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   EuGH, 13.09.2007 - C-439/05 P, C-454/05 P   

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https://dejure.org/2007,7164
EuGH, 13.09.2007 - C-439/05 P, C-454/05 P (https://dejure.org/2007,7164)
EuGH, Entscheidung vom 13.09.2007 - C-439/05 P, C-454/05 P (https://dejure.org/2007,7164)
EuGH, Entscheidung vom 13. September 2007 - C-439/05 P, C-454/05 P (https://dejure.org/2007,7164)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Rechtsmittel - Richtlinie 2001/18/EG - Entscheidung 2003/653/EG - Absichtliche Freisetzung genetisch veränderter Organismen in die Umwelt - Art. 95 Abs. 5 EG - Von einer Harmonisierungsmaßnahme abweichende einzelstaatliche Bestimmungen, die durch neue wissenschaftliche ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Land Oberösterreich / Kommission

    Rechtsmittel - Richtlinie 2001/18/EG - Entscheidung 2003/653/EG - Absichtliche Freisetzung genetisch veränderter Organismen in die Umwelt - Art. 95 Abs. 5 EG - Von einer Harmonisierungsmaßnahme abweichende einzelstaatliche Bestimmungen, die durch neue wissenschaftliche ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Österreich / Kommission

    Rechtsmittel - Richtlinie 2001/18/EG - Entscheidung 2003/653/EG - Absichtliche Freisetzung genetisch veränderter Organismen in die Umwelt - Art. 95 Abs. 5 EG - Von einer Harmonisierungsmaßnahme abweichende einzelstaatliche Bestimmungen, die durch neue wissenschaftliche ...

  • EU-Kommission PDF

    Land Oberösterreich / Kommission

    Rechtsmittel - Richtlinie 2001/18/EG - Entscheidung 2003/653/EG - Absichtliche Freisetzung genetisch veränderter Organismen in die Umwelt - Art. 95 Abs. 5 EG - Von einer Harmonisierungsmaßnahme abweichende einzelstaatliche Bestimmungen, die durch neue wissenschaftliche ...

  • EU-Kommission

    Land Oberösterreich / Kommission

    Angleichung der Rechtsvorschriften

  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung der Mitgliedsstaaten zur Vorlage der von Maßnahmen zur Angleichung der Rechtsvorschriften abweichenden einzelstaatlichen Bestimmungen; Billigungsverfahren nach Art. 95 EG für von Harmonisierungsrichtlinien abweichende Vorschriften; Grundsatz des ...

  • Judicialis

    Richtlinie 2001/18/EG; ; Entscheidung 2003/653/EG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Land Oberösterreich / Kommission

    Rechtsmittel - Richtlinie 2001/18/EG - Entscheidung 2003/653/EG - Absichtliche Freisetzung genetisch veränderter Organismen in die Umwelt - Art. 95 Abs. 5 EG - Von einer Harmonisierungsmaßnahme abweichende einzelstaatliche Bestimmungen, die durch neue wissenschaftliche ...

  • 123recht.net (Pressemeldung, 13.9.2007)

    Gentechnikfreie Region Oberösterreich verworfen // In Deutschland 98 Regionen indirekt betroffen

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Land Oberösterreich / Kommission

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Vierte Kammer) vom 5. Oktober 2005 in den verbundenen Rechtssachen T-366/03 (Land Oberösterreich/Kommission) und T-235/04 (Österreich/Kommission), mit dem das Gericht eine Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung 2003/653/EG ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuZW 2007, 672
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 20.03.2003 - C-3/00

    DER GERICHTSHOF ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION FÜR NICHTIG, DEN IM

    Auszug aus EuGH, 13.09.2007 - C-439/05
    Zum ersten Klagegrund, der Verletzung des Grundsatzes des kontradiktorischen Verfahrens, hat das Gericht insbesondere die Ansicht vertreten, dass die Erwägungen des Gerichtshofs im Urteil vom 20. März 2003, Dänemark/Kommission (C-3/00, Slg. 2003, I-2643), zur Rechtfertigung der Unanwendbarkeit dieses Grundsatzes im Verfahren nach Art. 95 Abs. 4 EG auf das Verfahren nach Art. 95 Abs. 5 EG übertragbar seien.

    Die Rechtsmittelführer werfen dem Gericht vor, dass es die Erwägungen des Gerichtshofs im Urteil Dänemark/Kommission zur Unanwendbarkeit des Grundsatzes des kontradiktorischen Verfahrens in den Fällen des Art. 95 Abs. 4 EG übernommen habe, obwohl es im vorliegenden Fall um Art. 95 Abs. 5 EG gehe.

