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   EuGH, 12.11.2020 - C-446/19 P   

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EuGH, 12.11.2020 - C-446/19 P (https://dejure.org/2020,35051)
EuGH, Entscheidung vom 12.11.2020 - C-446/19 P (https://dejure.org/2020,35051)
EuGH, Entscheidung vom 12. November 2020 - C-446/19 P (https://dejure.org/2020,35051)
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Volltextveröffentlichung

  • Europäischer Gerichtshof

    Fleig/ EAD

    Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Vertragsbedienstete - Europäischer Auswärtiger Dienst (EAD) - Art. 47 Buchst. c Ziff. i der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Beschäftigten der Europäischen Union - Kündigung eines Vertrags auf unbestimmte Dauer - ...

Sonstiges (2)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (17)

  • EuGH, 14.09.1995 - C-396/93

    Henrichs / Kommission

    Auszug aus EuGH, 12.11.2020 - C-446/19
    Nach ständiger Rechtsprechung sind nämlich in einem solchen Fall Anträge, mit denen die Fehlerhaftigkeit der Kostenentscheidung des Gerichts geltend gemacht wird, gemäß Art. 58 Abs. 2 der Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union - nach dem ein Rechtsmittel nur gegen die Kostenentscheidung oder die Kostenfestsetzung unzulässig ist - als unzulässig zurückzuweisen (vgl. u. a. Beschluss vom 13. Januar 1995, Roujansky/Rat, C-253/94 P, EU:C:1995:4, Rn. 14 und 15, Urteile vom 14. September 1995, Henrichs/Kommission, C-396/93 P, EU:C:1995:280, Rn. 65 und 66, sowie vom 16. November 2017, Ludwig-Bölkow-Systemtechnik/Kommission, C-250/16 P, EU:C:2017:871, Rn. 65).
  • EuGH, 13.01.1995 - C-253/94

    Roujansky / Rat

    Auszug aus EuGH, 12.11.2020 - C-446/19
    Nach ständiger Rechtsprechung sind nämlich in einem solchen Fall Anträge, mit denen die Fehlerhaftigkeit der Kostenentscheidung des Gerichts geltend gemacht wird, gemäß Art. 58 Abs. 2 der Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union - nach dem ein Rechtsmittel nur gegen die Kostenentscheidung oder die Kostenfestsetzung unzulässig ist - als unzulässig zurückzuweisen (vgl. u. a. Beschluss vom 13. Januar 1995, Roujansky/Rat, C-253/94 P, EU:C:1995:4, Rn. 14 und 15, Urteile vom 14. September 1995, Henrichs/Kommission, C-396/93 P, EU:C:1995:280, Rn. 65 und 66, sowie vom 16. November 2017, Ludwig-Bölkow-Systemtechnik/Kommission, C-250/16 P, EU:C:2017:871, Rn. 65).
  • EuGH, 14.12.1966 - 3/66

    Alfieri / Parlament

    Auszug aus EuGH, 12.11.2020 - C-446/19
    Zweitens hat das Gericht, wie aus Rn. 78 des angefochtenen Urteils eindeutig hervorgeht, Art. 7 des Anhangs II des Statuts weder ausgelegt noch angewandt, sondern lediglich im Einklang mit der Rechtsprechung des Gerichtshofs (Urteil vom 14. Dezember 1966, Alfieri/Parlament, 3/66, EU:C:1966:55, S. 655, 672) festgestellt, dass der Rechtsmittelführer dadurch gegen seine grundlegende Treue- und Mitwirkungspflicht verstoßen habe, dass er keinen Arzt als Mitglied der Invaliditätskommission benannt habe, und dass deshalb Art. 7 Abs. 2 Anwendung finde.
  • EuGH, 16.11.2017 - C-250/16

