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   EuGH, 12.09.2017 - C-648/15   

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https://dejure.org/2017,33249
EuGH, 12.09.2017 - C-648/15 (https://dejure.org/2017,33249)
EuGH, Entscheidung vom 12.09.2017 - C-648/15 (https://dejure.org/2017,33249)
EuGH, Entscheidung vom 12. September 2017 - C-648/15 (https://dejure.org/2017,33249)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Europäischer Gerichtshof

    Österreich / Deutschland

    Art. 273 AEUV - Streitigkeit zwischen Mitgliedstaaten, die aufgrund eines Schiedsvertrags beim Gerichtshof anhängig gemacht wird - Steuerrecht - Bilaterales Doppelbesteuerungsabkommen - Besteuerung von Zinserträgen aus Genussscheinen - Begriff "Forderungen mit ...

  • IWW
  • Betriebs-Berater

    Begriff "Forderungen mit Gewinnbeteiligung"

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Art. 273 AEUV - Streitigkeit zwischen Mitgliedstaaten, die aufgrund eines Schiedsvertrags beim Gerichtshof anhängig gemacht wird - Steuerrecht - Bilaterales Doppelbesteuerungsabkommen - Besteuerung von Zinserträgen aus Genussscheinen - Begriff "Forderungen mit ...

  • datenbank.nwb.de

    Begriff "Forderungen mit Gewinnbeteiligung"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Tenor)

    Österreich / Deutschland

    Art. 273 AEUV - Streitigkeit zwischen Mitgliedstaaten, die aufgrund eines Schiedsvertrags beim Gerichtshof anhängig gemacht wird - Steuerrecht - Bilaterales Doppelbesteuerungsabkommen - Besteuerung von Zinserträgen aus Genussscheinen - Begriff "Forderungen mit ...

  • pwc.at (Kurzinformation)

    EuGH entscheidet als DBA-Schiedsgericht zu Gunsten Österreichs

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Genussscheine mit festem Prozentsatz und Ergebnisvorbehalt sind Zinsen nach DBA

Besprechungen u.ä. (3)

  • tax-legal-excellence.com (Entscheidungsbesprechung)

    Der EuGH - ein weiterer Akteur bei der Auslegung von DBA

  • deloitte-tax-news.de (Kurzaufsatz mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Genussrechte: Behandlung der Bezugsrechte / Erträge in Österreich gegenüber Deutschland

  • ac.at PDF (Aufsatz mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Österreich erhebt aufgrund einer DBA-Streitigkeit erstmals Klage beim EuGH (Ina Kerschner / Franz Koppensteiner / Christoph Seydl; SWI 2016, 134-143)

Sonstiges (4)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • FG Nürnberg, 05.11.2002 - III 182/02

    Zur Gewährung eines Haushaltsfreibetrages für Eltern mit Kind im

    Auszug aus EuGH, 12.09.2017 - C-648/15
    Mit ihrer Klage ersucht die Republik Österreich den Gerichtshof um Entscheidung der Streitigkeit zwischen ihr und der Bundesrepublik Deutschland über die Auslegung von Art. 11. Abs. 2 des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen vom 24. August 2000 (BGBl. III 182/2002, im Folgenden: österreichisch-deutsches Abkommen) hinsichtlich der Besteuerung von Zinserträgen aus Genussscheinen, die von einer in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen Bank ausgegeben wurden und von einer in Österreich ansässigen Bank gehalten werden.
  • EuGH, 27.11.2012 - C-370/12

    Pringle - Stabilitätsmechanismus für die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro

    Auszug aus EuGH, 12.09.2017 - C-648/15
    Angesichts des mit Art. 273 AEUV verfolgten Ziels, den Mitgliedstaaten ein Mittel für die Beilegung ihrer Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Gegenstand der Verträge innerhalb des Gerichtssystems der Union zur Verfügung zu stellen, spricht jedoch nichts dagegen, dass die Parteien schon vor Entstehung einer etwaigen Streitigkeit eine Vereinbarung darüber treffen, dass Fälle, die in einer Bestimmung wie Art. 25 Abs. 5 des österreichisch-deutschen Abkommens festgelegt werden, vor den Gerichtshof gebracht werden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 27. November 2012, Pringle, C-370/12, EU:C:2012:756, Rn. 172).
  • BFH, 26.08.2010 - I R 53/09

    Gewinnbeteiligung i. S. des Art. 11 Abs. 2 DBA-Österreich 2000 - Auslegung

    Auszug aus EuGH, 12.09.2017 - C-648/15
    Die Bundesrepublik Deutschland stützt sich insoweit auf die in ihrem nationalen Recht, insbesondere in einem Urteil des Bundesfinanzhofs (Deutschland) vom 26. August 2010, vertretene Auslegung, nach der die Vergütung der Genussscheine eine Gewinnbeteiligung darstellt.
  • EuGH, 25.02.2010 - C-386/08

    Erzeugnisse mit Ursprung im Westjordanland fallen nicht unter die

    Auszug aus EuGH, 12.09.2017 - C-648/15
    Aus den Bestimmungen des Wiener Übereinkommens, zu dessen Vertragsparteien sowohl die Republik Österreich als auch die Bundesrepublik Deutschland gehören, ergibt sich insoweit, dass ein Vertrag nach Treu und Glauben in Übereinstimmung mit der gewöhnlichen, seinen Bestimmungen in ihrem Zusammenhang zukommenden Bedeutung und im Licht seines Ziels und Zwecks sowie unter Berücksichtigung jedes in den Beziehungen zwischen den Vertragsparteien anwendbaren einschlägigen Völkerrechtssatzes auszulegen ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 25. Februar 2010, Brita, C-386/08, EU:C:2010:91, Rn. 43).
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