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   EuGH, 12.07.2018 - C-40/18 P   

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https://dejure.org/2018,25812
EuGH, 12.07.2018 - C-40/18 P (https://dejure.org/2018,25812)
EuGH, Entscheidung vom 12.07.2018 - C-40/18 P (https://dejure.org/2018,25812)
EuGH, Entscheidung vom 12. Juli 2018 - C-40/18 P (https://dejure.org/2018,25812)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Tenor)

    Acquafarm / Kommission

    Rechtsmittel - Art. 181 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs - Außervertragliche Haftung der Europäischen Union - Von der Union finanziertes operationelles Programm im Fischereisektor - Unmöglichkeit, das Projekt zu Ende zu führen, obwohl bereits Investitionen getätigt ...

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Acquafarm / Kommission

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Rechtsmittel - Art. 181 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs - Außervertragliche Haftung der Europäischen Union - Von der Union finanziertes operationelles Programm im Fischereisektor - Unmöglichkeit, das Projekt zu Ende zu führen, obwohl bereits Investitionen getätigt ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • EuGH, 20.11.2019 - C-737/18

    Portugal/ Kommission () und du Feader) - Rechtsmittel - Europäischer

    Eine Partei kann folglich vor dem Gerichtshof nicht erstmals ein Angriffs- oder Verteidigungsmittel vorbringen, das sie vor dem Gericht nicht vorgebracht hat, da ihr damit letztlich gestattet würde, den Gerichtshof, dessen Befugnisse bei Rechtsmitteln begrenzt sind, mit einem weiter reichenden Rechtsstreit zu befassen, als ihn das Gericht zu entscheiden hatte (Beschluss vom 12. Juli 2018, Acquafarm/Kommission, C-40/18 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2018:566, Rn. 58 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 28.06.2023 - T-752/20

    IMG/ Kommission

    Nach der Rechtsprechung können Unterlassungen der Unionsorgane nur dann die Haftung der Union begründen, wenn die Organe gegen eine Rechtspflicht zum Tätigwerden verstoßen haben, die sich aus einer Unionsvorschrift ergibt (vgl. Beschluss vom 12. Juli 2018, Acquafarm/Kommission, C-40/18 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2018:566, Rn. 42 und die dort angeführte Rechtsprechung).
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