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   EuGH, 13.09.2007 - C-443/05 P   

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https://dejure.org/2007,5709
EuGH, 13.09.2007 - C-443/05 P (https://dejure.org/2007,5709)
EuGH, Entscheidung vom 13.09.2007 - C-443/05 P (https://dejure.org/2007,5709)
EuGH, Entscheidung vom 13. September 2007 - C-443/05 P (https://dejure.org/2007,5709)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Rechtsmittel - Antidumpingzölle - Art. 239 des Zollkodex - Erlass von Einfuhrabgaben - Art. 907 Abs. 1 der Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 - Auslegung - Rechtmäßigkeit - Entscheidung der Kommission - Sachverständigengruppe, die im Rahmen des Ausschusses für den Zollkodex ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Common Market Fertilizers / Kommission

    Rechtsmittel - Antidumpingzölle - Art. 239 des Zollkodex - Erlass von Einfuhrabgaben - Art. 907 Abs. 1 der Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 - Auslegung - Rechtmäßigkeit - Entscheidung der Kommission - Sachverständigengruppe, die im Rahmen des Ausschusses für den Zollkodex ...

  • EU-Kommission PDF

    Common Market Fertilizers / Kommission

    Rechtsmittel - Antidumpingzölle - Art. 239 des Zollkodex - Erlass von Einfuhrabgaben - Art. 907 Abs. 1 der Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 - Auslegung - Rechtmäßigkeit - Entscheidung der Kommission - Sachverständigengruppe, die im Rahmen des Ausschusses für den Zollkodex ...

  • EU-Kommission

    Common Market Fertilizers / Kommission

    Außenbeziehungen , Handelspolitik , Dumping

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Anhörung einer Sachverständigengruppe von Vertretern der Mitgliedsstaaten; Auslegung des Art. 907 Durchführungsverordnung; Vorbringen neuer Angriffsmittel und Verteidigungsmittel im Laufe des Verfahrens; Auslegung von Art. 239 Abs. 1 des Zollkodex; Frage der ...

  • Judicialis

    Zollkodex Art. 239; ; Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 Art. 907 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsmittel - Antidumpingzölle - Art. 239 des Zollkodex - Erlass von Einfuhrabgaben - Art. 907 Abs. 1 der Verordnung [EWG] Nr. 2454/93 - Auslegung - Rechtmäßigkeit - Entscheidung der Kommission - Sachverständigengruppe, die im Rahmen des Ausschusses für den Zollkodex ...

  • datenbank.nwb.de

    Tatbestandsmerkmale des Art. 239 des Zollkodex

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Common Market Fertilizers / Kommission

    Rechtsmittel - Antidumpingzölle - Art. 239 des Zollkodex - Erlass von Einfuhrabgaben - Art. 907 Abs. 1 der Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 - Auslegung - Rechtmäßigkeit - Entscheidung der Kommission - Sachverständigengruppe, die im Rahmen des Ausschusses für den Zollkodex ...

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Rechtsmittel der Common Market Fertilizers SA (CMF) gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften (Erste erweiterte Kammer) vom 27. September 2005 in den verbundenen Rechtssachen T-134/03 und T-135/03, Common Market Fertilizers SA (CMF) gegen Kommission ...

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    VO (EG) Nr 3319/94
    Ammoniumnitrat; Antidumpingzoll; Einfuhr; Harnstoff

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Erste erweiterte Kammer) vom 27. September 2005 in den verbundenen Rechtssachen T-134/03 und T-135/03 (CMF/Kommission), mit dem das Gericht die Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidungen C (2002) 5217 final und C (2002) 5218 ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (13)

  • EuG, 27.09.2005 - T-134/03

    Common Market Fertilizers / Kommission - Erlass von Einfuhrabgaben - Artikel 1

    Auszug aus EuGH, 13.09.2007 - C-443/05
    Mit ihrem Rechtsmittel beantragt die Common Market Fertilizers SA (im Folgenden: CMF) die Aufhebung des Urteils des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 27. September 2005, Common Market Fertilizers/Kommission (T-134/03 und T-135/03, Slg. 2005, II-3923, im Folgenden: angefochtenes Urteil), mit dem das Gericht ihre Klagen auf Nichtigerklärung der Entscheidungen C(2002) 5217 endg.

