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   EuGH, 13.07.1994 - C-130/92   

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https://dejure.org/1994,2446
EuGH, 13.07.1994 - C-130/92 (https://dejure.org/1994,2446)
EuGH, Entscheidung vom 13.07.1994 - C-130/92 (https://dejure.org/1994,2446)
EuGH, Entscheidung vom 13. Juli 1994 - C-130/92 (https://dejure.org/1994,2446)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    OTO / Ministero delle finanze

    EWG-Vertrag, Artikel 9, 12 und 95
    1. Steuerrecht; Inländische Abgabe; Abgabe von der Art der italienischen Verbrauchsteuer, die auf audiovisuelle und photo-optische Erzeugnisse erhoben wird; Qualifizierung als inländische Abgabe, nicht aber als Abgabe zollgleicher Wirkung; Erhebung auf unmittelbar aus ...

  • EU-Kommission

    OTO / Ministero delle finanze

  • Wolters Kluwer

    Überprüfung der Vereinbarkeit einer inländischen Verbrauchsteuer auf audiovisuelle und photo-optische Erzeugnisse ; Anforderungen an die Bemessungsgrundlage fälliger inländischer Verbrauchssteuer bei der Einfuhr von Waren mit Ursprung in Japan ; Einführung einer ...

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Italienische Abgabe auf audiovisuelle und photooptische Erzeugnisse

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 177; ; EWG-Vertrag Art. 12; ; EWG-Vertrag Art. 95; ; Gesetz Nr. 53 vom 28.02.1983 Art. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Steuerrecht - Inländische Abgabe - Abgabe von der Art der italienischen Verbrauchsteuer, die auf audiovisuelle und photo-optische Erzeugnisse erhoben wird - Qualifizierung als inländische Abgabe, nicht aber als Abgabe zollgleicher Wirkung - Erhebung auf unmittelbar ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nationale Abgabe auf audiovisuelle und photo-optische Erzeugnisse - Inländische Abgabe - Etwaige Unvereinbarkeit mit dem Gemeinschaftsrecht.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1994, 795
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 09.06.1992 - C-339/90

    Vorabentscheidung über die Vereinbarkeit einer nationalen Verbrauchsteuer mit

    Auszug aus EuGH, 13.07.1994 - C-130/92
    11 Vor der Beantwortung dieser Frage ist daran zu erinnern, daß der Gerichtshof bereits befunden hat, daß eine Abgabe wie die inländische Verbrauchsteuer als Bestandteil einer allgemeinen inländischen Abgabenregelung im Sinne des Artikels 95 EWG-Vertrag anzusehen ist und daß ihre Vereinbarkeit mit dem Gemeinschaftsrecht im Rahmen dieses Artikels und nicht in dem der Artikel 9 und 12 EWG-Vertrag zu beurteilen ist (siehe zuletzt Urteil vom 9. Juni 1992 in den verbundenen Rechtssachen C-228/90 bis C-234/90, C-339/90 und C-353/90, Simba u. a., Slg. 1992, I-3713, Randnr. 7).
  • EuGH, 09.06.1992 - C-234/90

    Vorabentscheidung über die Vereinbarkeit einer nationalen Verbrauchsteuer mit

    Auszug aus EuGH, 13.07.1994 - C-130/92
    11 Vor der Beantwortung dieser Frage ist daran zu erinnern, daß der Gerichtshof bereits befunden hat, daß eine Abgabe wie die inländische Verbrauchsteuer als Bestandteil einer allgemeinen inländischen Abgabenregelung im Sinne des Artikels 95 EWG-Vertrag anzusehen ist und daß ihre Vereinbarkeit mit dem Gemeinschaftsrecht im Rahmen dieses Artikels und nicht in dem der Artikel 9 und 12 EWG-Vertrag zu beurteilen ist (siehe zuletzt Urteil vom 9. Juni 1992 in den verbundenen Rechtssachen C-228/90 bis C-234/90, C-339/90 und C-353/90, Simba u. a., Slg. 1992, I-3713, Randnr. 7).
  • EuGH, 18.03.1993 - C-280/91

