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   EuGH, 12.02.2009 - C-466/07   

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https://dejure.org/2009,53
EuGH, 12.02.2009 - C-466/07 (https://dejure.org/2009,53)
EuGH, Entscheidung vom 12.02.2009 - C-466/07 (https://dejure.org/2009,53)
EuGH, Entscheidung vom 12. Februar 2009 - C-466/07 (https://dejure.org/2009,53)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • lexetius.com

    Sozialpolitik - Richtlinie 2001/23/EG - Übergang von Unternehmen - Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer - Begriff 'Übergang' - Vertragliche Übertragung eines Betriebsteils auf ein anderes Unternehmen - Organisatorische Selbständigkeit nach der Übertragung

  • Europäischer Gerichtshof

    Klarenberg

    Sozialpolitik - Richtlinie 2001/23/EG - Übergang von Unternehmen - Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer - Begriff "Übergang" - Vertragliche Übertragung eines Betriebsteils auf ein anderes Unternehmen - Organisatorische Selbständigkeit nach der Übertragung

  • EU-Kommission PDF

    Klarenberg

    Sozialpolitik - Richtlinie 2001/23/EG - Übergang von Unternehmen - Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer - Begriff "Übergang" - Vertragliche Übertragung eines Betriebsteils auf ein anderes Unternehmen - Organisatorische Selbständigkeit nach der Übertragung

  • EU-Kommission

    Klarenberg

    Sozialpolitik - Richtlinie 2001/23/EG - Übergang von Unternehmen - Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer - Begriff ‚Übergang‘ - Vertragliche Übertragung eines Betriebsteils auf ein anderes Unternehmen - Organisatorische Selbständigkeit nach der ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Vorliegen des Übergangs eines Betriebsteils auf einen anderen Inhaber bei Fortführung des Betriebsteils als organisatorisch selbstständiger Betriebsteil; Anspruch eines Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung nach Übernahme eines Betriebsteils; Wahrung der Ansprüche von ...

  • Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (Volltext/Leitsatz/Auszüge)

    Betriebsübergang ohne organisatorische Selbständigkeit

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Betriebsübergang trotz Verlusts der organisatorischen Selbstständigkeit des übertragenen Betriebsteils - Zulässigkeit eines Vorabentscheidungsersuchens

  • hensche.de

    Betriebsübergang

  • Betriebs-Berater

    Betriebsübergang bei Eingliederung des übertragenen Betriebsteils in die Organisationsstruktur des Erwerbers

  • Techniker Krankenkasse
  • Judicialis

    Richtlinie 2001/23/EG Art. 1 Abs. 1 Buchst. a; ; Richtlinie 2001/23/EG Art. 1 Abs. 1 Buchst. b

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anwendbarkeit der Richtlinie 2001/23/EG bei vertraglicher Übertragung eines Betriebsteils auf ein anderes Unternehmen unter Beibehaltung der Selbständigkeit - [Dietmar Klarenberg gegen Ferrotron Technologies GmbH]

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Betriebsteilübergang: Erfassung durch Betriebsübergangsrichtlinie 2001/23/EG auch bei Betriebsteil, der organisatorische Selbstständigkeit nicht wahrt ? Erforderlich jedoch Beibehaltung funktioneller Verknüpfung zwischen Produktionsfaktoren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Klarenberg

    Sozialpolitik - Richtlinie 2001/23/EG - Übergang von Unternehmen - Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer - Begriff "Übergang" - Vertragliche Übertragung eines Betriebsteils auf ein anderes Unternehmen - Organisatorische Selbständigkeit nach der Übertragung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    EuGH erweitert Begriff des Betriebsübergangs

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    EuGH erweitert Begriff des Betriebsübergangs

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Betriebsübergang bei fehlender Selbstständigkeit

  • dbb.de PDF, S. 16 (Leitsatz und Auszüge)

    Betriebsübergang trotz Verlustes der organisatorischen Selbstständigkeit

  • impulse.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Die wechselvolle Geschichte des Betriebsübergangs

  • matzen-partner.de (Kurzinformation)

    Gestaltungsmöglichkeiten beim Betriebsübergang gekappt?