    In der Rechtssache T-134/03 erwarb Agro Baltic von ZAP in den Monaten März bis September 1997 drei Lieferungen Harnstoff- und Ammoniumnitratlösungen.

    In den beiden den Rechtssachen T-134/03 und T-135/03 zugrunde liegenden Fällen nahmen die zuständigen französischen Behörden zunächst die Anmeldungen an, gewährten die Befreiung von den Einfuhrabgaben auf der Grundlage der EUR.1-Bescheinigungen und forderten keine Zahlung von Antidumpingzöllen.

    Hinsichtlich der in der Rechtssache T-134/03 in Rede stehenden Lieferungen waren die zuständigen französischen Behörden der Auffassung, dass die Zwischenlagerung der Waren aufgrund ihrer extrem kurzen Dauer eine rechtliche Fiktion darstelle und dass CMF die Waren bereits bei den drei Geschäften noch vor der Anmeldung zur Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr im Namen von Agro Baltic erworben habe.

    Mit Klageschriften, die am 18. April 2003 bei der Kanzlei des Gerichts eingereicht und unter den Aktenzeichen T-134/03 und T-135/03 eingetragen wurden, beantragte CMF die Nichtigerklärung der streitigen Entscheidungen.

    Die beiden Rechtssachen T-134/03 und T-135/03 wurden zu gemeinsamem mündlichen Verfahren und zu gemeinsamer Entscheidung verbunden.

    Im Übrigen hätten die Fehler bei der Ausstellung der Rechnungen, auf die die pauschale Formulierung des Gerichts abstelle, in Wirklichkeit nur die Rechtssache T-134/03 und noch dazu nur eine der drei darin in Rede stehenden Lieferungen betroffen.

  • EuGH, 11.11.1999 - C-48/98

    Söhl & Söhlke

    Auszug aus EuGH, 13.09.2007 - C-443/05
    Die geschäftliche Erfahrung des Wirtschaftsteilnehmers bemisst sich nach Ansicht der Kommission nicht nach seiner Erfahrung mit den Zollabfertigungsverfahren, sondern nach seiner Erfahrung mit den Wirtschaftstätigkeiten der Ein- und Ausfuhr (Urteil vom 11. November 1999, Söhl & Söhlke, C-48/98, Slg. 1999, I-7877, Randnr. 57).

    Das Gericht hat in Randnr. 135 des angefochtenen Urteils zutreffend darauf hingewiesen, dass bei der Beantwortung der Frage, ob offensichtliche Fahrlässigkeit im Sinne des Art. 239 des Zollkodex vorliegt, insbesondere die Komplexität der Vorschriften, deren Nichterfüllung die Zollschuld begründet, sowie die Berufserfahrung und die Sorgfalt des Wirtschaftsteilnehmers berücksichtigt werden müssen (Urteile Söhl & Söhlke, Randnr. 56, und vom 13. März 2003, Niederlande/Kommission, C-156/00, Slg. 2003, I-2527, Randnr. 92).

    Es hat in Randnr. 136 dieses Urteils ebenfalls zutreffend ausgeführt, dass die Erstattung oder der Erlass von Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben, die beide nur unter bestimmten Voraussetzungen und in den eigens dafür vorgesehenen Fällen gewährt werden können, eine Ausnahme vom gewöhnlichen Einfuhr- und Ausfuhrsystem darstellt, so dass die Vorschriften, die eine solche Erstattung oder einen solchen Erlass vorsehen, eng auszulegen sind (Urteil Söhl & Söhlke, Randnr. 52).

    Zum Kriterium der geschäftlichen Erfahrung des Wirtschaftsteilnehmers hat das Gericht in Randnr. 140 des angefochtenen Urteils zutreffend daran erinnert, dass zu untersuchen ist, ob der Wirtschaftsteilnehmer im Wesentlichen im Ein- und Ausfuhrgeschäft tätig ist und ob er bereits über eine gewisse Erfahrung mit der Durchführung dieser Geschäfte verfügt (Urteil Söhl & Söhlke, Randnr. 57).

