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   EuGH, 12.04.2005 - C-61/03   

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https://dejure.org/2005,10106
EuGH, 12.04.2005 - C-61/03 (https://dejure.org/2005,10106)
EuGH, Entscheidung vom 12.04.2005 - C-61/03 (https://dejure.org/2005,10106)
EuGH, Entscheidung vom 12. April 2005 - C-61/03 (https://dejure.org/2005,10106)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - EAG-Vertrag - Geltungsbereich - Militärische Einrichtungen - Gesundheitsschutz - Stilllegung eines Atomreaktors - Ableitung radioaktiver Stoffe

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Vereinigtes Königreich

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - EAG-Vertrag - Geltungsbereich - Militärische Einrichtungen - Gesundheitsschutz - Stilllegung eines Atomreaktors - Ableitung radioaktiver Stoffe

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Vereinigtes Königreich

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - EAG-Vertrag - Geltungsbereich - Militärische Einrichtungen - Gesundheitsschutz - Stilllegung eines Atomreaktors - Ableitung radioaktiver Stoffe

  • EU-Kommission

    Kommission / Vereinigtes Königreich

    Gesundheitsschutz

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die rechtmäßige Stilllegung eines durch das Militär genutzten Reaktors; Verpflichtung zur Angabe eines allgemeinen Plans für die Ableitung radioaktiver Stoffe bei der Stilllegung eines Reaktors; Anwendbarkeit der Vorschriften über die Ableitung ...

  • Judicialis

    EA Art. 37

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EA Art. 37
    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - EAG-Vertrag - Geltungsbereich - Militärische Einrichtungen - Gesundheitsschutz - Stilllegung eines Atomreaktors - Ableitung radioaktiver Stoffe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Kommission / Vereinigtes Königreich

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - EAG-Vertrag - Geltungsbereich - Militärische Einrichtungen - Gesundheitsschutz - Stilllegung eines Atomreaktors - Ableitung radioaktiver Stoffe

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage der Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland, eingereicht am 14. Februar 2003

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verstoß gegen Artikel 37 EA - Nichtübermittlung eines Planes zur Ableitung radioaktiver Stoffe im Rahmen der Stillegung eines Kernreaktors

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2005, 932 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 29.03.1990 - 62/88

    Griechenland / Rat

    Auszug aus EuGH, 12.04.2005 - C-61/03
    Soweit dieser Vertrag der Kommission kein spezifisches Instrument für die Verfolgung dieses Zieles liefert, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auf der Grundlage der einschlägigen Bestimmungen des EG-Vertrags geeignete Maßnahmen ergriffen werden können (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 29. März 1990 in der Rechtssache C-62/88, Griechenland/Rat, Slg. 1990, I-1527).
  • EuGH, 22.09.1988 - 187/87

    Land de Sarre / Ministre de l'Industrie

    Auszug aus EuGH, 12.04.2005 - C-61/03
    39 Wie der Gerichtshof bereits in seinem Urteil vom 22. September 1988 in der Rechtssache 187/87 (Saarland u. a., Slg. 1988, 5013) entschieden hat, ist Artikel 37 EA dahin auszulegen, dass die allgemeinen Angaben über einen Plan zur Ableitung radioaktiver Stoffe der Kommission zu übermitteln sind, bevor diese Ableitungen von den zuständigen Behörden des betreffenden Mitgliedstaats genehmigt worden sind.
  • EuGH, 27.10.2009 - C-115/08

    DIE ÖSTERREICHISCHEN GERICHTE, DIE MIT EINER NACHBARRECHTLICHEN KLAGE VON

    Der Gerichtshof hat insoweit auf die sehr große Bedeutung der Orientierungen hingewiesen, die die Kommission dem betreffenden Mitgliedstaat nach Anhörung der Sachverständigengruppe zu geben vermag, und darauf, dass dieser Mitgliedstaat in der Lage sein muss, diese Orientierungen eingehend und unter Bedingungen zu prüfen, die es ermöglichen, die Anregungen der Kommission vor Erteilung der Genehmigung zu berücksichtigen (Urteile vom 22. September 1988, Saarland u. a., 187/87, Slg. 1988, 5013, Randnrn. 12 bis 16, und vom 12. April 2005, Kommission/Vereinigtes Königreich, C-61/03, Slg. 2005, I-2477, Randnr. 39).

    Das ist insbesondere Gegenstand der Art. 35 EA bis 38 EA, mit denen, wie der Gerichtshof bereits ausgeführt hat, u. a. der Kommission erhebliche Befugnisse verliehen werden (Urteil Kommission/Vereinigtes Königreich, Randnr. 35).

  • EuGH, 09.03.2006 - C-65/04

    Kommission / Vereinigtes Königreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats -

    16 Die Frage, ob die militärische Nutzung der Kernenergie in den Geltungsbereich des EAG-Vertrags fallen kann, hat der Gerichtshof bereits im Urteil vom 12. April 2005 in der Rechtssache C-61/03 (Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 2005, I-2477) entschieden.

    Als Beispiel hat er die Bestimmungen des Titels II Kapitel 3 des Vertrages betreffend den Gesundheitsschutz, insbesondere die Artikel 34 EA, 35 EA und 37 EA, und die Bestimmungen des Titels II Kapitel 1 betreffend die Förderung der Forschung genannt und betont, dass aus dem Wortlaut dieser Bestimmungen in keiner Weise hervorgeht, ob es sich bei den auf diese Weise geregelten Tätigkeiten ausschließlich um zivile Tätigkeiten handelt (vgl. Urteil Kommission/Vereinigtes Königreich, Randnr. 35).

