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   EuGH, 13.03.2008 - C-384/06   

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https://dejure.org/2008,79420
EuGH, 13.03.2008 - C-384/06 (https://dejure.org/2008,79420)
EuGH, Entscheidung vom 13.03.2008 - C-384/06 (https://dejure.org/2008,79420)
EuGH, Entscheidung vom 13. März 2008 - C-384/06 (https://dejure.org/2008,79420)
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Volltextveröffentlichung

  • Europäischer Gerichtshof

    Gemeente Rotterdam

    Strukturfonds - Art. 23 Abs. 1 der Verordnung (EWG) Nr. 4253/88 - Streichung und Rückforderung des Gemeinschaftszuschusses - Art. 249 EG - Schutz des berechtigten Vertrauens und Gewährleistung der Rechtssicherheit

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Raad van State (Niederlande), eingereicht am 18. September 2006 - Gemeente Rotterdam / Minister van Sociale Zaken en Werkgelegenheid

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (17)

  • EuGH, 19.09.2002 - C-336/00

    Huber

    Auszug aus EuGH, 13.03.2008 - C-384/06
    Die Kommission schlägt vor, die Fragen anders zu gruppieren und für die Beantwortung die vom Gerichtshof im Urteil Deutsche Milchkontor u. a. und im Urteil vom 19. September 2002, Huber (C-336/00, Slg. 2002, I-7699), herausgearbeiteten Grundsätze heranzuziehen.

    Wie aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs hervorgeht, müssen die nationalen Gerichte Rechtsstreitigkeiten über die Wiedereinziehung von zu Unrecht aufgrund des Gemeinschaftsrechts geleisteten Zahlungen in Ermangelung gemeinschaftlicher Vorschriften nach ihrem nationalen Recht entscheiden, jedoch unter Beachtung der durch das Gemeinschaftsrecht gezogenen Grenzen (vgl. Urteile Deutsche Milchkontor u. a., Randnr. 19, Huber, Randnr. 55, und vom 21. Juni 2007, ROM-projecten, C-158/06, Slg. 2007, I-5103, Randnr. 23).

    Wie der Gerichtshof zudem entschieden hat, kann es nicht als dem Gemeinschaftsrecht zuwiderlaufend angesehen werden, wenn das nationale Recht im Bereich der Rücknahme von Verwaltungsakten und der Rückforderung von zu Unrecht gewährten öffentlichen Geldleistungen neben dem Grundsatz der Rechtmäßigkeit der Verwaltung auch die Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Rechtssicherheit berücksichtigt, die Bestandteil der Gemeinschaftsrechtsordnung sind (vgl. Urteile Deutsche Milchkontor u. a., Randnr. 30, vom 9. Oktober 2001, Flemmer u. a., C-80/99 bis C-82/99, Slg. 2001, I-7211, Randnr. 60, Huber, Randnr. 56, und ROM-projecten, Randnr. 24).

    Im Übrigen muss nach dem Grundsatz, dass die Anwendung des nationalen Rechts nicht die Anwendung und die Wirksamkeit des Gemeinschaftsrechts beeinträchtigen darf, bei der Anwendung von Bestimmungen wie den Art. 4:49 und 4:57 Awb, die nach Darlegung des vorlegenden Gerichts den nationalen Behörden für die Rückforderung rechtsgrundlos gezahlter Beträge ein Ermessen einräumen und dem Begünstigten gestatten, den Grundsatz des Vertrauensschutzes geltend zu machen, das Gemeinschaftsinteresse voll berücksichtigt werden (vgl. in diesem Sinne Urteile Deutsche Milchkontor u. a., Randnr. 32, Flemmer u. a., Randnr. 61, und Huber, Randnr. 57).

  • EuGH, 21.06.2007 - C-158/06

    ROM-projecten - Strukturfonds - Rückzahlung einer Gemeinschaftsbeihilfe wegen

    Auszug aus EuGH, 13.03.2008 - C-384/06
    Wie aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs hervorgeht, müssen die nationalen Gerichte Rechtsstreitigkeiten über die Wiedereinziehung von zu Unrecht aufgrund des Gemeinschaftsrechts geleisteten Zahlungen in Ermangelung gemeinschaftlicher Vorschriften nach ihrem nationalen Recht entscheiden, jedoch unter Beachtung der durch das Gemeinschaftsrecht gezogenen Grenzen (vgl. Urteile Deutsche Milchkontor u. a., Randnr. 19, Huber, Randnr. 55, und vom 21. Juni 2007, ROM-projecten, C-158/06, Slg. 2007, I-5103, Randnr. 23).

