Rechtsprechung
   EuGH, 12.07.2012 - C-59/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,17759
EuGH, 12.07.2012 - C-59/11 (https://dejure.org/2012,17759)
EuGH, Entscheidung vom 12.07.2012 - C-59/11 (https://dejure.org/2012,17759)
EuGH, Entscheidung vom 12. Juli 2012 - C-59/11 (https://dejure.org/2012,17759)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,17759) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Landwirtschaft - Richtlinien 98/95/EG, 2002/53/EG, 2002/55/EG und 2009/145/EG - Gültigkeit - Gemüse - Verkauf von Gemüsesaatgut, das im amtlichen gemeinsamen Sortenkatalog für Gemüsearten nicht aufgeführt ist, auf dem nationalen Saatgutmarkt - Nichtbeachtung der Regelung ...

  • openjur.de
  • Europäischer Gerichtshof

    Association Kokopelli

    Landwirtschaft - Richtlinien 98/95/EG, 2002/53/EG, 2002/55/EG und 2009/145/EG - Gültigkeit - Gemüse - Verkauf von Gemüsesaatgut, das im amtlichen gemeinsamen Sortenkatalog für Gemüsearten nicht aufgeführt ist, auf dem nationalen Saatgutmarkt - Nichtbeachtung der Regelung der ...

  • EU-Kommission

    Association Kokopelli

    Landwirtschaft - Richtlinien 98/95/EG, 2002/53/EG, 2002/55/EG und 2009/145/EG - Gültigkeit - Gemüse - Verkauf von Gemüsesaatgut, das im amtlichen gemeinsamen Sortenkatalog für Gemüsearten nicht aufgeführt ist, auf dem nationalen Saatgutmarkt - Nichtbeachtung der Regelung ...

  • Wolters Kluwer

    Verkauf von herkömmlichem Gemüsesaatgut außerhalb des amtlichen Sortenkatalogs; Vorabentscheidungsersuchen der französischen Cour d'appel de Nancy

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verkauf von herkömmlichem Gemüsesaatgut außerhalb des amtlichen Sortenkatalogs; Vorabentscheidungsersuchen der französischen Cour d'appel de Nancy

  • rechtsportal.de

    Verkauf von herkömmlichem Gemüsesaatgut außerhalb des amtlichen Sortenkatalogs; Vorabentscheidungsersuchen der französischen Cour d'appel de Nancy

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Landwirtschaft - Die Richtlinien über den Verkehr mit Gemüsesaatgut sind gültig

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gemüsesaatgut

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zu Richtlinien über Saatgut - Bauern dürfen alte Pflanzensorten verkaufen

  • taz.de (Pressemeldung, 12.07.2012)

    EuGH erlaubt Handel mit altem Saatgut: Senioren-Samen dürfen wachsen

  • baumann-recht.de (Kurzinformation und Leitsatz)

    Landwirte dürfen alte Saatgutsorten verkaufen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Richtlinien über den Verkehr mit Gemüsesaatgut gültig - Interessen der Verkäufer "alter Sorten" ausreichend berücksichtigt

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    EuGH erlaubt Bauern den Handel mit alten Saatgutsorten // Bauernfunktionär: Urteil ist "Sieg für die Artenvielfalt

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    EuGH erlaubt Bauern den Handel mit alten Saatgutsorten // Bauernfunktionär: Urteil ist "Sieg für die Artenvielfalt"

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

Sonstiges (4)

  • lto.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)

    EU plant Saatgutverordnung

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Cour d'Appel Nancy (Frankreich), eingereicht am 9. Februar 2011 - Association Kokopelli/S.A.S. Graines Baumaux

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen der Cour d"appel de Nancy (Frankreich) - Gültigkeit insbesondere im Hinblick auf die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit, der Gleichbehandlung und des freien Warenverkehrs sowie wegen der im Internationalen Vertrag über pflanzengenetische ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2012, 1167
  • GRUR 2012, 898
  • GRUR Int. 2012, 1012
  • DÖV 2012, 775
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (16)

  • EuGH, 08.07.2010 - C-343/09

    Afton Chemical - Vorabentscheidungsersuchen - Gültigkeit - Richtlinie 2009/30/EG

    Auszug aus EuGH, 12.07.2012 - C-59/11
    Betreffen die vom nationalen Gericht vorgelegten Fragen die Gültigkeit einer Bestimmung des Unionsrechts, ist der Gerichtshof daher grundsätzlich gehalten, darüber zu befinden (Urteil vom 8. Juli 2010, Afton Chemical, C-343/09, Slg. 2010, I-7027, Randnr. 13 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Der Gerichtshof kann es nur dann ablehnen, über eine von einem nationalen Gericht zur Vorabentscheidung vorgelegte Frage zu befinden, wenn offensichtlich ist, dass die Auslegung oder die Beurteilung der Gültigkeit einer Vorschrift des Unionsrechts, um die das vorlegende Gericht ersucht, in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht oder wenn das Problem hypothetischer Natur ist (Urteil Afton Chemical, Randnr. 14).