  • 123recht.net (Pressemeldung, 12.2.2009)

    Arbeitnehmer bei Verkauf von Produktlinien // Käufer kann Beschäftigte nicht einfach entlassen

Besprechungen u.ä. (7)

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Eingliederung in die Organisationsstruktur des Erwerbers steht Betriebsübergang nicht entgegen!

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Europarecht - "Nichts ist beständiger als der Wechsel" - Neues vom EuGH zum Betriebsübergang

  • RA Hensche (Entscheidungsbesprechung)

    Betriebsteilübergang auch bei Verlust der organisatorischen Selbständigkeit

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Eingliederung in die Organisationsstruktur des Erwerbers steht Betriebsübergang nicht entgegen!

  • dbb.de PDF, S. 26 (Entscheidungsbesprechung)

    § 613a BGB; Art. 1 Abs. 1 RL 2001/23/EG
    Zum Begriff des Betriebsübergangs (RA Dr. Magnus Bergmann, Greven; ZBVR online 5/2009, S. 26)

  • pwclegal.de (Entscheidungsbesprechung)

    Richtungswechsel beim Betriebsübergang?

  • goerg.de (Entscheidungsbesprechung)

    Zur Entwicklung des Teilbetriebsbegriffs im Rahmen von § 613a BGB

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf (Deutschland), eingereicht am 22. Oktober 2007 - Dietmar Klarenberg gegen Ferrotron Technologies GmbH

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf - Auslegung von Art. 1 Abs. 1 Buchst. a und b der Richtlinie 2001/23/EG des Rates vom 12. März 2001 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 2029
  • ZIP 2009, 433
  • EuZW 2009, 223
  • NZA 2009, 251
  • NJ 2009, 218
  • BB 2009, 1133
  • BB 2009, 437
  • DB 2009, 517
 
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Wird zitiert von ... (401)Neu Zitiert selbst (19)

  • EuGH, 26.09.2000 - C-175/99

    Mayeur

    Auszug aus EuGH, 12.02.2009 - C-466/07
    Zum Kriterium der Organisation hat der Gerichtshof zwar entschieden, dass es zu den Kriterien für die Bestimmung der Identität einer wirtschaftlichen Einheit gehört (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 11. März 1997, Süzen, C-13/95, Slg. 1997, I-1259, Randnr. 15, vom 2. Dezember 1999, Allen u. a., C-234/98, Slg. 1999, I-8643, Randnr. 27, vom 26. September 2000, Mayeur, C-175/99, Slg. 2000, I-7755, Randnr. 53, und vom 25. Januar 2001, Liikenne, C-172/99, Slg. 2001, I-745, Randnr. 34), er hat aber auch entschieden, dass eine Änderung der Organisationsstruktur der übertragenen Einheit der Anwendung der Richtlinie 2001/23 nicht entgegenstehen kann (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 7. März 1996, Merckx und Neuhuys, C-171/94 und C-172/94, Slg. 1996, I-1253, Randnrn.

    20 und 21, Mayeur, Randnr. 54, sowie vom 13. September 2007, Jouini u. a., C-458/05, Slg. 2007, I-7301, Randnr. 36).

    Hierzu ist daran zu erinnern, dass der Gerichtshof bereits entschieden hat, dass eine gegebenenfalls bestehende Verpflichtung, privatrechtliche Arbeitsverträge beim Übergang einer Tätigkeit auf eine juristische Person des öffentlichen Rechts zu beenden, gemäß Art. 4 Abs. 2 der Richtlinie 77/187 eine wesentliche Änderung der Arbeitsbedingungen zum Nachteil des Arbeitnehmers darstellt, die unmittelbar aus dem Übergang folgt, so dass in einem solchen Fall davon auszugehen ist, dass die Beendigung dieser Arbeitsverträge durch den Arbeitgeber erfolgt ist (Urteil Mayeur, Randnr. 56).

