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   EuGH, 12.06.2018 - C-163/16   

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https://dejure.org/2018,15406
EuGH, 12.06.2018 - C-163/16 (https://dejure.org/2018,15406)
EuGH, Entscheidung vom 12.06.2018 - C-163/16 (https://dejure.org/2018,15406)
EuGH, Entscheidung vom 12. Juni 2018 - C-163/16 (https://dejure.org/2018,15406)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • damm-legal.de

    Schutzfähigkeit roter Schuhsohlen als Marke wurde bestätigt

  • Europäischer Gerichtshof

    Louboutin und Christian Louboutin

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Marken - Absolute Eintragungshindernisse oder Ungültigkeitsgründe - Zeichen, das ausschließlich aus der Form der Ware besteht - Begriff "Form" - Farbe - Position auf einem Teil der Ware - Richtlinie 2008/95/EG - Art. 2 - Art. 3 Abs. 1 ...

  • aufrecht.de

    Schutzfähigkeit einer roten Schuhsohle

  • kanzlei.biz

    Christian Louboutin: Zum markenrechtlichen Schutz roter Schuhsohlen

  • Betriebs-Berater

    Eintragungsfähigkeit von farbigen Positionsmarken (Louboutin)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Marken - Absolute Eintragungshindernisse oder Ungültigkeitsgründe - Zeichen, das ausschließlich aus der Form der Ware besteht - Begriff "Form" - Farbe - Position auf einem Teil der Ware - Richtlinie 2008/95/EG - Art. 2 - Art. 3 Abs. 1 ...

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Markenrecht: Christian Louboutin u. a./Van Haren Schoenen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (17)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Geistiges und gewerbliches Eigentum - Eine Marke, die aus einer auf der Sohle eines Schuhs aufgebrachten Farbe besteht, fällt nicht unter das Verbot der Eintragung von Formen

  • cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)

    Pumps mit roter Sohle

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Louboutins rote Sohlen sind als Marke zulässig

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Schutzfähigkeit roter Schuhsohlen als Marke wurde bestätigt

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Louboutin-Marke bestehend aus einer auf der Sohle eines Schuhs aufgebrachten Farbe "Rot" kann als Marke eingetragen werden

  • Europäischer Gerichtshof (Tenor)

    Louboutin und Christian Louboutin

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Marken - Absolute Eintragungshindernisse oder Ungültigkeitsgründe - Zeichen, das ausschließlich aus der Form der Ware besteht - Begriff "Form" - Farbe - Position auf einem Teil der Ware - Richtlinie 2008/95/EG - Art. 2 - Art. 3 Abs. 1 ...

  • lto.de (Kurzinformation)

    Louboutin-Schuhe: Eine Farbe ist keine Form

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Zur Eintragungsfähigkeit einer roten Schuhsohle als Marke

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur Eintragungsfähigkeit einer roten Schuhsohle als Marke

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Markenrecht - Auführungen zum Verbot der Eintragung von Formen

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Rote Schuhsohle als Markenzeichen - Niederländischer Konkurrent der Firma Louboutin darf keine Schuhe mit roten Sohlen anbieten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Louboutin - Die rote Sohle ist eine geschützte Marke

  • esche.de (Kurzinformation)

    Markenrechtlicher Schutz für Louboutin-Sohlen in Gefahr

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Markenschutz für rote Schuhsohlen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Rote Schuhsolen von Louboutin können als Marke geschützt werden - Marke besteht nicht ausschließlich aus einer Form im Sinne der Markenrichtlinie

  • lto.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Markenschutz für rote Sohlen?: Louboutins Markenzeichen

  • noerr.com (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Rote Sohlen - Markenschutz von Louboutin

Besprechungen u.ä.

  • noerr.com (Entscheidungsbesprechung)

    Rote Sohlen

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Louboutin und Christian Louboutin

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Marken - Absolute Eintragungshindernisse oder Ungültigkeitsgründe - Zeichen, das ausschließlich aus der Form der Ware besteht - Begriff "Form" - Farbe - Position auf einem Teil der Ware - Richtlinie 2008/95/EG - Art. 2 - Art. 3 Abs. 1 ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2018, 842
  • GRUR Int. 2018, 921
  • EuZW 2018, 559
  • BB 2018, 1868
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 03.09.2014 - C-201/13

