Rechtsprechung
   EuGH, 12.12.2019 - C-433/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,43148
EuGH, 12.12.2019 - C-433/18 (https://dejure.org/2019,43148)
EuGH, Entscheidung vom 12.12.2019 - C-433/18 (https://dejure.org/2019,43148)
EuGH, Entscheidung vom 12. Dezember 2019 - C-433/18 (https://dejure.org/2019,43148)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,43148) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Aktiva Finants

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Gerichtliche Zuständigkeit und Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen - Erfordernis eines Verfahrens mit beiderseitigem rechtlichen Gehör und eines wirksamen Rechtsbehelfs ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (2)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 15.03.2012 - C-292/10

    G - Gerichtliche Zuständigkeit und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und

    Auszug aus EuGH, 12.12.2019 - C-433/18
    Der Gerichtshof hat insoweit darauf hingewiesen, dass die Bestimmungen der Verordnung Nr. 44/2001 insgesamt das Bestreben zum Ausdruck bringen, sicherzustellen, dass im Rahmen der Ziele der Verordnung die Verfahren, die zum Erlass gerichtlicher Entscheidungen führen, unter Wahrung der Verteidigungsrechte durchgeführt werden (Urteil vom 15. März 2012, G, C-292/10, EU:C:2012:142, Rn. 47).
  • EuGH, 11.09.2019 - C-676/17

    Calin

    Auszug aus EuGH, 12.12.2019 - C-433/18
    Dabei sind gegebenenfalls die Grundsätze zu berücksichtigen, die dem nationalen Rechtsschutzsystem zugrunde liegen, wie etwa der Schutz der Verteidigungsrechte, der Grundsatz der Rechtssicherheit und der ordnungsgemäße Ablauf des Verfahrens (Urteil vom 11. September 2019, Calin, C-676/17, EU:C:2019:700, Rn. 42).
  • EuGH, 13.10.2011 - C-139/10

    Prism Investments - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Verordnung (EG)

    Auszug aus EuGH, 12.12.2019 - C-433/18
    Dieses Verfahren darf nur eine einfache formale Prüfung der Schriftstücke umfassen, die für die Erteilung der Vollstreckbarerklärung in dem Mitgliedstaat, in dem die Anerkennung geltend gemacht wird, erforderlich sind, und die Vollstreckbarerklärung einer Entscheidung muss fast automatisch erfolgen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 13. Oktober 2011, Prism Investments, C-139/10, EU:C:2011:653, Rn. 27 und 28).
  • EuGH, 06.11.2012 - C-199/11

    Die Grundrechtecharta hindert die Kommission nicht daran, im Namen der Union vor

    Auszug aus EuGH, 12.12.2019 - C-433/18
    Allerdings ist festzustellen, dass das Recht auf Zugang zu einem Gericht nicht nur die Möglichkeit, ein Gericht anzurufen, sondern auch die Garantie umfasst, dass dieses Gericht über die Befugnis verfügt, alle für die bei ihm anhängige Streitigkeit relevanten Tatsachen- und Rechtsfragen zu prüfen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 6. November 2012, 0tis u. a. C-199/11, EU:C:2012:684, Rn. 49).
  • EuGH, 10.12.2018 - C-621/18

    Wightman u.a. - Einseitige Rücknahme der EU-Austrittserklärung möglich

    Auszug aus EuGH, 12.12.2019 - C-433/18
    Insoweit gilt zwar für die Vorlagefragen, die das Unionsrecht betreffen, eine Vermutung der Entscheidungserheblichkeit, doch liegt nach ständiger Rechtsprechung die Rechtfertigung des Vorabentscheidungsersuchens nicht in der Abgabe von Gutachten zu allgemeinen oder hypothetischen Fragen, sondern darin, dass das Ersuchen für die tatsächliche Entscheidung eines Rechtsstreits erforderlich ist (Urteil vom 10. Dezember 2018, Wightman u. a., C-621/18, EU:C:2018:999, Rn. 28).
  • EuGH, 04.10.2018 - C-571/16

    Kantarev

    Auszug aus EuGH, 12.12.2019 - C-433/18
    Zum einen verlangt der Grundsatz der Äquivalenz, dass bei der Anwendung sämtlicher für Rechtsbehelfe geltender Vorschriften nicht danach unterschieden wird, ob ein Verstoß gegen Unionsrecht oder gegen innerstaatliches Recht gerügt wird (Urteil vom 4. Oktober 2018, Kantarev, C-571/16, EU:C:2018:807, Rn. 124 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 13.12.2017 - C-403/16

