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   EuGH, 13.09.2001 - C-169/99   

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https://dejure.org/2001,2081
EuGH, 13.09.2001 - C-169/99 (https://dejure.org/2001,2081)
EuGH, Entscheidung vom 13.09.2001 - C-169/99 (https://dejure.org/2001,2081)
EuGH, Entscheidung vom 13. September 2001 - C-169/99 (https://dejure.org/2001,2081)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe d letzter Satz der Richtlinie 76/768/EWG in der Fassung der Richtlinie 93/35/EWG - 'Praktische Gründe' als Rechtfertigung für die Anbringung einer verkürzten Fassung der obligatorischen Warnhinweise auf dem Behältnis und der Verpackung ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Schwarzkopf

  • EU-Kommission PDF

    Schwarzkopf

    EG-Vertrag, Artikel 30 [nach Änderung jetzt Artikel 28 EG]; Richtlinie 76/768 des Rates, Artikel 7 Absatz 2
    1. Freier Warenverkehr - Mengenmäßige Beschränkungen - Maßnahmen gleicher Wirkung - Durch die Richtlinie 76/768 zugelassene sprachliche Anforderungen bei kosmetischen Mitteln - Maßnahmen, die durch den Schutz der öffentlichen Gesundheit gerechtfertigt sind

  • EU-Kommission

    Schwarzkopf

  • Wolters Kluwer

    "Praktische Gründen" als Rechtfertigung in Richtlinie 93/35/EWG; Keine objektive Unmöglichkeit gemeint, vielmehr Rechtsgüterabwägung nötig; Verkürzte Fassung der obligatorischen Warnhinweise bei Angabe in neun Sprachen; Überwiegendes Interesse an größerer Flexibilität ...

  • Judicialis

    EG-Vertrag Art. 30; ; Richtlinie 76/768/EWG Art. 7 Abs. 2; ; Richtlinie 76/768/EWG Art. 6 Abs. 1 Buchst. d

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Freier Warenverkehr - Mengenmäßige Beschränkungen - Maßnahmen gleicher Wirkung - Durch die Richtlinie 76/768 zugelassene sprachliche Anforderungen bei kosmetischen Mitteln - Maßnahmen, die durch den Schutz der öffentlichen Gesundheit gerechtfertigt sind - [EG-Vertrag, ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Bundesgerichtshofs - Auslegung des Artikels 6 Absatz 1 Buchstabe d der Richtlinie 76/768/EWG des Rates vom 27. Juli 1976 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über kosmetische Mittel (in der Fassung der Richtlinie ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 2377 (Ls.)
  • EuZW 2001, 663
  • DVBl 2001, 1777 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 03.06.1999 - C-33/97

    Colim

    Auszug aus EuGH, 13.09.2001 - C-169/99
    Nach ebenfalls ständiger Rechtsprechung verbietet Artikel 30 EG-Vertrag Behinderungen des freien Warenverkehrs, die sich daraus ergeben, dass Waren bestimmten Vorschriften entsprechen müssen (wie etwa hinsichtlich ihrer Bezeichnung, ihrer Form, ihrer Abmessungen, ihres Gewichts, ihrer Zusammensetzung, ihrer Aufmachung, ihrer Kennzeichnung und ihrer Verpackung), selbst wenn diese Vorschriften unterschiedslos für alle inländischen und eingeführten Erzeugnisse gelten, sofern sich die Anwendung dieser Vorschriften nicht durch einen Zweck rechtfertigen lässt, der im Allgemeininteresse liegt und den Erfordernissen des freien Warenverkehrs vorgeht (vgl. vor allem Urteil vom 3. Juni 1999 in der Rechtssache C-33/97, Colim, Slg. 1999, I-3175, Randnr. 88).

    Die Informationen, die die Hersteller- oder Vertriebsunternehmen von unter die Richtlinie 76/768 in ihrer geänderten Fassung fallenden kosmetischen Mitteln auf dem Behältnis und der Verpackung des Produkts angeben müssen, sind, sofern sie nicht durch Piktogramme oder andere Zeichen als Worte erfolgreich übermittelt werden können, ohne praktischen Nutzen, wenn sie nicht in einer für ihre Adressaten verständlichen Sprache abgefasst sind (vgl. in Bezug auf Lebensmittel Urteil Colim, Randnr. 29).

  • EuGH, 09.08.1994 - C-51/93

    Meyhui / Schott Zwiesel Glaswerke

    Auszug aus EuGH, 13.09.2001 - C-169/99
    Das Verbot von mengenmäßigen Beschränkungen und von Maßnahmen gleicher Wirkung gilt nach ständiger Rechtsprechung nicht nur für nationale Maßnahmen, sondern auch für Maßnahmen der Gemeinschaftsorgane (vgl. in diesem Sinne insbesondere Urteil vom 9. August 1994 in der Rechtssache C-51/93, Meyhui, Slg. 1994, I-3879, Randnr. 11).
  • EuGH, 24.11.1993 - C-267/91

    Strafverfahren gegen Keck und Mithouard

    Auszug aus EuGH, 13.09.2001 - C-169/99
    Weil das Behältnis oder die Verpackung verändert werden müssen, ist es auch ausgeschlossen, dass es sich um eine Verkaufsmodalität im Sinne des Urteils vom 24. November 1993 in den verbundenen Rechtssachen C-267/91 und C-268/91 (Keck und Mithouard, Slg. 1993, I-6097, Randnr. 16) handelt.
  • EuGH, 17.12.2020 - C-667/19

    Die Angabe des "Verwendungszwecks" eines kosmetischen Mittels, die auf dessen

    19 Abs. 2 der Verordnung Nr. 1223/2009 führt somit eine von der allgemeinen Kennzeichnungsregelung abweichende Regelung ein und ist daher eng auszulegen (vgl. entsprechend Urteil vom 13. September 2001, Schwarzkopf, C-169/99, EU:C:2001:439, Rn. 31).

    Die Informationen, die die Hersteller- oder Vertriebsunternehmen kosmetischer Mittel, die unter die Verordnung Nr. 1223/2009 fallen, auf dem Behältnis und der Verpackung des Mittels angeben müssen, sind, sofern sie nicht durch Piktogramme oder andere Zeichen als Worte erfolgreich übermittelt werden können, ohne praktischen Nutzen, wenn sie nicht in einer für ihre Adressaten verständlichen Sprache abgefasst sind (vgl. entsprechend Urteil vom 13. September 2001, Schwarzkopf, C-169/99, EU:C:2001:439, Rn. 40 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Der Begriff der Unmöglichkeit bezieht sich im Allgemeinen auf Umstände, auf die derjenige, der sich auf sie beruft, keinen Einfluss hat; er kann daher nicht so verstanden werden, dass er es dem Hersteller- oder Vertriebsunternehmen kosmetischer Mittel erlaubt, sich wegen der Anzahl der von ihm gewählten Sprachen - unabhängig davon, ob es sich dabei um Unionssprachen handelt oder nicht - nach seinem Belieben auf eine "Unmöglichkeit aus praktischen Gründen" im Sinne von Art. 19 Abs. 2 der Verordnung Nr. 1223/2009 zu berufen (vgl. entsprechend Urteil vom 13. September 2001, Schwarzkopf, C-169/99, EU:C:2001:439, Rn. 35).

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.07.2020 - C-667/19

    A.M. (Étiquetage des produits cosmétiques) - Vorlage zur Vorabentscheidung -

    5 Unter anderem Urteile vom 28. Januar 1999, Unilever (C-77/97, EU:C:1999:30), vom 13. Januar 2000, Estée Lauder (C-220/98, EU:C:2000:8), vom 13. September 2001, Schwarzkopf (C-169/99, im Folgenden: Urteil Schwarzkopf, EU:C:2001:439), und vom 24. Oktober 2002, Linhart und Biffl (C-99/01, EU:C:2002:618).

    17 Urteile Schwarzkopf, Rn. 27 und 28, und vom 24. Januar 2008, Roby Profumi (C-257/06, EU:C:2008:35, Rn. 16 und 17).

    28 Urteil Schwarzkopf, Rn. 39. In Rn. 40 heißt es: "Die Informationen, die die Hersteller- oder Vertriebsunternehmen von unter die Richtlinie 76/768 in ihrer geänderten Fassung fallenden kosmetischen Mitteln auf dem Behältnis und der Verpackung des Produkts angeben müssen, sind, sofern sie nicht durch Piktogramme oder andere Zeichen als Worte erfolgreich übermittelt werden können, ohne praktischen Nutzen, wenn sie nicht in einer für ihre Adressaten verständlichen Sprache abgefasst sind.".

    31 Als Ausnahme ist diese Bestimmung eng auszulegen (Urteil Schwarzkopf, Rn. 31).

    35 Dies gilt für Fälle, "in denen die vollständige Angabe der vorgeschriebenen Warnhinweise zwar objektiv möglich ist, jedoch die Benutzung einer so kleinen Schrift erfordern würde, dass sie fast nicht lesbar wäre, oder in denen die vollständige Angabe der Warnhinweise in leserlicher Schrift fast die gesamte Oberfläche des Produkts einnehmen würde, so dass der Hersteller nicht mehr in der Lage wäre, die Bezeichnung des Produkts und andere produktbezogene Informationen sachgemäß anzubringen" (Urteil Schwarzkopf, Rn. 32 und 33).