    Zudem gilt nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs für das in Art. 95 Abs. 4 EG vorgesehene Verfahren in Anbetracht von dessen Besonderheiten der Grundsatz des kontradiktorischen Verfahrens nicht (Urteil Dänemark/Kommission, Randnr. 50).

    Bei dem in Art. 95 Abs. 5 EG vorgesehenen Verfahren muss die Einführung neuer einzelstaatlicher Bestimmungen auf neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen zum Schutz der Umwelt oder der Arbeitsumwelt aufgrund eines spezifischen Problems für diesen Mitgliedstaat beruhen, das sich nach dem Erlass der Harmonisierungsmaßnahme ergibt (vgl. in diesem Sinne Urteil Dänemark/Kommission, Randnr. 57).

    Insoweit verpflichtet der Grundsatz des kontradiktorischen Verfahrens, dessen Wahrung der Gerichtshof zu sichern hat, die öffentliche Gewalt, die von einer Entscheidung betroffenen Personen vor deren Erlass anzuhören (Urteile vom 10. Juli 2001, 1smeri Europa/Rechnungshof, C-315/99 P, Slg. 2001, I-5281, Randnr. 28, und Dänemark/Kommission, Randnr. 45).

    In Bezug auf Letztere ist dieser Grundsatz im Rahmen von Verfahren anerkannt worden, die ein Gemeinschaftsorgan gegen den betroffenen Mitgliedstaat eingeleitet hat (vgl. u. a. Urteil Dänemark/Kommission, Randnr. 46).

    Zudem muss die Kommission in der Lage sein, innerhalb der ihr gesetzten Fristen die erforderlichen Auskünfte zu erhalten, ohne den antragstellenden Mitgliedstaat erneut anhören zu müssen, bevor sie ihre Entscheidung trifft (vgl. in Bezug auf das Verfahren nach Art. 95 Abs. 4 EG, für das die gleichen Fristen gelten wie für das Verfahren nach Art. 95 Abs. 5 EG, Urteil Dänemark/Kommission, Randnr. 48).

    Folglich ist die Kommission nicht verpflichtet, vor ihrer Entscheidung nach Art. 95 Abs. 5 EG den Grundsatz des kontradiktorischen Verfahrens zu beachten (vgl. in diesem Sinne für Art. 95 Abs. 4 EG Urteil Dänemark/Kommission, Randnr. 50).

  • EuGH, 21.01.2003 - C-512/99

    Deutschland / Kommission

    Auszug aus EuGH, 13.09.2007 - C-439/05
    Die Kommission darf erst entscheiden, wenn sie sich vergewissert hat, dass die einzelstaatlichen Bestimmungen weder ein Mittel zur willkürlichen Diskriminierung noch eine verschleierte Beschränkung des Handels zwischen den Mitgliedstaaten darstellen (vgl. Urteil vom 21. Januar 2003, Deutschland/Kommission, C-512/99, Slg. 2003, I-845, Randnr. 44).

    Nach dieser Vorschrift muss die Einführung einzelstaatlicher Bestimmungen, die von einer Harmonisierungsmaßnahme abweichen, auf neue wissenschaftliche Erkenntnisse zum Schutz der Umwelt oder der Arbeitsumwelt aufgrund eines spezifischen Problems für diesen Mitgliedstaat gestützt werden, das sich nach dem Erlass der Harmonisierungsmaßnahme ergibt; außerdem müssen die in Aussicht genommenen Bestimmungen sowie die Gründe für ihre Einführung der Kommission mitgeteilt werden (Urteil vom 21. Januar 2003, Deutschland/Kommission, Randnr. 80).

    Diese Voraussetzungen sind kumulativ und müssen daher gleichzeitig erfüllt sein; andernfalls sind die abweichenden einzelstaatlichen Bestimmungen von der Kommission abzulehnen (vgl. Urteil vom 21. Januar 2003, Deutschland/Kommission, Randnr. 81).

    Schließlich brauchen die Voraussetzungen des Artikels 95 Absatz 5 EG der Rechtsprechung zufolge, da sie kumulativ vorliegen müssen, nicht alle geprüft zu werden, sofern feststeht, dass eine von ihnen nicht erfüllt ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. Januar 2003, Deutschland/Kommission, Randnr. 88).