  • EuGH, 16.10.2008 - C-313/07

    Kirtruna und Vigano - Sozialpolitik - Richtlinie 2001/23/EG - Übergang von

    Auszug aus EuGH, 12.02.2009 - C-466/07
    In dieser Hinsicht ist daran zu erinnern, dass nach ständiger Rechtsprechung das mit Art. 234 EG eingerichtete Verfahren ein Instrument der Zusammenarbeit zwischen dem Gerichtshof und den nationalen Gerichten ist, mit dem der Gerichtshof diesen Gerichten Hinweise zur Auslegung des Gemeinschaftsrechts gibt, die sie zur Entscheidung des bei ihnen anhängigen Rechtsstreits benötigen (vgl. insbesondere Urteile vom 5. Februar 2004, Schneider, C-380/01, Slg. 2004, I-1389, Randnr. 20, vom 14. September 2006, Stradasfalti, C-228/05, Slg. 2006, I-8391, Randnr. 44, und vom 16. Oktober 2008, Kirtruna und Vigano, C-313/07, Slg. 2008, I-0000, Randnr. 25).

    Betreffen daher die vorgelegten Fragen die Auslegung des Gemeinschaftsrechts, so ist der Gerichtshof grundsätzlich gehalten, darüber zu befinden (Urteile Schneider, Randnr. 21, vom 30. Juni 2005, Längst, C-165/03, Slg. 2005, I-5637, Randnr. 31, sowie Kirtruna und Vigano, Randnr. 26).

    Die Zurückweisung des Ersuchens eines nationalen Gerichts ist dem Gerichtshof nur möglich, wenn die erbetene Auslegung des Gemeinschaftsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn der Gerichtshof nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (vgl. u. a. Urteile vom 5. Dezember 2006, Cipolla u. a., C-202/04 und C-94/04, Slg. 2006, I-11421, Randnr. 25, vom 7. Juni 2007, van der Weerd u. a., C-222/05 bis C-225/05, Slg. 2007, I-4233, Randnr. 22, sowie Kirtruna und Vigano, Randnr. 27).

  • EuGH, 02.12.1999 - C-234/98

    Allen u.a.

    Auszug aus EuGH, 12.02.2009 - C-466/07
    Zum Kriterium der Organisation hat der Gerichtshof zwar entschieden, dass es zu den Kriterien für die Bestimmung der Identität einer wirtschaftlichen Einheit gehört (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 11. März 1997, Süzen, C-13/95, Slg. 1997, I-1259, Randnr. 15, vom 2. Dezember 1999, Allen u. a., C-234/98, Slg. 1999, I-8643, Randnr. 27, vom 26. September 2000, Mayeur, C-175/99, Slg. 2000, I-7755, Randnr. 53, und vom 25. Januar 2001, Liikenne, C-172/99, Slg. 2001, I-745, Randnr. 34), er hat aber auch entschieden, dass eine Änderung der Organisationsstruktur der übertragenen Einheit der Anwendung der Richtlinie 2001/23 nicht entgegenstehen kann (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 7. März 1996, Merckx und Neuhuys, C-171/94 und C-172/94, Slg. 1996, I-1253, Randnrn.

    Es ist Sache des vorlegenden Gerichts, unter Berücksichtigung der vorstehend genannten Gesichtspunkte im Rahmen einer Gesamtwürdigung aller den im Ausgangsverfahren in Rede stehenden Vorgang kennzeichnenden tatsächlichen Umstände (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 18. März 1986, Spijkers, 24/85, Slg. 1986, 1119, Randnr. 13, vom 19. Mai 1992, Redmond Stichting, C-29/91, Slg. 1992, I-3189, Randnr. 24, Süzen, Randnr. 14, sowie Allen u. a., Randnr. 26) festzustellen, ob die Identität der übertragenen wirtschaftlichen Einheit bewahrt worden ist.

  • EuGH, 05.02.2004 - C-380/01

    Schneider

    Auszug aus EuGH, 12.02.2009 - C-466/07
    In dieser Hinsicht ist daran zu erinnern, dass nach ständiger Rechtsprechung das mit Art. 234 EG eingerichtete Verfahren ein Instrument der Zusammenarbeit zwischen dem Gerichtshof und den nationalen Gerichten ist, mit dem der Gerichtshof diesen Gerichten Hinweise zur Auslegung des Gemeinschaftsrechts gibt, die sie zur Entscheidung des bei ihnen anhängigen Rechtsstreits benötigen (vgl. insbesondere Urteile vom 5. Februar 2004, Schneider, C-380/01, Slg. 2004, I-1389, Randnr. 20, vom 14. September 2006, Stradasfalti, C-228/05, Slg. 2006, I-8391, Randnr. 44, und vom 16. Oktober 2008, Kirtruna und Vigano, C-313/07, Slg. 2008, I-0000, Randnr. 25).

