese Einschätzung spricht insbesondere, dass der EuGH, anders als von Generalanwalt Tizzano in seinen Schlussanträgen vom 12. Juni 2003 in der Rs. C-337/01 vorgeschlagen, auch für Fälle, bei denen die Wiederausfuhr der Nichtgemeinschaftswaren nachgewiesen ist, an der anhand von Einfuhrfällen entwickelten strengen Auslegung des Begriffs der Entziehung aus der zollamtlichen Überwachung festgehalten (Abs. 31 und 32 der Gründe) und ferner auch den wirtschaftlichen Charakter der Einfuhrabgaben bei der Frage der Entstehung der Zollschuld im Hinblick auf die Möglichkeit der Erstattung oder des Erlasses der gesetzlich geschuldeten Einfuhrabgaben gemäß Art. 239 der VO Nr. 2913/92 für nicht maßgeblich erachtet hat (Abs. 34 der Gründe).

  • BFH, 08.04.2004 - VII R 52/01

    Vorabentscheidungsersuchen an EuGH; Rücknahme

  • EuGH, 14.01.2010 - C-430/08

    Terex Equipment - Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 zur Festlegung des Zollkodex der

  • BFH, 04.05.2004 - VII R 64/03

    Einfuhrabgabenentstehung: Entziehen aus der zollamtlichen Überwachung;

  • EuGH, 03.02.2021 - C-92/20

    Rottendorf Pharma - Vorlage zur Vorabentscheidung - Zollunion - Zollkodex der

  • BFH, 11.12.2012 - VII R 3/12

    Entzug einer zum Versand angemeldeten, aber nicht versandten Ware aus

  • BFH, 05.10.2004 - VII R 61/03

    Grundsatz der einmaligen Entstehung einer Zollschuld durch die zeitlich erste

  • BFH, 17.03.2009 - VII R 17/07

    Entziehung aus zollamtlicher Überwachung bei fehlerhafter elektronischer

  • FG München, 14.06.2005 - 14 K 787/03

    Bei Einspruch gegen den Steuerbescheid erstreckt sich der Prüfungsumfang bzw. die

  • FG Düsseldorf, 05.02.2020 - 4 K 3554/18

    Zollerstattung bei Wiederausfuhr einer Nichtgemeinschaftsware - Rückwirkende

  • EuGH, 11.07.2013 - C-273/12

    Harry Winston - Zollkodex der Gemeinschaften - Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 -

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.01.2016 - C-226/14

    Eurogate Distribution - Zollkodex der Gemeinschaften - Zolllager - Externes

  • BFH, 07.12.2004 - VII R 21/04

    Entziehen aus der zollamtlichen Überwachung; juristische Person als

  • EuGH, 03.04.2008 - C-230/06

    Militzer & Münch - Zollunion - Gemeinschaftliches Versandverfahren - Erhebung der

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.12.2016 - C-571/15

    Wallenborn Transports - Steuerwesen - Mehrwertsteuer - Grenzüberschreitender

  • BFH, 29.10.2007 - VII B 352/06

    Entstehung der Zollschuld durch Entziehen; Entstehung von Einfuhrabgaben

  • BFH, 09.09.2009 - VII B 245/08

    Keine Beendigung des gemeinschaftlichen Versandverfahrens durch Warenausfuhr -

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.09.2009 - C-230/08

    Dansk Transport og Logistik - Vorschriftswidriges Verbringen von Waren -

  • BFH, 20.03.2007 - VII B 173/06

    Zollschuld; unerlaubtes Entfernen eines Busses vom Amtsplatz

  • BFH, 20.03.2007 - VII B 172/06

    Entstehung der Zollschuld für Waren, die nicht im Zollgebiet der Gemeinschaft

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.03.2012 - C-262/10

    Döhler Neuenkirchen - Zollkodex der Gemeinschaften - Aktiver Veredelungsverkehr -

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.03.2012 - C-28/11

    Eurogate Distribution - Zollkodex der Gemeinschaften - Zolllager - Verordnung

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.09.2004 - C-195/03

    Papismedov u.a.

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.02.2014 - C-480/12

    X - Zollkodex der Gemeinschaft - Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 - Anwendungsbereich

  • FG Hamburg, 15.09.2010 - 4 V 19/10

    Einfuhr: Einfuhrumsatzsteuer entsteht grundsätzlich mit der Zollschuld

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.11.2008 - C-459/07

    Elshani - Zollkodex der Gemeinschaften - Art. 233 - Erlöschen der Zollschuld -

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.04.2005 - C-140/04

    United Antwerp Maritime Agencies und Seaport Terminals - Freier Warenverkehr -

  • FG München, 06.05.2010 - 14 K 2058/07

    Entziehen aus der zollamtlichen Überwachung durch Verwendung eines falschen

  • FG Hamburg, 17.06.2014 - 4 K 268/11

    Entziehen aus der zollamtlichen Überwachung von Waren in vorübergehender

  • FG München, 10.12.2009 - 14 K 1606/06

    Zollschuldentstehung durch Verwendung eines falschen Verfahrenscodes bei der

  • FG Hamburg, 12.02.2007 - 4 K 127/05

    Entziehungshandlung durch unterlassene Weiterleitung der Exemplare 4 und 5 der

  • FG München, 24.05.2007 - 14 K 1084/04

    Entzug aus der zollamtlichen Überwachung und pflichtwidrige Beendigung eines

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