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   EuGH, 12.09.2006 - C-123/04, C-124/04   

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https://dejure.org/2006,13476
EuGH, 12.09.2006 - C-123/04, C-124/04 (https://dejure.org/2006,13476)
EuGH, Entscheidung vom 12.09.2006 - C-123/04, C-124/04 (https://dejure.org/2006,13476)
EuGH, Entscheidung vom 12. September 2006 - C-123/04, C-124/04 (https://dejure.org/2006,13476)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    EAG-Vertrag - Versorgung - Eigentumsordnung - Anreicherung von Uran im Gebiet der Gemeinschaft durch einen Angehörigen eines dritten Staates

  • Europäischer Gerichtshof

    Industrias Nucleares do Brasil und Siemens

    EAG-Vertrag - Versorgung - Eigentumsordnung - Anreicherung von Uran im Gebiet der Gemeinschaft durch einen Angehörigen eines dritten Staates

  • EU-Kommission PDF

    Industrias Nucleares do Brasil und Siemens

    EAG-Vertrag - Versorgung - Eigentumsordnung - Anreicherung von Uran im Gebiet der Gemeinschaft durch einen Angehörigen eines dritten Staates

  • EU-Kommission

    Industrias Nucleares do Brasil und Siemens

    Versorgungsagentur

  • Wolters Kluwer

    Anreicherung von Uran im Gebiet der Gemeinschaft durch den Angehörigen eines dritten Staates; Herausgabe von Zylindern mit angereichertem Uran ; Auslegung des Art. 75 Europäischer Atomvertrag (EAG-Vertrag)

  • Judicialis

    EA Art. 57; ; EA Art. 73; ; EA Art. 75; ; EA Art. 86; ; EA Art. 87; ; EA Art. 196; ; EA Art. 197

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EAG-Vertrag - Versorgung - Eigentumsordnung - Anreicherung von Uran im Gebiet der Gemeinschaft durch einen Angehörigen eines dritten Staates - EAG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Industrias Nucleares do Brasil und Siemens

    EAG-Vertrag - Versorgung - Eigentumsordnung - Anreicherung von Uran im Gebiet der Gemeinschaft durch einen Angehörigen eines dritten Staates

  • 123recht.net (Pressemeldung, 12.9.2006)

    Uran-Anreicherung für außereuropäische Länder // Keine Zugriffsrechte durch Euratom

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Ersuchen um Vorabentscheidung, vorgelegt aufgrund des Beschlusses des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 4. Februar 2004 in Sachen Industrias Nucleares do Brasil S.A. und Siemens AG gegen UBS AG

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Oberlandesgerichts Oldenburg - Auslegung der Artikel 73, 75, 86 und 87 EA - Durch ein Pfandrecht gesicherter Darlehensvertrag über die Überlassung von einem Unternehmen eines Drittstaats gehörendem Uran, das in der Gemeinschaft angereichert ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 12.09.2006 - C-124/04

    Anreicherung von Uran im Gebiet der Gemeinschaft durch den Angehörigen eines

    Auszug aus EuGH, 12.09.2006 - C-123/04
    In den verbundenen Rechtssachen C-123/04 und C-124/04.

    Texas Utilities Electric Corporation (C-124/04).

    28 Das Oberlandesgericht führt aus, es beabsichtige, die Berufung von INB als unbegründet zurückzuweisen, wenn nicht Bestimmungen des EAG-Vertrags dem Erwerb des Pfandrechts an dem streitgegenständlichen angereicherten Uran durch UBS im Ausgangsverfahren der Rechtssache C-123/04 und dem Erwerb des Eigentums an dem streitgegenständlichen angereicherten Uran durch TUEC im Ausgangsverfahren der Rechtssache C-124/04 entgegenstünden.

    33 Mit Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofes vom 30. Juni 2004 sind die Rechtssachen C-123/04 und C-124/04 zu gemeinsamem schriftlichem und mündlichem Verfahren und zu gemeinsamer Entscheidung verbunden worden.