    El Hassani - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit

    Auszug aus EuGH, 12.12.2019 - C-433/18
    Diese Verfahrensmodalitäten dürfen jedoch nicht weniger günstig ausgestaltet sein als die für entsprechende innerstaatliche Rechtsbehelfe (Grundsatz der Äquivalenz) und die Ausübung der durch die Unionsrechtsordnung verliehenen Rechte nicht praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren (Grundsatz der Effektivität) (Urteil vom 13. Dezember 2017, El Hassani, C-403/16, EU:C:2017:960, Rn. 26).
  • EuGH, 14.12.2006 - C-283/05

    ASML - Gerichtliche Zuständigkeit sowie Anerkennung und Vollstreckung von

    Auszug aus EuGH, 12.12.2019 - C-433/18
    Dieses Ziel darf jedoch nicht dadurch erreicht werden, dass der Anspruch auf rechtliches Gehör in irgendeiner Weise beeinträchtigt wird (Urteil vom 14. Dezember 2006, ASML, C-283/05, EU:C:2006:787, Rn. 24).
  • EuGH, 06.10.2020 - C-245/19

    DFON

    Insoweit ergibt sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs, dass zum Wesensgehalt des in Art. 47 der Charta verankerten Rechts auf einen wirksamen Rechtsbehelf u. a. gehört, dass die Person, die Inhaber dieses Rechts ist, Zugang zu einem Gericht erhalten kann, das über die Befugnis verfügt, die Achtung der ihr durch das Unionsrecht garantierten Rechte sicherzustellen und zu diesem Zweck alle für die bei ihm anhängige Streitigkeit relevanten Tatsachen- und Rechtsfragen zu prüfen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 6. November 2012, 0tis u. a., C-199/11, EU:C:2012:684, Rn. 49, und vom 12. Dezember 2019, Aktiva Finants, C-433/18, EU:C:2019:1074, Rn. 36).
  • Generalanwalt beim EuGH, 11.03.2020 - C-86/19

    SL (Indemnisation en cas de perte de bagage) - Vorlage zur Vorabentscheidung -

    22 Vgl. entsprechend Urteil vom 12. Dezember 2019, Aktiva Finants (C-433/18, EU:C:2019:1074, Rn. 29 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    23 Vgl. entsprechend Urteil vom 12. Dezember 2019, Aktiva Finants (C-433/18, EU:C:2019:1074, Rn. 29 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 08.06.2023 - C-567/21

    BNP Paribas

    Zu den Zielen der Verordnung Nr. 44/2001 geht aus ihren Erwägungsgründen 2, 6 und 16 hervor, dass sie insbesondere den freien Verkehr der in den durch sie gebundenen Mitgliedstaaten ergangenen Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen gewährleisten soll, indem die Zuständigkeitsregeln vereinheitlicht und die Formalitäten im Hinblick auf eine rasche und unkomplizierte Anerkennung und Vollstreckung dieser Entscheidungen vereinfacht werden (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 4. Oktober 2018, Società Immobiliare Al Bosco, C-379/17, EU:C:2018:806, Rn. 45 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 12. Dezember 2019, Aktiva Finants, C-433/18, EU:C:2019:1074, Rn. 25).
  • Generalanwalt beim EuGH, 26.11.2020 - C-307/19

    Obala i lucice - Vorabentscheidungsersuchen - Justizielle Zusammenarbeit in

    82 Vgl. zum Bereich der justiziellen Zusammenarbeit in Zivilsachen Urteil vom 8. November 2005, Leffler (C-443/03, EU:C:2005:665, Rn. 50), und zuletzt Urteil vom 12. Dezember 2019, Aktiva Finants (C-433/18, EU:C:2019:1074, Rn. 29).
  • Generalanwalt beim EuGH, 11.02.2021 - C-579/19

    Food Standards Agency

    88 Vgl. Urteil vom 12. Dezember 2019, Aktiva Finants (C-433/18, EU:C:2019:1074, Rn. 36).
  • Generalanwalt beim EuGH, 23.03.2023 - C-590/21

    Charles Taylor Adjusting

    13 Art. 33 Abs. 1. Diese Regel beruht auf dem gegenseitigen Vertrauen in die Justiz im Rahmen der Union, das sich auf den Grundsatz stützt, dass alle Mitgliedstaaten das Unionsrecht achten, mit dem Ziel, den freien Verkehr von gerichtlichen Entscheidungen zu gewährleisten (vgl. Urteile vom 16. Juli 2015, Diageo Brands [C-681/13, EU:C:2015:471, Rn. 40 und die dort angeführte Rechtsprechung], sowie vom 12. Dezember 2019, Aktiva Finants [C-433/18, EU:C:2019:1074, Rn. 23 und 25]).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht