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   EuGH, 12.12.2013 - C-486/12   

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https://dejure.org/2013,35610
EuGH, 12.12.2013 - C-486/12 (https://dejure.org/2013,35610)
EuGH, Entscheidung vom 12.12.2013 - C-486/12 (https://dejure.org/2013,35610)
EuGH, Entscheidung vom 12. Dezember 2013 - C-486/12 (https://dejure.org/2013,35610)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten - Richtlinie 95/46/EG - Voraussetzungen für die Ausübung des Auskunftsrechts - Erhebung übermäßiger Kosten

  • Europäischer Gerichtshof

    X

    Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten - Richtlinie 95/46/EG - Voraussetzungen für die Ausübung des Auskunftsrechts - Erhebung übermäßiger Kosten

  • EU-Kommission

    X

  • Wolters Kluwer

    Kostenerhebung für die Auskunft über personenbezogene Daten; Vorabentscheidungsersuchen des niederländischen Gerechtshof te 's-Hertogenbosch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kostenerhebung für die Auskunft über personenbezogene Daten; Vorabentscheidungsersuchen des niederländischen Gerechtshof te 's-Hertogenbosch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)

    X

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Gerechtshof te 's-Hertogenbosch - Niederlande - Auslegung von Art. 12 Buchst. a zweiter Gedankenstrich der Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der ...

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 07.05.2009 - C-553/07

    Rijkeboer - Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener

    Auszug aus EuGH, 12.12.2013 - C-486/12
    Eine Auskunft auf einem Bildschirm habe den weiteren Nachteil, dass sie im Gegensatz zu der beglaubigten Abschrift von den staatlichen Stellen nicht als authentisch und fehlerfrei anzuerkennen sei (Urteil vom 7. Mai 2009, Rijkeboer, C-553/07, Slg. 2009, I-3889) und keinen Überblick über die bisher eingetragenen Daten geben könne.

    Es ist daher Sache der Mitgliedstaaten, die für die Ausübung des Rechts auf Auskunft über die von Art. 12 Buchst. a der Richtlinie 95/46 erfassten Informationen Kosten erheben, die Höhe dieser Kosten so festzusetzen, dass ein gerechter Ausgleich geschaffen wird zwischen dem Interesse der betroffenen Person am Schutz ihrer Privatsphäre, insbesondere mittels ihres Anspruchs, dass ihr die Daten in verständlicher Form übermittelt werden, damit sie gegebenenfalls Ansprüche auf Berichtigung, Löschung oder Sperrung der Daten - falls deren Verarbeitung nicht der Richtlinie entspricht - sowie die Rechte auf Widerspruch und gerichtlichen Rechtsschutz geltend machen kann, auf der einen Seite und der Belastung, die die Pflicht zur Mitteilung dieser Informationen für den für die Verarbeitung Verantwortlichen darstellt, auf der anderen Seite (vgl. entsprechend Urteil Rijkeboer, Randnr. 64).

    Angesichts der in den Erwägungsgründen 2 und 10 der Richtlinie 95/46 zum Ausdruck gebrachten Bedeutung des Schutzes der Privatsphäre, die in der Rechtsprechung des Gerichtshofs hervorgehoben wird (vgl. Urteil Rijkeboer, Randnr. 47 und die dort angeführte Rechtsprechung) und in Art. 8 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union aufgenommen worden ist, ist davon auszugehen, dass die Kosten, die nach Art. 12 Buchst. a dieser Richtlinie verlangt werden können, nicht in einer Höhe festgesetzt werden dürfen, die ein Hindernis für die Ausübung des durch diese Bestimmung verbürgten Auskunftsrechts darstellen könnte.

  • EuGH, 12.11.1969 - 29/69

    Stauder / Stadt Ulm

    Auszug aus EuGH, 12.12.2013 - C-486/12
    Nach ständiger Rechtsprechung schließt es nämlich die Notwendigkeit einer einheitlichen Anwendung und damit Auslegung eines Unionsrechtsakts aus, ihn in einer seiner Fassungen isoliert zu betrachten, sondern gebietet, ihn nach dem wirklichen Willen seines Urhebers und dem von diesem verfolgten Zweck namentlich im Licht seiner Fassung in allen Sprachen auszulegen (vgl. u. a. Urteile vom 12. November 1969, Stauder, 29/69, Slg. 1969, 419, Randnr. 3, vom 8. Dezember 2005, Jyske Finans, C-280/04, Slg. 2005, I-10683, Randnr. 31, und vom 7. Juli 2011, 1MC Securities, C-445/09, Slg. 2011, I-5917, Randnr. 25).
  • EuGH, 07.07.2011 - C-445/09