    Wenn eine Parodie eine diskriminierende Aussage vermittelt, kann der Inhaber der

    Auszug aus EuGH, 12.06.2018 - C-163/16
    Da der Begriff "Form" in der Richtlinie 2008/95 nicht definiert ist, sind seine Bedeutung und Tragweite nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs entsprechend seinem Sinn nach dem gewöhnlichen Sprachgebrauch zu bestimmen, wobei zu berücksichtigen ist, in welchem Zusammenhang er verwendet wird und welche Ziele mit der Regelung verfolgt werden, zu der er gehört (vgl. entsprechend Urteil vom 3. September 2014, Deckmyn und Vrijheidsfonds, C-201/13, EU:C:2014:2132, Rn. 19).
  • LG München I, 15.10.2019 - 33 O 13884/18

    Markenmäßigen Verwendung und Verkehrsgeltung eines Goldfarbtons für

    (4) Unter Zugrundelegung dieser Maßstäbe verleiht der schutzbeanspruchende Goldton der Klägerinnen der Ware "Schokoladenhasen" keinen wesentlichen Wert im Sinne des § 3 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG n.F. Denn anders als möglicherweise im Falle von bestimmten Bekleidungsstücken (dazu Hacker in GRUR 2019, 113 unter Bezugnahme auf EuGH GRUR 2018, 842 - Christian Louboutin u.a / Van Haren Schoenen BV) verleiht die konkrete Farbe den klägerischen Schokoladenhasen keinen wesentlichen Wert, was ganz offensichtlich auch die Eintragungsbehörde so sieht, nachdem das DPMA am 12.05.2017 für die Klägerin zu 2) eine deutsche Farbmarke Nr. 30 2017 010 675 "gold (Pantone Premium Metallics coated 10126 C)" mit Schutz für "Schokoladen-Hasen" eingetragen hat.
  • EuGH, 14.03.2019 - C-21/18

    Textilis

    Im Gegensatz zu der Marke, um die es in der Rechtssache gegangen sei, in der das Urteil vom 12. Juni 2018, Louboutin und Christian Louboutin (C-163/16, EU:C:2018:423), ergangen sei, die aus einer auf der Sohle eines Schuhs aufgebrachten Farbe bestanden habe, handele es sich bei der Bildmarke MANHATTAN, um die es in der bei ihm anhängigen Rechtssache gehe, um ein urheberrechtlich geschütztes Werk.

    Da der Begriff "Form" in der Verordnung Nr. 207/2009 nicht definiert ist, sind seine Bedeutung und Tragweite insoweit nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs entsprechend seinem Sinn nach dem gewöhnlichen Sprachgebrauch zu bestimmen, wobei zu berücksichtigen ist, in welchem Zusammenhang er verwendet wird und welche Ziele mit der Regelung verfolgt werden, zu der er gehört (vgl. in diesem Sinne zur Richtlinie 2008/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2008 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken [ABl. 2008, L 299, S. 25], Urteil vom 12. Juni 2018, Louboutin und Christian Louboutin, C-163/16, EU:C:2018:423, Rn. 20 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

    Im Kontext des Markenrechts wird unter dem Begriff "Form" allgemein die Gesamtheit der Linien oder Konturen verstanden, die die betreffende Ware räumlich begrenzen (Urteil vom 12. Juni 2018, Louboutin und Christian Louboutin, C-163/16, EU:C:2018:423, Rn. 21).

    Entsprechend diesen Erwägungen hat der Gerichtshof entschieden, dass die Aufbringung einer bestimmten Farbe an einer spezifischen Stelle einer Ware nicht bedeutet, dass das fragliche Zeichen aus einer "Form" im Sinne von Art. 3 Abs. 1 Buchst. e Ziff. iii der Richtlinie 2008/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2008 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken (ABl. 2008, L 299, S. 25) besteht, dessen Wortlaut dem von Art. 7 Abs. 1 Buchst. e Ziff. iii der Verordnung Nr. 207/2009 ähnlich ist, wenn die Eintragung der Marke nicht die Form der Ware oder eines Teils der Ware, sondern nur die Aufbringung einer Farbe an dieser bestimmten Stelle schützen soll (Urteil vom 12. Juni 2018, Louboutin und Christian Louboutin, C-163/16, EU:C:2018:423, Rn. 24).

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.11.2018 - C-578/17

    Hartwall - Vorlage zur Vorabentscheidung - Marken - Richtlinie 2008/85/EG - Art.

