Rechtsprechung
   EuGH, 12.09.2000 - C-359/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,528
EuGH, 12.09.2000 - C-359/97 (https://dejure.org/2000,528)
EuGH, Entscheidung vom 12.09.2000 - C-359/97 (https://dejure.org/2000,528)
EuGH, Entscheidung vom 12. September 2000 - C-359/97 (https://dejure.org/2000,528)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,528) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Vertragsverletzung - Artikel 4 Absatz 5 der Sechsten Richtlinie über die Mehrwertsteuer - Gestattung der Straßenbenutzung gegen eine Maut - Kein Mehrwertsteuer-Tatbestand - Verordnungen (EWG, Euratom) Nrn. 1552/89 und 1553/89 - Mehrwertsteuereigenmittel

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Vereinigtes Königreich

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Vereinigtes Königreich

    Richtlinie 77/388 des Rates, Artikel 2 Nr. 1
    1 Steuerrecht - Harmonisierung - Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Dienstleistungen gegen Entgelt - Begriff - Gestattung der Benutzung von Straßenanlagen gegen eine Maut - Einbeziehung

  • EU-Kommission

    Kommission / Vereinigtes Königreich

  • Wolters Kluwer

    Gemeinsames Mehrwertsteuersystem; Gestattung der Straßenbenutzung gegen eine Maut; Kein Mehrwertsteuer-Tatbestand; Mehrwertsteuereigenmittel; Vertragsverletzung durch das vereinigte Königreich von Großbritanien und Nordirland

  • Judicialis

    Sechste Richtlinie über die Mehrwertsteuer Art. 4 Abs. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Richtlinie 77/388 Art. 2 Nr. 1

  • datenbank.nwb.de

    Mehrwertsteuer: Maut für die Benutzung von Straßen, Tunneln und Brücken - Nachforderung der Mehrwertsteuereigenmittel zuzüglich Verzugszinsen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (2)

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EWGRL 388/77 Art 2, Richtlinie 77/388/EWG Art 2, EWGRL 388/77 Art 4, Richtlinie 77/388/EWG Art 4
    Brückenmaut; Straßenmaut

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Artikel 2 und 4 der Sechsten Mehrwertsteuerrichtlinie - Keine Erhebung von Mehrwertsteuer auf die Straßen- und Brückenmaut im Vereinigten Königreich - Versäumnis, der Kommission die entsprechenden Eigenmittel zur Verfügung zu ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2000, 2150
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (54)Neu Zitiert selbst (17)

  • EuGH, 15.06.1989 - 348/87

    Stichting Uitvoering Financiële Acties / Staatssecretaris van Financiën

    Auszug aus EuGH, 12.09.2000 - C-359/97
    Nach ständiger Rechtsprechung stellen die in Artikel 13 der Sechsten Richtlinie vorgesehenen Befreiungen eigenständige Begriffe des Gemeinschaftsrechts dar (u. a. Urteile vom 15. Juni 1989 in der Rechtssache 348/87, Stichting Uitvoering Financiële Acties, Slg. 1989, 1737, Randnr. 11, vom 11. August 1995 in der Rechtssache C-453/93, Bulthuis-Griffioen, Slg. 1995, I-2341, Randnr. 18, und vom 5. Juni 1997 in der Rechtssache C-2/95, SDC, Slg. 1997, I-3017, Randnr. 21).

    Ferner sind nach ständiger Rechtsprechung die Begriffe, mit denen die Steuerbefreiungen nach Artikel 13 der Sechsten Richtlinie umschrieben sind, eng auszulegen, da sie Ausnahmen von dem allgemeinen Grundsatz darstellen, dass jede Dienstleistung, die ein Steuerpflichtiger gegen Entgelt erbringt, der Umsatzsteuer unterliegt (u. a. Urteile Stichting Uitvoering Financiële Acties, Randnr. 13, Bulthuis-Griffioen, Randnr. 19, SDC, Randnr. 20, und vom 7. September 1999 in der Rechtssache C-216/97, Gregg, Slg. 1999, I-4947, Randnr. 12).

