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   EuGH, 13.07.2000 - C-46/97   

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https://dejure.org/2000,5970
EuGH, 13.07.2000 - C-46/97 (https://dejure.org/2000,5970)
EuGH, Entscheidung vom 13.07.2000 - C-46/97 (https://dejure.org/2000,5970)
EuGH, Entscheidung vom 13. Juli 2000 - C-46/97 (https://dejure.org/2000,5970)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Rechnungsabschluß des EAGFL - Haushaltsjahr 1992

  • Europäischer Gerichtshof

    Griechenland / Kommission

  • EU-Kommission PDF

    Griechenland / Kommission

    Verordnung Nr. 2048/89 des Rates, Artikel 3 Absatz 1 und 6 Absatz 1
    1 Landwirtschaft - EAGFL - Rechnungsabschluß - Ablehnung der Übernahme von Ausgaben, die durch Unregelmäßigkeiten bei der Anwendung der Gemeinschaftsregelung veranlaßt wurden - Fehlen eines objektiven Kontrollsystems

  • EU-Kommission

    Griechenland / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Tabakanbau in Gemeinden; Produktionsbeihilfen für Tabak; Negativvorbehalt betreffend das Haushaltsjahr 1990; Rechnungsabschluss des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL)

  • Judicialis

    Entscheidung 96/701/EWG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entscheidung 96/701/EWG
    1 Landwirtschaft - EAGFL - Rechnungsabschluß - Ablehnung der Übernahme von Ausgaben, die durch Unregelmäßigkeiten bei der Anwendung der Gemeinschaftsregelung veranlaßt wurden - Fehlen eines objektiven Kontrollsystems

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Teilweise Nichtigerklärung der Entscheidung 96/701/EG der Kommisison zur Änderung der Entscheidung 96/331/EG über den Rechnungsabschluß der Mitgliedstaaten für die vom Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), Abteilung Garantie, ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 04.07.1996 - C-50/94

    Griechenland / Kommission

    Auszug aus EuGH, 13.07.2000 - C-46/97
    Bereits im Urteil vom 4. Juli 1996 in der Rechtssache C-50/94 (Griechenland/Kommission, Slg. 1996, I-3331) habe der Gerichtshof festgestellt, daß die Hellenische Republik die Kommission von den Schwierigkeiten unterrichtet habe, die bei der Anlage der Ölkartei nach dem 31. Oktober 1988, der durch die Verordnung (EWG) Nr. 3453/80 des Rates vom 22. Dezember 1980 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 154/75 über die Anlage einer Ölkartei in den Olivenöl erzeugenden Mitgliedstaaten (ABl. L 360, S. 15) gesetzten Frist für den Abschluß der Arbeiten, aufgetreten seien.

    Drittens hat der Gerichtshof bereits in den Urteilen vom 4. Juli 1996, Griechenland/Kommission, und vom 29. Januar 1998 in der Rechtssache C-61/95 (Griechenland/Kommission, Slg. 1998, I-207, Randnr. 12) das Vorbringen der griechischen Regierung, die Anlage der Ölkartei sei absolut unmöglich, zurückgewiesen.

  • EuGH, 28.10.1999 - C-253/97

    Italien / Kommission

    Auszug aus EuGH, 13.07.2000 - C-46/97
    Gelingt dem Mitgliedstaat nicht der Nachweis, daß die Feststellungen der Kommission unzutreffend sind, so können diese Feststellungen ernsthafte Zweifel begründen, ob ein angemessenes und wirksames System von Maßnahmen zur Überwachung und Kontrolle eingeführt worden ist (Urteil vom 28. Oktober 1999 in der Rechtssache C-253/97, Italien/Kommission, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 7).
  • EuGH, 29.01.1998 - C-61/95

    Griechenland / Kommission

    Auszug aus EuGH, 13.07.2000 - C-46/97
    Drittens hat der Gerichtshof bereits in den Urteilen vom 4. Juli 1996, Griechenland/Kommission, und vom 29. Januar 1998 in der Rechtssache C-61/95 (Griechenland/Kommission, Slg. 1998, I-207, Randnr. 12) das Vorbringen der griechischen Regierung, die Anlage der Ölkartei sei absolut unmöglich, zurückgewiesen.
  • EuGH, 14.07.1994 - C-353/92

    Griechenland / Rat

    Auszug aus EuGH, 13.07.2000 - C-46/97
    Die Regierung hatte dieses Argument nämlich erst nach dem durch die Verordnung Nr. 3453/80 festgesetzten Zeitpunkt vorgebracht und keine Schritte unternommen, um die Gemeinschaftsinstanzen dazu zu bewegen, dieses Datum zu verschieben (vgl. in diesem Sinn Urteil vom 14. Juli 1994 in der Rechtssache C-353/92, Griechenland/Rat, Slg. 1994, I-3411, Randnr. 39).
  • Generalanwalt beim EuGH, 16.04.2002 - C-157/00

    Griechenland / Kommission

    6 f.); Urteil vom 13. Juli 2000 in der Rechtssache C-46/97 (Griechenland/Kommission, Slg. 2000, I-5719, Randnr. 58).

    26: - Urteil vom 4. Juli 1996 in der Rechtssache C-50/94 (Griechenland/Kommission, Slg. 1996, I-3331, Randnr. 26).

  • EuGH, 11.01.2001 - C-247/98

    Griechenland / Kommission

    Zunächst ist festzustellen, dass das von der griechischen Regierung in der vorliegenden Rechtssache beschriebene Kontrollsystem sich in nichts von dem Kontrollsystem unterscheidet, auf das sie sich in dem Verfahren berufen hatte, dass zum Urteil vom 13. Juli 2000 in der Rechtssache C-46/97 (Griechenland/Kommission, Slg. 2000, I-0000) geführt hat.
  • EuGH, 24.01.2002 - C-118/99

    Frankreich / Kommission

    Die unzureichende Qualität der Kontrollen vor Ort begründet somit hinsichtlich der Frage, ob ein angemessenes und wirksames System von Maßnahmen zur Überwachung und Kontrolle im Sinne von Artikel 6 der Verordnung Nr. 3887/92 eingeführt wurde, ernsthafte Zweifel (in diesem Sinne insbesondere Urteil vom 13. Juli 2000 in der Rechtssache C-46/97, Griechenland/Kommission, Slg. 2000, I-5719, Randnr. 58), die die Anwendung einer pauschalen Berichtigung, wie sie im Belle-Bericht vorgesehen ist, rechtfertigen können.
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