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   EuGH, 13.07.2006 - C-295/04 bis C-298/04, C-295/04, C-296/04, C-297/04, C-298/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,403
EuGH, 13.07.2006 - C-295/04 bis C-298/04, C-295/04, C-296/04, C-297/04, C-298/04 (https://dejure.org/2006,403)
EuGH, Entscheidung vom 13.07.2006 - C-295/04 bis C-298/04, C-295/04, C-296/04, C-297/04, C-298/04 (https://dejure.org/2006,403)
EuGH, Entscheidung vom 13. Juli 2006 - C-295/04 bis C-298/04, C-295/04, C-296/04, C-297/04, C-298/04 (https://dejure.org/2006,403)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Artikel 81 EG - Wettbewerb - Kartell - Durch Kraftfahrzeuge, Schiffe und Motorfahrräder verursachte Schadensfälle - Obligatorische Haftpflichtversicherung - Erhöhung der Prämien - Auswirkung auf den Handel mit Mitgliedstaaten - Recht Dritter auf Schadensersatz - ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Manfredi

    Artikel 81 EG - Wettbewerb - Kartell - Durch Kraftfahrzeuge, Schiffe und Motorfahrräder verursachte Schadensfälle - Obligatorische Haftpflichtversicherung - Erhöhung der Prämien - Auswirkung auf den Handel mit Mitgliedstaaten - Recht Dritter auf Schadensersatz - ...

  • EU-Kommission PDF

    Manfredi

    Artikel 81 EG - Wettbewerb - Kartell - Durch Kraftfahrzeuge, Schiffe und Motorfahrräder verursachte Schadensfälle - Obligatorische Haftpflichtversicherung - Erhöhung der Prämien - Auswirkung auf den Handel mit Mitgliedstaaten - Recht Dritter auf Schadensersatz - ...

  • EU-Kommission

    Manfredi

    Wettbewerb , Vorschriften für Unternehmen , Abgestimmte Verhaltensweisen

  • Wolters Kluwer

    Vorabentscheidungsersuchen betreffend die Auslegung des Art. 81 EG- Vertrag (EG); Möglichkeit eines Kartells gegen die nationalen Vorschriften über den Schutz des Wettbewerbs und auch zugleich gegen Art. 81 EG zu verstoßen; Abgestimmtes Verhalten von ...

  • Wolters Kluwer

    Vorabentscheidungsersuchen betreffend die Auslegung des Art. 81 EG- Vertrag (EG); Möglichkeit des Verstoßes eines Kartells gegen die nationalen Vorschriften über den Schutz des Wettbewerbs und auch zugleich gegen Art. 81 EG; Abgestimmtes Verhalten von ...

  • Judicialis

    EG Art. 81

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EG Art. 81
    Artikel 81 EG - Wettbewerb - Kartell - Durch Kraftfahrzeuge, Schiffe und Motorfahrräder verursachte Schadensfälle - Obligatorische Haftpflichtversicherung - Erhöhung der Prämien - Auswirkung auf den Handel mit Mitgliedstaaten - Recht Dritter auf Schadensersatz - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Manfredi

    Artikel 81 EG - Wettbewerb - Kartell - Durch Kraftfahrzeuge, Schiffe und Motorfahrräder verursachte Schadensfälle - Obligatorische Haftpflichtversicherung - Erhöhung der Prämien - Auswirkung auf den Handel mit Mitgliedstaaten - Recht Dritter auf Schadensersatz - ...

  • kartellblog.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Zum Recht auf Schadensersatz (auch) im Kartellrecht

  • esche.de (Entscheidungsbesprechung und Kurzinformation)

    Zur Ermittlung des Schadensersatzes bei wettbewerbswidrigen Absprachen

Besprechungen u.ä.

  • esche.de (Entscheidungsbesprechung und Kurzinformation)

    Zur Ermittlung des Schadensersatzes bei wettbewerbswidrigen Absprachen

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Ersuchen um Vorabentscheidung, vorgelegt aufgrund des Beschlusses des Giudice di Pace di Bitonto (Italien) vom 30. Juni 2004 in der Rechtssache Vincenzo Manfredi gegen Lloyd Italico Assicurazioni SPA

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Giudice di Pace di Bitonto (Italien) - Auslegung von Artikel 81 EG - Abgestimmtes Verhalten von italienischen und ausländischen Versicherungsgesellschaften mit Sitz in Italien in Bezug auf die Versicherungsbedingungen in der ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuZW 2006, 529
 
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Wird zitiert von ... (195)