    Ferner ist darauf hinzuweisen, dass in dem vollständigen System von Rechtsbehelfen und Verfahren, das der AEU-Vertrag geschaffen hat, um die Kontrolle der Rechtmäßigkeit der Handlungen der Organe zu gewährleisten, natürliche oder juristische Personen, die wegen der Zulässigkeitsvoraussetzungen des Art. 263 Abs. 4 AEUV Unionshandlungen allgemeiner Geltung nicht unmittelbar anfechten können, die Möglichkeit haben, je nach den Umständen des Falles die Ungültigkeit solcher Handlungen entweder inzident nach Art. 277 AEUV vor dem Unionsrichter oder aber vor den nationalen Gerichten geltend zu machen und diese Gerichte, die nicht selbst die Ungültigkeit der genannten Handlungen feststellen können, zu veranlassen, dem Gerichtshof insoweit Fragen zur Vorabentscheidung vorzulegen (Urteil Afton Chemical, Randnr. 18).

    Sie ist demnach berechtigt, im Rahmen einer nach dem nationalen Recht erhobenen Klage die Ungültigkeit dieser Richtlinien geltend zu machen, auch wenn sie gegen diese nicht innerhalb der in diesen Artikeln vorgesehenen Frist beim Unionsrichter eine Nichtigkeitsklage erhoben hat (vgl. in diesem Sinne Urteil Afton Chemical, Randnrn.

  • EuGH, 12.07.2005 - C-154/04

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DIE GÜLTIGKEIT DER GEMEINSCHAFTSRICHTLINIE ÜBER

    Auszug aus EuGH, 12.07.2012 - C-59/11
    Folglich kann das Recht auf freie Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit Beschränkungen unterworfen werden, sofern diese tatsächlich dem Gemeinwohl dienenden Zielen der Union entsprechen und nicht einen im Hinblick auf den verfolgten Zweck unverhältnismäßigen, nicht tragbaren Eingriff darstellen, der die so gewährleisteten Rechte in ihrem Wesensgehalt antastet (vgl. u. a. Urteile vom 11. Juli 1989, Schräder HS Kraftfutter, 265/87, Slg. 1989, 2237, Randnr. 15, und vom 12. Juli 2005, Alliance for Natural Health u. a., C-154/04 und C-155/04, Slg. 2005, I-6451, Randnr. 126).

    Nach ständiger Rechtsprechung gilt das in Art. 34 AEUV vorgesehene Verbot von mengenmäßigen Beschränkungen sowie von Maßnahmen gleicher Wirkung nicht nur für nationale Maßnahmen, sondern auch für Maßnahmen der Unionsorgane (vgl. Urteile vom 17. Mai 1984, Denkavit Nederland, 15/83, Slg. 1984, I-2171, Randnr. 15, und Alliance for Natural Health u. a., Randnr. 47).

  • EuGH, 21.12.2011 - C-366/10

    Die Richtlinie, mit der der Luftverkehr in das System für den Handel mit

    Auszug aus EuGH, 12.07.2012 - C-59/11
    Nach ständiger Rechtsprechung sind die Organe der Union, wenn von dieser Übereinkünfte geschlossen werden, nach Art. 216 Abs. 2 AEUV an solche Übereinkünfte gebunden; die Übereinkünfte haben daher gegenüber den Rechtsakten der Union Vorrang (Urteil vom 21. Dezember 2011, Air Transport Association of America u. a., C-366/10, Slg. 2011, I-13755, Randnr. 50).

    Die Gültigkeit des betreffenden Rechtsakts der Union kann an völkerrechtlichen Normen gemessen werden, wenn die Union an diese Normen gebunden ist und wenn Art und Struktur des betreffenden völkerrechtlichen Vertrags dem nicht entgegenstehen und dessen Bestimmungen inhaltlich unbedingt und hinreichend genau erscheinen (vgl. in diesem Sinne Urteil Air Transport Association of America u. a., Randnrn.