    Wie der Gerichtshof zudem entschieden hat, kann es nicht als dem Gemeinschaftsrecht zuwiderlaufend angesehen werden, wenn das nationale Recht im Bereich der Rücknahme von Verwaltungsakten und der Rückforderung von zu Unrecht gewährten öffentlichen Geldleistungen neben dem Grundsatz der Rechtmäßigkeit der Verwaltung auch die Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Rechtssicherheit berücksichtigt, die Bestandteil der Gemeinschaftsrechtsordnung sind (vgl. Urteile Deutsche Milchkontor u. a., Randnr. 30, vom 9. Oktober 2001, Flemmer u. a., C-80/99 bis C-82/99, Slg. 2001, I-7211, Randnr. 60, Huber, Randnr. 56, und ROM-projecten, Randnr. 24).

    Diese Grundsätze gelten in besonderem Maße bei einer Regelung, die finanzielle Konsequenzen haben kann (vgl. Urteile vom 16. März 2006, Emsland-Stärke, C-94/05, Slg. 2006, I-2619, Randnr. 43, vom 26. Oktober 2006, Koninklijke Coöperatie Cosun, C-248/04, Slg. 2006, I-10211, Randnr. 79, und ROM-projecten, Randnr. 26).

  • EuGH, 09.10.2001 - C-80/99

    Flemmer

    Auszug aus EuGH, 13.03.2008 - C-384/06
    Wie der Gerichtshof zudem entschieden hat, kann es nicht als dem Gemeinschaftsrecht zuwiderlaufend angesehen werden, wenn das nationale Recht im Bereich der Rücknahme von Verwaltungsakten und der Rückforderung von zu Unrecht gewährten öffentlichen Geldleistungen neben dem Grundsatz der Rechtmäßigkeit der Verwaltung auch die Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Rechtssicherheit berücksichtigt, die Bestandteil der Gemeinschaftsrechtsordnung sind (vgl. Urteile Deutsche Milchkontor u. a., Randnr. 30, vom 9. Oktober 2001, Flemmer u. a., C-80/99 bis C-82/99, Slg. 2001, I-7211, Randnr. 60, Huber, Randnr. 56, und ROM-projecten, Randnr. 24).

    Im Übrigen muss nach dem Grundsatz, dass die Anwendung des nationalen Rechts nicht die Anwendung und die Wirksamkeit des Gemeinschaftsrechts beeinträchtigen darf, bei der Anwendung von Bestimmungen wie den Art. 4:49 und 4:57 Awb, die nach Darlegung des vorlegenden Gerichts den nationalen Behörden für die Rückforderung rechtsgrundlos gezahlter Beträge ein Ermessen einräumen und dem Begünstigten gestatten, den Grundsatz des Vertrauensschutzes geltend zu machen, das Gemeinschaftsinteresse voll berücksichtigt werden (vgl. in diesem Sinne Urteile Deutsche Milchkontor u. a., Randnr. 32, Flemmer u. a., Randnr. 61, und Huber, Randnr. 57).

  • EuGH, 22.01.2004 - C-271/01

    COPPI

    Auszug aus EuGH, 13.03.2008 - C-384/06
    Der Gerichtshof hat entschieden, dass dieser Grundsatz in Art. 23 Abs. 1 Unterabs. 1 der Verordnung Nr. 4253/88 verankert ist, der vorsieht, dass die Mitgliedstaaten, um den erfolgreichen Abschluss der von öffentlichen oder privaten Trägern durchgeführten Maßnahmen zu gewährleisten, bei der Durchführung der genannten Aktionen die erforderlichen Maßnahmen treffen, um regelmäßig nachzuprüfen, dass die von der Gemeinschaft finanzierten Aktionen ordnungsgemäß ausgeführt worden sind, Unregelmäßigkeiten zu verhindern und zu ahnden und infolge von Unregelmäßigkeiten oder Fahrlässigkeit verloren gegangene Beträge zurückzufordern (vgl. Urteil vom 22. Januar 2004, COPPI, C-271/01, Slg. 2004, I-1029, Randnr. 40).