    Betreffen daher die vorgelegten Fragen die Auslegung des Gemeinschaftsrechts, so ist der Gerichtshof grundsätzlich gehalten, darüber zu befinden (Urteile Schneider, Randnr. 21, vom 30. Juni 2005, Längst, C-165/03, Slg. 2005, I-5637, Randnr. 31, sowie Kirtruna und Vigano, Randnr. 26).

  • EuGH, 11.03.1997 - C-13/95

    EINE PUTZFRAU, DIE ENTLASSEN WIRD, NACHDEM IHR UNTERNEHMEN EINEN

    Auszug aus EuGH, 12.02.2009 - C-466/07
    Zum Kriterium der Organisation hat der Gerichtshof zwar entschieden, dass es zu den Kriterien für die Bestimmung der Identität einer wirtschaftlichen Einheit gehört (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 11. März 1997, Süzen, C-13/95, Slg. 1997, I-1259, Randnr. 15, vom 2. Dezember 1999, Allen u. a., C-234/98, Slg. 1999, I-8643, Randnr. 27, vom 26. September 2000, Mayeur, C-175/99, Slg. 2000, I-7755, Randnr. 53, und vom 25. Januar 2001, Liikenne, C-172/99, Slg. 2001, I-745, Randnr. 34), er hat aber auch entschieden, dass eine Änderung der Organisationsstruktur der übertragenen Einheit der Anwendung der Richtlinie 2001/23 nicht entgegenstehen kann (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 7. März 1996, Merckx und Neuhuys, C-171/94 und C-172/94, Slg. 1996, I-1253, Randnrn.

    Es ist Sache des vorlegenden Gerichts, unter Berücksichtigung der vorstehend genannten Gesichtspunkte im Rahmen einer Gesamtwürdigung aller den im Ausgangsverfahren in Rede stehenden Vorgang kennzeichnenden tatsächlichen Umstände (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 18. März 1986, Spijkers, 24/85, Slg. 1986, 1119, Randnr. 13, vom 19. Mai 1992, Redmond Stichting, C-29/91, Slg. 1992, I-3189, Randnr. 24, Süzen, Randnr. 14, sowie Allen u. a., Randnr. 26) festzustellen, ob die Identität der übertragenen wirtschaftlichen Einheit bewahrt worden ist.

  • EuGH, 07.06.2007 - C-222/05

    van der Weerd u.a. - Landwirtschaft - Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche -

    Auszug aus EuGH, 12.02.2009 - C-466/07
    Die Zurückweisung des Ersuchens eines nationalen Gerichts ist dem Gerichtshof nur möglich, wenn die erbetene Auslegung des Gemeinschaftsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn der Gerichtshof nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (vgl. u. a. Urteile vom 5. Dezember 2006, Cipolla u. a., C-202/04 und C-94/04, Slg. 2006, I-11421, Randnr. 25, vom 7. Juni 2007, van der Weerd u. a., C-222/05 bis C-225/05, Slg. 2007, I-4233, Randnr. 22, sowie Kirtruna und Vigano, Randnr. 27).

    Die Vermutung der Entscheidungserheblichkeit von Vorlagefragen kann nach der Rechtsprechung nicht allein dadurch widerlegt werden, dass eine der Parteien des Ausgangsverfahrens bestimmte Tatsachen bestreitet, deren Richtigkeit der Gerichtshof nicht zu überprüfen hat und die den Streitgegenstand bestimmen (Urteile Cipolla u. a., Randnr. 26, sowie van der Weerd u. a., Randnr. 23).