  • EuGH, 22.02.1989 - 54/87

    Kommission / Italien

    Auszug aus EuGH, 12.09.2000 - C-359/97
    Verzugszinsen seien nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes gemäß Artikel 11 der Verordnung Nr. 1552/89 "bei verspäteter Gutschrift" zu entrichten und könnten unabhängig davon, aus welchem Grund die Gutschrift auf dem Konto der Kommission verspätet erfolgt sei, verlangt werden (siehe z. B. Urteil vom 22. Februar 1989 in der Rechtssache 54/87, Kommission/Italien, Slg. 1989, 385, Randnr. 12).

    Die Rechtsgrundlage für die von der Kommission geforderten Verzugszinsen ergibt sich aus Artikel 11 der Verordnung Nr. 1552/89. Wie die Kommission zu Recht ausgeführt hat, fallen die Verzugszinsen unabhängig davon an, aus welchem Grund die Gutschrift verspätet erfolgte (u. a. Urteil Kommission/Italien, Randnr. 12).

  • EuGH, 11.08.1995 - C-453/93

    Bulthuis-Griffioen / Inspecteur der Omzetbelasting

    Auszug aus EuGH, 12.09.2000 - C-359/97
    Nach ständiger Rechtsprechung stellen die in Artikel 13 der Sechsten Richtlinie vorgesehenen Befreiungen eigenständige Begriffe des Gemeinschaftsrechts dar (u. a. Urteile vom 15. Juni 1989 in der Rechtssache 348/87, Stichting Uitvoering Financiële Acties, Slg. 1989, 1737, Randnr. 11, vom 11. August 1995 in der Rechtssache C-453/93, Bulthuis-Griffioen, Slg. 1995, I-2341, Randnr. 18, und vom 5. Juni 1997 in der Rechtssache C-2/95, SDC, Slg. 1997, I-3017, Randnr. 21).

    Ferner sind nach ständiger Rechtsprechung die Begriffe, mit denen die Steuerbefreiungen nach Artikel 13 der Sechsten Richtlinie umschrieben sind, eng auszulegen, da sie Ausnahmen von dem allgemeinen Grundsatz darstellen, dass jede Dienstleistung, die ein Steuerpflichtiger gegen Entgelt erbringt, der Umsatzsteuer unterliegt (u. a. Urteile Stichting Uitvoering Financiële Acties, Randnr. 13, Bulthuis-Griffioen, Randnr. 19, SDC, Randnr. 20, und vom 7. September 1999 in der Rechtssache C-216/97, Gregg, Slg. 1999, I-4947, Randnr. 12).

  • EuGH, 25.07.1991 - C-202/90

    Ayuntamiento de Sevilla / Recaudadores de las Zonas primera y segunda

    Auszug aus EuGH, 12.09.2000 - C-359/97
    Wie der Gerichtshof wiederholt festgestellt hat, ergibt sich aus dieser Bestimmung unter Berücksichtigung der Ziele der Richtlinie eindeutig, dass für die Nichteinbeziehung in die Steuerpflicht kumulativ zwei Voraussetzungen erfüllt sein müssen, nämlich die Ausübung von Tätigkeiten durch eine öffentliche Einrichtung und die Vornahme dieser Tätigkeiten im Rahmen der öffentlichen Gewalt (u. a. Urteil vom 25. Juli 1991 in der Rechtssache C-202/90, Ayuntamiento de Sevilla, Slg. 1991, I-4247, Randnr. 18).

    Insoweit ergibt sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes, dass die Tätigkeit einer Privatperson nicht allein deswegen von der Mehrwertsteuer befreit ist, weil sie in der Vornahme von an sich der öffentlichen Gewalt vorbehaltenen Handlungen besteht (Urteile vom 26. März 1987, Kommission/Niederlande, Randnr. 21, und Ayuntamiento de Sevilla, Randnr. 19).