    Das Gericht hat in Randnr. 142 des angefochtenen Urteils in erster Linie darauf hingewiesen, dass sich der Wirtschaftsteilnehmer, sobald er Zweifel an der richtigen Anwendung der Vorschriften hat, deren Nichterfüllung eine Zollschuld begründen kann, nach Kräften informieren muss, um die jeweiligen Vorschriften nicht zu verletzen (Urteil Söhl & Söhlke, Randnr. 58).

  • EuG, 27.09.2005 - T-135/03

    Nichtigerklärung von Entscheidungen der Kommission zum Erlass von Einfuhrabgaben

    Auszug aus EuGH, 13.09.2007 - C-443/05
    Mit ihrem Rechtsmittel beantragt die Common Market Fertilizers SA (im Folgenden: CMF) die Aufhebung des Urteils des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 27. September 2005, Common Market Fertilizers/Kommission (T-134/03 und T-135/03, Slg. 2005, II-3923, im Folgenden: angefochtenes Urteil), mit dem das Gericht ihre Klagen auf Nichtigerklärung der Entscheidungen C(2002) 5217 endg.

    In der Rechtssache T-135/03 erwarb Agro Baltic von ZAP im Januar 1995 eine Lieferung, die dann die oben in Randnr. 15 beschriebene Absatzkette durchlief.

    In den beiden den Rechtssachen T-134/03 und T-135/03 zugrunde liegenden Fällen nahmen die zuständigen französischen Behörden zunächst die Anmeldungen an, gewährten die Befreiung von den Einfuhrabgaben auf der Grundlage der EUR.1-Bescheinigungen und forderten keine Zahlung von Antidumpingzöllen.

    In Bezug auf die in der Rechtssache T-135/03 in Rede stehenden Lieferungen vertraten sie die Auffassung, dass eine einzige Anmeldung zur Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr und zur Überführung in den steuerrechtlich freien Verkehr im Namen von CMF abgegeben worden sei.

    Mit Klageschriften, die am 18. April 2003 bei der Kanzlei des Gerichts eingereicht und unter den Aktenzeichen T-134/03 und T-135/03 eingetragen wurden, beantragte CMF die Nichtigerklärung der streitigen Entscheidungen.

    Die beiden Rechtssachen T-134/03 und T-135/03 wurden zu gemeinsamem mündlichen Verfahren und zu gemeinsamer Entscheidung verbunden.

  • EuGH, 23.02.2006 - C-122/04

    Kommission / Parlament und Rat - Befugnisse der Kommission - Modalitäten für die

    Auszug aus EuGH, 13.09.2007 - C-443/05
    Der Begriff "Durchführung" im Sinne dieser Bestimmung umfasst sowohl die Ausarbeitung von Durchführungsvorschriften als auch die Anwendung von Vorschriften auf den Einzelfall durch den Erlass individueller Rechtsakte (Urteil vom 23. Februar 2006, Kommission/Parlament und Rat, C-122/04, Slg. 2006, I-2001, Randnr. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Somit können unbeschadet eines etwaigen Rückgriffs auf das Beratungsverfahren Maßnahmen von allgemeiner Tragweite in den Anwendungsbereich von Art. 2 Buchst. a oder b des Komitologiebeschlusses fallen (vgl. Urteil Kommission/Parlament und Rat, Randnr. 38).

    Sie können unter das Verwaltungsverfahren fallen, wenn sie in engem Zusammenhang mit individuellen Maßnahmen stehen und sich in einen durch den Basisrechtsakt selbst hinreichend ausgeformten Rahmen einfügen (vgl. Urteil Kommission/Parlament und Rat, Randnr. 41).

    Dagegen können ebenfalls unbeschadet eines etwaigen Rückgriffs auf das Beratungsverfahren individuelle Maßnahmen nur unter Art. 2 Buchst. a des Komitologiebeschlusses fallen (Urteil Kommission/Parlament und Rat, Randnr. 38).

  • EuGH, 15.06.1994 - C-137/92

    Kommission / BASF u.a.

    Auszug aus EuGH, 13.09.2007 - C-443/05
    Ihrer Ansicht nach hätte das Gericht der Rechtsprechung in den von ihr angeführten Urteilen vom 15. Juni 1994, Kommission/BASF u. a. (C-137/92 P, Slg. 1994, I-2555), und vom 10. Februar 1998, Deutschland/Kommission (C-263/95, Slg. 1998, I-441, Randnrn.

