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   EuGH, 13.07.1989 - 395/87   

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EuGH, 13.07.1989 - 395/87 (https://dejure.org/1989,845)
EuGH, Entscheidung vom 13.07.1989 - 395/87 (https://dejure.org/1989,845)
EuGH, Entscheidung vom 13. Juli 1989 - 395/87 (https://dejure.org/1989,845)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Strafverfahren gegen Tournier

    EWG-Vertrag, Artikel 30
    1 . Freier Warenverkehr - Gewerbliches und kommerzielles Eigentum - Urheberrechte - Schutz - Grenzen - Tonträger, die in einem Mitgliedstaat mit Zustimmung des Urhebers in den Verkehr gebracht worden sind - Einfuhr in einen anderen Mitgliedstaat - Verhinderung oder ...

  • EU-Kommission

    Strafverfahren gegen Tournier

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Ministère Public / Tournier

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 30; ; EWG-Vertrag Art. 59; ; EWG-Vertrag Art. 85; ; EWG-Vertrag Art. 86

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Freier Warenverkehr - Gewerbliches und kommerzielles Eigentum - Urheberrechte - Schutz - Grenzen - Tonträger, die in einem Mitgliedstaat mit Zustimmung des Urhebers in den Verkehr gebracht worden sind - Einfuhr in einen anderen Mitgliedstaat - Verhinderung oder ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Wettbewerb - Urheberrechte - Höhe der Gebühren - Verträge über die gegenseitige Vertretung.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR Int. 1990, 622
  • ZUM 1990, 239
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 18.03.1980 - 62/79

    Coditel / Ciné Vog Films

    Auszug aus EuGH, 13.07.1989 - 395/87
    März 1980 in der Rechtssache 62/79 ( Coditel, Slg . 1980, 881 ) festgestellt hat .
  • EuGH, 14.07.1972 - 48/69

    ICI / Kommission

    Auszug aus EuGH, 13.07.1989 - 395/87
    Juli 1972 in der Rechtssache 48/69 ( Imperial Chemical Industries, Slg . 1972, 619 ) festgestellt hat, kann ein blosses Parallelverhalten unter gewissen Umständen ein wichtiges Indiz für eine abgestimmte Verhaltensweise darstellen, wenn es zu Wettbewerbsbedingungen führt, die nicht den normalen Marktbedingungen entsprechen .
  • EuGH, 09.04.1987 - 402/85

    Basset / SACEM

    Auszug aus EuGH, 13.07.1989 - 395/87
    April 1987 in der Rechtssache 402/85 ( Basset, Slg . 1987, 1747 ) entschieden hat, handelt es sich bei der zusätzlichen Gebühr für die mechanische Vervielfältigung, unabhängig von der Ausgestaltung durch die französischen Rechtsvorschriften und die französische Praxis, um einen Teil der Abgeltung der Urheberrechte für die öffentliche Vorführung eines aufgezeichneten musikalischen Werks; sie erfuellt somit eine Funktion, die derjenigen der aus gleichem Anlaß in anderen Mitgliedstaaten erhobenen Vorführungsgebühr gleichkommt .
  • EuGH, 27.03.1974 - 127/73

    BRT / SABAM

    Auszug aus EuGH, 13.07.1989 - 395/87
    März 1974 in der Rechtssache 127/73 ( BRT II, Slg . 1974, 313 ) hat sich der Gerichtshof zur globalen Natur der von einer nationalen Gesellschaft zur Wahrnehmung von Urheberrechten mit ihren einzelnen Mitgliedern geschlossenen Verträge sowie zur Frage der Vereinbarkeit der einschlägigen Praktiken mit Artikel 86 geäussert .
  • EuGH, 14.09.2017 - C-177/16

    Autortiesibu un komunicēsanās konsultāciju aģentura -

    Dabei hat der Gerichtshof bereits implizit anerkannt, dass sich die Tarife einer Monopol-Verwertungsgesellschaft auf den grenzüberschreitenden Handel auswirken können und Art. 102 AEUV auf eine solche Situation daher anwendbar ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 13. Juli 1989, Tournier, 395/87, EU:C:1989:319, vom 13. Juli 1989, und Lucazeau u. a., 110/88, 241/88 und 242/88, EU:C:1989:326, sowie vom 27. Februar 2014, OSA, C-351/12, EU:C:2014:110).