    Finanzamt Kassel-Goethestrasse / Viessmann

    Auszug aus EuGH, 13.07.1994 - C-130/92
    14 Allerdings hat der Gerichtshof im Rahmen der durch Artikel 177 EWG-Vertrag vorgesehenen Zusammenarbeit zwischen den Gerichten u. a. die Aufgabe, alle Bestimmungen des Gemeinschaftsrechts auszulegen, die die staatlichen Gerichte benötigen, um die bei ihnen anhängigen Rechtsstreitigkeiten zu entscheiden, auch wenn diese Bestimmungen in den dem Gerichtshof von diesen Gerichten vorgelegten Fragen nicht ausdrücklich genannt sind (siehe Urteil vom 18. März 1993 in der Rechtssache C-280/91, Vießmann, Slg. 1993, I-971, Randnr. 17).
  • EuGH, 10.10.1978 - 148/77

    Hansen / Hauptzollamt Flensburg

    Auszug aus EuGH, 13.07.1994 - C-130/92
    20 Hinsichtlich einer etwaigen Anwendung von Artikel 113 EWG-Vertrag ist zum einen festzustellen, daß der Vertrag für den Handel mit Drittländern hinsichtlich der inländischen Abgaben keine dem Artikel 95 entsprechende Vorschrift enthält, wobei allerdings etwa bestehende vertragliche Abmachungen zwischen der Gemeinschaft und dem Herkunftsland einer bestimmten Ware unberührt bleiben (siehe Urteil vom 10. Oktober 1978 in der Rechtssache 148/77, Hansen, Slg. 1978, 1787, Randnrn.
  • EuGH, 16.03.1983 - 266/81

    SIOT / Ministero delle finanze

    Auszug aus EuGH, 13.07.1994 - C-130/92
    23 f.), und zum anderen, daß sich aus Artikel 113, auch wenn er für die Gemeinschaft Befugnisse begründet, die ihr den Erlaß aller angemessenen Maßnahmen auf dem Gebiet der gemeinsamen Handelspolitik ermöglichen, doch kein rechtlicher Maßstab ergibt, der genau genug wäre, um ein Urteil über die angegriffenen nationalen Rechtsordnungen zuzulassen (siehe Urteil vom 16. März 1983 in der Rechtssache 266/81, SIOT, Slg. 1983, 731, Randnr. 29).
  • EuGH, 09.06.1992 - C-228/90

    Simba u.a. / Ministero delle finanze

    Auszug aus EuGH, 13.07.1994 - C-130/92
    11 Vor der Beantwortung dieser Frage ist daran zu erinnern, daß der Gerichtshof bereits befunden hat, daß eine Abgabe wie die inländische Verbrauchsteuer als Bestandteil einer allgemeinen inländischen Abgabenregelung im Sinne des Artikels 95 EWG-Vertrag anzusehen ist und daß ihre Vereinbarkeit mit dem Gemeinschaftsrecht im Rahmen dieses Artikels und nicht in dem der Artikel 9 und 12 EWG-Vertrag zu beurteilen ist (siehe zuletzt Urteil vom 9. Juni 1992 in den verbundenen Rechtssachen C-228/90 bis C-234/90, C-339/90 und C-353/90, Simba u. a., Slg. 1992, I-3713, Randnr. 7).
  • EuGH, 09.06.1992 - C-353/90

    Vorabentscheidung über die Vereinbarkeit einer nationalen Verbrauchsteuer mit

    Auszug aus EuGH, 13.07.1994 - C-130/92
    11 Vor der Beantwortung dieser Frage ist daran zu erinnern, daß der Gerichtshof bereits befunden hat, daß eine Abgabe wie die inländische Verbrauchsteuer als Bestandteil einer allgemeinen inländischen Abgabenregelung im Sinne des Artikels 95 EWG-Vertrag anzusehen ist und daß ihre Vereinbarkeit mit dem Gemeinschaftsrecht im Rahmen dieses Artikels und nicht in dem der Artikel 9 und 12 EWG-Vertrag zu beurteilen ist (siehe zuletzt Urteil vom 9. Juni 1992 in den verbundenen Rechtssachen C-228/90 bis C-234/90, C-339/90 und C-353/90, Simba u. a., Slg. 1992, I-3713, Randnr. 7).
  • EuGH, 07.05.1987 - 193/85

