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   EuGH, 12.07.2018 - C-14/17   

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https://dejure.org/2018,19328
EuGH, 12.07.2018 - C-14/17 (https://dejure.org/2018,19328)
EuGH, Entscheidung vom 12.07.2018 - C-14/17 (https://dejure.org/2018,19328)
EuGH, Entscheidung vom 12. Juli 2018 - C-14/17 (https://dejure.org/2018,19328)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Europäischer Gerichtshof

    VAR und ATM

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge - Richtlinie 2004/17/EG - Art. 34 - Lieferung von Ersatzteilen für Omnibusse und Oberleitungsbusse - Technische Spezifikationen - Gleichwertige Erzeugnisse - Möglichkeit zur Erbringung des Nachweises der ...

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Wolters Kluwer

    Urteil des Gerichtshofs (Vierte Kammer) vom 12. Juli 2018. VAR Srl und Azienda Trasporti Milanesi SpA (ATM) gegen Iveco Orecchia SpA. Vorabentscheidungsersuchen des Consiglio di Stato. Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge - Richtlinie 2004/17/EG - Art. 34 ...

  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Technische Spezifikationen: Bieter muss Gleichwertigkeit im Angebot nachweisen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Tenor)

    VAR und ATM

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge - Richtlinie 2004/17/EG - Art. 34 - Lieferung von Ersatzteilen für Omnibusse und Oberleitungsbusse - Technische Spezifikationen - Gleichwertige Erzeugnisse - Möglichkeit zur Erbringung des Nachweises der ...

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    Gleichwertigkeit muss mit Angebot nachgewiesen werden

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Nachweis der Gleichwertigkeit muss bereits mit dem Angebot erbracht werden! (VPR 2018, 171)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Nachweis der Gleichwertigkeit muss bereits mit dem Angebot erbracht werden! (IBR 2018, 576)

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    VAR und ATM

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge - Richtlinie 2004/17/EG - Art. 34 - Lieferung von Ersatzteilen für Omnibusse und Oberleitungsbusse - Technische Spezifikationen - Gleichwertige Erzeugnisse - Möglichkeit zur Erbringung des Nachweises der ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2018, 545
  • ZfBR 2018, 698
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 24.05.2016 - C-396/14

    MT Højgaard und Züblin - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 267 AEUV -

    Auszug aus EuGH, 12.07.2018 - C-14/17
    Zunächst erfordern der Gleichbehandlungsgrundsatz und die Transparenzpflicht, die in Art. 10 der Richtlinie festgeschrieben sind, u. a., dass die Bieter sowohl zu dem Zeitpunkt, zu dem sie ihre Angebote vorbereiten, als auch zu dem Zeitpunkt, zu dem diese vom öffentlichen Auftraggeber beurteilt werden, gleich behandelt werden müssen, und bilden sie die Grundlage der Unionsvorschriften über die Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge (Urteil vom 24. Mai 2016, MT Højgaard und Züblin, C-396/14, EU:C:2016:347, Rn. 37).
  • Generalanwalt beim EuGH, 05.05.2022 - C-68/21

    Iveco Orecchia - Vorlage zur Vorabentscheidung Vergabe öffentlicher Aufträge

    18 Schlussanträge in der Rechtssache VAR und ATM (C-14/17, EU:C:2018:135, Nr. 2).

    21 In den Nrn. 33 ff. der Schlussanträge in der Rechtssache VAR und ATM (C-14/17, EU:C:2018:135) habe ich die Rechtsprechung des Gerichtshofs zur "Aufnahme von technischen Spezifikationen, die auf eine bestimmte Marke verweisen, in öffentliche Aufträge oder die Auftragsunterlagen" eingehender untersucht.

    22 Urteil vom 12. Juli 2018, VAR und ATM (C-14/17, EU:C:2018:568, Rn. 33).

  • EuGH, 27.10.2022 - C-68/21

    Iveco Orecchia - Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung -

    Wie der Gerichtshof in seinem Urteil vom 12. Juli 2018, VAR und ATM (C-14/17, EU:C:2018:568, Rn. 35) zur Auslegung von Art. 34 der Richtlinie 2004/17/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 zur Koordinierung der Zuschlagserteilung durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste (ABl. 2004, L 134, S. 1) festgestellt hat, "[muss], wenn sich die technischen Spezifikationen in den Auftragsunterlagen auf eine bestimmte Marke, Herkunft oder Produktion beziehen, der Auftraggeber vom Bieter verlangen ..., bereits in seinem Angebot den Nachweis der Gleichwertigkeit der von ihm angebotenen Erzeugnisse mit den in den genannten technischen Spezifikationen angeführten Produkten zu erbringen".
  • VK Sachsen, 23.07.2019 - 1/SVK/016-19

    Doppelangebote sind auszuschließen!

    Diesen Gleichwertigkeitsnachweis hat die Antragstellerin nicht erbracht, was zum Ausschluss des Angebotes führen muss, da der Gleichbehandlungsgrundsatz und die Transparenzpflicht, erfordern, dass die Bieter sowohl zu dem Zeitpunkt, zu dem sie ihre Angebote vorbereiten, als auch zu dem Zeitpunkt, zu dem diese vom öffentlichen Auftraggeber beurteilt werden, gleich behandelt werden, denn wenn einem Bieter in einem Verfahren, die Gleichwertigkeit seiner Erzeugnisse erst nach der Vorlage seines Angebots nachweisen dürfte, würden die Angebote der Bieter zum Zeitpunkt ihrer Beurteilung nicht alle denselben Bedingungen unterliegen (vgl. EuGH, Urteil vom 12.07.2018 - Rs. C-14/17).
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