    Nach dieser Rechtsprechung ist, wenn ein Unternehmen, das eine beherrschende Stellung innehat, für die von ihm erbrachten Dienstleistungen Tarife erzwingt, die nach einem auf einheitlicher Grundlage vorgenommenen Vergleich erheblich höher sind als die in den übrigen Mitgliedstaaten angewendeten Tarife, diese Differenz als Anzeichen für einen Missbrauch der beherrschenden Stellung anzusehen (Urteile vom 13. Juli 1989, Tournier, 395/87, EU:C:1989:319, Rn. 38, und Lucazeau u. a., 110/88, 241/88 und 242/88, EU:C:1989:326, Rn. 25).

    Weiterhin ist zu beachten, dass der Vergleich zwischen den Preisen des betreffenden Mitgliedstaats und denen anderer Mitgliedstaaten auf einer einheitlichen Grundlage vorzunehmen ist (Urteile vom 13. Juli 1989, Tournier, 395/87, EU:C:1989:319, Rn. 38, und Lucazeau u. a., 110/88, 241/88 und 242/88, EU:C:1989:326, Rn. 25).

    In den Rechtssachen, in denen die Urteile vom 13. Juli 1989, Tournier (395/87, EU:C:1989:319) und Lucazeau u. a. (110/88, 241/88 und 242/88, EU:C:1989:326) ergangen sind, wurden beispielsweise Gebühren verglichen, die in diversen Mitgliedstaaten in bestimmten Arten von Diskotheken mit festgelegten Eigenschaften, darunter die Fläche, erhoben wurden.

    Wie bereits erwähnt, ist in Fällen, in denen ein Unternehmen, das eine beherrschende Stellung innehat, für die von ihm erbrachten Dienstleistungen Tarife erzwingt, die erheblich höher sind als die in den übrigen Mitgliedstaaten angewendeten Tarife, diese Differenz als Anzeichen für einen Missbrauch der beherrschenden Stellung anzusehen (Urteile vom 13. Juli 1989, Tournier, 395/87, EU:C:1989:319, Rn. 38, und Lucazeau u. a., 110/88, 241/88 und 242/88, EU:C:1989:326, Rn. 25).

    Wie das vorlegende Gericht ausführt, ist indessen im vorliegenden Fall der Unterschied zwischen den Tarifen in Lettland und denen in den anderen Referenzmitgliedstaaten weniger hoch als die zwischen den Gebühren bestimmter Mitgliedstaaten festgestellten Unterschiede in den Rechtssachen, in denen die Urteile vom 13. Juli 1989, Tournier (395/87, EU:C:1989:319) und Lucazeau u. a. (110/88, 241/88 und 242/88, EU:C:1989:326), ergangen sind.

    Aus den Urteilen vom 13. Juli 1989, Tournier (395/87, EU:C:1989:319) und Lucazeau u. a. (110/88, 241/88 und 242/88, EU:C:1989:326), lässt sich jedoch nicht ableiten, dass Unterschiede wie die im Ausgangsverfahren festgestellten nie als "erheblich" bewertet werden dürften.

    Die Verwertungsgesellschaft kann die Differenz mit objektiven Unterschieden zwischen den Verhältnissen in dem betreffenden Mitgliedstaat und denen in den übrigen Vergleichsmitgliedstaaten rechtfertigen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 13. Juli 1989, Tournier, 395/87, EU:C:1989:319, Rn. 38, und Lucazeau u. a., 110/88, 241/88 und 242/88, EU:C:1989:326, Rn. 25).

    Ist nämlich der Teil des Gebührenaufkommens, der für die Kosten der Einziehung, Verwaltung und Verteilung der Gebühren aufgewendet und somit nicht an die Urheberrechteinhaber ausgekehrt wird, erheblich höher, lässt sich nicht ausschließen, dass sich die Schwerfälligkeit des Verwaltungsapparats und damit der hohe Gebührensatz gerade durch den Mangel an Wettbewerb auf dem Markt erklären lassen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 13. Juli 1989, Tournier, 395/87, EU:C:1989:319, Rn. 42, und Lucazeau u. a., 110/88, 241/88 und 242/88, EU:C:1989:326, Rn. 29).

