Rechtsprechung
EuGH, 13.07.1995 - C-116/94 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
- EU-Kommission
Meyers / Adjudication Officer
Richtlinie 76/207 des Rates
Sozialpolitik; Männliche und weibliche Arbeitnehmer; Zugang zur Beschäftigung und Arbeitsbedingungen; Gleichbehandlung; Richtlinie 76/207; Geltungsbereich; Familienleistung, die gering bezahlte Arbeitnehmer anregen soll, weiterhin einer Erwerbstätigkeit nachzugehen; ... - EU-Kommission
Meyers / Adjudication Officer
- Wolters Kluwer
Verbot des Abzugs von Kinderbetreuungskosten vom Bruttolohn als Verstoß gegen die Gleichbehandlungsrichtlinie; Family credit für Arbeitnehmer mit niedrigem Lohn; Mittelbare Diskriminierung von allein erziehenden Frauen mit geringem Einkommen; Zielsetzung, ...
- Judicialis
EWG-Vertrag Art. 177; ; RiLi 76/207 EWG Art. 1; ; RiLi 76/207 EWG Art. 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Sozialpolitik - Männliche und weibliche Arbeitnehmer - Zugang zur Beschäftigung und Arbeitsbedingungen - Gleichbehandlung - Richtlinie 76/207 - Geltungsbereich - Familienleistung, die gering bezahlte Arbeitnehmer anregen soll, weiterhin einer Erwerbstätigkeit nachzugehen ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 11.05.1995 - C-116/94
- EuGH, 13.07.1995 - C-116/94
Papierfundstellen
- NZA-RR 1996, 121
Wird zitiert von ... (9) Neu Zitiert selbst (4)
- EuGH, 16.07.1992 - C-63/91
Jackson und Cresswell / Chief Adjudication Officer
Auszug aus EuGH, 13.07.1995 - C-116/94
Jedoch reicht der Umstand, daß die Voraussetzungen für den Anspruch auf die Gewährung von Leistungen dazu führen können, daß die Möglichkeit des Zugangs zur Beschäftigung für einen alleinstehenden Elternteil beeinträchtigt wird, für sich allein nicht aus, um die Anwendbarkeit der Richtlinie zu begründen (vgl. Urteil vom 16. Juli 1992 in den verbundenen Rechtssachen C-63/91 und C-64/91, Jackson und Creßwell, Slg. 1992, I-4737, Randnrn.17 Wie aus dem genannten Urteil Jackson und Creßwell hervorgeht, kann die formale Zugehörigkeit eines Leistungssystems zu einem nationalen System der sozialen Sicherheit, die die nationalen Rechtsbehelfe auf dem Gebiet der sozialen Sicherheit im Ausgangsverfahren anwendbar macht, dieses Leistungssystem nicht vom Anwendungsbereich der Richtlinie ausschließen.
- EuGH, 26.02.1986 - 152/84
Marshall / Southampton und South-West Hampshire Area Health Authority
Auszug aus EuGH, 13.07.1995 - C-116/94
12 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes ist im Hinblick auf die fundamentale Bedeutung des Grundsatzes der Gleichbehandlung die in Artikel 1 Absatz 2 der Richtlinie für das Gebiet der sozialen Sicherheit vorgesehene Ausnahme vom Anwendungsbereich der Richtlinie eng auszulegen (vgl. Urteile vom 26. Februar 1986 in der Rechtssache 151/84, Roberts, Slg. 1986, 703, Randnr. 35, und in der Rechtssache 152/84, Marshall, Slg. 1986, 723, Randnr. 36). - EuGH, 26.02.1986 - 151/84
Roberts / Tate & Lyle
Auszug aus EuGH, 13.07.1995 - C-116/94
12 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes ist im Hinblick auf die fundamentale Bedeutung des Grundsatzes der Gleichbehandlung die in Artikel 1 Absatz 2 der Richtlinie für das Gebiet der sozialen Sicherheit vorgesehene Ausnahme vom Anwendungsbereich der Richtlinie eng auszulegen (vgl. Urteile vom 26. Februar 1986 in der Rechtssache 151/84, Roberts, Slg. 1986, 703, Randnr. 35, und in der Rechtssache 152/84, Marshall, Slg. 1986, 723, Randnr. 36). - EuGH, 16.07.1992 - C-78/91
Hughes / Chief Adjudication Officer
Auszug aus EuGH, 13.07.1995 - C-116/94
18 In seinem Urteil vom 16. Juli 1992 in der Rechtssache C-78/91 (Hughes, Slg. 1992, I-4839, Randnr. 19) hat der Gerichtshof ausgeführt, daß der Family credit in Nordirland eine Doppelfunktion erfuellte, nämlich zum einen, gering bezahlte Arbeitnehmer anzuregen, weiterhin einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, und zum anderen, dem Ausgleich von Familienlasten zu dienen.
