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   EuGH, 12.05.1998 - C-85/96   

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EuGH, 12.05.1998 - C-85/96 (https://dejure.org/1998,45)
EuGH, Entscheidung vom 12.05.1998 - C-85/96 (https://dejure.org/1998,45)
EuGH, Entscheidung vom 12. Mai 1998 - C-85/96 (https://dejure.org/1998,45)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Artikel 8a, 48 und 51 EG-Vertrag - Begriff des 'Arbeitnehmers' - Artikel 4 der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 - Erziehungsgeld - Begriff der 'Familienleistung' - Artikel 7 Absatz 2 der Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 - Begriff der 'sozialen Vergünstigung' - Erfordernis ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Martínez Sala

  • EU-Kommission PDF

    María Martínez Sala gegen Freistaat Bayern.

    Verordnung Nr. 1408/71 des Rates, Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe h
    1 Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer und -selbständigen - Gemeinschaftsregelung - Sachlicher Geltungsbereich - Erziehungsgeld, das dem Ausgleich von Familienlasten dient und aufgrund objektiver, gesetzlich festgelegter Voraussetzungen gewährt wird - Einbeziehung

  • EU-Kommission

    Martínez Sala / Freistaat Bayern

  • Wolters Kluwer

    Begriff des "Arbeitnehmers"; Begriff der "Familienleistung"; Begriff der "sozialen Vergünstigung" ; Erfordernis des Besitzes einer Aufenthaltserlaubnis oder -berechtigung; Auslegung der Artikel 1, 2, 3 Absatz 1 und 4 Absatz 1 Buchstabe h der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 ...

  • Judicialis

    EGV Art. 8a; ; EGV Art. 48; ; EGV Art. 51; ; Verordnung Nr. 1612/68/EWG Art. 7 Abs. 2; ; Verordnung Nr. 1408/71/EWG Art. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer und -selbständigen - Gemeinschaftsregelung - Sachlich er Geltungsbereich - Erziehungsgeld, das dem Ausgleich von Familienlasten dient und aufgrund objektiver, gesetzlich festgelegter Voraussetzungen gewährt wird - Einbeziehung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • nomos.de PDF, S. 109 (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Von der Unionsbürgerschaft zur Sozialunion?

  • zaoerv.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Diskriminierungsverbot, Unionsbürgerschaft und gleicher Zugang zu Sozialleistungen (Prof. Dr. iur. Kay Hailbronner; ZaöRV 64 (2004), 603-619)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Landessozialgerichts München - Auslegung von Artikel 7 Absatz 2 der Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 des Rates über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Gemeinschaft sowie der Artikel 2 und 4 Absatz 1 Buchstabe h der Verordnung ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuZW 1998, 372
  • NJ 1998, 447
  • BB 1998, 1901
 
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Wird zitiert von ... (193)Neu Zitiert selbst (14)

  • EuGH, 10.10.1996 - C-245/94

    Hoever und Zachow / Land Nordrhein-Westfalen

    Auszug aus EuGH, 12.05.1998 - C-85/96
    Im Urteil vom 10. Oktober 1996 in den Rechtssachen C-245/94 und C-312/94 (Hoever und Zachow, Slg. 1996, I-4895) hat der Gerichtshof bereits entschieden, daß eine Leistung wie das Erziehungsgeld nach dem BErzGG, die bei Erfüllung bestimmter objektiver Voraussetzungen ohne weiteres unter Ausschluß jedes Ermessens gewährt wird, ohne daß im Einzelfall die persönliche Bedürftigkeit des Empfängers festgestellt werden müßte, und die dem Ausgleich von Familienlasten dient, einer Familienleistung im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe h der Verordnung Nr. 1408/71 gleichzustellen ist.

    Diese Rechtssache wurde mit Beschluß vom 14. April 1997 im Register gestrichen, nachdem das Bundessozialgericht seinen Vorlagebeschluß im Anschluß an das Urteil Hoever und Zachow aufgehoben hatte.

    Da die deutsche Regierung nicht weiter ausgeführt hat, in welchen Punkten und aus welchen Gründen der Gerichtshof von seinem Urteil Hoever und Zachow abrücken soll, ist daran festzuhalten, daß eine Leistung wie das Erziehungsgeld nach dem BErzGG, die bei Erfüllung bestimmter objektiver Voraussetzungen ohne weiteres unter Ausschluß jedes Ermessens gewährt wird, ohne daß im Einzelfall die persönliche Bedürftigkeit des Empfängers festgestellt werden müßte, und die dem Ausgleich von Familienlasten dient, eine Familienleistung im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe h der Verordnung Nr. 1408/71 darstellt.