  • EuGH, 11.08.1995 - C-377/93

    Auswirkungen auf die Wettbewerbsverhältnisse zwischen den betreffenden

    Auszug aus EuGH, 12.09.2000 - C-359/97
    Der Gerichtshof hat diese Lösung nur unter ganz bestimmten Umständen angewandt, wenn die Gefahr schwerwiegender wirtschaftlicher Auswirkungen bestand, die insbesondere auf eine große Anzahl von Rechtsverhältnissen zurückzuführen waren, die gutgläubig auf der Grundlage der als gültig betrachteten Regelung eingegangen worden waren, und wenn sich herausstellte, dass die Einzelnen und die nationalen Behörden durch eine objektive und bedeutende Ungewissheit über die Tragweite der Gemeinschaftsbestimmungen, zu der gegebenenfalls auch das Verhalten anderer Mitgliedstaaten oder der Kommission beigetragen hatte, zu einem mit dem Gemeinschaftsrecht unvereinbaren Verhalten veranlasst worden waren (Urteil vom 11. August 1995 in den Rechtssachen C-367/93 bis C-377/93, Roders u. a., Slg. 1995, I-2229, Randnr. 43).
  • EuGH, 05.06.1997 - C-2/95

    SDC / Skatteministeriet

    Auszug aus EuGH, 12.09.2000 - C-359/97
    Nach ständiger Rechtsprechung stellen die in Artikel 13 der Sechsten Richtlinie vorgesehenen Befreiungen eigenständige Begriffe des Gemeinschaftsrechts dar (u. a. Urteile vom 15. Juni 1989 in der Rechtssache 348/87, Stichting Uitvoering Financiële Acties, Slg. 1989, 1737, Randnr. 11, vom 11. August 1995 in der Rechtssache C-453/93, Bulthuis-Griffioen, Slg. 1995, I-2341, Randnr. 18, und vom 5. Juni 1997 in der Rechtssache C-2/95, SDC, Slg. 1997, I-3017, Randnr. 21).
  • EuGH, 14.07.1972 - 57/69

    ACNA / Kommission

    Auszug aus EuGH, 12.09.2000 - C-359/97
    Obgleich weder die Sechste Richtlinie (Urteil vom 19. November 1998 in der Rechtssache C-85/97, SFI, Slg. 1998, I-7447, Randnr. 25) noch die Regelung über die Eigenmittel der Gemeinschaften eine Verjährungsfrist für die Erhebung der Mehrwertsteuer vorsehen, kann es das grundlegende Erfordernis der Rechtssicherheit der Kommission verwehren, im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahrens, das auf die Nachzahlung von Eigenmitteln gerichtet ist, die Entscheidung über die Einleitung des gerichtlichen Verfahrensabschnitts unbegrenzt zu verzögern (entsprechend Urteil vom 14. Juli 1972 in der Rechtssache 57/69, ACNA/Kommission, Slg. 1972, 933, Randnr. 32).
  • EuGH, 11.08.1995 - C-367/93

    Roders u.a. / Inspecteur der Invoerrechten en Accijnzen

    Auszug aus EuGH, 12.09.2000 - C-359/97
    Der Gerichtshof hat diese Lösung nur unter ganz bestimmten Umständen angewandt, wenn die Gefahr schwerwiegender wirtschaftlicher Auswirkungen bestand, die insbesondere auf eine große Anzahl von Rechtsverhältnissen zurückzuführen waren, die gutgläubig auf der Grundlage der als gültig betrachteten Regelung eingegangen worden waren, und wenn sich herausstellte, dass die Einzelnen und die nationalen Behörden durch eine objektive und bedeutende Ungewissheit über die Tragweite der Gemeinschaftsbestimmungen, zu der gegebenenfalls auch das Verhalten anderer Mitgliedstaaten oder der Kommission beigetragen hatte, zu einem mit dem Gemeinschaftsrecht unvereinbaren Verhalten veranlasst worden waren (Urteil vom 11. August 1995 in den Rechtssachen C-367/93 bis C-377/93, Roders u. a., Slg. 1995, I-2229, Randnr. 43).
  • EuGH, 07.09.1999 - C-216/97