  • EuGH, 11.07.1989 - 265/87

    Schräder / Hauptzollamt Gronau

    Auszug aus EuGH, 12.07.2012 - C-59/11
    Folglich kann das Recht auf freie Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit Beschränkungen unterworfen werden, sofern diese tatsächlich dem Gemeinwohl dienenden Zielen der Union entsprechen und nicht einen im Hinblick auf den verfolgten Zweck unverhältnismäßigen, nicht tragbaren Eingriff darstellen, der die so gewährleisteten Rechte in ihrem Wesensgehalt antastet (vgl. u. a. Urteile vom 11. Juli 1989, Schräder HS Kraftfutter, 265/87, Slg. 1989, 2237, Randnr. 15, und vom 12. Juli 2005, Alliance for Natural Health u. a., C-154/04 und C-155/04, Slg. 2005, I-6451, Randnr. 126).
  • EuGH, 05.10.1994 - C-280/93

    Deutschland / Rat

    Auszug aus EuGH, 12.07.2012 - C-59/11
    In Bezug auf die gerichtliche Nachprüfung der in der vorhergehenden Randnummer des vorliegenden Urteils aufgeführten Voraussetzungen ist darauf hinzuweisen, dass der Unionsgesetzgeber auf dem Gebiet der gemeinsamen Agrarpolitik über ein weites Ermessen verfügt, das der politischen Verantwortung entspricht, die ihm die Art. 40 AEUV und 43 AEUV übertragen, und dass der Gerichtshof wiederholt entschieden hat, dass die Rechtmäßigkeit einer in diesem Bereich erlassenen Maßnahme nur dann beeinträchtigt sein kann, wenn diese Maßnahme zur Erreichung des Ziels, das das zuständige Organ verfolgt, offensichtlich ungeeignet ist (vgl. Urteile vom 5. Oktober 1994, Deutschland/Rat, C-280/93, Slg. 1994, I-4973, Randnrn.
  • EuGH, 13.12.1994 - C-306/93

    SMW Winzersekt / Land Rheinland-Pfalz

    Auszug aus EuGH, 12.07.2012 - C-59/11
    89 und 90, vom 13. Dezember 1994, SMW Winzersekt, C-306/93, Slg. 1994, I-5555, Randnr. 21, und vom 2. Juli 2009, Bavaria und Bavaria Italia, C-343/07, Slg. 2009, I-5491, Randnr. 81).
  • EuGH, 17.10.1995 - C-44/94

    The Queen / Minister of Agriculture, Fisheries und Food, ex parte Fishermen's

    Auszug aus EuGH, 12.07.2012 - C-59/11
    Nach ständiger Rechtsprechung verlangt der Grundsatz der Gleichbehandlung oder das Diskriminierungsverbot, dass vergleichbare Sachverhalte nicht unterschiedlich und unterschiedliche Sachverhalte nicht gleichbehandelt werden, es sei denn, eine solche Behandlung ist objektiv gerechtfertigt (Urteile vom 17. Oktober 1995, Fishermen's Organisations u. a., C-44/94, Slg. 1995, I-3115, Randnr. 46, vom 9. September 2004, Spanien/Kommission, C-304/01, Slg. 2004, I-7655, Randnr. 31, vom 8. November 2007, Spanien/Rat, C-141/05, Slg. 2007, I-9485, Randnr. 40, und vom 15. Mai 2008, Spanien/Rat, C-442/04, Slg. 2008, I-3517, Randnr. 35).
  • EuGH, 17.07.1997 - C-183/95

    Affish

    Auszug aus EuGH, 12.07.2012 - C-59/11
    Zwar kann die Bedeutung der angestrebten Ziele Einschränkungen rechtfertigen, die sogar beträchtliche negative Folgen für bestimmte Wirtschaftsteilnehmer haben können (Urteil vom 17. Juli 1997, Affish, C-183/95, Slg. 1997, I-4315, Randnr. 42), doch ist zu ermitteln, ob der Unionsgesetzgeber bei der Prüfung der mit verschiedenen möglichen Maßnahmen verbundenen Belastungen neben dem verfolgten Hauptziel den betroffenen Interessen in vollem Umfang Rechnung getragen hat (Urteil vom 12. Januar 2006, Agrarproduktion Staebelow, C-504/04, Slg. 2006, I-679, Randnr. 37).
  • EuGH, 09.09.2004 - C-304/01

    Spanien / Kommission - Gemeinsame Fischereipolitik - Verordnung (EG) Nr.