    14 Urteil vom 12. Juni 2018, Louboutin und Christian Louboutin (C-163/16, EU:C:2018:423).

    15 Urteil vom 12. Juni 2018, Louboutin und Christian Louboutin (C-163/16, EU:C:2018:423, Rn. 7 bis 10).

    16 Urteil vom 12. Juni 2018, Louboutin und Christian Louboutin (C-163/16, EU:C:2018:423, Rn. 24).

    41 Urteil vom 12. Juni 2018, Louboutin und Christian Louboutin (C-163/16, EU:C:2018:423).

  • EuGH, 20.09.2018 - C-510/16

    Carrefour Hypermarchés u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Staatliche

    Dabei ist für die Bestimmung des Begriffs "Mittel für eine Beihilfe" im Sinne von Art. 4 Abs. 1 der Verordnung Nr. 794/2004 in Ermangelung einer Definition in der einschlägigen Regelung auf den üblichen Sinn nach gewöhnlichem Sprachgebrauch abzustellen, wobei der Zusammenhang, in dem der Begriff verwendet wird, und die Ziele, die mit der Regelung verfolgt werden, zu der er gehört, zu berücksichtigen sind (vgl. entsprechend Urteil vom 12. Juni 2018, Louboutin und Christian Louboutin, C-163/16, EU:C:2018:423, Rn. 20 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 08.05.2019 - T-325/18

    VI.TO./ EUIPO - Bottega (Forme d'une bouteille rose)

    Par ailleurs, il importe de rappeler que, dans le contexte du droit des marques, la notion de « forme " s'entend généralement comme désignant un ensemble de lignes ou de contours qui délimite le produit concerné dans l'espace, de sorte qu'une couleur en elle-même, sans délimitation dans l'espace, ne pourrait constituer une forme (voir, en ce sens et par analogie, arrêt du 12 juin 2018, Louboutin et Christian Louboutin, C-163/16, EU:C:2018:423, points 21 et 22).

    D'ailleurs, la Cour n'a pas reproduit, dans son arrêt du 12 juin 2018, Louboutin et Christian Louboutin (C-163/16, EU:C:2018:423), la constatation effectuée par l'avocat général.

  • EuG, 08.05.2019 - T-324/18

    VI.TO./ EUIPO - Bottega (Forme d'une bouteille dorée)

    Par ailleurs, il importe de rappeler que, dans le contexte du droit des marques, la notion de « forme " s'entend généralement comme désignant un ensemble de lignes ou de contours qui délimite le produit concerné dans l'espace, de sorte qu'une couleur en elle-même, sans délimitation dans l'espace, ne pourrait constituer une forme (voir, en ce sens et par analogie, arrêt du 12 juin 2018, Louboutin et Christian Louboutin, C-163/16, EU:C:2018:423, points 21 et 22).

    D'ailleurs, la Cour n'a pas reproduit, dans son arrêt du 12 juin 2018, Louboutin et Christian Louboutin (C-163/16, EU:C:2018:423), la constatation effectuée par l'avocat général.

  • EuGH, 28.02.2019 - C-388/17

    SJ - Vorlage zur Vorabentscheidung - Zuschlagserteilung im Bereich der

    Nach ständiger Rechtsprechung sind die Bedeutung und die Tragweite von Begriffen, die das Unionsrecht nicht definiert, entsprechend ihrem üblichen Sinn nach dem gewöhnlichen Sprachgebrauch zu bestimmen, wobei zu berücksichtigen ist, in welchem Zusammenhang sie verwendet werden und welche Ziele mit der Regelung verfolgt werden, zu der sie gehören (Urteil vom 12. Juni 2018, Louboutin und Christian Louboutin, C-163/16, EU:C:2018:423, Rn. 20).
  • Generalanwalt beim EuGH, 13.10.2022 - C-571/21

    RWE Power - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2003/96/EG - Besteuerung

    24 Vgl. Urteil vom 12. Juni 2018, Louboutin und Christian Louboutin (C-163/16, EU:C:2018:423, Rn. 20 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • BPatG, 21.08.2023 - 28 W (pat) 24/18
    Zum anderen handelt es sich bei den Sohlen um Teile von Schuhen, die als Modeartikel Oberflächenmuster auch zu ästhetischen Zwecken aufweisen können (vgl. Anlage 2 der zum Ladungszusatz übersandten Unterlagen; EUGH GRUR 2018, 842 - Christian Louboutin u. a./Van Haren Schoenen BV).
  • LG Hamburg, 17.01.2019 - 327 O 132/18

    Gemeinschaftsmarkenverletzung: Verwechslungsgefahr bei Vertrieb von Absatzschuhen

    andererseits betreffend die Auslegung von Art. 3 Abs. 1 lit. e) iii) der Richtlinie 2008/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22.10.2008 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedsstaaten über die Marken, der Art. 7 Abs. 1 lit. e) iii) UMV a. F. entsprach, erkannte der Gerichtshof der Europäischen Union mit Urteil vom 12.06.2018 (Rechtssache C 163/16) für Recht:.
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