    Die Einzelheiten dieser Verantwortung sind in den Art. 23 und 24 der Verordnung Nr. 4253/88, die nicht getrennt auszulegen sind (vgl. Urteil COPPI, Randnrn.

  • EuGH, 04.05.2006 - C-286/05

    Haug - Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften -

    Auszug aus EuGH, 13.03.2008 - C-384/06
    Da aus der Formulierung der Vorlagefragen nicht klar hervorgeht, ob auf die Fragen 3 und 4 eine Antwort erforderlich ist, ist zu diesen Fragen darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof, der im Rahmen des durch Art. 234 EG eingeführten Systems der Zusammenarbeit die Aufgabe hat, dem nationalen Gericht eine für die Entscheidung des bei diesem anhängigen Verfahrens sachdienliche Antwort zu geben, die ihm vorgelegten Fragen gegebenenfalls umzuformulieren hat (vgl. u. a. Urteile vom 28. November 2000, Roquette Frères, C-88/99, Slg. 2000, I-10465, Randnr. 18, vom 20. Mai 2003, Ravil, C-469/00, Slg. 2003, I-5053, Randnr. 27, vom 4. Mai 2006, Haug, C-286/05, Slg. 2006, I-4121, Randnr. 17, und vom 4. Oktober 2007, Rampion und Godard, C-429/05, Slg. 2007, I-0000, Randnr. 27).
  • EuGH, 21.09.1983 - 205/82

    Deutsche Milchkontor GmbH

    Auszug aus EuGH, 13.03.2008 - C-384/06
    Im Übrigen wäre die Ausübung eines Ermessens seitens des Mitgliedstaats hinsichtlich der Frage, ob die Rückforderung der zu Unrecht oder vorschriftswidrig gewährten Gemeinschaftsmittel zweckmäßig ist, damit unvereinbar, dass Art. 23 Abs. 1 Unterabs. 1 der Verordnung Nr. 4253/88 die nationalen Behörden verpflichtet, zu Unrecht oder vorschriftswidrig ausgezahlte Beträge wiedereinzuziehen (vgl. entsprechend zu Art. 8 Abs. 1 der Verordnung [EWG] Nr. 729/70 des Rates vom 21. April 1970 über die Finanzierung der gemeinsamen Agrarpolitik [ABl. L 94, S. 13] Urteil vom 21. September 1983, Deutsche Milchkontor u. a., 205/82 bis 215/82, Slg. 1983, 2633, Randnr. 22).
  • EuGH, 04.10.2007 - C-429/05

    Rampion und Godard - Richtlinie 87/102/EWG - Verbraucherkredit - Berechtigung des

    Auszug aus EuGH, 13.03.2008 - C-384/06
    Da aus der Formulierung der Vorlagefragen nicht klar hervorgeht, ob auf die Fragen 3 und 4 eine Antwort erforderlich ist, ist zu diesen Fragen darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof, der im Rahmen des durch Art. 234 EG eingeführten Systems der Zusammenarbeit die Aufgabe hat, dem nationalen Gericht eine für die Entscheidung des bei diesem anhängigen Verfahrens sachdienliche Antwort zu geben, die ihm vorgelegten Fragen gegebenenfalls umzuformulieren hat (vgl. u. a. Urteile vom 28. November 2000, Roquette Frères, C-88/99, Slg. 2000, I-10465, Randnr. 18, vom 20. Mai 2003, Ravil, C-469/00, Slg. 2003, I-5053, Randnr. 27, vom 4. Mai 2006, Haug, C-286/05, Slg. 2006, I-4121, Randnr. 17, und vom 4. Oktober 2007, Rampion und Godard, C-429/05, Slg. 2007, I-0000, Randnr. 27).
  • EuGH, 28.11.2000 - C-88/99