    In Bezug auf den angeblichen Verstoß gegen Art. 4 der Geschäftsordnung des Ausschusses für den Zollkodex sei das Urteil Kommission/BASF u. a. nicht einschlägig, da der Gerichtshof in jener Rechtssache ausgeführt habe, dass die in Rede stehende Förmlichkeit der Ausfertigung das klare und spezifische Ziel verfolge, Rechtssicherheit für den Adressaten des Rechtsakts zu gewährleisten.

    Genau so rechtsfehlerfrei hat das Gericht auch das erwähnte Urteil Kommission/BASF u. a. nicht entsprechend herangezogen, das zu Art. 12 Abs. 1 der damals geltenden Geschäftsordnung der Kommission erging, nach dem die von der Kommission in einer Sitzung oder im schriftlichen Verfahren gefassten formellen Beschlüsse in der Sprache oder in den Sprachen, in denen sie verbindlich waren, durch die Unterschriften des Präsidenten und des Exekutivsekretärs festzustellen waren.

  • EuGH, 10.02.1998 - C-263/95

    Deutschland / Kommission

    Auszug aus EuGH, 13.09.2007 - C-443/05
    Ihrer Ansicht nach hätte das Gericht der Rechtsprechung in den von ihr angeführten Urteilen vom 15. Juni 1994, Kommission/BASF u. a. (C-137/92 P, Slg. 1994, I-2555), und vom 10. Februar 1998, Deutschland/Kommission (C-263/95, Slg. 1998, I-441, Randnrn.

    Vor allem hat es nach der Feststellung, dass es sich im Übrigen bei der Sachverständigengruppe nicht um einen Regelungsausschuss handele und die Rechtsmittelführerin außerdem eine Dritte sei, zu Recht davon abgesehen, auf den vorliegenden Fall das vorgenannte Urteil Deutschland/Kommission zu übertragen, mit dem auf die Klage eines Mitgliedstaats betreffend einen Ständigen Ausschuss für das Bauwesen, der aus von jedem Mitgliedstaat bestellten Vertretern bestand, die angefochtene Entscheidung deshalb für nichtig erklärt wurde, weil die in der Geschäftsordnung dieses Ausschusses aufgestellte Frist für die Übermittlung von Dokumenten an die Ausschussmitglieder nicht beachtet worden war.

  • EuG, 21.09.2004 - T-104/02

    Gondrand Frères / Kommission

    Auszug aus EuGH, 13.09.2007 - C-443/05
    Mit dem ersten Teil dieses Rechtsmittelgrundes rügt CMF, das Gericht sei unter Hinweis auf sein Urteil vom 21. September 2004, Gondrand Frères/Kommission (T-104/02, Slg. 2004, II-3211, Randnr. 66), zu Unrecht der Ansicht gewesen, dass Art. 1 Abs. 3 Unterabs. 2 der Verordnung Nr. 3319/94 keine nennenswerte Auslegungsschwierigkeit aufweise, da diese Bestimmung mit dem Ziel eingeführt worden sei, die Gefahr der Umgehung der Antidumpingmaßnahmen durch den Rückgriff auf Dreieckseinfuhren auszuschließen, und die Vermutung einer Umgehungsgefahr begründe, wenn die Einfuhren dem unabhängigen Einführer vom Hersteller oder Ausführer nicht direkt in Rechnung gestellt würden.

    In Randnr. 137 des angefochtenen Urteils hat das Gericht unter Bezugnahme auf sein Urteil Gondrand Frères/Kommission (Randnr. 66) entschieden, dass Art. 1 Abs. 3 Unterabs. 2 der Verordnung Nr. 3319/94 keine nennenswerte Auslegungsschwierigkeit aufweise.

