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   EuGH, 13.03.1997 - C-103/96   

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https://dejure.org/1997,3876
EuGH, 13.03.1997 - C-103/96 (https://dejure.org/1997,3876)
EuGH, Entscheidung vom 13.03.1997 - C-103/96 (https://dejure.org/1997,3876)
EuGH, Entscheidung vom 13. März 1997 - C-103/96 (https://dejure.org/1997,3876)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • EU-Kommission PDF

    Directeur général des douanes und droits indirects / Eridania Beghin-Say

    Verordnung Nr. 1999/85 des Rates, Artikel 2 Absatz 4, und Verordnung Nr. 3677/86 des Rates, Artikel 9
    1 Handlungen der Organe - Verordnungen - Grundverordnungen und Durchführungsverordnungen - Umfang der Durchführungsbefugnis - Grenzen - Durchführungsverordnung, die auf dem Gebiet des aktiven Veredelungsverkehrs eine in der Grundverordnung nicht vorgesehene Voraussetzung ...

  • EU-Kommission

    Directeur général des douanes und droits indirects / Eridania Beghin-Say

  • Wolters Kluwer

    Einfuhr von rohem Rohrzucker ; Zollverfahren des aktiven Veredelungsverkehrs ; Zugehörigkeit von Ersatzwaren zu einer Tarifstelle; Tarifstelle des Gemeinsamen Zolltarifs

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Aktiver Veredelungsverkehr: Rohr- und Rübenzucker

  • Judicialis

    Verordnung (EWG) Nr. 3677/86 Artikel 9; ; Verordnung (EWG) Nr. 1999/85 über den aktiven Veredelungsverkehr

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1 Handlungen der Organe - Verordnungen - Grundverordnungen und Durchführungsverordnungen - Umfang der Durchführungsbefugnis - Grenzen - Durchführungsverordnung, die auf dem Gebiet des aktiven Veredelungsverkehrs eine in der Grundverordnung nicht vorgesehene Voraussetzung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1997, 530
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 23.03.1983 - 162/82

    Cousin

    Auszug aus EuGH, 13.03.1997 - C-103/96
    20 Vorab ist darauf hinzuweisen, daß die zum Erlaß von Vorschriften zur Durchführung einer Grundverordnung ermächtigte Gemeinschaftsbehörde beim Erlaß dieser Vorschriften nicht die Befugnisse überschreiten darf, die ihr durch diese Verordnung zur Durchführung der in ihr enthaltenen Bestimmungen übertragen sind (in diesem Sinne Urteil vom 23. März 1983 in der Rechtssache 162/82, Cousin, Slg. 1983, 1101, Randnr. 15).
  • EuGH, 13.11.1990 - 331/88

    The Queen / Ministry of Agriculture, Fisheries und Food, ex parte FEDESA u.a.

    Auszug aus EuGH, 13.03.1997 - C-103/96
    30 Da die zum Erlaß der Vorschriften zur Durchführung der Grundverordnung ermächtigte Behörde, wie in Randnummer 22 dieses Urteils dargelegt, über eine weitgehende Befugnis zum Erlaß von Maßnahmen verfügt, die die Inanspruchnahme des Ersatzes durch äquivalente Waren untersagen oder einschränken, können diese Maßnahmen nur dann als ungültig angesehen werden, wenn sie offensichtlich in keinem angemessenen Verhältnis zu dem verfolgten Ziel stehen (in diesem Sinne Urteil vom 13. November 1990 in der Rechtssache C-331/88, Fedesa u. a., Slg. 1990, I-4023, Randnr. 14).
  • BFH, 07.07.2020 - VII R 43/18

    Aktive Veredelung - keine Äquivalenz zwischen Biozucker und konventionell

    Der Senat hält die Konkretisierung durch das Kriterium der Handelsqualität auch nicht für unverhältnismäßig, um einen Missbrauch des Zollverfahrens der aV zu vermeiden und die zollamtliche Überwachung sicherzustellen (vgl. auch Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union --EuGH-- Eridania Beghin-Say vom 13.03.1997 - C-103/96, EU:C:1997:151, Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern --ZfZ-- 1997, 229).

    Zu der Voraussetzung, dass die Ersatzwaren zu derselben Tarifstelle des Gemeinsamen Zolltarifs gehören müssen wie die Einfuhrwaren, hat der EuGH entschieden, dass ein Wirtschaftsteilnehmer keine anderen berechtigten Erwartungen hegen kann als die, dass ihm die Inanspruchnahme des Ersatzes durch äquivalente Waren möglich ist, wenn die betreffenden Waren nach der zum Zeitpunkt der Transaktion geltenden Nomenklatur zu derselben Tarifstelle gehören (EuGH-Urteil Eridania Beghin-Say, EU:C:1997:151, ZfZ 1997, 229).

  • EuGH, 18.10.2007 - C-173/06

    Agrover - Zollkodex der Gemeinschaft - Aktiver Veredelungsverkehr -

    Diese Umstände beweisen, dass der Gemeinschaftsgesetzgeber durch den Erlass von Art. 216 des Zollkodex dem Ziel einer wirtschaftlichen Integration, wie es den Präferenzabkommen innewohnt, den Vorrang vor demjenigen einer Förderung der Ausfuhrtätigkeit der Unternehmen der Gemeinschaft, das mit dem Zollverfahren des aktiven Veredelungsverkehrs verfolgt wird (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 29. Juni 1995, Temic Telefunken, C-437/93, Slg. 1995, I-1687, Randnr. 18, und vom 13. März 1997, Eridania Beghin-Say, C-103/96, Slg. 1997, I-1453, Randnr. 26), hat einräumen wollen.
  • EuGH, 13.03.2003 - C-156/00

    Niederlande / Kommission

    Nach dem Urteil vom 13. März 1997 in der Rechtssache C-103/96 (Eridania Beghin-Say, Slg. 1997, I-1453, Randnr. 23) müssen diese drei Voraussetzungen kumulativ erfüllt sein.
  • EuG, 03.05.2007 - T-219/04

    Spanien / Kommission - Fischerei - Entwicklung der Fischereiflottenkapazität der

    Folglich habe die Kommission durch den Erlass von Art. 7 der angefochtenen Verordnung den Grundsatz der Normenhierarchie verletzt, wonach die ermächtigte Gemeinschaftsbehörde beim Erlass von Vorschriften zur Durchführung einer Grundverordnung nach ständiger Rechtsprechung die ihr durch diese Verordnung übertragenen Befugnisse weder überschreiten noch von ihnen abweichen dürfe (Urteile des Gerichtshofs vom 13. März 1997, Eridania Beghin-Say, C-103/96, Slg. 1997, I-1453, und vom 2. März 1999, Spanien/Kommission, C-179/97, Slg. 1999, I-1251).
  • Generalanwalt beim EuGH, 17.09.1997 - C-325/96

    Fábrica de Queijo Eru Portuguesa Ldª gegen Subdirector-Geral das Alfândegas,

    (4) - Vgl. meine Schlussanträge zum Urteil vom 13. März 1997 in der Rechtssache C-103/96 (Eridania Beghin-Say, Slg. 1997, I-1453, Randnrn.
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