  • EuG, 24.01.1995 - T-114/92

    Bureau européen des médias de l'industrie musicale gegen Kommission der

    In seinen Urteilen vom 13. Juli 1989 in den Rechtssachen 395/87 (Tournier, Slg. 1989, 2521, 2580) und den verbundenen Rechtssachen 110/88, 241/88 und 242/88 (Lucazeau u. a., Slg. 1989, 2811, 2834) erkannte der Gerichtshof u. a. für Recht: "Artikel 85 EWG-Vertrag ist dahin auszulegen, daß er jegliche zwischen nationalen Gesellschaften zur Wahrnehmung von Urheberrechten abgestimmte Verhaltensweise untersagt, die bezweckt oder bewirkt, daß jede Gesellschaft den in anderen Mitgliedstaaten ansässigen Benutzern den unmittelbaren Zugang zu ihren Beständen verweigert... Artikel 86 EWG-Vertrag ist dahin auszulegen, daß eine nationale Gesellschaft zur Wahrnehmung von Urheberrechten, die auf einem wesentlichen Teil des Gemeinsamen Marktes eine beherrschende Stellung innehat, unangemessene Geschäftsbedingungen erzwingt, wenn die Gebühren, die sie von Diskotheken fordert, erheblich höher sind als die in den anderen Mitgliedstaaten erhobenen Gebühren, sofern die verschiedenen Tarife, was ihre Höhe betrifft, miteinander auf einheitlicher Grundlage verglichen wurden.

    Zu dem Vorbringen bezueglich des Vorliegens eines Kartells zwischen den einzelnen nationalen Gesellschaften zur Verwaltung von Urheberrechten macht sie geltend, daß zwar das Vorliegen eines solchen Kartells, für das sie ein gewichtiges Indiz nicht habe finden können, nicht ausgeschlossen werden könne, daß man ihm aber andererseits keine konkreten Auswirkungen im Bereich der Tarife zuschreiben könne, von denen einige in der Zeit nach dem Erlaß der Urteile Tournier und Lucazeau u. a. herab-, andere heraufgesetzt worden seien.

    ° daß er zu Recht die Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission vom 20. Oktober 1992 begehrt, da die Kommission es unterlassen hat, über die in ihrem Untersuchungsbericht vom 7. November 1991 zusammengetragenen Tatsachen im Hinblick auf die Grundsätze der Artikel 85 und 86 des Vertrages in der Auslegung der Urteile Tournier und Lucazeau u. a. zu entscheiden;.

    Obwohl die SACEM im Anschluß an die Urteile Tournier und Lucazeau u. a. die Struktur ihrer Tarife geändert habe, bestehe die Diskriminierung fort.

    58 Der Kläger macht geltend, die Kommission habe es unterlassen, die Gebührenpraktiken der SACEM, wie sie sich aus ihrem Untersuchungsbericht vom 7. November 1991 ergeben, rechtlich zu würdigen; diese Unterlassung sei rechtswidrig, weil diese Gebührenpraktiken den Urteilen Tournier und Lucazeau u. a. zufolge unmittelbar unter Artikel 86 des Vertrages fielen.

    61 Die Kommission weist schließlich darauf hin, daß der französische Conseil de la concurrence in einer Stellungnahme vom Mai 1993 die Auffassung vertreten habe, daß die von der SACEM angewandten Gebühren sowohl vor als auch nach der im Januar 1990 erfolgten Senkung spürbar höher seien als diejenigen, die von den anderen nationalen Gesellschaften zur Wahrnehmung von Urheberrechten im Sinne der Urteile Tournier und Lucazeau u. a. angewandt würden, ohne daß ihre Höhe durch objektive und relevante Unterschiede bei der Wahrnehmung von Urheberrechten in Frankreich und in den anderen Mitgliedstaaten gerechtfertigt sei.

    Vor dem Hintergrund der Urteile Tournier und Lucazeau u. a. hätte die Kommission feststellen müssen, daß die Voraussetzungen für eine Anwendung des Artikels 86 des Vertrages gegenüber der SACEM erfuellt seien.

    Den Urteilen Tournier und Lucazeau u. a. lasse sich ohne weiteres entnehmen, daß das Gemeinschaftsinteresse entweder durch das autonome Verhalten einer nationalen Gesellschaft zur Wahrnehmung von Urheberrechten oder aber durch das Parallelverhalten der anderen Verwertungsgesellschaften mit Sitz in Europa berührt werde.