  • EuGH, 13.03.2003 - C-156/00

    Niederlande / Kommission

    Auszug aus EuGH, 13.09.2007 - C-443/05
    Das Gericht hat in Randnr. 135 des angefochtenen Urteils zutreffend darauf hingewiesen, dass bei der Beantwortung der Frage, ob offensichtliche Fahrlässigkeit im Sinne des Art. 239 des Zollkodex vorliegt, insbesondere die Komplexität der Vorschriften, deren Nichterfüllung die Zollschuld begründet, sowie die Berufserfahrung und die Sorgfalt des Wirtschaftsteilnehmers berücksichtigt werden müssen (Urteile Söhl & Söhlke, Randnr. 56, und vom 13. März 2003, Niederlande/Kommission, C-156/00, Slg. 2003, I-2527, Randnr. 92).
  • EuGH, 07.05.1991 - C-69/89

    Nakajima All Precision / Rat

    Auszug aus EuGH, 13.09.2007 - C-443/05
    Es hat sodann darauf hingewiesen, dass sich natürliche oder juristische Personen nicht auf eine Verletzung dieser Vorschrift, die nicht dazu bestimmt ist, den Schutz Einzelner zu gewährleisten, berufen können (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 7. Mai 1991, Nakajima/Rat, C-69/89, Slg. 1991, I-2069, Randnrn.
  • EuGH, 13.11.1984 - 98/83

    Van Gend & Loos / Kommission

    Auszug aus EuGH, 13.09.2007 - C-443/05
    Sie macht geltend, die berufliche Verantwortung der Zollagenten sei im Gemeinschaftsrecht anerkannt worden (Urteil vom 13. November 1984, Van Gend & Loos und Expeditiebedrijf Wim Bosman/Kommission, 98/83 und 230/83, Slg. 1984, 3763, Randnr. 16).
  • EuGH, 28.06.2005 - C-189/02

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DIE URTEILE DES GERICHTS ERSTER INSTANZ ZUR EXISTENZ

  • EuGH, 03.03.2005 - C-499/03

    Biegi Nahrungsmittel und Commonfood - Rechtsmittel - Gemeinsamer Zolltarif -

  • EuGH, 28.10.2004 - C-164/01

    van den Berg / Rat und Kommission - Schadensersatzklage - Außervertragliche

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.05.2017 - C-183/16

    Tilly-Sabco / Kommission - Rechtsmittel - Landwirtschaft - Ausfuhrerstattung -

    25 Urteile vom 7. Mai 1991, Nakajima/Rat (C-69/89, EU:C:1991:186, Rn. 49 und 50), und vom 13. September 2007, Common Market Fertilizers/Kommission (C-443/05 P, EU:C:2007:511, Rn. 145).

    26 Urteile vom 15. Juni 1994, Kommission/BASF u. a. (C-137/92 P, EU:C:1994:247, Rn. 76 und 77), und vom 13. September 2007, Common Market Fertilizers/Kommission (C-443/05 P, EU:C:2007:511, Rn. 147 und 148).

  • EuGH, 03.12.2020 - C-352/19

    Der Gerichtshof bestätigt die Unzulässigkeit der Klage der Region

    Die darauf bezogene Rüge der Rechtsmittelführerin geht daher ins Leere (vgl. entsprechend Urteil vom 13. September 2007, Common Market Fertilizers/Kommission, C-443/05 P, EU:C:2007:511, Rn. 137) und ist folglich zurückzuweisen.
  • EuG, 13.12.2018 - T-630/15

    Scandlines Danmark und Scandlines Deutschland / Kommission

    La jurisprudence a également précisé que la seule interprétation d'une disposition juridique donnée par la Commission dans un mémoire en défense ne constituait pas, au sens de l'article 84, paragraphe 1, du règlement de procédure, un élément de droit révélé pendant la procédure (voir, en ce sens, arrêt du 13 septembre 2007, Common Market Fertilizers/Commission, C-443/05 P, EU:C:2007:511, point 108).
  • Generalanwalt beim EuGH, 13.12.2007 - C-413/06

    GENERALANWÄLTIN KOKOTT SCHLÄGT VOR, DAS URTEIL DES GERICHTS ERSTER INSTANZ ZU

    43 - Urteile vom 18. März 1993, Parlament/Frederiksen (C-35/92 P, Slg. 1993, I-991, Randnr. 31), vom 8. Mai 2003, T. Port/Kommission (C-122/01 P, Slg. 2003, I-4261, Randnr. 17), vom 28. Juni 2005, Dansk Rørindustri u. a./Kommission (C-189/02 P, C-202/02 P, C-205/02 P bis C-208/02 P und C-213/02 P, Slg. 2005, I-5425, Randnr. 148), und vom 13. September 2007, Common Market Fertilizers/Kommission (C-443/05 P, Slg. 2007, I-0000, Randnr. 137).
  • EuGH, 20.11.2008 - C-38/07