    Gregg

    Auszug aus EuGH, 12.09.2000 - C-359/97
    Ferner sind nach ständiger Rechtsprechung die Begriffe, mit denen die Steuerbefreiungen nach Artikel 13 der Sechsten Richtlinie umschrieben sind, eng auszulegen, da sie Ausnahmen von dem allgemeinen Grundsatz darstellen, dass jede Dienstleistung, die ein Steuerpflichtiger gegen Entgelt erbringt, der Umsatzsteuer unterliegt (u. a. Urteile Stichting Uitvoering Financiële Acties, Randnr. 13, Bulthuis-Griffioen, Randnr. 19, SDC, Randnr. 20, und vom 7. September 1999 in der Rechtssache C-216/97, Gregg, Slg. 1999, I-4947, Randnr. 12).
  • EuGH, 19.11.1998 - C-85/97

    SFI

    Auszug aus EuGH, 12.09.2000 - C-359/97
    Obgleich weder die Sechste Richtlinie (Urteil vom 19. November 1998 in der Rechtssache C-85/97, SFI, Slg. 1998, I-7447, Randnr. 25) noch die Regelung über die Eigenmittel der Gemeinschaften eine Verjährungsfrist für die Erhebung der Mehrwertsteuer vorsehen, kann es das grundlegende Erfordernis der Rechtssicherheit der Kommission verwehren, im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahrens, das auf die Nachzahlung von Eigenmitteln gerichtet ist, die Entscheidung über die Einleitung des gerichtlichen Verfahrensabschnitts unbegrenzt zu verzögern (entsprechend Urteil vom 14. Juli 1972 in der Rechtssache 57/69, ACNA/Kommission, Slg. 1972, 933, Randnr. 32).
  • EuGH, 08.03.1988 - 102/86

    Apple und Pear Development Council / Kommissioners of Customs und Excise

  • EuGH, 26.03.1987 - 235/85

    Kommission / Niederlande

  • EuGH, 17.10.1989 - 231/87

    Ufficio distrettuale delle imposte dirette di Fiorenzuola d'Arda e.a / Comune di

  • EuGH, 06.02.1997 - C-247/95

    Finanzamt Augsburg-Stadt / Marktgemeinde Welden

  • EuGH, 16.10.1997 - C-258/95

    Fillibeck

  • EuGH, 16.05.1991 - C-96/89

    Kommission / Niederlande

  • EuGH, 15.05.1990 - C-4/89

    Comune di Carpaneto Piacentino u.a. / Ufficio provinciale imposta sul valore

  • BGH, 18.03.2014 - VI ZR 10/13

    Schadensersatzanspruch der Bundesrepublik Deutschland bei Beschädigung von

    (a) Ein Handeln auf öffentlich-rechtlicher Grundlage ist anzunehmen, wenn die juristische Person die Tätigkeit nicht unter den gleichen rechtlichen Bedingungen wie private Wirtschaftsteilnehmer, sondern im Rahmen einer eigens für sie geltenden Sonderregelung ausübt (BFHE 229, 416 Rn. 36; BFH, UR 2010, 368 Rn. 23; EuGH, UR 2000, 518 Rn. 50 - Großbritannien und Nordirland; UR 2000, 527 Rn. 35 - Niederlande; UR 2001, 108 Rn. 17 - Camara Municipal do Porto; UR 2008, 816 Rn. 21 - Isle of Wight Council).

    Die Voraussetzungen, unter denen anzunehmen ist, dass eine Einrichtung des öffentlichen Rechts im Rahmen der öffentlichen Gewalt handelt (Art. 13 Abs. 1 Unterabs. 1 der Richtlinie 2006/112/EG, zuvor Art. 4 Abs. 5 Unterabs. 1 der Richtlinie 77/388/EWG), sind in der Rechtsprechung des Gerichtshofs ebenso geklärt (UR 2000, 518 Rn. 50 - Großbritannien und Nordirland; UR 2000, 527 Rn. 35 - Niederlande; UR 2001, 108 Rn. 17 - Camara Municipal do Porto; UR 2008, 816 Rn. 21 - Isle of Wight Council; jeweils mwN) wie die Voraussetzungen, unter denen von größeren Wettbewerbsverzerrungen (Art. 13 Abs. 1 Unterabs. 2 der Richtlinie 2006/112/EG, zuvor Art. 4 Abs. 5 Unterabs. 2 der Richtlinie 77/388/EWG) auszugehen ist (EuGH, UR 2008, 816 Rn. 24 ff. - Isle of Wight Council).

