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   EuGH, 13.07.2017 - C-76/16   

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https://dejure.org/2017,23634
EuGH, 13.07.2017 - C-76/16 (https://dejure.org/2017,23634)
EuGH, Entscheidung vom 13.07.2017 - C-76/16 (https://dejure.org/2017,23634)
EuGH, Entscheidung vom 13. Juli 2017 - C-76/16 (https://dejure.org/2017,23634)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Europäischer Gerichtshof

    INGSTEEL und Metrostav

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge - Richtlinie 2004/18/EG - Art. 47 Abs. 1, 4 und 5 - Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Bieters - Richtlinien 89/665/EWG und 2007/66/EG - Klage auf Nachprüfung einer Entscheidung über den Ausschluss ...

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • heuking.de PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge - Richtlinie 2004/18/EG - Art. 47 Abs. 1 , 4 und 5 - Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Bieters - Richtlinien 89/665/EWG und 2007/66/EG - Klage auf Nachprüfung einer Entscheidung über den Ausschluss ...

  • rechtsportal.de

    Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kann eine geforderte Bankbescheinigung durch einen anderen Nachweis ersetzt werden?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Tenor)

    INGSTEEL und Metrostav

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge - Richtlinie 2004/18/EG - Art. 47 Abs. 1, 4 und 5 - Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Bieters - Richtlinien 89/665/EWG und 2007/66/EG - Klage auf Nachprüfung einer Entscheidung über den Ausschluss ...

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Nachweis wirtschaftlicher und finanzieller Leistungsfähigkeit

Sonstiges (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2017, 560
  • ZfBR 2017, 812
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 18.10.2012 - C-218/11

    Édukövízig und Hochtief Solutions (früher Hochtief Construction) - Richtlinie

    Auszug aus EuGH, 13.07.2017 - C-76/16
    Da Art. 44 Abs. 2 der Richtlinie 2004/18 auf deren Art. 47 Bezug nimmt, besteht die gleiche Wahlfreiheit auch bei der Bestimmung der Mindestanforderungen an die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 18. Oktober 2012, Édukövízig und Hochtief Construction, C-218/11, EU:C:2012:643, Rn. 28).

    Daraus folgt, dass die Anforderungen hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit objektiv geeignet sein müssen, über diese Leistungsfähigkeit eines Wirtschaftsteilnehmers Auskunft zu geben, und dass sie der Bedeutung des betreffenden Auftrags in dem Sinne angepasst sein müssen, dass sie objektiv einen konkreten Hinweis auf das Bestehen einer zur erfolgreichen Ausführung dieses Auftrags ausreichenden wirtschaftlichen und finanziellen Basis ermöglichen, ohne jedoch über das hierzu vernünftigerweise erforderliche Maß hinauszugehen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 18. Oktober 2012, Édukövízig und Hochtief Construction, C-218/11, EU:C:2012:643, Rn. 29).

  • EuGH, 08.09.2016 - C-91/16

    Caixabank

    Auszug aus EuGH, 13.07.2017 - C-76/16
    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs ist das mit Art. 267 AEUV eingerichtete Verfahren ein Instrument der Zusammenarbeit zwischen dem Gerichtshof und den nationalen Gerichten, mit dem der Gerichtshof diesen Gerichten Hinweise zur Auslegung des Unionsrechts gibt, die sie zur Entscheidung des bei ihnen anhängigen Rechtsstreits benötigen (vgl. u. a. Beschluss vom 8. September 2016, Caixabank und Abanca Corporación Bancaria, C-91/16 und C-120/16, nicht veröffentlicht, EU:C:2016:673, Rn. 13 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Insoweit hat der Gerichtshof mehrfach darauf hingewiesen, dass die Notwendigkeit zu einer dem nationalen Gericht dienlichen Auslegung des Unionsrechts zu gelangen, es erforderlich macht, dass dieses Gericht den Sachverhalt und den rechtlichen Rahmen, in dem sich seine Fragen stellen, darlegt oder zumindest die tatsächlichen Annahmen erläutert, auf denen diese Fragen beruhen (vgl. u. a. Beschluss vom 8. September 2016, Caixabank und Abanca Corporación Bancaria, C-91/16 und C-120/16, nicht veröffentlicht, EU:C:2016:673, Rn. 14 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 20.07.2016 - C-141/16

