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   EuGH, 12.03.1987 - 176/84   

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https://dejure.org/1987,2891
EuGH, 12.03.1987 - 176/84 (https://dejure.org/1987,2891)
EuGH, Entscheidung vom 12.03.1987 - 176/84 (https://dejure.org/1987,2891)
EuGH, Entscheidung vom 12. März 1987 - 176/84 (https://dejure.org/1987,2891)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Griechenland

    EWG-VERTRAG, ARTIKEL 30
    1 . FREIER WARENVERKEHR - MENGENMÄSSIGE BESCHRÄNKUNGEN - MASSNAHMEN GLEICHER WIRKUNG - INVERKEHRBRINGEN VON ERZEUGNISSEN - UNTERSCHIEDE DER NATIONALEN REGELUNGEN - HEMMNISSE FÜR DEN INNERGEMEINSCHAFTLICHEN HANDELSVERKEHR - ZULÄSSIGKEIT - VORAUSSETZUNGEN UND GRENZEN

  • EU-Kommission

    Kommission / Griechenland

  • Wolters Kluwer

    Verbot eines Mitgliedstaates hinsichtlich der Einfuhr von in anderen Mitgliedstaaten rechtmäßig hergestelltem und in den Verkehr gebrachtem Bier; Einfuhrverbot von fremdem Bier aus gesundheitlichen Gründen; Einfuhrverbot von Bier welches mit anderen als im Mitgliedsstaat ...

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 30; ; EWG-Vertrag Art. 36

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EWG-Vertrag Art. 30; EWG-Vertrag Art. 36
    1. FREIER WARENVERKEHR - MENGENMÄSSIGE BESCHRÄNKUNGEN - MASSNAHMEN GLEICHER WIRKUNG - INVERKEHRBRINGEN VON ERZEUGNISSEN - UNTERSCHIEDE DER NATIONALEN REGELUNGEN - HEMMNISSE FÜR DEN INNERGEMEINSCHAFTLICHEN HANDELSVERKEHR - ZULÄSSIGKEIT - VORAUSSETZUNGEN UND GRENZEN

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (9)

  • EuGH, 05.02.2004 - C-24/00

    DAS FRANZÖSISCHE VERFAHREN DER VORHERIGEN GENEHMIGUNG FÜR DAS INVERKEHRBRINGEN

    37 Was erstens die Möglichkeit des Zugangs zu dem hier in Rede stehenden Verfahren betrifft, so kann die Verpflichtung eines Mitgliedstaats, ein solches Verfahren für jede innerstaatliche Regelung vorzusehen, nach der der Zusatz von Nährstoffen aus Gründen des Gesundheitsschutzes von einer Zulassung abhängig ist, nicht erfüllt sein, wenn dieses Verfahren nicht in einem die innerstaatlichen Behörden bindenden Rechtsakt von allgemeiner Wirkung ausdrücklich vorgesehen ist (vgl. ebenfalls in diesem Sinne Urteil vom 12. März 1987 in der Rechtssache 176/84, Kommission/Griechenland, Slg. 1987, 1193, Randnr. 41).
  • Generalanwalt beim EuGH, 15.12.2016 - C-672/15

    Noria Distribution - Nahrungsergänzungsmittel - Vitamine und Mineralstoffe -

    23 Vgl. z. B. Urteile vom 6. Mai 1986, Muller u. a. (304/84, EU:C:1986:194, insbesondere Rn. 24 und 26), und vom 12. März 1987, Kommission/Griechenland (176/84, EU:C:1987:125, Rn. 39).

    In früheren Urteilen hatte der Gerichtshof spezifischer auf die internationale wissenschaftliche Forschung verwiesen und die Arbeit verschiedener, genau benannter Einrichtungen angeführt (Urteil vom 12. März 1987, Kommission/Griechenland, C-176/84, EU:C:1987:125, Rn. 38 und 45).