  • FG Rheinland-Pfalz, 18.09.2019 - 3 K 1555/17

    Die Überlassung eines Dorfgemeinschaftshauses an Vereine und Privatpersonen ist

    37 Soweit demgegenüber die Dauer der Grundstücksnutzung ein Hauptelement eines Mietvertrags - und damit einer Vermietung von Grundstücken i.S. des Art. 135 Abs. 1 Buchst. l MwStSystRL - bildet (EuGH-Urteile Kommission/Irland vom 12. September 2000 C-358/97, EU:C:2000:425, Rz 56; Kommission/Vereinigtes Königreich vom 12. September 2000, EU:C:2000:426, Rz 68; Stockholm Lindöpark vom 18. Januar 2001 C-150/99, EU:C:2001:34, Rz 27), schließt dies lediglich Vereinbarungen aus, bei denen - wie etwa bei der Gestattung der Nutzung von Straßenanlagen gegen eine Maut - die Parteien insbesondere für die Festlegung des Preises nicht berücksichtigen, wie lange die Benutzung des Grundstücks dauert (vgl. EuGH-Urteile Kommission/Irland vom 12. September 2000 C-358/97, EU:C:2000:425, Rz 57; Kommission/Vereinigtes Königreich vom 12. September 2000, EU:C:2000:426, Rz 69); in diesem Fall ist die Tätigkeit eher durch die Erbringung einer Dienstleistung als durch die bloße Bereitstellung einer Sache gekennzeichnet (EuGH-Urteil Temco Europe vom 18. November 2004 C-284/03, EU:C:2004:730, Rz 20).
  • Generalanwalt beim EuGH, 23.01.2001 - C-409/98

    Mirror Group

    9, 10 und 12.5: - Urteile vom 12. September 2000 in der Rechtssache C-359/97 (Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 2000, I-6355, Randnr. 65) und in der Rechtssache C-358/97 (Kommission/Irland, Slg. 2000, I-6301, Randnr. 53) im Hinblick auf die Zahlung von Maut.

    In dem gleichen Sinne siehe auch u. a. die Urteile in den Rechtssachen C-359/97, Randnr. 67, und C-358/97, Randnr. 55, sowie kürzlich das Urteil vom 18. Januar 2001 in der Rechtssache C-150/99 (Stockholm Lindöpark AB, Slg. 2001, I-493, Randnr. 25).

    63 und 66 des Urteils vom 12. September 2000 in der Rechtssache C-359/97 und Randnrn.

    51 und 54 des Urteils vom 12. September 2000 in der Rechtssache C-358/97.8: - Siehe in diesem Sinne die Schlussanträge des Generalanwalts Alber in den Rechtssachen C-359/97 (Nr. 76) und C-358/97 (Nr. 63).

    10: - Urteile in der Rechtssache C-359/97, Randnr. 68, und in der Rechtssache C-358/97, Randnr. 56.11: - Nr. 40 der Schlussanträge in der Rechtssache C-150/99 (Urteil vom 18. Januar 2001, Slg. 2001, I-493).

    13: - Schlussanträge in den Rechtssachen C-359/97, Nr. 80, und C-358/97, Nr. 67.14: - Schlussanträge in den Rechtssachen C-359/97, Nr. 80, und C-358/97, Nr. 67.15: - Generalanwalt Jacobs hat beim Hinweis auf diese Präzedenzfälle in seien Schlussanträgen in der Rechtssache Stockholm Lindöpark bemerkt: "the Court has stressed in particular the need that the agreement between the parties should take account of the duration of the enjoyment of the property, in particular as a factor determining the consideration due" (Nr. 23).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht