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   EuGH, 13.09.2007 - C-400/06   

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https://dejure.org/2007,14847
EuGH, 13.09.2007 - C-400/06 (https://dejure.org/2007,14847)
EuGH, Entscheidung vom 13.09.2007 - C-400/06 (https://dejure.org/2007,14847)
EuGH, Entscheidung vom 13. September 2007 - C-400/06 (https://dejure.org/2007,14847)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Gemeinsamer Zolltarif - Kombinierte Nomenklatur - Tarifierung - Unterposition 0202 30 50 - Fleischstücke, gefroren und ohne Knochen, eines Teils vom Vorderviertel des Rindes

  • Europäischer Gerichtshof

    Codirex expeditie

    Gemeinsamer Zolltarif - Kombinierte Nomenklatur - Tarifierung - Unterposition 0202 30 50 - Fleischstücke, gefroren und ohne Knochen, eines Teils vom Vorderviertel des Rindes

  • EU-Kommission PDF

    Codirex expeditie

    Gemeinsamer Zolltarif - Kombinierte Nomenklatur - Tarifierung - Unterposition 0202 30 50 - Fleischstücke, gefroren und ohne Knochen, eines Teils vom Vorderviertel des Rindes

  • EU-Kommission

    Codirex expeditie

    Zollunion

  • Wolters Kluwer

    Auslegung der Unterposition 0202 30 50 der Kombinierten Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif; Einheitliche Auslegung der verschiedenen ...

  • Judicialis

    Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 Anhang I Unterposition 0202 30 50 der Kombinierten Nomenklatur

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gemeinsamer Zolltarif - Kombinierte Nomenklatur - Tarifierung - Unterposition 0202 30 50 - Fleischstücke, gefroren und ohne Knochen, eines Teils vom Vorderviertel des Rindes; Gemeinsamer Zolltarif

  • datenbank.nwb.de

    Kombinierte Nomenklatur und Tarifierung bei gefrorenen Fleischstücken ohne Knochen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Codirex expeditie

    Gemeinsamer Zolltarif - Kombinierte Nomenklatur - Tarifierung - Unterposition 0202 30 50 - Fleischstücke, gefroren und ohne Knochen, eines Teils vom Vorderviertel des Rindes

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Hoge Raad der Nederlanden (Niederlande), eingereicht am 26. September 2006 - Codirex Expeditie BV / Staatssecretaris van Financiën

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Hoge Raad der Nederlanden (Niederlande) - Auslegung der Zusätzlichen Anmerkung 1. A. Buchstabe h Nummer 11 in Kapitel 2 der Verordnung (EG) Nr. 2204/1999 der Kommission vom 12. Oktober 1999 zur Änderung des Anhangs I der Verordnung (EWG) ...

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 10.12.1998 - C-290/97

    Bruner

    Auszug aus EuGH, 13.09.2007 - C-400/06
    Weicht ein Erzeugnis in seiner Aufmachung von dem in der NK angegebenen Erzeugnis ab, ohne dass dadurch die materielle Übereinstimung mit ihm aufgehoben wird, schließt dies jedoch nicht seine Einreihung in die hierfür vorgesehene Position aus (vgl. in diesem Sinn Urteil vom 10. Dezember 1998, Bruner, C-290/97, Slg. 1998, I-8333, Randnrn.
  • EuGH, 11.01.2007 - C-400/05

    B.A.S. Trucks - Gemeinsamer Zolltarif - Kombinierte Nomenklatur - Tarifierung -

    Auszug aus EuGH, 13.09.2007 - C-400/06
    Zur Beantwortung dieser Frage ist zunächst darauf hinzuweisen, dass das entscheidende Kriterium für die zollrechtliche Tarifierung von Waren allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen ist, wie sie im Wortlaut der Tarifpositionen und den Anmerkungen zu den Abschnitten und Kapiteln festgelegt sind (vgl. in diesem Sinne insbesondere Urteile vom 17. März 1983, Dinter, C-175/82, Slg. 1983, 969, Randnr. 10, vom 8. Februar 1990, Van de Kolk, C-233/88, Slg. 1990, I-265, Randnr. 12, und vom 11. Januar 2007, B.A.S. Trucks, C-400/05, Slg. 2007, I-0000, Randnr. 27).
  • EuGH, 17.03.1983 - 175/82

    Dinter

    Auszug aus EuGH, 13.09.2007 - C-400/06
    Zur Beantwortung dieser Frage ist zunächst darauf hinzuweisen, dass das entscheidende Kriterium für die zollrechtliche Tarifierung von Waren allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen ist, wie sie im Wortlaut der Tarifpositionen und den Anmerkungen zu den Abschnitten und Kapiteln festgelegt sind (vgl. in diesem Sinne insbesondere Urteile vom 17. März 1983, Dinter, C-175/82, Slg. 1983, 969, Randnr. 10, vom 8. Februar 1990, Van de Kolk, C-233/88, Slg. 1990, I-265, Randnr. 12, und vom 11. Januar 2007, B.A.S. Trucks, C-400/05, Slg. 2007, I-0000, Randnr. 27).
  • EuGH, 11.11.1999 - C-48/98

    Söhl & Söhlke

    Auszug aus EuGH, 13.09.2007 - C-400/06
    Die einheitliche Auslegung der verschiedenen Sprachfassungen, wie sie nach der Rechtsprechung bei abweichendem Wortlaut erforderlich ist (vgl. in diesem Sinne insbesondere Urteil vom 11. November 1999, Söhl & Söhlke, C-48/98, Slg. 1999, I-7877, Randnr. 46), führt zu der Feststellung, dass die KN nicht ausdrücklich verlangt, dass das Vorderviertel vom Rind, gefroren und ohne Knochen, dem Zoll in einem einzigen Stück vorgelegt wird, da einige Sprachfassungen der Unterposition 0202 30 50 das Stück vom Vorderviertel des Rindes als Ganzes nicht einmal erwähnen.
  • EuGH, 08.02.1990 - 233/88

    Van de Kolk / Inspecteur der Invoerrechten en Accijnzen

    Auszug aus EuGH, 13.09.2007 - C-400/06
    Zur Beantwortung dieser Frage ist zunächst darauf hinzuweisen, dass das entscheidende Kriterium für die zollrechtliche Tarifierung von Waren allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen ist, wie sie im Wortlaut der Tarifpositionen und den Anmerkungen zu den Abschnitten und Kapiteln festgelegt sind (vgl. in diesem Sinne insbesondere Urteile vom 17. März 1983, Dinter, C-175/82, Slg. 1983, 969, Randnr. 10, vom 8. Februar 1990, Van de Kolk, C-233/88, Slg. 1990, I-265, Randnr. 12, und vom 11. Januar 2007, B.A.S. Trucks, C-400/05, Slg. 2007, I-0000, Randnr. 27).
  • EuGH, 20.11.2014 - C-666/13

    Rohm Semiconductor - Vorlage zur Vorabentscheidung - Zollunion - Tarifierung -

    Sodann ist mit Rohm Semiconductor und der Europäischen Kommission festzustellen, dass zur Gewährleistung der Rechtssicherheit und der leichten Nachprüfbarkeit das entscheidende Kriterium für die zollrechtliche Tarifierung von Waren allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen ist, wie sie im Wortlaut der KN-Position und der Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln festgelegt sind (vgl. u. a. Urteile Peacock, C-339/98, EU:C:2000:573, Rn. 9, Codirex Expeditie, C-400/06, EU:C:2007:519, Rn. 16 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie Sysmex Europe, C-480/13, EU:C:2014:2097, Rn. 29).
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