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   EuGH, 13.01.2016 - C-397/15   

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https://dejure.org/2016,330
EuGH, 13.01.2016 - C-397/15 (https://dejure.org/2016,330)
EuGH, Entscheidung vom 13.01.2016 - C-397/15 (https://dejure.org/2016,330)
EuGH, Entscheidung vom 13. Januar 2016 - C-397/15 (https://dejure.org/2016,330)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Raiffeisen Privatbank Liechtenstein

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Übereinkommen von Rom über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anwendbare Recht - Erstes Protokoll betreffend die Auslegung des Übereinkommens von Rom durch den Gerichtshof - Art. 1 und 2 Buchst. a und b - Nationale Gerichte, die dem ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)

    Raiffeisen Privatbank Liechtenstein

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Übereinkommen von Rom über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anwendbare Recht - Erstes Protokoll betreffend die Auslegung des Übereinkommens von Rom durch den Gerichtshof - Art. 1 und 2 Buchst. a und b - Nationale Gerichte, die dem ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 06.10.2009 - C-133/08

    DER GERICHTSHOF LEGT ZUM ERSTEN MAL DAS ÜBEREINKOMMEN ÜBER DAS AUF VERTRAGLICHE

    Auszug aus EuGH, 13.01.2016 - C-397/15
    Nach dem Ersten Protokoll, das am 1. August 2004 in Kraft getreten ist, ist der Gerichtshof grundsätzlich zuständig, sich zur Auslegung der Bestimmungen des Übereinkommens von Rom zu äußern (vgl. in diesem Sinne Urteil ICF, C-133/08, EU:C:2009:617, Rn. 20).
  • EuGH, 25.03.2021 - C-307/19

    Obala i lucice

    56 In Bezug auf die Rom-I-Verordnung geht aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs hervor, dass ihre Anwendung nach ihrem Art. 28 vom Zeitpunkt des Abschlusses des betreffenden Vertrags abhängt (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 13. Januar 2016, Raiffeisen Privatbank Liechtenstein, C-397/15, nicht veröffentlicht, EU:C:2016:16, Rn. 16).
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