  • EuGH, 14.12.1971 - 7/71

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus EuGH, 12.09.2006 - C-123/04
    Kapitel 6 enthält nämlich nähere Bestimmungen zu der den Organen der Gemeinschaft in Artikel 2 Buchstabe d EA auferlegten allgemeinen Verpflichtung, für die regelmäßige und gerechte Versorgung aller Benutzer der Gemeinschaft mit Erzen und Kernbrennstoffen Sorge zu tragen (Urteil vom 14. Dezember 1971 in der Rechtssache 7/71, Kommission/Frankreich, Slg. 1971, 1003, Randnr. 22).

    Einer solchen Auslegung der Bestimmungen über die Versorgungsmechanismen kann nicht gefolgt werden (vgl. in diesem Sinne Urteil Kommission/Frankreich, Randnr. 43).

  • EuG, 25.02.1997 - T-149/94

    Kernkraftwerke Lippe-Ems GmbH gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    Auszug aus EuGH, 12.09.2006 - C-123/04
    44 Was die Urteile vom 22. April 1999 in der Rechtssache C-161/97 P (Kernkraftwerke Lippe-Ems/Kommission, Slg. 1999, I-2057) und des Gerichts vom 25. Februar 1997 in den Rechtssachen T-149/94 und T-181/94 (Kernkraftwerke Lippe-Ems/Kommission, Slg. 1997, II-161) angeht, auf die INB und die Kommission zur Begründung ihrer Auffassung, dass die zum Zweck der Anreicherung von Uran eingegangenen Verpflichtungen nicht unter Artikel 75 EA fallen, Bezug nehmen, so genügt die Feststellung, dass, wie aus Randnummer 2 des zuletzt genannten Urteils hervorgeht, diese Rechtssache keinen Vertrag zur Aufbereitung, Umwandlung oder Formung im Sinne von Artikel 75 EA betraf, sondern einen Vertrag über die Lieferung von Uran.
  • EuGH, 22.04.1999 - C-161/97

    Kernkraftwerke Lippe-Ems / Kommission

    Auszug aus EuGH, 12.09.2006 - C-123/04
    44 Was die Urteile vom 22. April 1999 in der Rechtssache C-161/97 P (Kernkraftwerke Lippe-Ems/Kommission, Slg. 1999, I-2057) und des Gerichts vom 25. Februar 1997 in den Rechtssachen T-149/94 und T-181/94 (Kernkraftwerke Lippe-Ems/Kommission, Slg. 1997, II-161) angeht, auf die INB und die Kommission zur Begründung ihrer Auffassung, dass die zum Zweck der Anreicherung von Uran eingegangenen Verpflichtungen nicht unter Artikel 75 EA fallen, Bezug nehmen, so genügt die Feststellung, dass, wie aus Randnummer 2 des zuletzt genannten Urteils hervorgeht, diese Rechtssache keinen Vertrag zur Aufbereitung, Umwandlung oder Formung im Sinne von Artikel 75 EA betraf, sondern einen Vertrag über die Lieferung von Uran.
  • BGH, 20.07.2012 - V ZR 135/11

    Auslegung eines über eine in Deutschland belegene Sache geschlossenen Vertrages

    Insoweit hat der Europäische Gerichtshof auf die Vorlage in dieser Sache bereits entschieden, dass auch eine Anreicherung unter diese Bestimmung fallen kann (EuGH, Urteil vom 12. September 2006 - C 123/04, C 124/04, Slg. 2006, I-7861 Rn. 34 ff.).
  • BGH, 06.07.2018 - V ZR 39/17

    Rechte einer Schweizer Bank an angereichertem Uran aufgrund eines vertraglichen

    Die - zugleich als Streithelferin der Beklagten zu 2 eingelegte - Berufung der Beklagten zu 1 ist nach einer Vorlage an den (damals noch so bezeichneten) Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH, Urteil vom 12. September 2006, C-123/04 und C-124/04, EU:C:2006:542) erfolglos geblieben.

    Insoweit geht das Berufungsgericht davon aus, dass die in Art. 75 Satz 1c) EAGV geregelte Ausnahme eingreift, weil der Vorgang unter Beachtung der Vorgaben des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH, Urteil vom 12. September 2006, C-123/04 und C-124/04, EU:C:2006:542 Rn. 52 ff.) als versorgungsbilanzneutral anzusehen sei.

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