    Co-Frutta / Amministrazione delle finanze dello Stato

    Auszug aus EuGH, 13.07.1994 - C-130/92
    Daraus folgt, daß Artikel 95 EWG-Vertrag für alle Erzeugnisse aus den Mitgliedstaaten, einschließlich der Erzeugnisse mit Ursprung in Drittländern, die sich in den Mitgliedstaaten im freien Verkehr befinden, gilt (siehe Urteil vom 7. Mai 1987 in der Rechtssache 193/85, Co-Frutta, Slg. 1987, 2085, Randnrn.
  • Generalanwalt beim EuGH, 15.07.1997 - C-68/96

    Grundig Italiana SpA gegen Ministero delle Finanze. - Nationale Abgabe auf

    (2) - Urteil vom 13. Juli 1994 in der Rechtssache C-130/92 (OTO, Slg. 1994, I-3281).

    (4) - Rechtssache C-130/92, a. a. O. (zitiert in Fußnote 2) Randnr. 15 f.

    (5) - Rechtssache C-130/92, a. a. O. (zitiert in Fußnote 2), Randnr. 11.

    (6) - Rechtssache C-130/92, a. a. O. (zitiert in Fußnote 2), Randnr. 18 f.

    (7) - Rechtssache C-130/92, a. a. O. (zitiert in Fußnote 2), Randnr. 16.

    (22) - Schlussanträge in der Rechtssache C-130/92 (a. a. O., I-3283), Ziffer 15.

  • EuGH, 17.07.1997 - C-90/94

    Haahr Petroleum

    Daher ist diese Bestimmung auf unmittelbar aus Drittländern eingeführte Erzeugnisse unanwendbar (vgl. insbesondere Urteil vom 13. Juli 1994 in der Rechtssache C-130/92, OTO, Slg. 1994, I-3281, Randnr. 18).
  • EuGH, 17.07.1997 - C-114/95

    Texaco

    Daherist diese Bestimmung auf unmittelbar aus Drittländern eingeführte Erzeugnissenicht anwendbar (vgl. insbesondere Urteil vom 13. Juli 1994 in der RechtssacheC-130/92, OTO, Slg. 1994, I-3281, Randnr. 18).
  • EuGH, 17.06.1998 - C-68/96

    Grundig Italiana

    Der Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 13. Juli 1994 in der Rechtssache C-130/92 (OTO, Slg. 1994, I-3281, Randnr. 11), in dem es um die Auslegung des Gemeinschaftsrechts in bezug auf dieselbe italienische Regelung ging, festgestellt, daß eine Abgabe wie die inländische Verbrauchsteuer als Bestandteil einer allgemeinen inländischen Abgabenregelung im Sinne des Artikels 95 EWG-Vertrag anzusehen ist und daß ihre Vereinbarkeit mit dem Gemeinschaftsrecht daher im Rahmen dieses Artikels zu beurteilen ist.
  • Generalanwalt beim EuGH, 04.02.1999 - C-109/98

    CRT France International

    (9) - Vgl. u. a. Urteile Capolongo (zitiert in Fußnote 7, Randnr. 12), Kommission/Dänemark (zitiert in Fußnote 7, Randnr. 19), vom 9. Juni 1992 in den Rechtssachen C-228/90 bis C-234/90, C-339/90 und C-353/90, Slg. 1992, I-3713, Randnr. 7), vom 13. Juli 1994 in der Rechtssache C-130/92 (OTO, Slg. 1994, I-3281, Randnr. 11), vom 2. August 1993 in der Rechtssache C-266/91 (Celbi, Slg. 1993, I-4337, Randnr. 11), vom 9. März 1995 in der Rechtssache C-345/93 (Nunes Tadeu, Slg. 1995, I-479, Randnrn.
  • EuGH, 18.12.1997 - C-284/96

