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   EuGH, 13.04.2000 - C-251/98   

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https://dejure.org/2000,135
EuGH, 13.04.2000 - C-251/98 (https://dejure.org/2000,135)
EuGH, Entscheidung vom 13.04.2000 - C-251/98 (https://dejure.org/2000,135)
EuGH, Entscheidung vom 13. April 2000 - C-251/98 (https://dejure.org/2000,135)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Niederlassungsfreiheit - Vermögensanlage in Anteilen an Gesellschaften mit Sitz im Mitgliedstaat der Besteuerung - Vermögensteuerfreibetrag - Vermögensanlage in Anteilen an Unternehmen mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat - Keine Befreiung

  • Europäischer Gerichtshof

    Baars

  • EU-Kommission PDF

    Baars

    EG-Vertrag, Artikel 52 [nach Änderung jetzt Artikel 43 EG]
    1 Freizügigkeit - Niederlassungsfreiheit - Bestimmungen des Vertrages - Anwendungsbereich - Beteiligung eines Angehörigen eines Mitgliedstaats an einer Gesellschaft mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat, die ihm einen gewissen Einfluß auf deren Leitung verleiht - ...

  • EU-Kommission

    Baars

  • Wolters Kluwer

    Vermögensanlage in Anteilen an Gesellschaften mit Sitz im Mitgliedstaat der Besteuerung; Vermögensanlage in Anteilen an Unternehmen mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat; Beteiligung am Kapital einer Gesellschaft

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Vermögensteuerfreibetrag auch bei wesentlicher Beteiligung an Gesellschaften mit Sitz in anderem Mitgliedstaat

  • Judicialis

    EGV Art. 6 a.F.; ; EGV Art. 58

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Baars./Inspecteur der Belastingdienst Particulieren/Ondernemingen Gonrichem. Niederlassungsfreiheit und Steuerrecht

  • datenbank.nwb.de

    Gemeinschaftswidrige Vermögensteuer auf Anteile an Unternehmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Niederlande: Gemeinschaftswidrige Vermögensteuer auf Anteile an Unternehmen

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Gerechtshof Den Haag - Auslegung der Artikel 6 und 52 sowie der Artikel 73b und 73d EG-Vertrag (jetzt Artikel 12 EG, 43 EG, 56 EG und 58 EG) in bezug auf eine innerstaatliche vermögenssteuerrechtliche Vorschrift - Freistellung für eine wesentliche ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2000, 697
  • BB 2000, 804
  • DB 2000, 1056
  • NZG 2000, 731
 
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Wird zitiert von ... (121)Neu Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 29.04.1999 - C-311/97

    Royal Bank of Scotland

    Auszug aus EuGH, 13.04.2000 - C-251/98
    Zunächst ist darauf hinzuweisen, daß die direkten Steuern zwar in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fallen, diese jedoch ihre Befugnisse unter Wahrung des Gemeinschaftsrechts ausüben und deshalb jede Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit unterlassen müssen (Urteile vom 11. August 1995 in der Rechtssache C-80/94, Wielockx, Slg. 1995, I-2493, Randnr. 16, und vom 29. April 1999 in der Rechtssache C-311/97, Royal Bank of Scotland, Slg. 1999, I-2651, Randnr. 19).

    12 und 13, und vom 12. April 1994 in der Rechtssache C-1/93, Halliburton Services, Slg. 1994, I-1137, Randnr. 12, sowie Urteil Royal Bank of Scotland, Randnr. 20).

    Nach dieser Vorschrift umfaßt die Niederlassungsfreiheit der Staatsangehörigen eines Mitgliedstaats im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats die Aufnahme und Ausübung selbständiger Erwerbstätigkeiten sowie die Gründung und Leitung von Unternehmen nach den Bestimmungen des Aufnahmestaats für seine eigenen Angehörigen (Urteil vom 28. Januar 1986 in der Rechtssache 270/83, Kommission/Frankreich, Slg. 1986, 273, Randnr. 13, und Urteil Royal Bank of Scotland, Randnr. 22).