  • EuGH, 05.12.2006 - C-94/04

    DAS IN ITALIEN GELTENDE ABSOLUTE VERBOT, VON DEN MINDESTGEBÜHREN DER

    Auszug aus EuGH, 12.02.2009 - C-466/07
    Die Zurückweisung des Ersuchens eines nationalen Gerichts ist dem Gerichtshof nur möglich, wenn die erbetene Auslegung des Gemeinschaftsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn der Gerichtshof nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (vgl. u. a. Urteile vom 5. Dezember 2006, Cipolla u. a., C-202/04 und C-94/04, Slg. 2006, I-11421, Randnr. 25, vom 7. Juni 2007, van der Weerd u. a., C-222/05 bis C-225/05, Slg. 2007, I-4233, Randnr. 22, sowie Kirtruna und Vigano, Randnr. 27).

    Die Vermutung der Entscheidungserheblichkeit von Vorlagefragen kann nach der Rechtsprechung nicht allein dadurch widerlegt werden, dass eine der Parteien des Ausgangsverfahrens bestimmte Tatsachen bestreitet, deren Richtigkeit der Gerichtshof nicht zu überprüfen hat und die den Streitgegenstand bestimmen (Urteile Cipolla u. a., Randnr. 26, sowie van der Weerd u. a., Randnr. 23).

  • EuGH, 18.03.1986 - 24/85

    Spijkers / Benedik

    Auszug aus EuGH, 12.02.2009 - C-466/07
    Diese Bestimmung wurde, wie aus dem achten Erwägungsgrund der Richtlinie 2001/23 hervorgeht, aufgenommen, um den Begriff des Übergangs unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Gerichtshofs zu klären (vgl. insbesondere Urteile vom 7. Februar 1985, Botzen u. a., 186/83, Slg. 1985, 519, Randnr., 6 und vom 18. März 1986, Spijkers, 24/85, Slg. 1986, 1119, Randnr. 11).

    Es ist Sache des vorlegenden Gerichts, unter Berücksichtigung der vorstehend genannten Gesichtspunkte im Rahmen einer Gesamtwürdigung aller den im Ausgangsverfahren in Rede stehenden Vorgang kennzeichnenden tatsächlichen Umstände (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 18. März 1986, Spijkers, 24/85, Slg. 1986, 1119, Randnr. 13, vom 19. Mai 1992, Redmond Stichting, C-29/91, Slg. 1992, I-3189, Randnr. 24, Süzen, Randnr. 14, sowie Allen u. a., Randnr. 26) festzustellen, ob die Identität der übertragenen wirtschaftlichen Einheit bewahrt worden ist.

  • EuGH, 25.01.2001 - C-172/99

    Liikenne

    Auszug aus EuGH, 12.02.2009 - C-466/07
    Zum Kriterium der Organisation hat der Gerichtshof zwar entschieden, dass es zu den Kriterien für die Bestimmung der Identität einer wirtschaftlichen Einheit gehört (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 11. März 1997, Süzen, C-13/95, Slg. 1997, I-1259, Randnr. 15, vom 2. Dezember 1999, Allen u. a., C-234/98, Slg. 1999, I-8643, Randnr. 27, vom 26. September 2000, Mayeur, C-175/99, Slg. 2000, I-7755, Randnr. 53, und vom 25. Januar 2001, Liikenne, C-172/99, Slg. 2001, I-745, Randnr. 34), er hat aber auch entschieden, dass eine Änderung der Organisationsstruktur der übertragenen Einheit der Anwendung der Richtlinie 2001/23 nicht entgegenstehen kann (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 7. März 1996, Merckx und Neuhuys, C-171/94 und C-172/94, Slg. 1996, I-1253, Randnrn.
  • EuGH, 14.04.1994 - C-392/92

    Schmidt / Spar- und Leihkasse der früheren Ämter Bordesholm, Kiel und Cronshagen

    Auszug aus EuGH, 12.02.2009 - C-466/07
    Die Beibehaltung einer solchen funktionellen Verknüpfung zwischen den übertragenen Faktoren erlaubt es nämlich dem Erwerber, diese, selbst wenn sie nach der Übertragung in eine neue, andere Organisationsstruktur eingegliedert werden, zu nutzen, um derselben oder einer gleichartigen wirtschaftlichen Tätigkeit nachzugehen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. April 1994, Schmidt, C-392/92, Slg. 1994, I-1311, Randnr. 17).
  • EuGH, 19.05.1992 - C-29/91

    Redmond Stichting / Bartol u.a.