    Tabouillot

    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes (vgl. Urteile vom 10. Oktober 1978 in der Rechtssache 148/77, Hansen, Slg. 1978, 1787, Randnr. 23, vom 9. Juni 1992 in den verbundenen Rechtssachen C-228/90 bis C-234/90, C-339/90 und C-353/90, Simba u. a., Slg. 1992, I-3713, Randnr. 14, und vom 13. Juli 1994 in der Rechtssache C-130/92, OTO, Slg. 1994, I-3281, Randnr. 18) ist Artikel 95 nur auf Erzeugnisse anwendbar, die aus anderen Mitgliedstaaten eingeführt werden, und gegebenenfalls auf Erzeugnisse, die aus Drittländern stammen und sich in den Mitgliedstaaten im freien Verkehr befinden.
  • Generalanwalt beim EuGH, 27.02.1997 - C-90/94

    Haahr Petroleum Ltd gegen Åbenrå Havn, Ålborg Havn, Horsens Havn, Kastrup Havn

    (59) - Urteile vom 9. Juni 1992 in den verbundenen Rechtssachen C-228/90 bis C-234/90, C-339/90 und C-353/90 (Simba u. a., Slg. 1992, I-3713) und vom 13. Juli 1994 in der Rechtssache C-130/92 (OTO, Slg. 1994, I-3281); vgl. auch die früheren von Generalanwalt Lenz in der Rechtssache Simba zitierten Rechtssachen.
  • Generalanwalt beim EuGH, 13.11.1997 - C-213/96

    Verbrauchsteuer auf Elektrizität - Steuersatz, der bei Elektrizität inländischen

    (32) - Urteil vom 13. Juli 1994 in der Rechtssache C-130/92 (Slg. 1994, I-3281, Randnr. 12).
  • EuGH, 21.04.1999 - C-28/98

    Charreire

    Obwohl es sich in beiden Fällen bei den Fahrzeugen der Kläger des Ausgangsverfahrens um amerikanische Marken handelt und nach ständiger Rechtsprechung (Urteile vom 10. Oktober 1978 in der Rechtssache 148/77, Hansen, Slg. 1978, 1787, Randnr. 23; vom 9. Juni 1992 in den Rechtssachen C-228/90 bis C-234/90, C-339/90 und C-353/90, Simba u. a., Slg. 1992, I-3713, Randnr. 14; vom 13. Juli 1994 in der Rechtssache C-130/92, OTO, Slg. 1994, I-3281, Randnr. 18, und vom 18. Dezember 1997 in der Rechtssache C-284/96, Tabouillot, Slg. 1997, I-7471, Randnr. 23) Artikel 95 EG-Vertrag auf Erzeugnisse unanwendbar ist, die unmittelbar aus einem Drittland in einen Mitgliedstaat eingeführt werden, enthalten die Vorlageurteile keinen Hinweis, ob die Fahrzeuge der Kläger des Ausgangsverfahrens unmittelbar aus den Vereinigten Staaten von Amerika nach Frankreich eingeführt oder vielmehr in einem anderen Mitgliedstaat in den freien Verkehr überführt und von dort nach Frankreich wieder ausgeführt worden sind, was zur Folge hätte, daß auf diesen Fall Gemeinschaftsrecht Anwendung fände.
  • Generalanwalt beim EuGH, 15.05.1997 - C-55/96

    Freier Dienstleistungsverkehr - Vermittlung von Arbeitnehmern - Ausschluß von

    (10) - Vgl. hierzu die Urteile vom 13. Juli 1994 in der Rechtssache C-130/92 (OTO, Slg. 1994, I-3281, Randnr. 14) und Gebhard (zitiert in Fußnote 8), in denen der Gerichtshof die Auffassung vertreten hat, daß Artikel 52 des Vertrages maßgebend sei, so daß er die Vorlagefragen anhand dieser Bestimmung beantwortet hat, obwohl diese Fragen Artikel 52 nicht betrafen.
  • Generalanwalt beim EuGH, 29.06.1995 - C-125/94

    Aprile Srl, in Liquidation gegen Amministrazione delle Finanze dello Stato. -

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