Rechtsprechung
EuGH, 13.02.2014 - C-419/12, C-420/12 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- lexetius.com
"Vorabentscheidungsersuchen - Art. 49 AEUV, 101 AEUV und 102 AEUV - Dienstleistungen der Vermietung von Kraftfahrzeugen mit Fahrer - Rein innerstaatlicher Sachverhalt - Zuständigkeit des Gerichtshofs - Zulässigkeitsvoraussetzungen"
- Europäischer Gerichtshof
Crono Service u.a.
Vorabentscheidungsersuchen - Art. 49 AEUV, 101 AEUV und 102 AEUV - Dienstleistungen der Vermietung von Kraftfahrzeugen mit Fahrer - Rein innerstaatlicher Sachverhalt - Zuständigkeit des Gerichtshofs - Zulässigkeitsvoraussetzungen
- EU-Kommission
Crono Service u.a.
Vorabentscheidungsersuchen - Art. 49 AEUV, 101 AEUV und 102 AEUV - Dienstleistungen der Vermietung von Kraftfahrzeugen mit Fahrer - Rein innerstaatlicher Sachverhalt - Zuständigkeit des Gerichtshofs - Zulässigkeitsvoraussetzungen“
- Wolters Kluwer
Unzulässige Vorlagefrage bei fehlender Darlegung unionsrechtlicher Bezüge; Unzuständigkeit des Gerichtshofs zur Beantwortung einer Vorlagefrage zur Niederlassungsfreiheit bei fehlendem Auslandsbezug der mitgliedstaatlichen Regelung; Vorabentscheidungsersuchen des ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unzulässige Vorlagefrage bei fehlender Darlegung unionsrechtlichen Bezüge; Unzuständigkeit des Gerichtshofs zur Beantwortung einer Vorlagefrage zur Niederlassungsfreiheit bei fehlendem Auslandsbezug der mitgliedstaatlichen Regelung; Vorabentscheidungsersuchen des ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorabentscheidungsersuchen - Tribunale Amministrativo Regionale per il Lazio - Auslegung der Art. 26, 49, 90 AEUV und Art. 3 EUV in Verbindung mit den Art. 4 Abs. 3 EUV und den Art. 3, 4, 5 und 6 AEUV, sowie der Art. 101 und 102 AEUV - Dienstleistung der Fahrzeugvermietung mit Fahrer - ...
Verfahrensgang
- EuGH, 05.11.2012 - C-419/12
- Generalanwalt beim EuGH, 26.09.2013 - C-419/12
- EuGH, 13.02.2014 - C-419/12, C-420/12
Wird zitiert von ... (16)
- VG Berlin, 26.09.2014 - 11 L 353.14
Internetanbieter Uber bleibt im Land Berlin weiter verboten
- OVG Berlin-Brandenburg, 10.04.2015 - 1 S 96.14
Fahrdienst Uber bleibt im Land Berlin verboten
- LG Berlin, 09.02.2015 - 101 O 125/14
UBER APP - Wettbewerbswidriger Verstoß gegen Personenbeförderungsrecht: Einsatz …
- LG Berlin, 11.04.2014 - 15 O 43/14
UBER-APP
- OLG Düsseldorf, 28.01.2020 - 21 U 21/19
Honoraransprüche einer Planungsgesellschaft
- OLG Celle, 09.12.2020 - 14 U 92/20
Preisrecht der HOAI 2009/2013 findet auch "zwischen Privaten" keine Anwendung
Nur für den Fall, dass eine irgendwie geartete grenzüberschreitende Bedeutung nicht vorliegt, wird das Vorabentscheidungsersuchen zurückgewiesen beziehungsweise ist der EuGH hierfür nicht zuständig (EuGH, Urt. v. 13.02.2014, Az.: C-419/12 und C-420/12). - Generalanwalt beim EuGH, 26.09.2013 - C-162/12
Airport Shuttle Express - Vorabentscheidungsersuchen - Zulässigkeit - …
B - Verbundene Rechtssachen C-419/12 und C-420/12.Was die Rechtssachen C-419/12 und C-420/12 betrifft, scheint weniger die Problematik einer dauerhaften Niederlassung in Italien in Rede zu stehen als vielmehr die Auflagen, die außerhalb Roms niedergelassene Mietwagenunternehmer treffen, wenn sie gelegentlich das römische Stadtgebiet befahren wollen.
Die Vorabentscheidungsersuchen in den verbundenen Rechtssachen C-162/12 und C-163/12 sowie in den verbundenen Rechtssachen C-419/12 und C-420/12 sind unzulässig.
- OLG Düsseldorf, 24.06.2021 - 5 U 222/19
Schriftform nicht eingehalten: Pauschalhonorarvereinbarung unwirksam!
Sachverhalte, die ausschließlich im Inneren eines Mitgliedsstaates spielen und keine Berührungspunkte mit Sachverhalten aufweisen, auf die das Gemeinschaftsrecht abstellt, werden von den Grundfreiheiten nicht erfasst (…vgl. EuGH, Urt. v. 15.01.1986, "Hurd" , 44/84, Rn. 55, juris; EuGH, Urteil vom 13.2.2014 - C 419/12 " crono service "). - Generalanwalt beim EuGH, 26.09.2013 - C-419/12
Crono Service u.a. - Vorabentscheidungsersuchen - Zulässigkeit - …
B - Verbundene Rechtssachen C-419/12 und C-420/12.Was die Rechtssachen C-419/12 und C-420/12 betrifft, scheint weniger die Problematik einer dauerhaften Niederlassung in Italien in Rede zu stehen als vielmehr die Auflagen, die außerhalb Roms niedergelassene Mietwagenunternehmer treffen, wenn sie gelegentlich das römische Stadtgebiet befahren wollen.
Die Vorabentscheidungsersuchen in den verbundenen Rechtssachen C-162/12 und C-163/12 sowie in den verbundenen Rechtssachen C-419/12 und C-420/12 sind unzulässig.
- Generalanwalt beim EuGH, 30.04.2014 - C-113/13
ASL n.5 u.a. - Art. 49 AEUV und 56 AEUV - Richtlinie 2004/18/EG - Öffentliche …
7 - Soweit das vorlegende Gericht dem Gerichtshof also nicht den tatsächlichen und rechtlichen Hintergrund liefert, der ihm die Feststellung ermöglichen würde, unter welchen Bedingungen die im Ausgangsverfahren fragliche Bestimmung gegen die in Nr. 17 angeführten Unionsvorschriften verstoßen könnte, besteht die Möglichkeit, die Vorlagefragen für teilweise unzulässig zu erklären - vgl. in diesem Sinne Urteil vom 13. Februar 2014, Crono Service u. a. (C-419/12 und C-420/12, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Rn. 31 bis 33). - Generalanwalt beim EuGH, 26.09.2019 - C-532/18
Niki Luftfahrt - Vorlage zur Vorabentscheidung - Luftverkehr - Übereinkommen von …
- Generalanwalt beim EuGH, 22.05.2019 - C-236/18
GRDF
- Generalanwalt beim EuGH, 06.12.2016 - C-690/15
de Lobkowicz - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - …
- OVG Schleswig-Holstein, 27.09.2016 - 4 LA 78/16
Feststellungsinteresse für vorbeugende Feststellungsklage bei drohendem Straf- …
- EuGH, 05.11.2012 - C-419/12
Crono Service u.a.
- Generalanwalt beim EuGH, 24.01.2019 - C-689/17
Conti 11. Container Schiffahrt - Vorlage zur Vorabentscheidung - Umwelt - Basler …