  • EuGH, 28.01.1992 - C-300/90

    Kommission / Belgien

    Auszug aus EuGH, 13.04.2000 - C-251/98
    Zwar hat der Gerichtshof anerkannt, daß die Notwendigkeit, die Kohärenz der Steuerregelung zu gewährleisten, ein Rechtfertigungsgrund für eine Regelung sein kann, die vom Vertrag gewährleistete Grundfreiheiten einschränkt (Urteile vom 28. Januar 1992 in der Rechtssache C-204/90, Bachmann, Slg. 1992, I-249, und Kommission/Belgien, C-300/90, Slg. 1992, I-305).
  • EuGH, 28.01.1992 - C-204/90

    Bachmann / Belgischer Staat

    Auszug aus EuGH, 13.04.2000 - C-251/98
    Zwar hat der Gerichtshof anerkannt, daß die Notwendigkeit, die Kohärenz der Steuerregelung zu gewährleisten, ein Rechtfertigungsgrund für eine Regelung sein kann, die vom Vertrag gewährleistete Grundfreiheiten einschränkt (Urteile vom 28. Januar 1992 in der Rechtssache C-204/90, Bachmann, Slg. 1992, I-249, und Kommission/Belgien, C-300/90, Slg. 1992, I-305).
  • EuGH, 30.05.1989 - 305/87

    Kommission / Griechenland

    Auszug aus EuGH, 13.04.2000 - C-251/98
    Artikel 6 EG-Vertrag, der ein allgemeines Verbot der Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit enthält, kann nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes autonom nur auf durch das Gemeinschaftsrecht geregelte Fallgestaltungen angewendet werden, für die der Vertrag keine besonderen Diskriminierungsverbote vorsieht (Urteile vom 30. Mai 1989 in der Rechtssache 305/87, Kommission/Griechenland, Slg. 1989, 1461, Randnrn.
  • EuGH, 28.01.1986 - 270/83

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus EuGH, 13.04.2000 - C-251/98
    Nach dieser Vorschrift umfaßt die Niederlassungsfreiheit der Staatsangehörigen eines Mitgliedstaats im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats die Aufnahme und Ausübung selbständiger Erwerbstätigkeiten sowie die Gründung und Leitung von Unternehmen nach den Bestimmungen des Aufnahmestaats für seine eigenen Angehörigen (Urteil vom 28. Januar 1986 in der Rechtssache 270/83, Kommission/Frankreich, Slg. 1986, 273, Randnr. 13, und Urteil Royal Bank of Scotland, Randnr. 22).
  • EuGH, 27.09.1988 - 81/87

    The Queen / Treasury und Kommissioners of Inland Revenue, ex parte Daily Mail und

    Auszug aus EuGH, 13.04.2000 - C-251/98
    Auch wenn Artikel 52 EG-Vertrag ebenso wie die anderen Bestimmungen über die Niederlassungsfreiheit nach seinem Wortlaut insbesondere die Inländerbehandlung im Aufnahmemitgliedstaat sichern soll, so verbietet er es doch auch, daß der Herkunftsmitgliedstaat die Niederlassung seiner Staatsangehörigen in einem anderen Mitgliedstaat behindert (in diesem Sinne Urteile vom 27. September 1988 in der Rechtssache 81/87, Daily Mail and General Trust, Slg. 1988, 5483, Randnr. 16, vom 16. Juli 1998 in der Rechtssache C-264/96, ICI, Slg. 1998, I-4695, Randnr. 21, und vom 18. November 1999 in der Rechtssache C-200/98, X und Y, Slg. 1999, I-0000, Randnr. 26).
  • EuGH, 18.11.1999 - C-200/98

    X und Y

    Auszug aus EuGH, 13.04.2000 - C-251/98
    Auch wenn Artikel 52 EG-Vertrag ebenso wie die anderen Bestimmungen über die Niederlassungsfreiheit nach seinem Wortlaut insbesondere die Inländerbehandlung im Aufnahmemitgliedstaat sichern soll, so verbietet er es doch auch, daß der Herkunftsmitgliedstaat die Niederlassung seiner Staatsangehörigen in einem anderen Mitgliedstaat behindert (in diesem Sinne Urteile vom 27. September 1988 in der Rechtssache 81/87, Daily Mail and General Trust, Slg. 1988, 5483, Randnr. 16, vom 16. Juli 1998 in der Rechtssache C-264/96, ICI, Slg. 1998, I-4695, Randnr. 21, und vom 18. November 1999 in der Rechtssache C-200/98, X und Y, Slg. 1999, I-0000, Randnr. 26).
  • EuGH, 12.04.1994 - C-1/93

    Halliburton Services / Staatssecretaris van Financiën

    Auszug aus EuGH, 13.04.2000 - C-251/98
    12 und 13, und vom 12. April 1994 in der Rechtssache C-1/93, Halliburton Services, Slg. 1994, I-1137, Randnr. 12, sowie Urteil Royal Bank of Scotland, Randnr. 20).
  • EuGH, 16.07.1998 - C-264/96

