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   EuGH, 12.10.2016 - C-185/15   

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https://dejure.org/2016,32892
EuGH, 12.10.2016 - C-185/15 (https://dejure.org/2016,32892)
EuGH, Entscheidung vom 12.10.2016 - C-185/15 (https://dejure.org/2016,32892)
EuGH, Entscheidung vom 12. Oktober 2016 - C-185/15 (https://dejure.org/2016,32892)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Europäischer Gerichtshof

    Kostanjevec

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Art. 6 Nr. 3 - Begriff der Widerklage - Auf eine bereicherungsrechtliche Anspruchsgrundlage gestützte Klage - Zahlung eines aufgrund einer aufgehobenen Entscheidung ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Kostanjevec

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Art. 6 Nr. 3 - Begriff der Widerklage - Auf eine bereicherungsrechtliche Anspruchsgrundlage gestützte Klage - Zahlung eines aufgrund einer aufgehobenen Entscheidung ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Art. 6 Nr. 3 - Begriff der Widerklage - Auf eine bereicherungsrechtliche Anspruchsgrundlage gestützte Klage - Zahlung eines aufgrund einer aufgehobenen Entscheidung ...

  • rechtsportal.de

    Gerichtsstand der Widerklage auf bereicherungsrechtliche Rückerstattung eines außergerichtlich durch Vergleich vereinbarten Betrages nach Aufhebung des erstinstanzlichen Zahlungsurteils

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Gerichtsstand für Widerklage beim Gericht der Klage auch bei bereicherungsrechtlichem Gegenanspruch ("Kostanjevec")

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Art. 6 Nr. 3 - Begriff der Widerklage - Auf eine bereicherungsrechtliche Anspruchsgrundlage gestützte Klage - Zahlung eines aufgrund einer aufgehobenen Entscheidung ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2016, 2387
  • EuZW 2016, 914
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 13.07.1995 - C-341/93

    Danværn Production / Schuhfabriken Otterbeck

    Auszug aus EuGH, 12.10.2016 - C-185/15
    Insoweit ist zum einen darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof in Rn. 12 des Urteils vom 13. Juli 1995, Danvaern Production (C-341/93, EU:C:1995:239), den Begriff der Widerklage im Sinne von Art. 6 Nr. 3 der Verordnung Nr. 44/2001 bereits dahin ausgelegt hat, dass er im Wesentlichen für Anträge auf gesonderte Verurteilung zulasten des Klägers gilt, mit denen gegebenenfalls auch ein höherer als der vom Kläger geforderte Betrag verlangt und selbst dann weiterverlangt werden kann, wenn die Klage des Klägers abgewiesen wird.
  • EuGH, 15.06.2017 - C-249/16

    Kareda - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gerichtliche Zuständigkeit in Zivil- und

    Dies gilt auch für die zwischen zwei Gesamtschuldnern wie den Parteien des Ausgangsverfahrens entstandenen Verpflichtungen und insbesondere für die Möglichkeit eines Gesamtschuldners, der den Anteil des anderen an der gemeinsamen Schuld ganz oder teilweise gezahlt hat, diesen Betrag zurückzuerlangen, indem er eine Regressklage erhebt (vgl. entsprechend Urteil vom 12. Oktober 2016, Kostanjevec, C-185/15, EU:C:2016:763, Rn. 38).
  • Generalanwalt beim EuGH, 07.03.2018 - C-1/17

    Petronas Lubricants - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gerichtliche Zuständigkeit

    9 Urteile vom 10. April 2003, Pugliese (C-437/00, EU:C:2003:219, Rn. 17 und 22), vom 22. Mai 2008, Glaxosmithkline und Laboratoires Glaxosmithkline (C-462/06, EU:C:2008:299, Rn. 27), und vom 12. Oktober 2016, Kostanjevec (C-185/15, EU:C:2016:763, Rn. 37).

    19 Urteil vom 12. Oktober 2016, Kostanjevec (C-185/15, EU:C:2016:763, Rn. 36).

    20 Urteil vom 12. Oktober 2016, Kostanjevec (C-185/15, EU:C:2016:763, Rn. 37).

    21 Urteil vom 12. Oktober 2016, Kostanjevec (C-185/15, EU:C:2016:763, Rn. 38).

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.05.2022 - C-256/21

    Gemeinde Bodman-Ludwigshafen - Vorlage zur Vorabentscheidung - Unionsmarke

    28 Urteil vom 12. Oktober 2016, Kostanjevec (C-185/15, EU:C:2016:763).

    29 Urteil vom 12. Oktober 2016, Kostanjevec (C-185/15, EU:C:2016:763, Rn. 32).

    Dabei handelt es sich um eine Feststellung im Einklang mit den Schlussanträgen der Generalanwältin Kokott in dieser Rechtssache (Schlussanträge der Generalanwältin Kokott in der Rechtssache Kostanjevec, C-185/15, EU:C:2016:397, Nrn. 39 bis 41), wo es heißt, dass mit "der Widerklage ... mithin ein vom klägerischen Begehren abgrenzbarer Antrag verfolgt werden [muss], der auf gesonderte Verurteilung gerichtet ist .