  • EuGH, 09.07.1987 - 82/86

    Laborero und Sabato / OSSOM

    Auszug aus EuGH, 12.05.1998 - C-85/96
    4 und 7, und vom 9. Juli 1987 in den Rechtssachen 82/86 und 103/86, Laborero und Sabato, Slg. 1987, 3401, Randnr. 17).
  • EuGH, 08.04.1976 - 48/75

    Royer

    Auszug aus EuGH, 12.05.1998 - C-85/96
    Hinsichtlich der Anerkennung des Aufenthaltsrechts kann die Aufenthaltserlaubnis nämlich nur deklaratorische Wirkung und Beweisfunktion haben (vgl. Urteil vom 8. April 1976 in der Rechtssache 48/75, Royer, Slg. 1976, 497, Randnr. 50).
  • EuGH, 31.05.1979 - 182/78

    Pierik

    Auszug aus EuGH, 12.05.1998 - C-85/96
    Somit besitzt eine Person die Arbeitnehmereigenschaft im Sinne der Verordnung Nr. 1408/71, sofern sie auch nur gegen ein einziges Risiko bei einem der in Artikel 1 Buchstabe a der Verordnung Nr. 1408/71 genannten allgemeinen oder besonderen Systeme der sozialen Sicherheit unabhängig vom Bestehen eines Arbeitsverhältnisses pflichtversichert oder freiwillig versichert ist (vgl. Urteile vom 31. Mai 1979 in der Rechtssache 182/78, Pierik II, Slg. 1979, 1977, Randnrn.
  • EuGH, 12.06.1997 - C-266/95

    Merino García / Bundesanstalt für Arbeit

    Auszug aus EuGH, 12.05.1998 - C-85/96
    Somit kann gemäß Anhang I Teil I Buchstabe C ("Deutschland"), auf den Artikel 1 Buchstabe a Ziffer ii der Verordnung Nr. 1408/71 verweist, für die Gewährung von Familienleistungen gemäß Titel III Kapitel 7 der Verordnung Nr. 1408/71 als Arbeitnehmer im Sinne von Artikel 1 Buchstabe a Ziffer ii dieser Verordnung nur angesehen werden, wer für den Fall der Arbeitslosigkeit pflichtversichert ist oder im Anschluß an diese Versicherung Krankengeld oder entsprechende Leistungen erhält (Urteil vom 12. Juni 1997 in der Rechtssache C-266/95, Merino García, Slg. 1997, I-3279).
  • EuGH, 30.01.1997 - C-4/95

    Stöber und Piosa Pereira / Bundesanstalt für Arbeit

    Auszug aus EuGH, 12.05.1998 - C-85/96
    In der Sitzung hat die Kommission außerdem vorgetragen, daß die These, wonach die Versicherung gegen ein einziges der in der Verordnung Nr. 1408/71 genannten Risiken ausreiche, um einer Person die Arbeitnehmereigenschaft im Sinne dieser Verordnung zu verleihen, im Urteil vom 30. Januar 1997 in den Rechtssachen C-4/95 und C-5/95 (Stöber und Piosa Pereira, Slg. 1997, I-511) in Frage gestellt worden sei.
  • EuGH, 30.04.1998 - C-24/97

    DEUTSCHE VORSCHRIFTEN ÜBER DIE AUSWEISPFLICHT DISKRIMINIEREN BÜRGER DER ANDEREN

    Auszug aus EuGH, 12.05.1998 - C-85/96
    Das Gemeinschaftsrecht verbietet zwar einem Mitgliedstaat nicht, von den Angehörigen anderer Mitgliedstaaten, die sich rechtmäßig in seinem Hoheitsgebiet aufhalten, zu verlangen, daß sie ständig ein Dokument bei sich tragen, das ihr Aufenthaltsrecht bescheinigt, soweit die Inländer eine entsprechende Verpflichtung hinsichtlich ihres Personalausweises trifft (vgl. Urteile vom 27. April 1989 in der Rechtssache 321/87, Kommission/Belgien, Slg. 1989, 997, Randnr. 12, und vom 30. April 1998 in der Rechtssache C-24/97, Kommission/Deutschland, Slg. 1998, I-0000, Randnr. 13); dies gilt jedoch nicht notwendig auch für den Fall, daß ein Mitgliedstaat den Anspruch der Angehörigen anderer Mitgliedstaaten auf Erziehungsgeld davon abhängig macht, daß sie im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis sind, die von der Verwaltung auszustellen ist.
  • EuGH, 27.04.1989 - 321/87

    Kommission / Belgien

    Auszug aus EuGH, 12.05.1998 - C-85/96
    Das Gemeinschaftsrecht verbietet zwar einem Mitgliedstaat nicht, von den Angehörigen anderer Mitgliedstaaten, die sich rechtmäßig in seinem Hoheitsgebiet aufhalten, zu verlangen, daß sie ständig ein Dokument bei sich tragen, das ihr Aufenthaltsrecht bescheinigt, soweit die Inländer eine entsprechende Verpflichtung hinsichtlich ihres Personalausweises trifft (vgl. Urteile vom 27. April 1989 in der Rechtssache 321/87, Kommission/Belgien, Slg. 1989, 997, Randnr. 12, und vom 30. April 1998 in der Rechtssache C-24/97, Kommission/Deutschland, Slg. 1998, I-0000, Randnr. 13); dies gilt jedoch nicht notwendig auch für den Fall, daß ein Mitgliedstaat den Anspruch der Angehörigen anderer Mitgliedstaaten auf Erziehungsgeld davon abhängig macht, daß sie im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis sind, die von der Verwaltung auszustellen ist.
  • EuGH, 03.07.1986 - 66/85