  • EuG, 05.10.2005 - T-366/03

    Land Oberösterreich / Kommission - Angleichung der Rechtsvorschriften - Von einer

    Auszug aus EuGH, 13.09.2007 - C-439/05
    Mit ihren Rechtsmitteln beantragen das Land Oberösterreich und die Republik Österreich die Aufhebung des Urteils des Gerichts erster Instanz vom 5. Oktober 2005, Land Oberösterreich und Republik Österreich/Kommission (T-366/03 und T-235/04, Slg. 2005, II-4005, im Folgenden: angefochtenes Urteil), mit dem dieses ihre Klagen auf Nichtigerklärung der Entscheidung 2003/653/EG der Kommission vom 2. September 2003 über die einzelstaatlichen Bestimmungen zum Verbot des Einsatzes gentechnisch veränderter Organismen im Land Oberösterreich, die von der Republik Österreich gemäß Artikel 95 Absatz 5 EG mitgeteilt wurden (ABl. L 230, S. 34, im Folgenden: streitige Entscheidung), abgewiesen hatte.

    Die Klage wurde unter dem Aktenzeichen T-366/03 in das Register eingetragen.

    Diese Rechtssache wurde unter dem Aktenzeichen T-235/04 in das Register eingetragen.

    Mit Entscheidung des Präsidenten der Vierten Kammer des Gerichts vom 22. Februar 2005 wurden die Rechtssachen T-366/03 und T-235/04 nach Anhörung der Parteien gemäß Art. 50 der Verfahrensordnung des Gerichts zu gemeinsamer mündlicher Verhandlung und Entscheidung verbunden.

  • EuGH - C-492/03

    Österreich / Kommission

    Auszug aus EuGH, 13.09.2007 - C-439/05
    Diese Klage wurde unter dem Aktenzeichen C-492/03 in das Register eingetragen.

    Mit Beschluss vom 8. Juni 2004 verwies der Gerichtshof die Rechtssache C-492/03 an das Gericht.

  • EuGH, 09.06.2005 - C-287/02

    Spanien / Kommission - EAGFL - Rechnungsabschluss - Haushaltsjahr 2001 -

    Auszug aus EuGH, 13.09.2007 - C-439/05
    Der Rechtsprechung zufolge ist die Beachtung der Verteidigungsrechte in allen Verfahren, die zu einer den Betroffenen beschwerenden Maßnahme führen können, ein fundamentaler Grundsatz des Gemeinschaftsrechts, der auch dann sichergestellt werden muss, wenn eine spezielle Regelung fehlt (vgl. u. a. Urteile vom 12. Februar 1992, Niederlande u. a./Kommission, C-48/90 und C-66/90, Slg. 1992, I-565, Randnr. 44, vom 5. Oktober 2000, Deutschland/Kommission, C-288/96, Slg. 2000, I-8237, Randnr. 99, und vom 9. Juni 2005, Spanien/Kommission, C-287/02, Slg. 2005, I-5093, Randnr. 37).
  • EuGH, 10.07.2001 - C-315/99

    Ismeri Europa / Rechnungshof

    Auszug aus EuGH, 13.09.2007 - C-439/05
    Insoweit verpflichtet der Grundsatz des kontradiktorischen Verfahrens, dessen Wahrung der Gerichtshof zu sichern hat, die öffentliche Gewalt, die von einer Entscheidung betroffenen Personen vor deren Erlass anzuhören (Urteile vom 10. Juli 2001, 1smeri Europa/Rechnungshof, C-315/99 P, Slg. 2001, I-5281, Randnr. 28, und Dänemark/Kommission, Randnr. 45).
  • EuGH, 12.02.1992 - C-66/90

    Klage eines EU-Mitgliedstaates auf Nichtigerklärung einer Entscheidung der

    Auszug aus EuGH, 13.09.2007 - C-439/05
    Der Rechtsprechung zufolge ist die Beachtung der Verteidigungsrechte in allen Verfahren, die zu einer den Betroffenen beschwerenden Maßnahme führen können, ein fundamentaler Grundsatz des Gemeinschaftsrechts, der auch dann sichergestellt werden muss, wenn eine spezielle Regelung fehlt (vgl. u. a. Urteile vom 12. Februar 1992, Niederlande u. a./Kommission, C-48/90 und C-66/90, Slg. 1992, I-565, Randnr. 44, vom 5. Oktober 2000, Deutschland/Kommission, C-288/96, Slg. 2000, I-8237, Randnr. 99, und vom 9. Juni 2005, Spanien/Kommission, C-287/02, Slg. 2005, I-5093, Randnr. 37).
  • EuGH, 05.10.2000 - C-288/96

    Deutschland / Kommission

    Auszug aus EuGH, 13.09.2007 - C-439/05
    Der Rechtsprechung zufolge ist die Beachtung der Verteidigungsrechte in allen Verfahren, die zu einer den Betroffenen beschwerenden Maßnahme führen können, ein fundamentaler Grundsatz des Gemeinschaftsrechts, der auch dann sichergestellt werden muss, wenn eine spezielle Regelung fehlt (vgl. u. a. Urteile vom 12. Februar 1992, Niederlande u. a./Kommission, C-48/90 und C-66/90, Slg. 1992, I-565, Randnr. 44, vom 5. Oktober 2000, Deutschland/Kommission, C-288/96, Slg. 2000, I-8237, Randnr. 99, und vom 9. Juni 2005, Spanien/Kommission, C-287/02, Slg. 2005, I-5093, Randnr. 37).
  • EuGH, 12.02.1992 - C-48/90