    90 Angesichts der Entscheidungsformel der Urteile Tournier und Lucazeau u. a. ist das Gericht der Auffassung, daß die tatsächlichen Gesichtspunkte, wie sie in dem Bericht vom 7. November 1991 angeführt sind, der eben einen solchen Vergleich der Höhe der von den Gesellschaften zur Wahrnehmung von Urheberrechten in den einzelnen Mitgliedstaaten festgesetzten Gebühren auf einheitlicher Grundlage enthält, den französischen Gerichten die Feststellung erlauben sollten, ob die Höhe der von der SACEM festgesetzten Gebühren einen Mißbrauch einer beherrschenden Stellung im Sinne des Artikels 86 des Vertrages darstellt.

  • EuGH, 27.02.2014 - C-351/12

    Eine Kureinrichtung, die für ihre Kunden über Geräte in deren Zimmern geschützte

    Durch diese miteinander geschlossenen Verträge gewähren Verwertungsgesellschaften einander das Recht, in dem räumlichen Gebiet, in dem sie jeweils tätig sind, die Genehmigungen zu erteilen, die für die öffentliche Aufführung von Werken erforderlich sind, an denen Mitgliedern der anderen Gesellschaften Urheberrechte zustehen, und diese Genehmigungen bestimmten Bedingungen gemäß den in dem betroffenen Gebiet geltenden gesetzlichen Vorschriften zu unterwerfen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 13. Juli 1989, Tournier, 395/87, Slg. 1989, 2521, Rn. 17, sowie Lucazeau u. a., 110/88, 241/88 und 242/88, Slg. 1989, 2811, Rn. 11).
  • BGH, 22.07.1999 - KVR 12/98

    BGH entscheidet in Preismißbrauchssache

    Nach § 19 Abs. 4 Nr. 3 GWB begründet das preisspaltende Vorgehen der auf der Frankfurt-Strecke marktbeherrschenden DLH die Vermutung (Baur/Weyer in Frankfurter Kommentar zum GWB, 3. Aufl., § 22 Rdn. 642; Möschel in Immenga/Mestmäcker, GWB, 2. Aufl., § 22 Rdn. 170; zu Art. 86 EGV vgl. EuGH, Urt. v. 13.07.1989 - Rs. 395/87, Slg. 2565, 2577 - Tournier; in diese Richtung auch Monopolkommission Hauptgutachten 1980/81 Tz. 510 und 1996/97 Tz. 318), daß sie bei dieser Preisgestaltung ihre marktbeherrschende Stellung ausnutzt.
  • BGH, 01.09.2020 - KZR 12/15

    Stationspreissystem II

    Ebenso wie bei der räumlichen Vergleichsmarktmethode erheblich höhere - einseitig festgesetzte - Entgelte als diejenigen, die in den anderen Mitgliedstaaten gefordert werden, als Indiz für einen Missbrauch der beherrschenden Stellung anzusehen sind (EuGH, Urteil vom 13. Juli 1989 - C-395/87 Slg. 1989 I 2521 Rn. 38 - Tournier; Urteil vom 14. September 2017 - C-177/16, WuW 2017, 547 Rn. 38 - AKKA/LAA), kann eine sprunghafte Preiserhöhung von einigem Gewicht ein bedeutsames Indiz für die missbräuchliche Ausnutzung von Handlungsspielräumen des marktbeherrschenden Unternehmens darstellen, die durch Wettbewerb nicht hinreichend kontrolliert sind.
  • EuGH, 08.07.1999 - C-235/92

    Montecatini / Kommission

    Die Rechtsmittelführerin verweist auf das Urteil des Gerichtshofes vom 13. Juli 1989 in der Rechtssache 395/87 (Tournier, Slg. 1989, 2521).
  • EuG, 30.09.2003 - T-191/98

    DAS GERICHT ERSTER INSTANZ HEBT GELDBUSSEN IN REKORDHÖHE VON 273 MILLIONEN EURO

    Was schließlich die Begründung betrifft, dass die Verhaltensweisen, die den ersten Missbrauch ausmachen sollen, objektiv vertretbar seien, so ist darauf hinzuweisen, dass es, wenn die Kommission feststellt, dass ein Unternehmen seine beherrschende Stellung missbräuchlich ausgenutzt hat, nach der Rechtsprechung gegebenenfalls dem betreffenden Unternehmen obliegt, den ihm zur Last gelegten Missbrauch durch objektive Umstände zu rechtfertigen (Urteil des Gerichtshofes vom 13. Juli 1989 in der Rechtssache 395/87, Tournier, Slg. 1989, 2521, Randnr. 38).
  • EuG, 24.01.1995 - T-5/93