  • BGH, 25.05.2020 - VI ZR 252/19

    Schadensersatzklage im sogenannten "Dieselfall" gegen die VW AG überwiegend

    Das Gemeinschaftsrecht hindert die nationalen Gerichte nicht daran, dafür Sorge zu tragen, dass der Schutz der gemeinschaftsrechtlich gewährleisteten Rechte nicht zu einer ungerechtfertigten Bereicherung des Anspruchsberechtigten führt (vgl. nur EuGH, Urteil vom 13. Juli 2006, C-295/04 bis C-298/04, EuZW 2006, 529 Rn. 94 mwN).
  • BGH, 28.06.2011 - KZR 75/10

    ORWI - Kartellteilnehmer haften auch mittelbar Geschädigten auf Schadensersatz

    Hiervon ausgehend erfordert die praktische Wirksamkeit des Art. 101 Abs. 1 AEUV, dass jedermann Ersatz des Schadens verlangen kann, der ihm durch einen Vertrag, der den Wettbewerb beschränkt oder verfälscht, oder durch ein entsprechendes Verhalten entstanden ist (EuGH, Urteil vom 20. September 2001  C453/99, Slg. 2001, I-6314, 6323 = WuW/E EUR 479 Rn. 22 ff.  Courage; Urteil vom 13. Juli 2006  C295/04 bis C298/04, Slg. 2006, I-6619 = WuW/E EUR 1107 Rn. 58 ff.  Manfredi).

    Sie von der Schadensersatzsanktion auszunehmen, wäre mit der Pflicht der nationalen Gerichte, dem Kartellverbot volle Wirksamkeit zu verleihen (EuGH, WuW/E EU-R 479 Rn. 23 ff. - Courage; WuW/E EU-R 1107 Rn. 58 ff. - Manfredi), nicht vereinbar und würde zu einer zweckwidrigen Entlastung gerade solcher Kartelltäter führen, die Schäden mit großer Breitenwirkung verursachen (vgl. Bulst, NJW 2004, 2201, 2202; Berrisch/Burianski, WuW 2005, 878, 881; ebenso zu § 1 GWB vor der 7. GWB-Novelle KG WuW/E DE-R 2773, 2775 f. - Berliner Transportbeton; W.-H. Roth in Frankfurter Kommentar zum Kartellrecht, § 33 GWB Rn. 53 (Stand November 2001); Emmerich in Immenga/Mestmäcker, GWB, 3. Aufl., § 33 GWB Rn. 16).

    Danach kann jedermann Ersatz des ihm entstandenen Schadens verlangen, wenn zwischen dem Schaden und einem nach Art. 101 AEUV verbotenen Kartell oder Verhalten ein ursächlicher Zusammenhang besteht (EuGH, WuW/E EU-R 1107 Rn. 61  Manfredi).

    Dabei ist es Aufgabe des innerstaatlichen Rechts der einzelnen Mitgliedstaaten, die Einzelheiten für die Anwendung des Begriffs "ursächlicher Zusammenhang" zu bestimmen (EuGH, WuW/E EU-R 1107 Rn. 64 - Manfredi).

    Der Gerichtshof der Europäischen Union geht zwar davon aus, dass ein Schadensersatzanspruch des Einzelnen die Durchsetzungskraft der gemeinschaftlichen Wettbewerbsregeln erhöht und geeignet ist, Unternehmen von unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Verhaltensweisen abzuhalten (EuGH, WuW/E EU-R 479 Rn. 27 - Courage; WuW/E EU-R 1107 Rn. 91  Manfredi).

    Zwar erhöht der Schadensersatzanspruch nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs die Effizienz der Wettbewerbsregeln der Union und ist geeignet, Marktteilnehmer davon abzuhalten, Wettbewerbsbeschränkungen zu vereinbaren (EuGH, WuW/E EU-R 479 Rn. 26 f. - Courage; WuW/E EU-R 1107 Rn. 90 f. - Manfredi).

    Mit dem unionsrechtlichen Effizienzgebot ist es jedoch vereinbar, den Ersatzanspruch nach nationalem Recht zu versagen, wenn sich sonst eine ungerechtfertigte Bereicherung des Berechtigten ergeben würde (EuGH, WuW/E EU-R 479 Rn. 30 - Courage; WuW/E EU-R 1107 Rn. 94, 99 - Manfredi; ebenso im Zusammenhang mit der Erstattung rechtswidrig erhobener Abgaben EuGH, RIW 2004, 313 Rn. 94 - Webers Wine World, vgl. auch Kommission, Weißbuch Schadensersatzklagen wegen Verletzung des EG Wettbewerbsrechts vom 2. April 2008, S. 3, 9).

  • BGH, 12.06.2018 - KZR 56/16

    Zur Verjährung von Schadensersatzansprüchen bei Kartellverstößen

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union ist die Zuerkennung von Zinsen nach nationalem Recht als unerlässlicher Bestandteil einer Entschädigung wegen eines Kartellrechtsverstoßes anzusehen (EuGH Slg. 2006, I-6619 Rn. 97 - Manfredi).
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