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   EuGH, 13.07.2000 - C-423/98   

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https://dejure.org/2000,2471
EuGH, 13.07.2000 - C-423/98 (https://dejure.org/2000,2471)
EuGH, Entscheidung vom 13.07.2000 - C-423/98 (https://dejure.org/2000,2471)
EuGH, Entscheidung vom 13. Juli 2000 - C-423/98 (https://dejure.org/2000,2471)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Niederlassungsfreiheit - Freier Kapitalverkehr - Artikel 52 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 43 EG) und 73b EG-Vertrag (jetzt Artikel 56 EG) - Genehmigungsverfahren für den Erwerb von Grundstücken - Gebiet von militärischer Bedeutung - Diskriminierung aus Gründen der ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Albore

  • EU-Kommission PDF

    Albore

    EG-Vertrag, Artikel 73b [jetzt Artikel 56 EG]
    1 Freier Kapitalverkehr - Bestimmungen des Vertrages - Anwendungsbereich - Erwerb von Grundstücken - Einbeziehung

  • EU-Kommission

    Albore

  • Wolters Kluwer

    Genehmigungsverfahren für den Erwerb von Grundstücken; Gebiet von militärischer Bedeutung; Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit; Begriff der Niederlassungsfreiheit

  • Judicialis

    EGV Art. 52 a.F.; ; EGV Art. 43; ; EGV Art. 73b a.F.; ; EGV Art. 6 a.F.; ; EGV Art. 56 a.F.; ; EGV Art. 46

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1 Freier Kapitalverkehr - Bestimmungen des Vertrages - Anwendungsbereich - Erwerb von Grundstücken - Einbeziehung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen der Corte di Appello Neapel - Auslegung der Artikel 6, 52 und 67 des Vertrages (jetzt Artikel 12 EG, 43 EG und 67 EG) - Nationales Gesetz, nach dem für den Erwerb eines in einem sogenannten Gebiet von militärischer Bedeutung gelegenen Grundstücks ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuZW 2000, 632
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 01.06.1999 - C-302/97

    Konle

    Auszug aus EuGH, 13.07.2000 - C-423/98
    Die Freiheit des Kapitalverkehrs ist durch Artikel 73b EG-Vertrag (jetzt Artikel 56 EG) gewährleistet (siehe Urteil des Gerichtshofes vom 1. Juni 1999 in der Rechtssache C-302/97, Konle, Slg. 1999, I-3099, Randnr. 22).

    Artikel 18 des Gesetzes Nr. 898/76, der nur die italienischen Staatsangehörigen davon befreit, eine Genehmigung für den Erwerb eines Grundstücks in bestimmten Teilen des Staatsgebiets beantragen zu müssen, stellt eine die Staatsangehörigen der anderen Mitgliedstaaten diskriminierende Beschränkung des Kapitalverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten dar (vgl. Urteil Konle, Randnr. 23).

  • EuGH, 15.05.1986 - 222/84

    Johnston / Chief Constable of the Royal Ulster Constabulary

    Auszug aus EuGH, 13.07.2000 - C-423/98
    Die Erfordernisse der öffentlichen Sicherheit können Ausnahmen von den Regeln des EG-Vertrags wie denjenigen über den freien Kapitalverkehr aber nur unter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit rechtfertigen, d. h., die Ausnahmen dürfen nicht über das zur Erreichung des Zieles angemessene und erforderliche Maß hinausgehen (siehe Urteil des Gerichtshofes vom 15. Mai 1986 in der Rechtssache 222/84, Johnston, Slg. 1986, 1651, Randnr. 38).
  • EuGH, 04.10.1991 - C-367/89

    Strafverfahren gegen Richardt

    Auszug aus EuGH, 13.07.2000 - C-423/98
    Obwohl im Vorlagebeschluß kein Rechtfertigungsgrund erwähnt ist und auch die italienische Regierung in ihren schriftlichen Erklärungen keinen solchen vorgetragen hat, ergibt sich aus dem Gegenstand der fraglichen Regelung, daß die streitige Maßnahme aus Gründen, die mit der öffentlichen Sicherheit zusammenhängen, getroffen worden ist; der Begriff der öffentlichen Sicherheit im Sinne des EG-Vertrags umfaßt auch die äußere Sicherheit eines Mitgliedstaats (siehe Urteil des Gerichtshofes vom 4. Oktober 1991 in der Rechtssache C-367/89, Richardt und "Les Accessoires Scientifiques", Slg. 1991, I-4621, Randnr. 22).
  • EuGH, 23.11.2010 - C-145/09