    ICI

    Auszug aus EuGH, 13.04.2000 - C-251/98
    Auch wenn Artikel 52 EG-Vertrag ebenso wie die anderen Bestimmungen über die Niederlassungsfreiheit nach seinem Wortlaut insbesondere die Inländerbehandlung im Aufnahmemitgliedstaat sichern soll, so verbietet er es doch auch, daß der Herkunftsmitgliedstaat die Niederlassung seiner Staatsangehörigen in einem anderen Mitgliedstaat behindert (in diesem Sinne Urteile vom 27. September 1988 in der Rechtssache 81/87, Daily Mail and General Trust, Slg. 1988, 5483, Randnr. 16, vom 16. Juli 1998 in der Rechtssache C-264/96, ICI, Slg. 1998, I-4695, Randnr. 21, und vom 18. November 1999 in der Rechtssache C-200/98, X und Y, Slg. 1999, I-0000, Randnr. 26).
  • EuGH, 29.02.1996 - C-193/94

    Skanavi und Chryssanthakopoulos

    Auszug aus EuGH, 13.04.2000 - C-251/98
    Der Grundsatz der Nichtdiskriminierung ist im Bereich des Niederlassungsrechts durch Artikel 52 EG-Vertrag umgesetzt und konkretisiert worden (Urteil HalliburtonServices, Randnr. 12, und Urteil vom 29. Februar 1996 in der Rechtssache C-193/94, Skanavi und Chryssanthakopoulos, Slg. 1996, I-929, Randnr. 21).
  • EuGH, 11.08.1995 - C-80/94

    Wielockx / Inspecteur der directe belastingen

  • EuGH, 05.11.2002 - C-208/00

    Überseering - Sitztheorie und Niederlassungsfreiheit

    Wenn dagegen der Erwerb sämtliche Geschäftsanteile einer Gesellschaft mit satzungsmäßigem Sitz in einem anderen Mitgliedstaat umfasst und eine solche Beteiligung einen gewissen Einfluss auf die Entscheidungen der Gesellschaft verleiht und es diesen Personen ermöglicht, deren Tätigkeiten zu bestimmen, sind die Bestimmungen des EG-Vertrags über die Niederlassungsfreiheit anwendbar (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 13. April 2000 in der Rechtssache C-251/98, Baars, Slg. 2000, I-2787, Randnrn.
  • EuGH, 12.09.2006 - C-196/04

    DIE BRITISCHEN RECHTSVORSCHRIFTEN ÜBER BEHERRSCHTE AUSLÄNDISCHE GESELLSCHAFTEN

    31 Nach ständiger Rechtsprechung fallen nationale Vorschriften in den sachlichen Geltungsbereich der Bestimmungen des Vertrages über die Niederlassungsfreiheit, die anzuwenden sind, wenn ein Angehöriger des betreffenden Mitgliedstaats am Kapital einer Gesellschaft mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat eine Beteiligung hält, die es ihm ermöglicht, einen sicheren Einfluss auf die Entscheidungen der Gesellschaft auszuüben und deren Tätigkeiten zu bestimmen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 13. April 2000 in der Rechtssache C-251/98, Baars, Slg. 2000, I-2787, Randnr. 22, und vom 21. November 2002 in der Rechtssache C-436/00, X und Y, Slg. 2002, I-10829, Randnr. 37).
  • EuGH, 11.03.2004 - C-9/02

    DIE FRANZÖSISCHEN STEUERVORSCHRIFTEN, NACH DENEN LATENTE WERTSTEIGERUNGEN ALLEIN

    Nach dieser Vorschrift umfasst die Niederlassungsfreiheit der Staatsangehörigen eines Mitgliedstaats im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats die Aufnahme und Ausübung selbständiger Erwerbstätigkeiten sowie die Gründung und Leitung von Unternehmen nach den Bestimmungen des Niederlassungsstaats für seine eigenen Angehörigen (Urteile vom 28. Januar 1986 in der Rechtssache 270/83, Kommission/Frankreich, Slg. 1986, 273, Randnr. 13, vom 29. April 1999 in der Rechtssache C-311/97, Royal Bank of Scotland, Slg. 1999, I-2651, Randnr. 22, und vom 13. April 2000 in der Rechtssache C-251/98, Baars, Slg. 2000, I-2787, Randnr. 27).

    42 Auch wenn Artikel 52 EG-Vertrag ebenso wie die anderen Bestimmungen über die Niederlassungsfreiheit nach seinem Wortlaut insbesondere die Inländerbehandlung im Aufnahmemitgliedstaat sichern soll, so verbietet er es doch auch, dass der Herkunftsmitgliedstaat die Niederlassung seiner Staatsangehörigen in einem anderen Mitgliedstaat behindert (Urteil Baars, Randnr. 28 und dort zitierte Rechtsprechung).

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