    18 Der Gerichtshof hat sodann darauf hingewiesen, dass die Anwendung solcher Bestimmungen auf militärische Einrichtungen, Forschungsprogramme und andere Tätigkeiten geeignet sein kann, wesentliche Interessen der Landesverteidigung der Mitgliedstaaten zu beeinträchtigen (vgl. Urteil Kommission/Vereinigtes Königreich, Randnr. 36).

    19 Aus diesen Erwägungen hat er den Schluss gezogen, dass, da der EAG-Vertrag keinerlei Ausnahme enthält, mit der die Einzelheiten einer Befugnis der Mitgliedstaaten festgelegt würden, sich auf diese wesentlichen Interessen zu berufen und sie zu schützen, die Tätigkeiten des militärischen Bereichs nicht in den Anwendungsbereich dieses Vertrages fallen (vgl. Urteil Kommission/Vereinigtes Königreich, Randnr. 36).

    26 Wie der Generalanwalt in Nummer 31 seiner Schlussanträge zu Recht ausgeführt hat, hat der Gerichtshof diese Auffassung im Urteil Kommission/Vereinigtes Königreich zurückgewiesen.

    Soweit der EAG-Vertrag der Gemeinschaft kein spezifisches Instrument für die Verfolgung dieses Zieles liefert, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auf der Grundlage der einschlägigen Bestimmungen des EG-Vertrags geeignete Maßnahmen ergriffen werden können (vgl. Urteil Kommission/Vereinigtes Königreich, Randnr. 44).

  • EuG, 12.07.2018 - T-356/15

    Das Gericht der Europäischen Union bestätigt den Beschluss, mit dem die

    Sofern der Euratom-Vertrag keine speziellen Regelungen enthält, sind die Vorschriften des AEU-Vertrags über eine Politik der Union auf solche Maßnahmen anwendbar (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 29. März 1990, Griechenland/Rat, C-62/88, EU:C:1990:153, Rn. 17, vom 12. April 2005, Kommission/Vereinigtes Königreich, C-61/03, EU:C:2005:210, Rn. 44, und vom 4. Juni 2015, Kernkraftwerke Lippe-Ems, C-5/14, EU:C:2015:354, Rn. 69 bis 82; vgl. entsprechend auch Gutachten 1/94 [Abkommen, die dem WTO-Abkommen als Anhänge beigefügt sind] vom 15. November 1994, EU:C:1994:384, Rn. 24).
  • Generalanwalt beim EuGH, 07.05.2020 - C-594/18

    Generalanwalt Hogan: Der Gerichtshof sollte Österreichs Rechtsmittel im

    Vgl. auch Schlussanträge von Generalanwältin Kokott in der Rechtssache Inter-Environnement Wallonie und Bond Beter Leefmilieu Vlaanderen (C-411/17, EU:C:2018:972, Nr. 42), die vom Gericht in Rn. 73 des angefochtenen Urteils angeführten Urteile vom 29. März 1990, Griechenland/Rat (C-62/88, EU:C:1990:153, Rn. 17), und vom 12. April 2005, Kommission/Vereinigtes Königreich (C-61/03, EU:C:2005:210, Rn. 44), sowie Gutachten 1/94 (Dem WTO-Abkommen beigefügte Abkommen) vom 15. November 1994 (EU:C:1994:384, Rn. 24).

    54 Der vorliegende Sachverhalt unterscheidet sich deutlich von dem der mit dem Urteil vom 12. April 2005, Kommission/Vereinigtes Königreich (C-61/03, EU:C:2005:210), entschiedenen Rechtssache, in der sich die Kommission auf eine Bestimmung des Euratom-Vertrags im Bereich der Kernenergie für militärische Zwecke stützen wollte, die außerhalb des Geltungsbereichs dieses Vertrags liegen.

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.11.2018 - C-411/17

    Generalanwältin Kokott sieht Anhaltspunkte dafür, dass das belgische Gesetz über

    14 Siehe in diesem Sinne Urteile vom 29. März 1990, Griechenland/Rat (C-62/88, EU:C:1990:153, Rn. 17), und vom 12. April 2005, Kommission/Vereinigtes Königreich (C-61/03, EU:C:2005:210, Rn. 44), sowie Gutachten 1/94 (Übereinkünfte im Anhang des WTO-Abkommens) vom 15. November 1994 (EU:C:1994:384, Rn. 24).
  • Generalanwalt beim EuGH, 28.06.2016 - C-304/15

    Kommission / Vereinigtes Königreich - Vertragsverletzung - Richtlinie 2001/80/EG

    8 - Vgl. hierzu Urteile vom 12. April 2005, Kommission/Vereinigtes Königreich (C-61/03, EU:C:2005:210, Rn. 29), vom 27. November 2012, Pringle (C-370/12, EU:C:2012:756, Rn. 132 ff.), vom 3. Oktober 2013, 1nuit Tapiriit Kanatami u. a/Parlament und Rat (C-583/11 P, EU:C:2013:625, Rn. 59), und vom 16. Juni 2015, Gauweiler u. a. (C-62/14, EU:C:2015:400, Rn. 100).
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