Rechtsprechung
EuGH, 13.07.2000 - C-243/97 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
Rechnungsabschluß des EAGFL - Haushaltsjahr 1993
- Europäischer Gerichtshof
Griechenland / Kommission
- EU-Kommission
Griechenland / Kommission
Verordnung Nr. 2796/93 der Kommission
1 Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation - Fette - Olivenöl - Erzeugungsbeihilfe - Überschreitung - Keine Berufung auf höhere Gewalt
- EU-Kommission
Griechenland / Kommission
- Wolters Kluwer
Erzeugungsbeihilfen für Olivenöl in Griechenland; Rechnungsabschluß des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL) für das Haushaltsjahr 1993
- Judicialis
Entscheidung 97/333/EWG
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Entscheidung 97/333/EWG
1 Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation - Fette - Olivenöl - Erzeugungsbeihilfe - Überschreitung - Keine Berufung auf höhere Gewalt - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Nichtigerklärung der Entscheidung E (97) 1180 endg. der Kommission vom 23. April 1997 über den Rechnungsabschluß der Mitgliedstaaten für die vom Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), Abteilung Garantie, im Haushaltsjahr 1993 ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 16.12.1999 - C-243/97
- EuGH, 13.07.2000 - C-243/97
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (2)
- EuGH, 28.10.1999 - C-253/97
Italien / Kommission
Auszug aus EuGH, 13.07.2000 - C-243/97
Gelingt dem Mitgliedstaat nicht der Nachweis, daß die Feststellungen der Kommission unzutreffend sind, so können diese Feststellungen ernsthafte Zweifel begründen, ob ein angemessenes und wirksames System von Maßnahmen zur Überwachung und Kontrolle eingeführt worden ist (Urteil vom 28. Oktober 1999 in der Rechtssache C-253/97, Italien/Kommission, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 7). - EuGH, 04.07.1996 - C-50/94
Griechenland / Kommission
Auszug aus EuGH, 13.07.2000 - C-243/97
Gestützt auf die Argumente, die sie bereits in ihrer Klage in der Rechtssache C-46/97 vorgebracht hat, in der das Urteil heute ergeht, macht die griechische Regierung u. a. geltend, - sie habe die Kommission seit 1988 über das Bestehen unüberwindlicher objektiver Schwierigkeiten informiert, die die Anlage der Kartei innerhalb dergesetzten Frist unmöglich machten, und die Kommission um Hilfestellung ersucht; - zwischen 1994 und 1996 hätten die zuständigen griechischen Behörden ein Pilotprogramm eingerichtet; - 1996 habe ein Vertreter der Kommission mitgeteilt, daß die Gemeinschaft ihre Einstellung geändert habe und daß die Anlage der Ölkartei in der vorgesehenen Form rückgängig gemacht worden sei; - nachdem die Berichtigung in Höhe von 10 % für das Haushaltsjahr 1990 durch das Urteil des Gerichtshofes vom 4. Juli 1996 in der Rechtssache C-50/94 (Griechenland/Kommission, Slg. 1996, I-3331) bestätigt worden sei, hätte die Kommission für die folgenden Haushaltsjahre keine Sanktionen mit derselben Begründung verhängen dürfen; - die EDV-Datei, die seit 1985 bestehe, sei hinreichend betriebsbereit, und etwaige Lücken seien auf das Fehlen einer Ölkartei zurückzuführen; - die für die Kontrolle der Erzeugungsbeihilfen für Olivenöl zuständige Einrichtung stelle einen jährlichen Tätigkeitsplan entsprechend den vorhersehbaren Gefahren von Unregelmäßigkeiten und Betrügereien auf; - die Zahl der Kontrollen an Ort und Stelle bei den Mühlen, Erzeugervereinigungen und Erzeugerorganisationen sei gestiegen.
- Generalanwalt beim EuGH, 22.01.2004 - C-332/01
Griechenland / Kommission
12 und 16) und in der Rechtssache C-243/97 (Griechenland/Kommission, Slg. 2000, I-5813, Randnr. 14). - Generalanwalt beim EuGH, 06.02.2003 - C-331/00
Griechenland / Kommission
54: - Vgl. Urteile vom 13. Juli 2000 in der Rechtssache C-46/97 (Griechenland/Kommission, Slg. 2000, I-5719, Randnr. 58) und in der Rechtssache C-243/97 (Griechenland/Kommission, Slg. 2000, I-5813, Randnr. 53) und vom 24. Januar 2002, Frankreich /Kommission (zitiert in Fußnote 8, Randnr. 49). - Generalanwalt beim EuGH, 26.06.2003 - C-293/00
Niederlande / Kommission
18: - Siehe nur die Urteile vom 4. Juli 1996 in der Rechtssache C-50/94 (Griechenland/Kommission, Slg. 1996, I-3331), vom 1. Oktober 1998 in der Rechtssache C-242/96 (Italien/Kommission, Slg. 1998, I-5863) und vom 13. Juli 2000 in der Rechtssache C-243/97 (Griechenland/Kommission, Slg. 2000, I-5813).
- EuGH, 09.01.2003 - C-177/00
Italien / Kommission
Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes, insbesondere dem Urteil Belgien/Kommission (Randnrn. 33 und 34) und dem Urteil vom 13. Juli 2000 in der Rechtssache C-243/97 (Griechenland/Kommission, Slg. 2000, I-5813, Randnr. 53), kann der betreffende Mitgliedstaat hinsichtlich der Kontrollen der Dienststellen der Kommission für den Rechnungsabschluss des EAGFL die Feststellungen der Kommission nur dadurch entkräften, dass er seine Behauptungen auf Umstände stützt, mit denen das Vorhandensein eines zuverlässigen und funktionierenden Kontrollsystems nachgewiesen wird. - Generalanwalt beim EuGH, 03.04.2001 - C-374/99
Spanien / Kommission
25: - Urteil Griechenland/Kommission, angeführt in Fußnote 7, Randnr. 24.26: - Urteil vom 13. Juli 2000 in der Rechtssache C-243/97 (Slg. 2000, I-5813). - Generalanwalt beim EuGH, 06.03.2001 - C-375/99
Spanien / Kommission
10: - Urteil Griechenland/Kommission, angeführt in Fußnote 7, Randnr. 24.11: - Urteil vom 13. Juli 2000 in der Rechtssache C-243/97 (Slg. 2000, I-5813).