    Stanleybet Malta und Stoppani

    Auszug aus EuGH, 13.07.2017 - C-76/16
    Danach enthält ein Vorabentscheidungsersuchen "eine kurze Darstellung des Streitgegenstands und des maßgeblichen Sachverhalts, wie er vom vorlegenden Gericht festgestellt worden ist, oder zumindest eine Darstellung der tatsächlichen Umstände, auf denen die Vorlagefragen beruhen", "den Inhalt der möglicherweise auf den Fall anwendbaren nationalen Vorschriften und gegebenenfalls die einschlägige nationale Rechtsprechung" sowie "eine Darstellung der Gründe, aus denen das vorlegende Gericht Zweifel bezüglich der Auslegung oder der Gültigkeit bestimmter Vorschriften des Unionsrechts hat, und den Zusammenhang, den es zwischen diesen Vorschriften und dem auf den Ausgangsrechtsstreit anwendbaren nationalen Recht herstellt" (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 20. Juli 2016, Stanleybet Malta und Stoppani, C-141/16, nicht veröffentlicht, EU:C:2016:596, Rn. 8 und 9 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 02.12.1999 - C-176/98

    Holst Italia

    Auszug aus EuGH, 13.07.2017 - C-76/16
    Denn wie die Europäische Kommission ausgeführt hat, ist die Zweckbestimmung eines Kredits geeignet, nachzuweisen, dass der Bieter tatsächlich über diese Mittel, die er nicht selbst besitzt und die zur Ausführung des Auftrags erforderlich sind, verfügt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 2. Dezember 1999, Holst Italia, C-176/98, EU:C:1999:593, Rn. 29).
  • EuGH, 16.07.2015 - C-83/14

    Die Anbringung von Stromzählern in einer unzugänglichen Höhe in einem Stadtteil,

    Auszug aus EuGH, 13.07.2017 - C-76/16
    Der Gerichtshof kann aber das Unionsrecht im Rahmen der durch diesen Artikel begründeten Zusammenarbeit zwischen den Gerichten unter Berücksichtigung der Akten auslegen, soweit dies dem innerstaatlichen Gericht bei der Beurteilung der Wirkungen einer unionsrechtlichen Bestimmung dienlich sein könnte (Urteil vom 16. Juli 2015, CHEZ Razpredelenie Bulgaria, C-83/14, EU:C:2015:480, Rn. 71 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 14.01.2016 - C-234/14

    Ostas celtnieks - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge -

    Auszug aus EuGH, 13.07.2017 - C-76/16
    Wie der Generalanwalt in Nr. 46 seiner Schlussanträge ausgeführt hat, ist jedoch davon auszugehen, dass die Prüfung, ob die wirtschaftlichen und finanziellen Kriterien eingehalten sind, durch den öffentlichen Auftraggeber im Rahmen des Verfahrens der Vergabe des Auftrags voraussetzt, dass dieser sich die Gewissheit verschafft, dass dem Bieter während des Auftragszeitraums tatsächlich die Mittel aller Art zu Gebote stehen, auf die er sich beruft (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. Januar 2016, 0stas celtnieks, C-234/14, EU:C:2016:6, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 02.06.2016 - C-27/15

    Pizzo - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge - Richtlinie

    Auszug aus EuGH, 13.07.2017 - C-76/16
    Dieses Gebot verlangt, dass alle Bedingungen und Modalitäten des Vergabeverfahrens in der Bekanntmachung oder in den Verdingungsunterlagen klar, genau und eindeutig formuliert sind, damit, erstens, alle durchschnittlich fachkundigen Bieter bei Anwendung der üblichen Sorgfalt ihre genaue Bedeutung verstehen und sie in gleicher Weise auslegen können und, zweitens, der öffentliche Auftraggeber imstande ist, tatsächlich zu überprüfen, ob die Angebote der Bieter die für den betreffenden Auftrag geltenden Kriterien erfüllen (Urteil vom 2. Juni 2016, Pizzo, C-27/15, EU:C:2016:404, Rn. 36 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 19.12.2018 - C-216/17

    Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato - Antitrust und Coopservice -

    Sowohl die Grundsätze der Gleichbehandlung und der Nichtdiskriminierung als auch der daraus folgende Grundsatz der Transparenz (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 17. Dezember 2015, UNIS und Beaudout Père et Fils, C-25/14 und C-26/14, EU:C:2015:821, Rn. 38) verlangen, dass alle Bedingungen und Modalitäten des Vergabeverfahrens in der Bekanntmachung oder in den Verdingungsunterlagen klar, genau und eindeutig formuliert sind, damit, erstens, alle durchschnittlich fachkundigen Bieter bei Anwendung der üblichen Sorgfalt ihre genaue Bedeutung verstehen und sie in gleicher Weise auslegen können und, zweitens, der öffentliche Auftraggeber imstande ist, tatsächlich zu überprüfen, ob die Angebote der Bieter die für den betreffenden Auftrag geltenden Kriterien erfüllen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 13. Juli 2017, 1ngsteel und Metrostav, C-76/16, EU:C:2017:549, Rn. 34).
  • EuGH, 07.12.2023 - C-441/22

