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   EuGH, 13.01.2022 - C-110/20   

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EuGH, 13.01.2022 - C-110/20 (https://dejure.org/2022,209)
EuGH, Entscheidung vom 13.01.2022 - C-110/20 (https://dejure.org/2022,209)
EuGH, Entscheidung vom 13. Januar 2022 - C-110/20 (https://dejure.org/2022,209)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Regione Puglia

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Energie - Richtlinie 94/22/EG - Bedingungen für die Erteilung und Nutzung von Genehmigungen zur Prospektion, Exploration und Gewinnung von Kohlenwasserstoffen - Genehmigung zur Prospektion von Kohlenwasserstoffen in einem bestimmten ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Energie - Richtlinie 94/22/EG - Bedingungen für die Erteilung und Nutzung von Genehmigungen zur Prospektion, Exploration und Gewinnung von Kohlenwasserstoffen - Genehmigung zur Prospektion von Kohlenwasserstoffen in einem bestimmten ...

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Niederlassungsfreiheit - Ein Mitgliedstaat kann innerhalb der von ihm festgelegten geografischen Grenzen demselben Unternehmen für aneinandergrenzende Gebiete mehrere Genehmigungen zur Prospektion, Exploration und Gewinnung von Kohlenwasserstoffen wie Erdöl oder Erdgas ...

Sonstiges (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2022, 470
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 15.07.2021 - C-709/20

    DISC

    Auszug aus EuGH, 13.01.2022 - C-110/20
    Daher ist der Gerichtshof grundsätzlich gehalten, über ihm vorgelegte Fragen zu befinden, wenn diese die Auslegung des Unionsrechts betreffen (Urteil vom 15. Juli 2021, The Department for Communities in Northern Ireland, C-709/20, EU:C:2021:602, Rn. 54 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Der Gerichtshof kann die Beantwortung einer Vorlagefrage eines nationalen Gerichts nur ablehnen, wenn die Auslegung des Unionsrechts, um die er ersucht wird, offensichtlich in keinem Zusammenhang mit den Gegebenheiten oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn der Gerichtshof nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (Urteil vom 15. Juli 2021, The Department for Communities in Northern Ireland, C-709/20, EU:C:2021:602, Rn. 55 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 07.11.2019 - C-364/18

    Eni - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 94/22/EG - Energie -

    Auszug aus EuGH, 13.01.2022 - C-110/20
    Ferner müssen die Mitgliedstaaten nach Art. 2 Abs. 2 der Richtlinie 94/22 sicherstellen, dass es beim Zugang zu den Tätigkeiten und bei ihrer Ausübung keine Diskriminierung zwischen den interessierten Unternehmen gibt (Urteil vom 7. November 2019, Eni und Shell Italia E & P, C-364/18 und C-365/18, EU:C:2019:938, Rn. 23 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 21.03.2013 - C-244/12

    Die österreichische Regelung, die bei der Änderung eines Flughafens nur für

    Auszug aus EuGH, 13.01.2022 - C-110/20
    Hierzu ist festzustellen, dass sich die Berücksichtigung der kumulativen Auswirkungen von Projekten wie den im Ausgangsverfahren in Rede stehenden nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs zu dieser Richtlinie als erforderlich erweisen kann, um eine Umgehung der Unionsregelung durch eine Aufsplitterung von Projekten zu verhindern, die zusammen genommen erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt haben können (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 21. März 2013, Salzburger Flughafen, C-244/12, EU:C:2013:203, Rn. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 14. Januar 2016, Kommission/Bulgarien, C-141/14, EU:C:2016:8, Rn. 95).
  • EuGH - C-365/18 (anhängig)

    Shell Italia

    Auszug aus EuGH, 13.01.2022 - C-110/20
    Ferner müssen die Mitgliedstaaten nach Art. 2 Abs. 2 der Richtlinie 94/22 sicherstellen, dass es beim Zugang zu den Tätigkeiten und bei ihrer Ausübung keine Diskriminierung zwischen den interessierten Unternehmen gibt (Urteil vom 7. November 2019, Eni und Shell Italia E & P, C-364/18 und C-365/18, EU:C:2019:938, Rn. 23 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 14.01.2016 - C-141/14