    Roger Tremblay, François Lucazeau und Harry Kestenberg gegen Kommission der

    In seinen Urteilen vom 13. Juli 1989 in den Rechtssachen 395/87 (Tournier, Slg. 1989, 2521, 2580) und den verbundenen Rechtssachen 110/88, 241/88 und 242/88 (Lucazeau u. a., Slg. 1989, 2811, 2834) erkannte der Gerichtshof u. a. für Recht: "Artikel 85 EWG-Vertrag ist dahin auszulegen, daß er jegliche zwischen nationalen Gesellschaften zur Wahrnehmung von Urheberrechten abgestimmte Verhaltensweise untersagt, die bezweckt oder bewirkt, daß jede Gesellschaft den in anderen Mitgliedstaaten ansässigen Benutzern den unmittelbaren Zugang zu ihren Beständen verweigert... Artikel 86 EWG-Vertrag ist dahin auszulegen, daß eine nationale Gesellschaft zur Wahrnehmung von Urheberrechten, die auf einem wesentlichen Teil des Gemeinsamen Marktes eine beherrschende Stellung innehat, unangemessene Geschäftsbedingungen erzwingt, wenn die Gebühren, die sie von Diskotheken fordert, erheblich höher sind als die in den anderen Mitgliedstaaten erhobenen Gebühren, sofern die verschiedenen Tarife, was ihre Höhe betrifft, miteinander auf einheitlicher Grundlage verglichen wurden.

    Zu dem Vorbringen bezueglich des Vorliegens eines Kartells zwischen den einzelnen nationalen Gesellschaften zur Wahrnehmung von Urheberrechten macht sie geltend, daß zwar das Vorliegen eines solchen Kartells, für das sie ein gewichtiges Indiz nicht habe finden können, nicht ausgeschlossen werden könne, daß man ihm aber andererseits keine konkreten Auswirkungen im Bereich der Tarife zuschreiben könne, von denen einige in der Zeit nach dem Erlaß der Urteile Tournier und Lucazeau u. a. herab-, andere heraufgesetzt worden seien.

    56 Soweit die Kläger der Begründetheit der Methode zum Vergleich der Tarife in Frage stellen, entgegnet die Kommission, daß sie diese Methodenwahl in ihrem Bericht ausführlich begründet habe, daß der Gerichtshof sie stillschweigend in seinen Urteilen Tournier und Lucazeau u. a. gebilligt habe und daß die Kläger selbst eingeräumt hätten, daß der Bericht darauf hinauslaufe, daß die behaupteten Zuwiderhandlungen gegeben seien.

    70 Angesichts der Entscheidungsformel der Urteile Tournier und Lucazeau u. a. ist das Gericht der Auffassung, daß die tatsächlichen Gesichtspunkte, wie sie in dem Bericht vom 7. November 1991 angeführt sind, der eben einen solchen Vergleich der Höhe der von den Gesellschaften zur Wahrnehmung von Urheberrechten in den einzelnen Mitgliedstaaten festgesetzten Gebühren auf einheitlicher Grundlage enthält, den französischen Gerichten die Feststellung erlauben sollten, ob die Höhe der von der SACEM festgesetzten Gebühren einen Mißbrauch einer beherrschenden Stellung im Sinne des Artikels 86 des Vertrages darstellt.

    Ferner ist unstreitig, daß diese Beschwerden neue Fragen des Gemeinschaftsrechts aufwarfen und daß die Kommission ihre Untersuchung unterbrochen hat, um im Anschluß an im Dezember 1987 und im August 1988 an den Gerichtshof gerichtete Vorabentscheidungsersuchen den dann am 13. Juli 1989 erfolgten Erlaß der Urteile Tournier und Lucazeau u. a. abzuwarten.

  • LG Mannheim, 07.11.2008 - 7 O 224/08

    Urheberrecht: Störerhaftung einer ausländischen

    Diese Beurteilung ergebe sich unter Berücksichtigung der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in der Rechtssache Ministère Public v. Jean-Loup Tournier (EuGH Rs 395/87) und sei auch der CISAC-Entscheidung der EU-Kommission v. 18.07.2008 zu entnehmen.