    Auszug aus EuGH, 12.07.2012 - C-59/11
    Nach ständiger Rechtsprechung verlangt der Grundsatz der Gleichbehandlung oder das Diskriminierungsverbot, dass vergleichbare Sachverhalte nicht unterschiedlich und unterschiedliche Sachverhalte nicht gleichbehandelt werden, es sei denn, eine solche Behandlung ist objektiv gerechtfertigt (Urteile vom 17. Oktober 1995, Fishermen's Organisations u. a., C-44/94, Slg. 1995, I-3115, Randnr. 46, vom 9. September 2004, Spanien/Kommission, C-304/01, Slg. 2004, I-7655, Randnr. 31, vom 8. November 2007, Spanien/Rat, C-141/05, Slg. 2007, I-9485, Randnr. 40, und vom 15. Mai 2008, Spanien/Rat, C-442/04, Slg. 2008, I-3517, Randnr. 35).
  • EuGH, 06.12.2005 - C-453/03

    ABNA u.a. - Gesundheitspolizei - Mischfuttermittel - Genaue Angabe der

    Auszug aus EuGH, 12.07.2012 - C-59/11
    Nach ständiger Rechtsprechung gehört der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, dessen geltend gemachte Verletzung an erster Stelle zu prüfen ist, zu den allgemeinen Grundsätzen des Unionsrechts und verlangt, dass die von einer Bestimmung des Unionsrechts eingesetzten Mittel zur Erreichung der mit der betreffenden Regelung verfolgten legitimen Ziele geeignet sind und nicht über das dazu Erforderliche hinausgehen (Urteile vom 6. Dezember 2005, ABNA u. a., C-453/03, C-11/04, C-12/04 und C-194/04, Slg. 2005, I-10423, Randnr. 68, vom 7. Juli 2009, S.P.C.M. u. a., C-558/07, Slg. 2009, I-5783, Randnr. 41, und vom 8. Juni 2010, Vodafone u. a., C-58/08, Slg. 2010, I-4999, Randnr. 51).
  • EuGH, 12.01.2006 - C-504/04

    Agrarproduktion Staebelow - Gesundheitspolizei - Verhütung, Kontrolle und Tilgung

  • EuGH, 08.11.2007 - C-141/05

    Spanien / Rat - Fischerei - Verordnung (EG) Nr. 27/2005 - Aufteilung der

  • EuGH, 15.05.2008 - C-442/04

    Spanien / Rat - Fischerei - Verordnung (EG) Nr. 1954/2003 - Verordnung (EG) Nr.

  • EuGH, 02.07.2009 - C-343/07

    DIE EINTRAGUNG DER BEZEICHNUNG "BAYERISCHES BIER" IN DAS VERZEICHNIS DER

  • EuGH, 07.07.2009 - C-558/07

    S.P.C.M. u.a. - Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 - Chemische Stoffe - Registrierung,

  • EuGH, 08.06.2010 - C-58/08

    Die Roamingverordnung ist gültig

  • EuGH, 16.06.2015 - C-62/14

    Das von der EZB im September 2012 angekündigte OMT-Programm ist mit dem

    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verlangt, dass die Handlungen der Unionsorgane zur Erreichung der mit der betreffenden Regelung verfolgten legitimen Ziele geeignet sind und nicht über die Grenzen dessen hinausgeht, was zur Erreichung dieser Ziele erforderlich ist (vgl. in diesem Sinne Urteil Association Kokopelli, C-59/11, EU:C:2012:447, Rn. 38 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • BVerfG, 21.06.2016 - 2 BvR 2728/13

    Verfassungsbeschwerden und Organstreitverfahren gegen das OMT-Programm der

    67 Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verlangt, dass die Handlungen der Unionsorgane zur Erreichung der mit der betreffenden Regelung verfolgten legitimen Ziele geeignet sind und nicht über die Grenzen dessen hinausgeht, was zur Erreichung dieser Ziele erforderlich ist (vgl. in diesem Sinne Urteil Association Kokopelli, C-59/11, EU:C:2012:447, Rn. 38 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 03.10.2013 - C-583/11

    Der Gerichtshof bestätigt den Beschluss des Gerichts über die Unzulässigkeit der

    Zu diesem Zweck hat der AEU-Vertrag mit seinen Art. 263 und 277 einerseits und mit Art. 267 andererseits ein vollständiges System von Rechtsbehelfen und Verfahren geschaffen, das die Rechtmäßigkeitskontrolle der Unionshandlungen gewährleisten soll, mit der der Unionsrichter betraut wird (vgl. Urteile vom 23. April 1986, Les Verts/Parlament, 294/83, Slg. 1986, 1339, Randnr. 23, Unión de Pequeños Agricultores/Rat, Randnr. 40, Reynolds Tobacco u. a./Kommission, Randnr. 80, und vom 12. Juli 2012, Association Kokopelli, C-59/11, Randnr. 34).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht