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   EuGH, 12.07.1979 - 237/78   

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https://dejure.org/1979,1047
EuGH, 12.07.1979 - 237/78 (https://dejure.org/1979,1047)
EuGH, Entscheidung vom 12.07.1979 - 237/78 (https://dejure.org/1979,1047)
EuGH, Entscheidung vom 12. Juli 1979 - 237/78 (https://dejure.org/1979,1047)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Toia

    1 . SOZIALE SICHERHEIT DER WANDERARBEITNEHMER - GEMEINSCHAFTSREGELUNG - SACHLICHER GELTUNGSBEREICH - ERKLÄRUNGEN DER MITGLIEDSTAATEN - WIRKUNGEN

  • EU-Kommission

    Toia

  • Wolters Kluwer

    Soziale Absicherung der Wanderarbeitnehmer; Begriff der Leistung der sozialen Sicherheit; Nachweis der Eigenschaft einer Beihilfe als Leistung der sozialen Sicherheit; Diskriminierung eines Wanderarbeitnehmers auf Grund seiner Staatangehörigkeit; Gewährung einer Beihilfe ...

  • Judicialis

    EWGV 1408/71 Art. 2 Abs. 1; ; EWGV 1408/71 Art. 3 Abs. 1; ; EWGV 1408/71 Art. 4 Abs. 1 Buchst. c; ; EWGV 1408/71 Art. 4 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. SOZIALE SICHERHEIT DER WANDERARBEITNEHMER - GEMEINSCHAFTSREGELUNG - SACHLICHER GELTUNGSBEREICH - ERKLÄRUNGEN DER MITGLIEDSTAATEN - WIRKUNGEN

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gewährung einer beitragsfreien Altersvergünstigung für Familienmütter; Abhängigkeit der Vergünstigung von der Staatsangehörigkeit der Mutter bzw. ihrer Kinder

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1980, 117
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 28.11.1978 - 16/78

    Choquet

    Auszug aus EuGH, 12.07.1979 - 237/78
    Für eine Bejahung der Frage spreche, daß das in Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung Nr. 1408/71 niedergelegte Diskriminierungsverbot nicht nur die formellen, sondern auch die "materiellen" oder mittelbaren Diskriminierungen betreffe, das heiße diejenigen Bestimmungen, die Anforderungen aufstellten, die sowohl die Inländer als auch die Ausländer erfaßten, die aber in Wirklichkeit von den Ausländern schwerer zu erfüllen seien (Maris 55/77 - Slg. 1977, 2327; Choquet 16/78 - Slg. 1978, 2293).
  • EuGH, 17.06.1975 - 7/75

    Epoux F. / Belgischer Staat

    Auszug aus EuGH, 12.07.1979 - 237/78
    Soweit sich die gestellte Frage nur auf die Staatsangehörigkeit des Leistungsberechtigten, also der Ehefrau des Wanderarbeitnehmers, beziehe, werde sie bereits in der Rechtsprechung des Gerichtshofes (Rechtssache 7/75 - Slg. 1975, 679) beantwortet.
  • EuGH, 06.12.1977 - 55/77

    Maris

    Auszug aus EuGH, 12.07.1979 - 237/78
    Für eine Bejahung der Frage spreche, daß das in Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung Nr. 1408/71 niedergelegte Diskriminierungsverbot nicht nur die formellen, sondern auch die "materiellen" oder mittelbaren Diskriminierungen betreffe, das heiße diejenigen Bestimmungen, die Anforderungen aufstellten, die sowohl die Inländer als auch die Ausländer erfaßten, die aber in Wirklichkeit von den Ausländern schwerer zu erfüllen seien (Maris 55/77 - Slg. 1977, 2327; Choquet 16/78 - Slg. 1978, 2293).
  • EuGH, 22.06.1972 - 1/72

    Frilli / Belgischer Staat

    Auszug aus EuGH, 12.07.1979 - 237/78
    Die Kommission ist der Ansicht, aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes (Frilli 1/72 - Slg. 1972, 457; Callemeyn 187/73 - Slg. 1974, 553) gehe hervor, daß die Beihilfe für Familienmütter, die der Leistungsberechtigten eine Rechtsposition verleihe, welche einen Anspruch auf eine Leistung begründe, die einer Leistung bei Alter ähnele und die von der Arbeitnehmereigenschaft ihres Ehemannes abhängig sei, sehr wohl unter die in Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe c und Absatz 2 der Verordnung Nr. 1408/71 vorgesehenen beitragsfreien "Leistungen bei Alter" falle.
  • EuGH, 28.05.1974 - 187/73