- BSG, 17.02.1998 - B 13 RJ 31/96 R
Änderung des Geburtsdatums in der Versicherungsnummer eines türkischen …
Geht man von einem weiten Verständnis dieses Begriffes aus (vgl dazu EuGH vom 13. Juli 1995 - C-116/94 - "Meyers" in EuGHE I 1995, 2145; vom 2. Dezember 1997 - C- 336/94 - "Dafeki"), schließt man darin also die Beziehungen eines Arbeitnehmers zu einer sich zwangsläufig aus seiner Beschäftigung ergebenden Sozialversicherung mit ein, so könnte diese Frage bejaht werden. - BSG, 24.04.2003 - B 10 EG 4/01 R
Bundeserziehungsgeld - Erziehungsgeld - Ausländer - Staatsangehörigkeit - …
In der neueren Rechtsprechung des Gerichtshofs wird dagegen nach dem Zweck der Leistung differenziert: Beschäftigungsbezogene Familienleistungen gehören zu den Arbeitsbedingungen, allgemeine Leistungen zum Ausgleich von Familienlasten zur sozialen Sicherheit, Leistungen mit Doppelfunktion - wie der Family credit in Nordirland und in Großbritannien - zu beiden Gebieten (…EuGH Urteile vom 16. Juli 1992 - C-78/91 - Hughes, Slg 1992, I-4839, 4866 f = SozR 3-6050 Art. 4 Nr. 5, und vom 13. Juli 1995 - C-116/94 - Meyers, Slg 1995, I-2131, 2148 f). - Generalanwalt beim EuGH, 28.11.2002 - C-186/01
NACH ANSICHT VON GENERALANWÄLTIN STIX-HACKL WIRD EINE NATIONALE REGELUNG WIE DIE …
38: - Urteil vom 13. Juli 1995 in der Rechtssache C-116/94 (Meyers, Slg. 1995, I-2131).
- EuGH, 22.04.1997 - C-66/95
The Queen / Secretary of State for Social Security, ex parte Sutton
26 Dem lässt sich nicht das Argument entgegenhalten, das die Kommission den Urteilen vom 16. Juli 1992 in den verbundenen Rechtssachen C-63/91 und C-64/91 (Jackson und Creßwell, Slg. 1992, I-4737) und vom 13. Juli 1995 in der Rechtssache C-116/94 (Meyers, Slg. 1995, I-2131) entnimmt, nach denen Leistungen der sozialen Sicherheit, die im Zusammenhang mit der Beschäftigung stuenden, in den Anwendungsbereich der Richtlinie 76/207 fallen könnten.Zwar geht aus dem Urteil Jackson und Creßwell und dem Urteil Meyers tatsächlich hervor, daß bestimmte Leistungen der sozialen Sicherheit unter die Richtlinie 76/207 fallen; das bedeutet jedoch nicht, daß Artikel 6 dieser Richtlinie, wie er im Urteil Marshall II ausgelegt worden ist, zur Zahlung von Zinsen auf rückständige Leistungen verpflichtet, wenn ihre verspätete Zahlung auf einer durch die fragliche Richtlinie verbotenen geschlechtsbezogenen Diskriminierung beruht.
- EuGH, 08.05.2003 - C-171/01
Wählergruppe Gemeinsam
Insoweit sprächen die Urteile vom 6. Juni 1995 in der Rechtssache C-434/93 (Bozkurt, Slg. 1995, I-1475) und vom 13. Juli 1995 in der Rechtssache C-116/94 (Meyers, Slg. 1995, 2131) für eine weite Auslegung dieses Begriffes. - Generalanwalt beim EuGH, 17.12.1998 - C-262/96
Sürül
Vgl. Peers (zitiert in Fußnote 29), S. 25.37: - Vgl. u. a. Urteil vom 13. Juli 1995 in der Rechtssache C-116/94 (Meyers, Slg. 1995, I-2131, Randnr. 24), in dem der Gerichtshof entschieden hat, daß eine Leistung wie der im englischen Recht vorgesehene Family credit, die notwendig mit einem Arbeitsverhältnis verknüpft ist und die gewährt wird, um das Einkommen von Arbeitnehmern mit niedrigem Lohn, die für ein Kind verantwortlich sind, eine Arbeitsbedingung im Sinne von Artikel 5 der Richtlinie 76/207/EWG des Rates vom 9. Februar 1976 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg sowie in bezug auf die Arbeitsbedingungen darstellt. - Generalanwalt beim EuGH, 31.10.2019 - C-507/18
Associazione Avvocatura per i diritti LGBTI
21 Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 13. Juli 1995, Meyers (C-116/94, EU:C:1995:247, Rn. 22). - Generalanwalt beim EuGH, 06.11.2001 - C-476/99
Lommers
Das lässt sich mit dem Urteil des Gerichtshofes vom 13. Juli 1995 in der Rechtssache C-116/94 (Meyers)(39) illustrieren. - Generalanwalt beim EuGH, 02.04.1998 - C-185/97
Coote
(2) - Urteil vom 13. Juli 1995 in der Rechtssache 116/94 (Slg. 1995, I-2131).