    Soweit die Beklagten ähnlich den Ausführungen des Generalanwalts in den Schlussanträgen in der Rechtssache 395/87 Tz. 30 bemerken, die Regelung räumlicher Tätigkeitsbereiche verhindere einen Wettbewerb zwischen den Verwertungsgesellschaften hinsichtlich der Erteilung von Mehrgebiets- und Multi-Repertoire-Lizenzen, obgleich im Rahmen der weltumspannenden Gegenseitigkeitsverträge doch den Verwaltungsgesellschaften die Verwaltung des "Weltrepertoires" anvertraut sei, verkennen sie, dass die Gegenseitigkeitsverträge nicht das Musikrepertoire der vertragsschließenden Parteien als solches zum Gegenstand haben, dessen Wahrnehmung durch die Regelung zum Verwaltungsgebiet beschränkt wird, sondern Rechtewahrnehmung der in den Verwaltungsgebieten bestehenden nationalen Urheberrechte.

    (b) Auch der Europäische Gerichtshof hat nach Ansicht der Kammer hierzu keine gegenteilige Auffassung in der Rechtssache Ministère Public v. Jean-Loup Tournier (EuGH Rs 395/87, GRUR-Int. 1990, 622 ff.) vertreten.

    Ausgehend nicht nur von dem in den Gegenseitigkeitsverträgen verfolgten Zweck, die aufgebaute Kontrollorganisation der Schwesterverwaltungsgesellschaft nutzbar zu machen, sondern auch und gerade von dem Zweck der Gegenseitigkeitsverträge, "in Einklang mit dem in den internationalen Übereinkommen niedergelegten Grundsatz, die Gesamtheit der geschützten Musikwerke ohne Rücksicht auf deren Herkunft einheitlichen Bedingungen für die in ein und demselben Staat ansässigen Benutzer zu unterwerfen" (EuGH Rs 395/87, a.a.O., S. 624 Tz. 19), hat der Gerichtshof festgestellt, dass die Verträge für sich allein den Wettbewerb nicht in einer Weise beschränken, die sie unter das Verbot des Art. 85 Abs. 1 EWG-V (= Art. 81 Abs. 1 EG) fallen ließe (EuGH Rs 395/87, a.a.O., S 624 Tz. 20).

    Der Europäische Gerichtshof hat dies allein für den Fall anders betrachtet, in dem "diese Verträge eine Ausschließlichkeitsregelung in dem Sinne schüfen, dass die Verwertungsgesellschaften verpflichtet wären, den im Ausland ansässigen Benutzer [...] den unmittelbaren Zugang zu ihren Beständen zu verwehren" (EuGH Rs 395/87, a.a.O., S 624 Tz. 20).

  • EuG, 27.11.1997 - T-224/95

    Tremblay u.a. / Kommission

    In seinen Urteilen vom 13. Juli 1989 in der Rechtssache 395/87 (Tournier, Slg. 1989, 2521, 2580) und in den Rechtssachen 110/88, 241/88 und 242/88 (Lucazeau u. a., Slg. 1989, 2811, 2834) stellte der Gerichtshof u. a. folgendes fest: "Artikel 85 EWG-Vertrag ist dahin auszulegen, daß er jegliche zwischen nationalen Gesellschaften zur Wahrnehmung von Urheberrechten abgestimmte Verhaltensweise untersagt, die bezweckt oder bewirkt, daß jede Gesellschaft den in anderen Mitgliedstaaten ansässigen Benutzern den unmittelbaren Zugang zu ihren Beständen verweigert.

    Im Abschnitt "Rechtliche Würdigung" ihres Schreibens gemäß Artikel 6 gab die Kommission zunächst die vom Gerichtshof in seinen oben genannten Urteilen Tournier und Lucazeau u. a. gegebenen Antworten auf die Fragen nach dem von den nationalen Gesellschaften zur Wahrnehmung von Urheberrechten aufgebauten Netz von Verträgen über die gegenseitige Vertretung und der Praxis dieser Gesellschaften wieder, gemeinsam den in anderen Mitgliedstaaten ansässigen Benutzern von aufgezeichneter Musik jeden unmittelbaren Zugang zu ihren Beständen zu verweigern.

    Die Kommission nahm insoweit auf die Schlußanträge von Generalanwalt Jacobs zu den vorgenannten Urteilen Tournier und Lucazeau u. a. (Slg. 1989, 2536) Bezug, in denen er den Ausnahmecharakter des Marktes für Urheberrechte hervorgehoben habe, deren wirksamer Schutz eine ständige Überwachung und Verwaltung innerhalb der nationalen Hoheitsgebiete erfordere.