    Kommission / Bulgarien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

    Auszug aus EuGH, 13.01.2022 - C-110/20
    Hierzu ist festzustellen, dass sich die Berücksichtigung der kumulativen Auswirkungen von Projekten wie den im Ausgangsverfahren in Rede stehenden nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs zu dieser Richtlinie als erforderlich erweisen kann, um eine Umgehung der Unionsregelung durch eine Aufsplitterung von Projekten zu verhindern, die zusammen genommen erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt haben können (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 21. März 2013, Salzburger Flughafen, C-244/12, EU:C:2013:203, Rn. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 14. Januar 2016, Kommission/Bulgarien, C-141/14, EU:C:2016:8, Rn. 95).
  • EuGH, 15.10.2009 - C-196/08

    Acoset - Art. 43 EG, 49 EG und 86 EG - Vergabe öffentlicher Aufträge - Vergabe

    Auszug aus EuGH, 13.01.2022 - C-110/20
    Zum Argument der italienischen Regierung, dass die Explorations- und Gewinnungstätigkeiten im Küstenmeer in die ausschließliche Zuständigkeit des italienischen Staates fielen und der Region Apulien ein rechtliches Interesse an der Anfechtung der angefochtenen Dekrete fehle, ist festzustellen, dass dieses Argument die Frage nach dem Rechtsschutzinteresse im Verfahren vor den italienischen Gerichten betrifft, die für die Beurteilung der Zulässigkeit der vorgelegten Frage unerheblich ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. Oktober 2009, Acoset, C-196/08, EU:C:2009:628, Rn. 33 und 34).
  • EuGH, 14.09.2023 - C-632/21

    Diamond Resorts Europe u.a.

    Daher ist der Gerichtshof grundsätzlich gehalten, über die ihm vorgelegten Fragen zu befinden, wenn sie die Auslegung des Unionsrechts betreffen (Urteil vom 13. Januar 2022, Regione Puglia, C-110/20, EU:C:2022:5, Rn. 23 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Der Gerichtshof kann die Beantwortung einer Vorlagefrage eines nationalen Gerichts nur ablehnen, wenn die Auslegung des Unionsrechts, um die er ersucht wird, offensichtlich in keinem Zusammenhang mit den Gegebenheiten oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn der Gerichtshof nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (Urteil vom 13. Januar 2022, Regione Puglia, C-110/20, EU:C:2022:5, Rn. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.11.2022 - C-575/21

    Generalanwalt Collins: Eine Umweltverträglichkeitsprüfung kann verpflichtend

    14 Vgl. Urteil vom 13. Januar 2022, Regione Puglia (C-110/20, EU:C:2022:5, Rn. 23 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    15 Vgl. Urteil vom 13. Januar 2022, Regione Puglia (C-110/20, EU:C:2022:5, Rn. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • VG Minden, 17.06.2022 - 1 K 4856/18

    Einzelfalluntersuchung Zusammenhang, enger Kumulation, nachträgliche

    vgl. EuGH, Urteile vom 21. März 2013 - C-244/12 (Salzburger Flughafen) -, ECLI:EU:C:2013:203, Rn. 37, vom 14. Januar 2016 -C-141/14 (Europäische Kommission gegen Republik Bulgarien) -, ECLI:EU:C:2016:8, Rn. 95, und vom 13. Januar 2022 - C-110/20 (Regione Puglia) -, ECLI:EU:C:2022:5, Rn. 52.
  • Generalanwalt beim EuGH, 07.12.2023 - C-547/22

    INGSTEEL - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliches Auftragswesen -

    4 Vgl. Urteil vom 13. Januar 2022, Regione Puglia (C-110/20, EU:C:2022:5, Rn. 23 und die dort angeführte Rechtsprechung).
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