    Tsakouridis - Freizügigkeit - Richtlinie 2004/38/EG - Art. 16 Abs. 4 und Art. 28

    Hinsichtlich der öffentlichen Sicherheit hat der Gerichtshof entschieden, dass sie sowohl die innere als auch die äußere Sicherheit eines Mitgliedstaats umfasst (vgl. u. a. Urteile vom 26. Oktober 1999, Sirdar, C-273/97, Slg. 1999, I-7403, Randnr. 17, vom 11. Januar 2000, Kreil, C-285/98, Slg. 2000, I-69, Randnr. 17, vom 13. Juli 2000, Albore, C-423/98, Slg. 2000, I-5965, Randnr. 18, und vom 11. März 2003, Dory, C-186/01, Slg. 2003, I-2479, Randnr. 32).

    34 und 35, vom 17. Oktober 1995, Werner, C-70/94, Slg. 1995, I-3189, Randnr. 27, Albore, Randnr. 22, und vom 25. Oktober 2001, Kommission/Griechenland, C-398/98, Slg. 2001, I-7915, Randnr. 29).

  • EuGH, 04.09.2014 - C-474/12

    Schiebel Aircraft - Vorabentscheidungsersuchen - Niederlassungsfreiheit -

    Sofern dargetan würde, dass die insbesondere von der tschechischen und der schwedischen Regierung sowie von der Europäischen Kommission in ihren schriftlichen Erklärungen angesprochenen Ziele - das Ziel, die Zuverlässigkeit der zur Ausübung eines Gewerbes im Bereich des Handels mit militärischen Waffen und militärischer Munition und der Vermittlung des Kaufs und Verkaufs militärischer Waffen und militärischer Munition berechtigten Personen zu gewährleisten, das Ziel der Liefersicherheit bei Verteidigungsmaterial und das Ziel, die Preisgabe strategischer Informationen zu verhindern - wesentliche Sicherheitsinteressen der Republik Österreich im Sinne von Art. 346 Abs. 1 Buchst. b AEUV darstellen, dürfte zudem nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit das Staatsangehörigkeitserfordernis nicht über das zur Erreichung des verfolgten Ziels angemessene und erforderliche Maß hinausgehen (vgl. in diesem Sinne Urteile Johnston, 222/84, EU:C:1986:206, Rn. 38, und Albore, C-423/98, EU:C:2000:401, Rn. 19).
  • Generalanwalt beim EuGH, 15.12.2005 - C-386/04

    Centro di Musicologia Walter Stauffer - Steuerrecht - Körperschaftsteuer -

    Vgl. das Urteil vom 13. Juli 2000 in der Rechtssache C-423/98 (Albore, Slg. 2000, I-5965), wo die Beweggründe des Grundstückserwerbers im Hintergrund blieben.

    15 - Urteil Albore (zitiert in Fußnote 13), Randnr. 14. Überholt sind wohl in dieser Hinsicht die Urteile vom 14. Jänner 1988 in der Rechtssache 63/86 (Kommission/Italien, Slg. 1988, 29) und vom 30. Mai 1989 in der Rechtssache 305/87 (Kommission/Griechenland, Slg. 1989, 1461), die nationale Vorschriften betrafen, welche Staatsangehörigen von anderen Mitgliedstaaten den Erwerb von Immobilien in bestimmten innerstaatlichen Gebieten verbaten.

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.11.2002 - C-186/01

    NACH ANSICHT VON GENERALANWÄLTIN STIX-HACKL WIRD EINE NATIONALE REGELUNG WIE DIE

    20: - Urteile vom 13. Juli 2000 in der Rechtssache C-423/98 - Gebiet von militärischer Bedeutung (Albore, Slg. 2000, I-5965, Randnrn.
  • EuGH, 01.12.2011 - C-250/08

    Kommission / Belgien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freizügigkeit -

    Zum geltend gemachten Verstoß gegen die Art. 18 EG, 43 EG und 56 EG trägt das Königreich Belgien vor, dass die flämische Regelung nur im Hinblick auf den freien Kapitalverkehr zu prüfen sei, da nach ständiger Rechtsprechung der Erwerb eines Grundstücks in einem Mitgliedstaat durch einen Gebietsfremden eine Kapitalbewegung zwischen Mitgliedstaaten darstelle (vgl. Urteile vom 1. Juni 1999, Konle, C-302/97, Slg. 1999, I-3099, Randnr. 22, und vom 13. Juli 2000, Albore, C-423/98, Slg. 2000, I-5965, Randnr. 14) und die Beschränkung der Niederlassungsfreiheit somit nur eine unmittelbare Folge der Beschränkung des freien Kapitalverkehrs sei (Urteil vom 11. November 1981, Casati, 203/80, Slg. 1981, 2595, Randnr. 8).
  • Generalanwalt beim EuGH, 14.07.2005 - C-265/04