    Die von ihr bereits in Punkt 12 ihrer Entscheidung vom 12. November 1992 gegebene Begründung treffe jedoch nach wie vor zu; sie laute, daß zwar das Vorliegen eines Kartells oder einer abgestimmten Verhaltensweise der im Groupement européen des sociétes d'auteurs et de compositeurs (GESAC) vertretenen Gesellschaften zur Wahrnehmung von Urheberrechten nicht ausgeschlossen werden könne, auch wenn ein Nachweis dafür fehle, daß ihm aber jedenfalls offenbar keine konkreten Auswirkungen auf die Tarife beigemessen werden könnten, die seit dem Erlaß der vorgenannten Urteile Tournier und Lucazeau u. a. zum Teil gesunken und zum Teil gestiegen seien und vor allem nach wie vor untereinander erhebliche Abweichungen aufwiesen.

    Die Kommission hat nämlich, vor allem in ihrem Schreiben gemäß Artikel 6, auf das in der angefochtenen Entscheidung ausdrücklich Bezug genommen wird, die Antworten des Gerichtshofes in seinen vorgenannten Urteilen Tournier und Lucazeau u. a. zur Beurteilung der Verträge über die gegenseitige Vertretung zwischen den Gesellschaften zur Wahrnehmung von Urheberrechten im Hinblick auf Artikel 85 Absatz 1 des Vertrages ausführlich wiedergegeben.

  • EuGH, 25.11.2020 - C-372/19

    SABAM - Vorlage zur Vorabentscheidung - Wettbewerb - Art. 102 AEUV -

  • OLG München, 15.12.2005 - 29 U 1913/05

    Vergütungspflicht von PCs; Höhe der angemessenen Vergütung

  • EuGH, 28.04.1998 - C-200/96

    FREIER WARENVERKEHR

  • EuG, 12.04.2013 - T-401/08

    Säveltäjäin Tekijänoikeustoimisto Teosto / Kommission - Wettbewerb - Kartelle -

  • EuG, 12.04.2013 - T-442/08

    Das Gericht erklärt die Entscheidung der Kommission, mit der eine

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2020 - C-152/19

    Slovak Telekom / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Missbrauch einer

  • EuG, 12.04.2013 - T-410/08

    GEMA / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Urheberrechte in Bezug auf die

  • EuGH, 11.12.2008 - C-52/07

    Kanal 5 und TV 4 - Urheberrecht - Organisation zur Verwaltung von Urheberrechten,

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2020 - C-165/19

    Slovak Telekom / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Missbrauch einer

  • EuG, 12.04.2013 - T-432/08

    AKM / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Urheberrechte in Bezug auf die

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.07.2020 - C-372/19

    SABAM

  • EuGH, 09.08.1994 - C-378/93

    La Pyramide

  • LG Düsseldorf, 29.11.2006 - 12 O 8/06

    Hersteller von Plottern und Druckern ist zur Zahlung einer Vergütung verpflichtet

  • EuGH, 23.04.2009 - C-425/07

    AEPI / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Zurückweisung einer Beschwerde

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.05.1998 - C-61/97

    Foreningen af danske Videogramdistributører als Bevollmächtigte der Egmont Film

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.06.1994 - C-241/91

    Radio Telefis Eireann (RTE) und Independent Television Publications Ltd (ITP)

  • EuGH, 22.09.1998 - C-61/97

    FDV

  • LG Düsseldorf, 25.01.2006 - 12 O 110/05

    Anspruch auf Erteilung der Auskunft bzgl. Veräußerung der Drucker und Plotter und

  • EuG, 30.09.2003 - T-213/98

    Nippon Yusen Kaisha / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.04.2017 - C-177/16

    Autortiesibu un komunicēsanās konsultāciju aģentura -

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.11.2008 - C-425/07

    AEPI / Kommission - Rechtsmittel gegen ein Urteil des Gerichts erster Instanz -

  • EuG, 24.09.1996 - T-57/91

    National Association of Licensed Opencast Operators gegen Kommission der

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.09.2008 - C-52/07

    Kanal 5 und TV 4 - Art. 82 EG - Marktbeherrschende Stellung - Missbrauch -

  • LG Stuttgart, 26.07.2007 - 17 O 554/05
  • Generalanwalt beim EuGH, 20.06.1996 - C-91/95

    Roger Tremblay, Harry Kestenberg und Syndicat des exploitants de lieux de loisirs

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.01.1998 - C-200/96

    Metronome Musik

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