  • VG Berlin, 21.04.2017 - 14 K 172.16

    EuGH soll die Vereinbarkeit der Tabakrichtlinie mit höherrangigem EU-Recht

    12) vgl. Urteil Schwarzkopf, C-169/99, EU:C:2001:439, Rn. 38 m.w.N.; allgemein hierzu: Urteil Juvelta, C-481/12, EU:C:2014:11, Rn. 16 m.w.N. 13) vgl. z.B.: Urteil Arnold André, C-434/02, EU:C:2004:800, Rn. 59.14) vgl. https://www.dpma.de/marke/recherche/ (Rechercheseite des deutschen Markenregisters).
  • EuGH, 20.05.2003 - C-469/00

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DEN UMFANG DES SCHUTZES, DER DEM KÄSE .GRANA PADANO"

    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass das Verbot von mengenmäßigen Beschränkungen und von Maßnahmen gleicher Wirkung nach ständiger Rechtsprechung nicht nur für nationale Maßnahmen gilt, sondern auch für Maßnahmen der Gemeinschaftsorgane (vgl. u. a. Urteile vom 25. Juni 1997 in der Rechtssache C-114/96, Kieffer und Thill, Slg. 1997, I-3629, Randnr. 27, und vom 13. September 2001 in der Rechtssache C-169/99, Schwarzkopf, Slg. 2001, I-5901, Randnr. 37).
  • EuGH, 20.05.2003 - C-108/01

    Consorzio del Prosciutto di Parma und Salumificio S. Rita

    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass das Verbot von mengenmäßigen Beschränkungen und von Maßnahmen gleicher Wirkung nach ständiger Rechtsprechung nicht nur für nationale Maßnahmen gilt, sondern auch für Maßnahmen der Gemeinschaftsorgane (vgl. u. a. Urteile vom 25. Juni 1997 in der Rechtssache C-114/96, Kieffer und Thill, Slg. 1997, I-3629, Randnr. 27, und vom 13. September 2001 in der Rechtssache C-169/99, Schwarzkopf, Slg. 2001, I-5901, Randnr. 37).
  • EuGH, 24.01.2008 - C-257/06

    Roby Profumi - Art. 28 EG - Richtlinie 76/768/EWG - Schutz der Gesundheit -

    Zunächst ist festzustellen, dass der Gemeinschaftsgesetzgeber beim Erlass der Richtlinie 76/768 einen Ausgleich zwischen den Zielen des freien Warenverkehrs mit kosmetischen Mitteln und der Erhaltung der Volksgesundheit herstellen wollte (vgl. Urteil vom 13. September 2001, Schwarzkopf, C-169/99, Slg. 2001, I-5901, Randnr. 27).

    Die späteren Änderungen der Richtlinie 76/768 beruhen auf denselben Erwägungen (vgl. Urteil Schwarzkopf, Randnr. 28).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.12.2018 - 13 A 560/16
    vgl. EuGH, Urteil vom 13. September 2001 - C-169/99 -, Schwarzkopf, juris, Rn. 37; W. Schroeder, in: Streinz, EUV/AEUV, 3. Aufl. 2018, Art. 34 AEUV Rn. 29; Leible/T. Streinz, in: Grabitz/Hilf/Nettesheim, Das Recht der Europäischen Union, Art. 34 AEUV, Stand Januar 2015, Rn. 36 f., jeweils m.w.N.
  • Generalanwalt beim EuGH, 18.12.2008 - C-531/07

    Fachverband der Buch- und Medienwirtschaft - Buchpreisbindung - Art. 28 EG -

    46ff.), vom 13. September 2001, Schwarzkopf (C-169/99, Slg. 2001, I-5901, Randnr. 39), vom 14. Dezember 2004, Radlberger Getränkegesellschaft und S. Spitz (C-309/02, Slg. 2004, I-11763, Randnrn.
  • OLG München, 27.03.2003 - 29 U 4566/01

    Wettbewerbsrechtliche Relevanz von Rangfolgetabellen - hier: deutsche

    Denn danach handelt es sich dann nicht um eine Verkaufsmodalität, wenn die Verpackung oder Kennzeichnung eingeführter Erzeugnisse geändert werden (EuGH, Urt. v. 16.1.2003 Rdn. 76 mwN; Urt. v. 13.9.2001 -Rs.C-169/99) oder wenn - wie hier - inhaltliche Veränderungen an dem Handbuch bzw. der Zeitschrift MIP vorgenommen werden müssen (vgl. EuGH GRUR Int. 1997, 829, 830 Rdn. 11 - Familiapress).
  • Generalanwalt beim EuGH, 10.10.2002 - C-229/01

    Müller

    13: - Vgl. Urteil Keck, Randnr. 17.14: - Insbesondere Urteil vom 3. Juni 1999 in der Rechtssache C-33/97 (Colim, Slg. 1999, I-3175, Randnr. 38) und Urteil vom 13. September 2001 in der Rechtssache C-169/99 (Schwarzkopf, Slg. 2001, I-5901, Randnr. 38).
  • Generalanwalt beim EuGH, 07.03.2002 - C-99/01

    Linhart und Biffl

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