    Obshtina Razgrad

    Zwar ermächtigt Art. 267 AEUV nach ständiger Rechtsprechung den Gerichtshof nicht, die Normen des Unionsrechts auf einen Einzelfall anzuwenden, sondern nur, sich zur Auslegung der Verträge und der Rechtsakte der Organe der Europäischen Union zu äußern (Urteil vom 13. Juli 2017, 1ngsteel und Metrostav, C-76/16, EU:C:2017:549, Rn. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • BayObLG, 09.11.2021 - Verg 5/21

    Referenzen für Rettungsdienst

    Dieser hat bereits entschieden, dass den öffentlichen Auftraggebern hinsichtlich der Mindestanforderungen an die Leistungsfähigkeit grundsätzlich eine verhältnismäßig weite Wahlfreiheit zusteht, die allerdings dadurch begrenzt ist, dass diese Anforderungen gemäß Art. 44 Abs. 2 Unterabs. 2 der RL 2004/18/EG mit dem Auftragsgegenstand zusammenhängen und ihm angemessen sein müssen; daraus folgt, dass die Anforderungen hinsichtlich der Leistungsfähigkeit objektiv geeignet sein müssen, über diese Auskunft zu geben, und dass sie der Bedeutung des betreffenden Auftrags in dem Sinne angepasst sein müssen, dass sie objektiv einen konkreten Hinweis auf das Bestehen einer zur erfolgreichen Ausführung dieses Auftrags ausreichenden Basis ermöglichen, ohne jedoch über das hierzu vernünftigerweise erforderliche Maß hinauszugehen (vgl. EuGH, Urt. v. 13. Juli 2017, C-76/16 - Ingsteel und Metrostav, NZBau 2017, 560 Rn. 32 f. m. w. N.).
  • BayObLG, 26.05.2023 - Verg 2/23

    Ausschluss eines Bieters wegen fehlerhafter Eigenerklärung

    Ob es einem Bieter objektiv unmöglich war, die vom öffentlichen Auftraggeber geforderten Nachweise beizubringen (vgl. EuGH, Urt. v. 13. Juli 2017, C-76/16, juris Rn. 45), ist eine Frage des Einzelfalls, nicht der Auslegung der gestellten Anforderungen an die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit.
  • Generalanwalt beim EuGH, 24.09.2019 - C-558/18

    Generalanwalt Tanchev: Der Gerichtshof sollte die Vorabentscheidungsersuchen zu

    58 Vgl. z. B. Urteile vom 13. Juli 2017, 1NGSTEEL und Metrostav (C-76/16, EU:C:2017:549, Rn. 51), und vom 2. Mai 2019, Asendia Spain (C-259/18, EU:C:2019:346, Rn. 20).
  • Generalanwalt beim EuGH, 07.12.2023 - C-547/22

    INGSTEEL - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliches Auftragswesen -

    In seinem Urteil vom 13. Juli 2017, 1ngsteel und Metrostav (C-76/16, EU:C:2017:549), entschied der Gerichtshof, dass die Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge(3) dahin auszulegen ist, dass, wenn in einer Ausschreibung die Vorlage einer von einer Bank ausgestellten Bescheinigung verlangt wird, wonach diese sich verpflichtet, dem Bieter ein Darlehen zu gewähren, und die vom Bieter angesprochenen Banken die Vorlage einer solchen Bescheinigung ablehnen, dieser Bieter seine wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit auf andere geeignete Weise nachweisen kann.

    Vgl. auch Schlussanträge des Generalanwalts Campos Sánchez-Bordona in der Rechtssache Ingsteel und Metrostav (C-76/16, EU:C:2017:226, Nr. 69).

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.01.2019 - C-628/17

    Orange Polska - Vorabentscheidungsersuchen - Verbraucherschutz - Unlautere

    Neben vielen anderen das Urteil vom 13. Juli 2017, 1ngsteel und Metrostav (C-76/16, EU:C:2017:549, Rn. 25).
  • Generalanwalt beim EuGH, 28.02.2018 - C-14/17

    VAR - Vorabentscheidungsersuchen - Beförderungsvertrag - Lieferung von

    25 Der Gerichtshof hat im Urteil vom 13. Juli 2017, 1ngsteel und Metrostav (C-76/16, EU:C:2017:549, Rn. 34), erneut festgestellt, dass "der Grundsatz der Gleichbehandlung verlangt, dass die Bieter bei der Abfassung ihrer Angebote die gleichen Chancen haben müssen, was voraussetzt, dass die Angebote aller Bieter den gleichen Bedingungen unterworfen sein müssen.
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