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   EuGH, 13.07.1993 - C-330/91   

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https://dejure.org/1993,342
EuGH, 13.07.1993 - C-330/91 (https://dejure.org/1993,342)
EuGH, Entscheidung vom 13.07.1993 - C-330/91 (https://dejure.org/1993,342)
EuGH, Entscheidung vom 13. Juli 1993 - C-330/91 (https://dejure.org/1993,342)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • EU-Kommission PDF

    The Queen / Inland Revenue Commissioners, ex parte Commerzbank

    EWG-Vertrag, Artikel 52 und 58
    Freizuegigkeit; Niederlassungsfreiheit; Steuerrecht; Anspruch auf einen Zuschlag im Fall der Rückzahlung einer nicht geschuldeten Steuer; Gesellschaften, die ihren steuerlichen Sitz im nationalen Hoheitsgebiet haben, vorbehaltener Anspruch; Unzulässigkeit; Steuer, die ...

  • EU-Kommission

    The Queen / Inland Revenue Commissioners, ex parte Commerzbank

  • Wolters Kluwer

    Auslegung der Vorschriften des Vertrags zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG-Vertrag); Verbot von Diskriminierungen auf Grund der Staatsangehörigkeit ; Besteuerung von Zweigniederlassungen in einem anderen Mitgliedstaat der Gemeinschaft

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Gesellschaftsteuer: Diskriminierungsverbot

  • Judicialis

    EWGV Art. 177; ; EWGV Art. 5; ; EWGV Art. 7; ; EWGV Art. 58

  • datenbank.nwb.de

    Verbot der Verweigerung von Zuschlägen zur Rückzahlung nicht geschuldeter Steuern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    EGV Art. 52 ff.

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Niederlassungsfreiheit, Art. 49 AEUV - Versteckte Diskriminierung ("Commerzbank")

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Niederlassungsfreiheit - Köperschaftsteuer - Mittelbare Diskriminierung auf Grund der Staatsangehörigkeit.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 35
  • BB 1993, 779
 
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Wird zitiert von ... (71)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 28.01.1986 - 270/83

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus EuGH, 13.07.1993 - C-330/91
    13 Wie der Gerichtshof bereits im Urteil vom 28. Januar 1986 in der Rechtssache 270/83 (Kommission/Frankreich, Slg. 1986, 273, Randnr. 18) festgestellt hat, ist mit der Niederlassungsfreiheit, die Artikel 52 den Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten zuerkennt und die für sie die Aufnahme und Ausübung selbständiger Erwerbstätigkeiten nach den gleichen Bestimmungen wie den im Niederlassungsstaat für dessen eigene Angehörigen festgelegten umfasst, gemäß Artikel 58 EWG-Vertrag für die nach den Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats gegründeten Gesellschaften, die ihren satzungsmässigen Sitz, ihre Hauptverwaltung oder ihre Hauptniederlassung innerhalb der Gemeinschaft haben, das Recht verbunden, ihre Tätigkeit in dem betreffenden Mitgliedstaat durch eine Zweigniederlassung oder Agentur auszuüben.
  • EuGH, 12.02.1974 - 152/73

    Sotgiu / Deutsche Bundespost

    Auszug aus EuGH, 13.07.1993 - C-330/91
    14 Weiterhin ergibt sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes (Urteil vom 12. Februar 1974 in der Rechtssache 152/73, Sotgiu, Slg. 1974, 153), daß die Vorschriften über die Gleichbehandlung nicht nur offensichtliche Diskriminierungen aufgrund der Staatsangehörigkeit oder bei Gesellschaften aufgrund des Sitzes, sondern auch alle versteckten Formen der Diskriminierung verbieten, die durch die Anwendung anderer Unterscheidungsmerkmale tatsächlich zu dem gleichen Ergebnis führen.
  • EuGH, 09.03.1999 - C-212/97

    Centros

    Hieraus folgt unmittelbar, daß diese Gesellschaften das Recht haben, ihre Tätigkeit in einem anderen Mitgliedstaat durch eine Agentur oder eine Zweigniederlassung oder Tochtergesellschaft auszuüben, wobei ihr satzungsmäßiger Sitz, ihre Hauptverwaltung oder ihre Hauptniederlassung, ebenso wie die Staatsangehörigkeit bei natürlichen Personen, dazu dient, ihre Zugehörigkeit zur Rechtsordnung eines Mitgliedstaats zu bestimmen (vgl. in diesem Sinne die Urteile Segers, Randnr. 13; vom 28. Januar 1986 in der Rechtssache 270/83, Kommission/Frankreich, Slg. 1986, 273, Randnr. 18; vom 13. Juli 1993 in der Rechtssache C-330/91, Commerzbank, Slg. 1993, I-4017, Randnr. 13; und vom 16. Juli 1998 in der Rechtssache C-264/96, ICI, Slg. 1998, I-4695, Randnr. 20).
  • EuGH, 21.01.2010 - C-311/08

    SGI - Niederlassungsfreiheit - Freier Kapitalverkehr - Direkte Besteuerung -

    Könnte der Mitgliedstaat der Niederlassung nach seinem Belieben eine ungleiche Behandlung allein deshalb vornehmen, weil sich der Sitz einer Gesellschaft in einem anderen Mitgliedstaat befindet, würde Art. 43 EG seines Sinnes entleert (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 28. Januar 1986, Kommission/Frankreich, 270/83, Slg. 1986, 273, Randnr. 18, vom 13. Juli 1993, Commerzbank, C-330/91, Slg. 1993, I-4017, Randnr. 13, und vom 18. Juni 2009, Aberdeen Property Fininvest Alpha, C-303/07, Slg. 2009, I-0000, Randnr. 38).
  • EuGH, 13.03.2007 - C-524/04

    DIE BRITISCHEN RECHTSVORSCHRIFTEN ÜBER UNTERKAPITALISIERUNG SIND NUR AUF REIN

    Könnte der Mitgliedstaat der Niederlassung einer Tochtergesellschaft diese nach seinem Belieben allein deshalb ungleich behandeln, weil sich der Sitz der Muttergesellschaft in einem anderen Mitgliedstaat befindet, so würde Art. 43 EG ausgehöhlt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 28. Januar 1986, Kommission/Frankreich, 270/83, Slg. 1986, 273, Randnr. 18, vom 13. Juli 1993, Commerzbank, C-330/91, Slg. 1993, I-4017, Randnr. 13, Metallgesellschaft u. a., Randnr. 42, sowie Marks & Spencer, Randnr. 37).
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