    Lawrie-Blum / Land Baden-Württemberg

    Auszug aus EuGH, 12.05.1998 - C-85/96
    Mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses verliert der Betroffene grundsätzlich die Arbeitnehmereigenschaft, wobei jedoch zum einen diese Eigenschaft nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses bestimmte Folgewirkungen haben kann und zum anderen derjenige, der tatsächlich eine Arbeit sucht, ebenfalls als Arbeitnehmer zu qualifizieren ist (vgl. Urteile vom 3. Juli 1986 in der Rechtssache 66/85, Lawrie-Blum, Slg. 1986, 2121, Randnr. 17, vom 21. Juni 1988 in der Rechtssache 39/86, Lair, Slg. 1988, 3161, Randnrn.
  • EuGH, 21.06.1988 - 39/86

    Lair / Universität Hannover

    Auszug aus EuGH, 12.05.1998 - C-85/96
    Mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses verliert der Betroffene grundsätzlich die Arbeitnehmereigenschaft, wobei jedoch zum einen diese Eigenschaft nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses bestimmte Folgewirkungen haben kann und zum anderen derjenige, der tatsächlich eine Arbeit sucht, ebenfalls als Arbeitnehmer zu qualifizieren ist (vgl. Urteile vom 3. Juli 1986 in der Rechtssache 66/85, Lawrie-Blum, Slg. 1986, 2121, Randnr. 17, vom 21. Juni 1988 in der Rechtssache 39/86, Lair, Slg. 1988, 3161, Randnrn.
  • EuGH, 27.03.1985 - 249/83

    Hoeckx / Openbaar Centrum voor Maatschappelijk Welzijn Kalmthout

  • EuGH, 18.06.1987 - 316/85

    CPAS de Courcelles / Lebon

  • EuGH, 10.03.1993 - C-111/91

    Kommission / Luxemburg

  • EuGH, 26.02.1991 - C-292/89

    The Queen / Immigration Appeal Tribunal, ex parte Antonissen

  • BVerfG, 30.06.2009 - 2 BvE 2/08

    Zustimmungsgesetz zum Vertrag von Lissabon mit Grundgesetz vereinbar;

    Der abgeleitete Status der Unionsbürgerschaft und die Wahrung der mitgliedstaatlichen Staatsangehörigkeit bilden die Grenze für die in Art. 25 Abs. 2 AEUV angelegte Entwicklung der Unionsbürgerrechte und für die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (vgl. zur Bedeutung der Unionsbürgerschaft EuGH, Urteil vom 12. Mai 1998, Rs. C-85/96, Martínez Sala, Slg. 1998, S. 1-2691 Rn. 62 f.; EuGH, Urteil vom 20. September 2001, Rs. C-184/99, Grzelczyk, Slg. 2001, S. 1-6193 Rn. 31 f.; EuGH, Urteil vom 17. September 2002, Rs. C-413/99, Baumbast, Slg. 2002, S. 1-7091 Rn. 82; EuGH, Urteil vom 7. September 2004, Rs. C-456/02, Trojani, Slg. 2004, S. 1-7573 Rn. 31; EuGH, Urteil vom 19. Oktober 2004, Rs. C-200/02, Zhu, Slg. 2004, S. 1-9925 Rn. 25).
  • BAG, 25.06.2020 - 8 AZR 145/19

    Auskunftsanspruch nach dem Entgelttransparenzgesetz

    (aa) Im Unionsrecht gibt es keinen einheitlichen Arbeitnehmerbegriff, vielmehr hängt die Bedeutung dieses Begriffs vom jeweiligen Anwendungsbereich ab (EuGH 13. Januar 2004 - C-256/01 - [Allonby] Rn. 63; 12. Mai 1998 - C-85/96 - [Martínez Sala] Rn. 31) .
  • BGH, 03.03.2016 - I ZB 2/15

    BGH legt Europäischem Gerichtshof Fragen zur Wirksamkeit von

    Sie können verlangen, an den ihnen unzulässig vorenthaltenen Leistungen und Rechten unter den gleichen Voraussetzungen wie die begünstigten Personen teilzuhaben (vgl. EuGH, Urteil vom 13. Juli 1983 - 152/82, Slg. 1983, 232 Rn. 18 - Forcheri; EuGH, Slg. 1988, 5589 Rn. 23 - Matteucci; Urteil vom 12. Mai 1998 - C-85/96, Slg. 1998, I-2691 = EuZW 1998, 372 Rn. 63 - Martínez Sala).
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