  • EuGH, 15.03.2007 - C-54/05

    Kommission / Finnland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 28 EG und

    Hinsichtlich, zweitens, des Arguments, die Überführungserlaubnis sei erforderlich, um eine effektive fiskalische Kontrolle sicherzustellen, wobei ein derartiges Ziel nach ständiger Rechtsprechung ein zwingendes Erfordernis ist, das eine von Art. 28 EG verbotene Maßnahme gleicher Wirkung rechtfertigen kann (vgl. insbesondere Urteil vom 12. März 1987, Kommission/Griechenland, 176/84, Slg. 1987, 1193, Randnr. 25), steht fest, dass die Republik Finnland rechtmäßig Kontrollverfahren einführen kann, mit denen sich überprüfen lässt, welche Fahrzeuge, auch wenn sie in Finnland zugelassen werden müssen, vorübergehend von den Kraftfahrzeugsteuern befreit werden können.
  • Generalanwalt beim EuGH, 26.11.1996 - C-157/94

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich der Niederlande. -

    (16) - Vgl. hierzu die Urteile vom 12. März 1987 in der Rechtssache 176/84 (Kommission/Griechenland, Slg. 1987, 1193, Randnrn.
  • Generalanwalt beim EuGH, 11.01.2007 - C-54/05

    Kommission / Finnland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 28 EG und

    17 - Vgl. insbesondere Urteile Cassis de Dijon (Randnr. 8) und vom 12. März 1987, Kommission/Griechenland (176/84, Slg. 1987, 1193, Randnr. 25).
  • Generalanwalt beim EuGH, 20.01.2000 - C-465/98

    Darbo

    11: - Vgl. insbesondere Urteile vom 10. November 1982 in der Rechtssache 261/81 (Rau, Slg. 1982, 3961, insbesondere Randnr. 17) und vom 12. März 1987 in der Rechtssache 176/84 (Kommission/Griechenland, Slg. 1987, 1193, insbesondere Randnr. 29).
  • Generalanwalt beim EuGH, 24.05.2005 - C-147/04

    De Groot en Slot Allium und Bejo Zaden - Freier Verkehr landwirtschaftlicher

    31 - Als Beleg: Die Urteile vom 12. März 1987 in der Rechtssache 176/84 (Kommission/Griechenland, Slg. 1987, 1193) und in der Rechtssache 178/84 (Kommission/Deutschland, Slg. 1987, 1227) haben eine Verletzung der Gemeinschaftspflichten durch die beklagten Mitgliedstaaten festgestellt, weil diese den Vertrieb von Bieren aus anderen Ländern der Gemeinschaft in ihrem Hoheitsgebiet verboten hatten, weil diese mit anderen Methoden als den in der jeweiligen inländischen Gesetzgebung festgelegten hergestellt waren.
  • Generalanwalt beim EuGH, 16.10.1997 - C-184/96

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Französische Republik. -

    (44) - Abgesehen von den Präzedenzfällen, in denen der Gerichtshof die Ansicht vertreten hat, daß die streitige staatliche Maßnahme nicht unterschiedslos anwendbar war oder tatsächliche beschränkende Wirkungen auf die Einfuhren hatte, siehe unter vielen anderen Urteile Kommission/Italien vom 9. Dezember 1981 (zitiert in Fußnote 34, Randnrn. 20 bis 26; Feststellung potentieller beschränkender Wirkungen, indem die Verkehrsbezeichnung "Essig" dem Weinessig vorbehalten bleibt und in Italien die Vermarktung von Essig landwirtschaftlichen Ursprungs verboten ist, der nicht aus der Essigsäuregärung des Weines stammt, aber in verschiedenen Mitgliedstaaten in bedeutendem Umfang hergestellt und verbraucht wird), Kommission/Italien vom 11. Juli 1984 (zitiert in Fußnote 34, Randnr. 18; Feststellung potentieller restriktiver Wirkungen der in Italien vorgeschriebenen Beschränkung der Vermarktung von Süßwaren, die mehr als 1 % Gelantine tierischen Ursprungs enthalten und in anderen Mitgliedstaaten rechtmässig hergestellt und in den Verkehr gebracht werden), vom 4. Dezember 1986 in der Rechtssache 179/85, Kommission/Deutschland (Slg. 1986, 3879, Randnr. 8; Feststellung potentieller beschränkender Wirkungen des auf dem deutschen Markt geltenden Verbotes des Inverkehrbringens von Getränken wie "pétillant de raisins" in herkömmlichen Schaumweinflaschen, also unter Verwendung der Aufmachung, in der "pétillant" seit 1956 herkömmlicherweise in Frankreich hergestellt und vertrieben wird), vom 12. März 1987 in der Rechtssache 176/84 (Kommission/Griechenland, Slg. 1987, 1193, Randnrn.
  • Generalanwalt beim EuGH, 17.03.1993 - C-228/91

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik. -

    ( 36 ) Urteil vom 12. März 1987 in der Rechtssache 176/S4 (Kommission/Griechenland, Slg. 1987, 1193).
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