    Bouanich - Freier Kapitalverkehr (Artikel 56 EG und 58 EG) - Steuergesetzgebung -

    In wiederum anderen Fällen scheint es eher auf die Verfahrensökonomie zurückzuführen zu sein, dass jeweils nur eine der beiden Grundfreiheiten geprüft wurde; vgl. insoweit etwa die Urteile vom 8. März 2001 in den verbundenen Rechtssachen C-397/98 und C-410/98 (Metallgesellschaft u. a., Slg. 2001, I-1727) und vom 13. Juli 2000 in der Rechtssache C-423/98 (Albore, Slg. 2000, I-5965) sowie die in Fußnote 19 zitierten "Golden-Shares"-Urteile Kommission/Portugal (Randnr. 56), Kommission/Frankreich (Randnr. 56) und Kommission/Belgien (Randnr. 59).
  • Generalanwalt beim EuGH, 10.02.2009 - C-284/05

    DER GENERALANWALT SCHLÄGT DEM GERICHTSHOF VOR, FESTZUSTELLEN, DASS SECHS

    86 - Generalanwalt Cosmas weist in seinen Schlussanträgen vom 23. März 2000, denen das Urteil des Gerichtshofs vom 13. Juli 2000, Albore (C-423/98, Slg. 2000, I-5965), folgte, auf das Risiko hin, dass die systematische Berufung auf diese Interessen dem Vertrag schwerwiegenden Schaden zufügen und zu Funktionsstörungen der Mittel zur Kontrolle der Vereinbarkeit von auf Art. 296 EG gestützten nationalen Maßnahmen mit dem Gemeinschaftsrecht führen kann.
  • Generalanwalt beim EuGH, 10.02.2009 - C-372/05

    Kommission / Deutschland

    86 - Generalanwalt Cosmas weist in seinen Schlussanträgen vom 23. März 2000, denen das Urteil des Gerichtshofs vom 13. Juli 2000, Albore (C-423/98, Slg. 2000, I-5965), folgte, auf das Risiko hin, dass die systematische Berufung auf diese Interessen dem Vertrag schwerwiegenden Schaden zufügen und zu Funktionsstörungen der Mittel zur Kontrolle der Vereinbarkeit von auf Art. 296 EG gestützten nationalen Maßnahmen mit dem Gemeinschaftsrecht führen kann.
  • Generalanwalt beim EuGH, 30.06.2005 - C-513/03

    van Hilten-van der Heijden - Steuerrecht - Erbschaftsteuer - Angehöriger eines

    29 - Vgl. Urteil Konle (Randnr. 23) zu den Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats, wonach nur die Angehörigen dieses Staates von der Pflicht befreit sind, eine Genehmigung zu beantragen, wenn sie dort ein bebautes Grundstück erwerben wollen, und im gleichen Sinne Urteil vom 13. Juli 2000 in der Rechtssache C-423/98 (Albore, Slg. 2000, I-5965, Randnr. 16).
  • Generalanwalt beim EuGH, 10.02.2009 - C-461/05

    Kommission / Dänemark

    86 - Generalanwalt Cosmas weist in seinen Schlussanträgen vom 23. März 2000, denen das Urteil des Gerichtshofs vom 13. Juli 2000, Albore (C-423/98, Slg. 2000, I-5965), folgte, auf das Risiko hin, dass die systematische Berufung auf diese Interessen dem Vertrag schwerwiegenden Schaden zufügen und zu Funktionsstörungen der Mittel zur Kontrolle der Vereinbarkeit von auf Art. 296 EG gestützten nationalen Maßnahmen mit dem Gemeinschaftsrecht führen kann.
  • Generalanwalt beim EuGH, 10.02.2009 - C-239/06

    Kommission / Italien

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.03.2023 - C-601/21

    Kommission/ Polen - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Öffentliche

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.02.2009 - C-387/05

    Kommission / Italien

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.02.2009 - C-294/05

    Kommission / Schweden

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.02.2009 - C-409/05

    Kommission / Griechenland

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.04.2002 - C-100/01

    Oteiza Olazabal

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