    Callemeyn / Belgischer Staat

    Auszug aus EuGH, 12.07.1979 - 237/78
    Die Kommission ist der Ansicht, aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes (Frilli 1/72 - Slg. 1972, 457; Callemeyn 187/73 - Slg. 1974, 553) gehe hervor, daß die Beihilfe für Familienmütter, die der Leistungsberechtigten eine Rechtsposition verleihe, welche einen Anspruch auf eine Leistung begründe, die einer Leistung bei Alter ähnele und die von der Arbeitnehmereigenschaft ihres Ehemannes abhängig sei, sehr wohl unter die in Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe c und Absatz 2 der Verordnung Nr. 1408/71 vorgesehenen beitragsfreien "Leistungen bei Alter" falle.
  • EuGH, 25.06.1997 - C-131/96

    Mora Romero

    Sind aber derartige Leistungen in dieser Erklärung aufgeführt, so stellen sie nach ständiger Rechtsprechung Leistungen im Sinne von Artikel 78 der Verordnung dar (Urteile vom 12. Juli 1979 in der Rechtssache 237/78, Toia, Slg. 1979, 2645, Randnr. 8, und vom 11. Juni 1991 in der Rechtssache C-251/89, Athanasopoulos u. a., Slg. 1991, I-2797, Randnr. 28).

    In diesem Zusammenhang ist außerdem darauf hinzuweisen, daß der in Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung Nr. 1408/71 niedergelegte Gleichbehandlungsgrundsatz nicht nur offenkundige Diskriminierungen aufgrund der Staatsangehörigkeit der aus den Systemen der sozialen Sicherheit leistungsberechtigten Personen verbietet, sondern auch alle versteckten Formen der Diskriminierung, die durch Anwendung anderer Unterscheidungskriterien tatsächlich zum gleichen Ergebnis führen (Urteil Toia, a. a. O., Randnr. 12).

  • BSG, 09.10.2001 - B 1 KR 26/99 R

    Krankenversicherung - Auslandsbehandlung - Gemeinschaftsrecht -

    Die Voraussetzungen, unter denen Versicherte zu Lasten der Krankenversicherung Leistungen in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union in Anspruch nehmen können, ergeben sich in erster Linie aus dem Europäischen Gemeinschaftsrecht, das in allen Mitgliedstaaten unmittelbar gilt und den jeweiligen nationalen Rechtsvorschriften vorgeht (ständige Rechtsprechung des EuGH, vgl Rechtssache 6/64, Costa/ENEL, EuGHE 1964, 1251, 1269; Rechtssache 106/77, Simmenthal, EuGHE 1978, 629 ff; Rechtssache 237/78, Schaffleisch, EuGHE 1979, 2729 ff; ebenso: BVerfGE 22, 292 ff; 52, 187 ff; 73, 339 ff; siehe ferner: § 30 Abs. 2 SGB I, § 6 SGB IV).
  • Generalanwalt beim EuGH, 31.05.2017 - C-52/16

    SEGRO - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 49 AEUV - Niederlassungsfreiheit -

    Beigemessen wurde eine solche Wirkung anderen Kriterien u. a. im Urteil vom 12. Juli 1979, Palermo Toia (237/78, EU:C:1979:197, Rn. 12 bis 14), das eine Bestimmung betraf, die die Gewährung einer Beihilfe für Familienmütter von der Staatsangehörigkeit der Kinder der begünstigten Mutter abhängig machte; in den Urteilen vom 12. September 1996, Kommission/Belgien (C-278/94, EU:C:1996:321, Rn. 28 bis 30), und vom 25. Oktober 2012, Prete (C-367/11, EU:C:2012:668, Rn. 29 bis 31), die Anforderungen betrafen, im betreffenden Mitgliedstaat studiert zu haben, oder im Urteil vom 25. Oktober 2007, Geurts und Vogten (C-464/05, EU:C:2007:631, Rn. 21 und 22), das die Voraussetzung der Beschäftigung einer bestimmten Zahl von Arbeitnehmern im betreffenden Mitgliedstaat betraf.
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