    IMC Securities - Richtlinie 2003/6/EG - Marktmanipulation - Beeinflussung des

    Auszug aus EuGH, 12.12.2013 - C-486/12
    Nach ständiger Rechtsprechung schließt es nämlich die Notwendigkeit einer einheitlichen Anwendung und damit Auslegung eines Unionsrechtsakts aus, ihn in einer seiner Fassungen isoliert zu betrachten, sondern gebietet, ihn nach dem wirklichen Willen seines Urhebers und dem von diesem verfolgten Zweck namentlich im Licht seiner Fassung in allen Sprachen auszulegen (vgl. u. a. Urteile vom 12. November 1969, Stauder, 29/69, Slg. 1969, 419, Randnr. 3, vom 8. Dezember 2005, Jyske Finans, C-280/04, Slg. 2005, I-10683, Randnr. 31, und vom 7. Juli 2011, 1MC Securities, C-445/09, Slg. 2011, I-5917, Randnr. 25).
  • EuGH, 08.12.2005 - C-280/04

    Jyske Finans - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 13 Teil B Buchstabe c -

    Auszug aus EuGH, 12.12.2013 - C-486/12
    Nach ständiger Rechtsprechung schließt es nämlich die Notwendigkeit einer einheitlichen Anwendung und damit Auslegung eines Unionsrechtsakts aus, ihn in einer seiner Fassungen isoliert zu betrachten, sondern gebietet, ihn nach dem wirklichen Willen seines Urhebers und dem von diesem verfolgten Zweck namentlich im Licht seiner Fassung in allen Sprachen auszulegen (vgl. u. a. Urteile vom 12. November 1969, Stauder, 29/69, Slg. 1969, 419, Randnr. 3, vom 8. Dezember 2005, Jyske Finans, C-280/04, Slg. 2005, I-10683, Randnr. 31, und vom 7. Juli 2011, 1MC Securities, C-445/09, Slg. 2011, I-5917, Randnr. 25).
  • EuGH, 04.02.2016 - C-659/13

    Die Verordnung zur Einführung eines Antidumpingzolls auf die Einfuhren bestimmter

    Nach ständiger Rechtsprechung schließt indessen die Notwendigkeit einer einheitlichen Anwendung und damit Auslegung eines Unionsrechtsakts aus, ihn in einer seiner Sprachfassungen isoliert zu betrachten, und gebietet vielmehr, ihn nach dem wirklichen Willen seines Urhebers und dem von diesem verfolgten Zweck namentlich im Licht aller seiner Fassungen auszulegen (Urteil X, C-486/12, EU:C:2013:836, Rn. 19 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • BGH, 15.07.2021 - V ZB 53/20

    Kosten für die Bearbeitung eines Antrags des Schuldners an den Zwangsverwalter

    Im Übrigen soll der Berechtigte in bewusster Abkehr von der Regelung in Art. 12 Buchstabe a der früheren Datenschutz-Richtlinie 95/46/EWG, die die Erhebung von nicht übermäßigen Kosten erlaubte (EuGH, Urteil vom 12. Dezember 2013 C-486/12 - X - ECLI:EU:C:2013:836 Rn. 23, 29), nicht mit - fremden (Ehmann/Selmayr/Heckmann/Paschke, Datenschutz-Grundverordnung, 2. Aufl., Art. 12 Rn. 35 aE) - Kosten belastet werden (VG Gelsenkirchen, NVwZ-RR 2020, 1070 Rn. 82 f.).
  • EuGH, 18.01.2024 - C-227/22

    Regionalna direktsia "Avtomobilna administratsia" Pleven

    Nach ständiger Rechtsprechung schließt es die Notwendigkeit einer einheitlichen Anwendung und damit Auslegung einer Vorschrift des Unionsrechts nämlich aus, sie in einer ihrer Fassungen isoliert zu betrachten; sie gebietet vielmehr, die Vorschrift nach dem wirklichen Willen ihres Urhebers und dem von ihm verfolgten Zweck namentlich im Licht ihrer Fassungen in allen Sprachen auszulegen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 12. November 1969, Stauder, 29/69, EU:C:1969:57, Rn. 2 und 3, vom 12. Dezember 2013, X, C-486/12, EU:C:2013:836, Rn. 19, und vom 15. Mai 2014, Timmel, C-359/12, EU:C:2014:325, Rn. 63).
  • Generalanwalt beim EuGH, 27.09.2018 - C-477/17

    Balandin u.a. - Vorabentscheidung - Soziale Sicherheit - Verordnung (EU) Nr.

    17 Vgl. in diesem Sinne auch Urteil vom 12. Dezember 2013, X (C-486/12, EU:C:2013:836, Rn. 19 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2023 - C-227/22

    Regionalna direktsia "Avtomobilna administratsia" Pleven

    7 Vgl. Urteile vom 12. Dezember 2013, X (C-486/12, EU:C:2013:836, Rn. 19), und vom 15. Mai 2014, Timmel (C-359/12, EU:C:2014:325, Rn. 63).
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