  • EuGH, 14.09.2006 - C-228/05

    Stradasfalti - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 17 Absatz 7 und 29 -

  • EuGH, 30.06.2005 - C-165/03

    Längst - Richtlinie 69/335/EWG - Indirekte Steuern auf die Ansammlung von Kapital

  • EuGH, 16.10.2008 - C-298/07

    Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände - Richtlinie

  • EuGH, 13.09.2007 - C-458/05

    Jouini u.a. - Sozialpolitik - Richtlinie 2001/23/EG - Wahrung der Ansprüche der

  • EuGH, 07.02.1985 - 186/83

    Botzen Rotterdamsche Droogdok Maatschappij

  • EuGH, 06.07.2006 - C-53/05

    Kommission / Portugal - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

  • EuGH, 07.03.1996 - C-171/94

    Merckx und Neuhuys / Ford Motors Company Belgium

  • EuGH, 18.05.2000 - C-301/98

    KVS International

  • BAG, 21.08.2014 - 8 AZR 655/13

    Schadensersatz - Wegnahme von Zahngold

    Dies ist unabhängig davon, ob die übergegangene wirtschaftliche Einheit ihre Selbständigkeit innerhalb der Struktur des Erwerbers bewahrt oder nicht (vgl. EuGH 6. März 2014 - C-458/12 - [Amatori ua.] Rn. 30 ff. mwN; 12. Februar 2009 - C-466/07 - [Klarenberg] Rn. 50, Slg. 2009, I-803; BAG 20. März 2014 - 8 AZR 1/13 - Rn. 18; 22. Mai 2014 - 8 AZR 1069/12 - Rn. 26) ; es genügt, wenn die funktionelle Verknüpfung zwischen den übertragenen Produktionsfaktoren beibehalten und es dem Erwerber derart ermöglicht wird, diese Faktoren zu nutzen, um derselben oder einer gleichartigen wirtschaftlichen Tätigkeit nachzugehen (EuGH 12. Februar 2009 - C-466/07 - [Klarenberg] Rn. 53, aaO; BAG 7. April 2011 - 8 AZR 730/09 - Rn. 16) .
  • BAG, 20.02.2014 - 2 AZR 859/11

    Wartezeit - Leiharbeitnehmer

    Nicht notwendig ist, dass die fragliche Einheit ihre "organisatorische Selbständigkeit" behält (vgl. EuGH 12. Februar 2009 - C-466/07 - [Klarenberg] Rn. 48, Slg. 2009, I-803) .
  • BAG, 14.05.2020 - 6 AZR 235/19

    Kündigungen des Kabinen-Personals von Air Berlin wegen fehlerhafter

    So erlaube es die Beibehaltung einer solchen funktionellen Verknüpfung zwischen den übertragenen Faktoren dem Erwerber, diese Faktoren, selbst wenn sie nach der Übertragung in eine neue, andere Organisationsstruktur eingegliedert werden, zu nutzen, um derselben oder einer gleichartigen wirtschaftlichen Tätigkeit nachzugehen (EuGH 9. September 2015 - C-160/14 - [Ferreira da Silva e Brito ua.] Rn. 32 ff.; grundlegend EuGH 12. Februar 2009 - C-466/07 - [Klarenberg] Rn. 43 ff.) .

    (aa) Die Richtlinie 2001/23/EG soll die Kontinuität der im Rahmen einer wirtschaftlichen Einheit bestehenden Arbeitsverhältnisse gewährleisten (EuGH 13. Juni 2019 - C-664/17 - [Ellinika Nafpigeia] Rn. 41; 6. März 2014 - C-458/12 - [Amatori ua.] Rn. 51; grundlegend EuGH 18. März 1986 - 24/85 - [Spijkers] Rn. 11; vgl. auch EuGH 12. Februar 2009 - C-466/07 - [Klarenberg] Rn. 51) .

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