  • FG Münster, 13.09.2016 - 15 K 2390/12

    Anwendung der Rundungsregel des Art. 175 Abs. 1 RL 2006/112/EG bei der Ermittlung

    An seiner Rechtsauffassung hält der Senat unter Beachtung des Urteils des EuGH vom 16.06.2016 C-185/15 (EU:C:2016:452, UR 2016, 553) sowie trotz des diesem Urteil nachfolgenden Vorbringens der Klin. fest.

    Verwendet ein Unternehmer zur Ermittlung des Pro-rata-Satzes der ihm in Rechnung gestellten abzugsfähigen Vorsteuerbeträge nicht den Umsatzschlüssel, sondern den im Vergleich zum Umsatzschlüssel präzisieren Schlüssel der "wirtschaftlichen Zuordnung" in Form des Margenschlüssels, ist angesichts des Urteils des EuGH vom 16.06.2016 C-185/15 (EU:C:2016:452, UR 2016, 553) § 15 Abs. 4 UStG dahin unionsrechtskonform auszulegen, dass die Rundungsregel des Art. 175 Abs. 1 der MwStSystRL auf einen solchen Fall gerade keine Anwendung findet.

  • EuGH, 31.05.2018 - C-306/17

    Nothartová - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit

    Auf diese Weise werden überflüssige und mehrfache Verfahren vermieden (Urteil vom 12. Oktober 2016, Kostanjevec, C-185/15, EU:C:2016:763, Rn. 37).
  • EuGH, 13.10.2022 - C-256/21

    Gemeinde Bodman-Ludwigshafen - Vorlage zur Vorabentscheidung - Unionsmarken -

    Obwohl sie im Rahmen eines mittels eines anderen Rechtsbehelfs eingeleiteten Verfahrens eingelegt wird, handelt es sich bei ihr um einen gesonderten und eigenständigen Antrag, dessen prozessuale Behandlung von der Klage unabhängig ist und der somit auch dann weiterverfolgt werden kann, wenn die Klage des Klägers abgewiesen wird (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 12. Oktober 2016, Kostanjevec, C-185/15, EU:C:2016:763, Rn. 32 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2021 - C-242/20

    HRVATSKE SUME - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit

    11 Vgl. Urteile vom 27. September 1988, Kalfelis (189/87, im Folgenden: Urteil Kalfelis, EU:C:1988:459), vom 28. März 1995, Kleinwort Benson (C-346/93, EU:C:1995:85), vom 11. April 2013, Sapir u. a. (C-645/11, EU:C:2013:228), vom 20. April 2016, Profit Investment SIM (C-366/13, EU:C:2016:282), vom 28. Juli 2016, Siemens Aktiengesellschaft Österreich (C-102/15, EU:C:2016:607), sowie vom 12. Oktober 2016, Kostanjevec (C-185/15, EU:C:2016:763).

    Da im Rahmen solcher Klagen auf Rückgewähr die "[als Grundlage für die Klage dienende] Verpflichtung" im Sinne von Art. 5 Nr. 1 der Brüssel-I-Verordnung meines Erachtens die vertragliche Verpflichtung ist, die in der Klage als ungültig, vom Beklagten nicht erfüllt oder vom Kläger "übererfüllt" bezeichnet wird (vgl. Nr. 50 der vorliegenden Schlussanträge), ist das zuständige Gericht das Gericht desjenigen Ortes, an dem diese Verpflichtung erfüllt worden ist oder zu erfüllen wäre (vgl. in diesem Sinne Schlussanträge der Generalanwältin Kokott in der Rechtssache Kostanjevec, C-185/15, EU:C:2016:397, Nr. 64).

  • EuGH, 21.06.2018 - C-1/17

    Petronas Lubricants Italy - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle

    Auf diese Weise werden überflüssige und mehrfache Verfahren vermieden (Urteil vom 12. Oktober 2016, Kostanjevec, C-185/15, EU:C:2016:763, Rn. 37).
  • Generalanwalt beim EuGH, 26.04.2017 - C-249/16

    Kareda - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gerichtliche Zuständigkeit in Zivil- und

    8 Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 12. Oktober 2016, Kostanjevec (C-185/15, EU:C:2016:763, Rn. 38).
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