    Ludwig-Bölkow-Systemtechnik / Kommission - Rechtsmittel - Schiedsklausel -

    Auszug aus EuGH, 12.11.2020 - C-446/19
    Nach ständiger Rechtsprechung sind nämlich in einem solchen Fall Anträge, mit denen die Fehlerhaftigkeit der Kostenentscheidung des Gerichts geltend gemacht wird, gemäß Art. 58 Abs. 2 der Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union - nach dem ein Rechtsmittel nur gegen die Kostenentscheidung oder die Kostenfestsetzung unzulässig ist - als unzulässig zurückzuweisen (vgl. u. a. Beschluss vom 13. Januar 1995, Roujansky/Rat, C-253/94 P, EU:C:1995:4, Rn. 14 und 15, Urteile vom 14. September 1995, Henrichs/Kommission, C-396/93 P, EU:C:1995:280, Rn. 65 und 66, sowie vom 16. November 2017, Ludwig-Bölkow-Systemtechnik/Kommission, C-250/16 P, EU:C:2017:871, Rn. 65).
  • EuGH, 25.01.2007 - C-403/04

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DAS URTEIL DES GERICHTS ÜBER EIN KARTELL VON

    Auszug aus EuGH, 12.11.2020 - C-446/19
    Da sich die Kontrolle des Gerichtshofs hinsichtlich der Tatsachenfeststellungen des Gerichts u. a. darauf erstreckt, ob sich aus den Prozessakten ergibt, dass diese Feststellungen tatsächlich falsch sind, ob Beweismittel verfälscht wurden und wie sie rechtlich zu qualifizieren sind (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 25. Januar 2007, Sumitomo Metal Industries und Nippon Steel/Kommission, C-403/04 P und C-405/04 P, EU:C:2007:52, Rn. 39, und vom 29. November 2018, Bank Tejarat/Rat, C-248/17 P, EU:C:2018:967, Rn. 37), ist festzustellen, dass dieses Vorbringen jeder Grundlage entbehrt.
  • EuGH, 29.11.2018 - C-248/17

    Bank Tejarat / Rat - Rechtsmittel - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik -

    Auszug aus EuGH, 12.11.2020 - C-446/19
    Da sich die Kontrolle des Gerichtshofs hinsichtlich der Tatsachenfeststellungen des Gerichts u. a. darauf erstreckt, ob sich aus den Prozessakten ergibt, dass diese Feststellungen tatsächlich falsch sind, ob Beweismittel verfälscht wurden und wie sie rechtlich zu qualifizieren sind (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 25. Januar 2007, Sumitomo Metal Industries und Nippon Steel/Kommission, C-403/04 P und C-405/04 P, EU:C:2007:52, Rn. 39, und vom 29. November 2018, Bank Tejarat/Rat, C-248/17 P, EU:C:2018:967, Rn. 37), ist festzustellen, dass dieses Vorbringen jeder Grundlage entbehrt.
  • EuGH, 22.11.2007 - C-260/05

    Sniace / Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Zulässigkeit -

    Auszug aus EuGH, 12.11.2020 - C-446/19
    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass es, was die vom erstinstanzlichen Gericht vorgenommene Würdigung von Anträgen einer Partei auf prozessleitende Maßnahmen oder Maßnahmen der Beweisaufnahme betrifft, nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs allein Sache des Gerichts ist, zu entscheiden, ob das ihm in einer Rechtssache vorliegende Beweismaterial der Ergänzung bedarf (Urteil vom 22. November 2007, Sniace/Kommission, C-260/05 P, EU:C:2007:700, Rn. 77 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie Beschluss vom 26. September 2019, Barata/Parlament, C-71/19 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2019:793, Rn. 52).
  • EuGH, 26.01.2017 - C-618/13

    Zucchetti Rubinetteria / Kommission

    Auszug aus EuGH, 12.11.2020 - C-446/19
    Die Würdigung der Tatsachen und Beweise ist, außer im Fall ihrer Verfälschung, keine Rechtsfrage, die als solche der Kontrolle des Gerichtshofs im Rahmen eines Rechtsmittels unterläge (vgl. u. a. Urteile vom 26. Januar 2017, Zucchetti Rubinetteria/Kommission, C-618/13 P, EU:C:2017:48, Rn. 68, und vom 13. Dezember 2018, Europäische Union/Kendrion, C-150/17 P, EU:C:2018:1014, Rn. 79).
  • EuGH, 26.01.2017 - C-609/13