    Roquette Frères

    Auszug aus EuGH, 13.03.2008 - C-384/06
    Da aus der Formulierung der Vorlagefragen nicht klar hervorgeht, ob auf die Fragen 3 und 4 eine Antwort erforderlich ist, ist zu diesen Fragen darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof, der im Rahmen des durch Art. 234 EG eingeführten Systems der Zusammenarbeit die Aufgabe hat, dem nationalen Gericht eine für die Entscheidung des bei diesem anhängigen Verfahrens sachdienliche Antwort zu geben, die ihm vorgelegten Fragen gegebenenfalls umzuformulieren hat (vgl. u. a. Urteile vom 28. November 2000, Roquette Frères, C-88/99, Slg. 2000, I-10465, Randnr. 18, vom 20. Mai 2003, Ravil, C-469/00, Slg. 2003, I-5053, Randnr. 27, vom 4. Mai 2006, Haug, C-286/05, Slg. 2006, I-4121, Randnr. 17, und vom 4. Oktober 2007, Rampion und Godard, C-429/05, Slg. 2007, I-0000, Randnr. 27).
  • EuGH, 08.11.2005 - C-443/03

    VERWEIGERT DER EMPFÄNGER EINES GERICHTLICHEN ODER AUSSERGERICHTLICHEN

    Auszug aus EuGH, 13.03.2008 - C-384/06
    Letzteres kann das Gericht dazu veranlassen, falls erforderlich, eine nationale Vorschrift, die dem entgegensteht, außer Acht zu lassen oder eine nationale Vorschrift, die nur im Hinblick auf einen rein innerstaatlichen Sachverhalt ausgearbeitet worden ist, auszulegen (vgl. insbesondere Urteil vom 8. November 2005, Leffler, C-443/03, Slg. 2005, I-9611, Randnr. 51).
  • EuGH, 20.05.2003 - C-469/00

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DEN UMFANG DES SCHUTZES, DER DEM KÄSE .GRANA PADANO"

    Auszug aus EuGH, 13.03.2008 - C-384/06
    Da aus der Formulierung der Vorlagefragen nicht klar hervorgeht, ob auf die Fragen 3 und 4 eine Antwort erforderlich ist, ist zu diesen Fragen darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof, der im Rahmen des durch Art. 234 EG eingeführten Systems der Zusammenarbeit die Aufgabe hat, dem nationalen Gericht eine für die Entscheidung des bei diesem anhängigen Verfahrens sachdienliche Antwort zu geben, die ihm vorgelegten Fragen gegebenenfalls umzuformulieren hat (vgl. u. a. Urteile vom 28. November 2000, Roquette Frères, C-88/99, Slg. 2000, I-10465, Randnr. 18, vom 20. Mai 2003, Ravil, C-469/00, Slg. 2003, I-5053, Randnr. 27, vom 4. Mai 2006, Haug, C-286/05, Slg. 2006, I-4121, Randnr. 17, und vom 4. Oktober 2007, Rampion und Godard, C-429/05, Slg. 2007, I-0000, Randnr. 27).
  • EuGH, 16.03.2006 - C-94/05

    Emsland-Stärke - Gemeinsame Agrarpolitik - Verordnung (EG) Nr. 97/95 - An

  • EuG, 15.09.1998 - T-142/97

    Branco / Kommission

  • EuGH, 26.10.2006 - C-248/04

    Koninklijke Coöperatie Cosun - Vorabentscheidungsersuchen - Landwirtschaft -

  • EuGH, 12.12.1985 - 67/84

    Sideradria / Kommission

  • EuG, 16.09.1999 - T-182/96

    Partex / Kommission

  • EuGH, 12.11.1999 - C-453/98

    Branco / Kommission

  • EuGH - C-465/99 (anhängig)

    Partex / Kommission - Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz

  • EuGH, 13.03.2008 - C-383/06

    Vereniging Nationaal Overlegorgaan Sociale Werkvoorziening - Strukturfonds - Art.

    Gemeente Rotterdam (C-384/06).

    Rechtssache C-384/06.

    In den Rechtssachen C-384/06 und C-385/06 gleichlautende Frage.

    In den Rechtssachen C-384/06 und C-385/06 gleichlautende Fragen.

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