    Niederlande und PTT Nederland / Kommission

    Auszug aus EuGH, 13.09.2007 - C-439/05
    Der Rechtsprechung zufolge ist die Beachtung der Verteidigungsrechte in allen Verfahren, die zu einer den Betroffenen beschwerenden Maßnahme führen können, ein fundamentaler Grundsatz des Gemeinschaftsrechts, der auch dann sichergestellt werden muss, wenn eine spezielle Regelung fehlt (vgl. u. a. Urteile vom 12. Februar 1992, Niederlande u. a./Kommission, C-48/90 und C-66/90, Slg. 1992, I-565, Randnr. 44, vom 5. Oktober 2000, Deutschland/Kommission, C-288/96, Slg. 2000, I-8237, Randnr. 99, und vom 9. Juni 2005, Spanien/Kommission, C-287/02, Slg. 2005, I-5093, Randnr. 37).
  • EuGH, 17.05.1994 - C-41/93

    Frankreich / Kommission

    Auszug aus EuGH, 13.09.2007 - C-439/05
    Ein Mitgliedstaat ist somit zur Anwendung gemäß Artikel 95 Absatz 4 EG mitgeteilter einzelstaatlicher Vorschriften erst befugt, wenn er von der Kommission eine Billigungsentscheidung erhalten hat (vgl. zu dem entsprechenden Verfahren gemäß Artikel 100a Absatz 4 EG-Vertrag Urteile des Gerichtshofs vom 17. Mai 1994 [Frankreich/Kommission, C-41/93], Slg. 1994, I-1829, Randnrn.
  • EuGH, 01.06.1999 - C-319/97

    Kortas

  • EuGH, 09.03.2010 - C-379/08

    ERG u.a. - Verursacherprinzip - Richtlinie 2004/35/EG - Umwelthaftung - Zeitliche

    Allerdings verpflichtet der Grundsatz des kontradiktorischen Verfahrens, dessen Wahrung der Gerichtshof zu sichern hat, die öffentliche Gewalt, die von einer Entscheidung betroffenen Personen vor deren Erlass anzuhören (vgl. Urteil vom 13. September 2007, Land Oberösterreich und Österreich/Kommission, C-439/05 P und C-454/05 P, Slg. 2007, I-7141, Randnr. 35 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 18.12.2008 - C-349/07

    Sopropé - Zollkodex der Gemeinschaften - Grundsatz der Wahrung der

    Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften bemerkt, nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs sei es zur Wahrung der Verteidigungsrechte geboten, dass jeder Adressat einer Entscheidung, durch die seine Interessen spürbar beeinträchtigt würden, einen Anspruch auf rechtliches Gehör habe, d. h. seinen Standpunkt in sachdienlicher Weise vortragen können müsse; dies erfordere es, dem Adressaten eine angemessene Frist für die Abgabe seiner Stellungnahme einzuräumen (vgl. u. a. Urteile vom 14. Juli 1972, Cassella Farbwerke Mainkur/Kommission, 55/69, Slg. 1972, 887, vom 29. Juni 1994, Fiskano/Kommission, C-135/92, Slg. 1994, I-2885, und vom 13. September 2007, Land Oberösterreich und Österreich/Kommission, C-439/05 P und C-454/05 P, Slg. 2007, I-7141).
  • EuGH, 06.11.2008 - C-405/07

    Niederlande / Kommission - Rechtsmittel - Art. 95 Abs. 5 EG - Richtlinie 98/69/EG

    Nach dieser Vorschrift muss die Einführung einzelstaatlicher Bestimmungen, die von einer Harmonisierungsmaßnahme abweichen, auf neue wissenschaftliche Erkenntnisse zum Schutz der Umwelt oder der Arbeitsumwelt aufgrund eines spezifischen Problems für diesen Mitgliedstaat gestützt werden, das sich nach dem Erlass der Harmonisierungsmaßnahme ergibt; außerdem müssen die in Aussicht genommenen Bestimmungen sowie die Gründe für ihre Einführung der Kommission notifiziert werden (vgl. Urteile vom 21. Januar 2003, Deutschland/Kommission, C-512/99, Slg. 2003, I-845, Randnr. 80, sowie vom 13. September 2007, Land Oberösterreich und Österreich/Kommission, C-439/05 P und C-454/05 P, Slg. 2007, I-7141, Randnr. 57).
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