    Duravit u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Belgischer,

    Auszug aus EuGH, 12.11.2020 - C-446/19
    Ob Verfahrensunterlagen beweiskräftig sind, unterliegt nämlich seiner freien Würdigung des Sachverhalts, die der Überprüfung durch den Gerichtshof im Rechtsmittelverfahren entzogen ist, sofern nicht dem Gericht vorgelegte Beweismittel verfälscht worden sind oder die Unrichtigkeit der Tatsachenfeststellungen des Gerichts sich aus den Akten ergibt (Urteile vom 12. Juni 2014, Deltafina/Kommission, C-578/11 P, EU:C:2014:1742, Rn. 67 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 26. Januar 2017, Duravit u. a./Kommission, C-609/13 P, EU:C:2017:46, Rn. 108).
  • EuGH, 12.06.2014 - C-578/11

    Deltafina / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Italienischer Markt für den

    Auszug aus EuGH, 12.11.2020 - C-446/19
    Ob Verfahrensunterlagen beweiskräftig sind, unterliegt nämlich seiner freien Würdigung des Sachverhalts, die der Überprüfung durch den Gerichtshof im Rechtsmittelverfahren entzogen ist, sofern nicht dem Gericht vorgelegte Beweismittel verfälscht worden sind oder die Unrichtigkeit der Tatsachenfeststellungen des Gerichts sich aus den Akten ergibt (Urteile vom 12. Juni 2014, Deltafina/Kommission, C-578/11 P, EU:C:2014:1742, Rn. 67 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 26. Januar 2017, Duravit u. a./Kommission, C-609/13 P, EU:C:2017:46, Rn. 108).
  • EuGH, 24.09.2009 - C-125/07

    Erste Bank der österreichischen Sparkassen / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle

  • EuGH, 04.06.2020 - C-310/19

    Schokker/ EASA

  • EuG, 02.04.2019 - T-492/17

    Fleig/ EAD - Öffentlicher Dienst - Vertragsbedienstete - Unbefristeter Vertrag -

  • EuGH, 28.05.1980 - 33/79

    Kuhner / Kommission

  • EuGöD, 05.02.2016 - F-137/14

    GV / EAD - Öffentlicher Dienst - Bedienstete des EAD - Vertragsbediensteter -

  • EuGH, 13.12.2018 - C-150/17

    Europäische Union / Kendrion - Rechtsmittel - Schadensersatzklage - Art. 340 Abs.

  • EuGH, 26.09.2019 - C-71/19

    Barata/ Parlament

  • EuG, 13.07.2022 - T-227/21

    Wettbewerb

    Zudem ist darauf hinzuweisen, dass allein das Gericht darüber zu befinden hat, ob die ihm in einer Rechtssache vorliegenden Informationen möglicherweise der Ergänzung bedürfen (vgl. Urteile vom 26. Januar 2017, Mamoli Robinetteria/Kommission, C-619/13 P, EU:C:2017:50, Rn. 117 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 12. November 2020, Fleig/EAD, C-446/19 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2020:918, Rn. 53).
  • Generalanwalt beim EuGH, 20.01.2022 - C-328/20

    Generalanwalt Richard de la Tour zufolge verstößt die Indexierung der

    95 Die Republik Österreich führt die Urteile vom 28. Mai 1980, Kuhner/Kommission (33/79 und 75/79, EU:C:1980:139, Rn. 22), und vom 13. Juli 2018, SQ/EIB (T-377/17, EU:T:2018:478, Rn. 146), sowie die Urteile vom 22. Juni 2017, Bechtel (C-20/16, EU:C:2017:488, Rn. 35 und die dort angeführte Rechtsprechung), und vom 12. November 2020, Fleig/SEAE (C-446/19 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2020:918, Rn. 67), an.
  • EuG, 01.06.2022 - T-523/17

    Eleveté Invest Group u.a./ Kommission und CRU

    Bei Anträgen auf prozessleitende Maßnahmen oder Beweisaufnahme hat allein das Gericht darüber zu befinden, ob die ihm in einer Rechtssache vorliegenden Informationen möglicherweise der Ergänzung bedürfen (vgl. Urteile vom 26. Januar 2017, Mamoli Robinetteria/Kommission, C-619/13 P, EU:C:2017:50, Rn. 117 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 12. November 2020, Fleig/EAD, C-446/19 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2020:918, Rn. 53).
  • EuG, 01.06.2022 - T-481/17

    Wirtschaftspolitik

    Was die Anträge einer Partei auf prozessleitende Maßnahmen oder Beweiserhebung angeht, so hat allein das Gericht darüber zu befinden, ob die ihm in einer Rechtssache vorliegenden Informationen möglicherweise der Ergänzung bedürfen (vgl. Urteile vom 26. Januar 2017, Mamoli Robinetteria/Kommission, C-619/13 P, EU:C:2017:50, Rn. 117 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 12. November 2020, Fleig/EAD, C-446/19 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2020:918, Rn. 53).
  • EuG, 01.06.2022 - T-628/17

    Aeris Invest/ Kommission und CRU

    Was die Anträge einer Partei auf prozessleitende Maßnahmen oder Beweiserhebung angeht, so hat allein das Gericht darüber zu befinden, ob die ihm in einer Rechtssache vorliegenden Informationen möglicherweise der Ergänzung bedürfen (vgl. Urteile vom 26. Januar 2017, Mamoli Robinetteria/Kommission, C-619/13 P, EU:C:2017:50, Rn. 117 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 12. November 2020, Fleig/EAD, C-446/19 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2020:918, Rn. 53).
  • EuG, 01.06.2022 - T-510/17

    Del Valle Ruiz u.a./ Kommission und CRU

    Was die Anträge einer Partei auf prozessleitende Maßnahmen oder Beweiserhebung angeht, so hat allein das Gericht darüber zu befinden, ob die ihm in einer Rechtssache vorliegenden Informationen möglicherweise der Ergänzung bedürfen (vgl. Urteile vom 26. Januar 2017, Mamoli Robinetteria/Kommission, C-619/13 P, EU:C:2017:50, Rn. 117 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 12. November 2020, Fleig/EAD, C-446/19 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2020:918, Rn. 53).
  • EuG, 01.06.2022 - T-570/17

    Algebris (UK) und Anchorage Capital Group/ Kommission - Wirtschafts- und

    Was die Anträge einer Partei auf prozessleitende Maßnahmen oder Beweiserhebung angeht, so hat allein das Gericht darüber zu befinden, ob die ihm in einer Rechtssache vorliegenden Informationen möglicherweise der Ergänzung bedürfen (vgl. Urteile vom 26. Januar 2017, Mamoli Robinetteria/Kommission, C-619/13 P, EU:C:2017:50, Rn. 117 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 12. November 2020, Fleig/EAD, C-446/19 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2020:918, Rn. 53).
  • EuGH, 16.03.2023 - C-696/21

    GABO:mi/ Kommission

    Il s'ensuit que la partie requérante est tenue d'exposer d'une manière suffisamment systématique les développements relatifs à chaque moyen qu'elle présente, sans que le Tribunal puisse être contraint, du fait du manque de structure de la requête ou de manque de rigueur de cette partie, de reconstituer l'articulation juridique censée soutenir un moyen en rassemblant divers éléments épars de cette requête, au risque de reconstruire ce moyen en lui donnant une portée qu'il n'avait pas dans l'esprit de ladite partie (voir, en ce sens, arrêt du 12 novembre 2020, Fleig/SEAE, C-446/19 P, non publié, EU:C:2020:918, point 61).
  • EuG, 28.06.2023 - T-752/20

    IMG/ Kommission

    Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof die Fürsorgepflicht als einen Begriff definiert hat, der das Gleichgewicht zwischen den wechselseitigen Rechten und Pflichten widerspiegelt, das mit dem Statut der Beamten der Europäischen Union in den Beziehungen zwischen der Behörde und den öffentlichen Bediensteten geschaffen wurde, wobei dieses Gleichgewicht insbesondere erfordert, dass die Behörde bei der Entscheidung über die Stellung eines Beamten alle Tatsachen berücksichtigt, die geeignet sind, sie in ihrer Entscheidung zu leiten, und dabei nicht nur das dienstliche Interesse, sondern auch dasjenige des betroffenen Beamten berücksichtigt (vgl. Urteil vom 12. November 2020, Fleig/EAD, C-446/19 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2020:918, Rn. 67 und die dort angeführte Rechtsprechung).
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