    Heuschen & Schrouff Oriëntal Foods Trading / Kommission - Rechtsmittel - Erlass

    Bei der Beantwortung der Frage, ob offensichtliche Fahrlässigkeit im Sinne des Art. 239 des Zollkodex vorliegt, sind insbesondere die Komplexität der Vorschriften, deren Nichterfüllung die Zollschuld begründet, sowie die fachliche Erfahrung und die Sorgfalt des Wirtschaftsteilnehmers zu berücksichtigen (Urteil vom 13. September 2007, Common Market Fertilizers/Kommission, C-443/05 P, Slg. 2007, I-7209, Randnr. 174 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 07.10.2009 - T-420/05

    Vischim / Kommission - Pflanzenschutzmittel - Wirkstoff Chlorthalonil - Aufnahme

    Was das Vorbringen der Klägerin zu der angeblich zu kurzen Frist für die Vorlage der Dokumente an den Ausschuss angeht, ist dieser Klagegrund als unzulässig zurückzuweisen, da es der Klägerin verwehrt ist, sich auf einen Verstoß gegen Verfahrensregeln zu berufen, die zum Schutz der Interessen der im Ausschuss vereinten Mitgliedstaaten erlassen wurden (vgl. in diesem Sinne entsprechend Urteil des Gerichtshofs vom 13. September 2007, Common Market Fertilizers/Kommission, C-443/05 P, Slg. 2007, I-7209, Randnrn.
  • FG Düsseldorf, 05.02.2020 - 4 K 3554/18

    Zollerstattung bei Wiederausfuhr einer Nichtgemeinschaftsware - Rückwirkende

    Bei der Prüfung der Frage, ob eine offensichtliche Fahrlässigkeit des Beteiligten vorliegt, sind insbesondere die Komplexität der Vorschriften, deren Nichterfüllung die Zollschuld begründet hat, sowie die Erfahrung und Sorgfalt des Wirtschaftsbeteiligten zu berücksichtigen (EuGH, Urteile vom 13. September 2007 Rs. C- 443/05 P, ECLI:EU:C:2007:511, Randnr. 174 sowie vom 20. November 2008 Rs. C- 38/07 P, ECLI:EU:C:2008:641, Randnr. 40).

    Hinsichtlich der Erfahrung des Wirtschaftsbeteiligten ist zu prüfen, ob er im Wesentlichen im Einfuhr- und Ausfuhrgeschäft tätig ist und bereits über eine gewisse Erfahrung mit der Durchführung derartiger Geschäfte verfügt (EuGH, Urteile vom 13. September 2007 Rs. C- 443/05 P, ECLI:EU:C:2007:511, Randnr. 188 sowie vom 20. November 2008 Rs. C- 38/07 P, ECLI:EU:C:2008:641, Randnr. 50).

  • EuGH, 26.03.2015 - C-7/14

    Wünsche Handelsgesellschaft International / Kommission - Rechtsmittel - Zollkodex

    Das Gericht hat nämlich in Rn. 83 des angefochtenen Urteils zunächst darauf hingewiesen, dass sich ein Wirtschaftsteilnehmer, sobald er Zweifel an der richtigen Anwendung der Vorschriften habe, deren Nichterfüllung eine Abgabenschuld begründen könne, nach Kräften informieren müsse, um die jeweiligen Vorschriften nicht zu verletzen (Urteile Söhl & Söhlke, EU:C:1999:548, Rn. 58, und Common Market Fertilizers/Kommission, C-443/05 P, EU:C:2007:511, Rn. 191).
  • Generalanwalt beim EuGH, 28.06.2011 - C-548/09

    Bank Melli Iran / Rat - Rechtsmittel - Restriktive Maßnahmen gegen die Islamische

    97 - Vgl. Nrn. 102 ff. meiner Schlussanträge in der Rechtssache Common Market Fertilizers/Kommission (C-443/05 P, Urteil vom 13. September 2007, Slg. 2007, I-7209) sowie Nr. 78 meiner Schlussanträge in der Rechtssache Internationaler Hilfsfonds/Kommission (C-362/08 P, Urteil vom 26. Januar 2010, Slg. 2010, I-669).
  • Generalanwalt beim EuGH, 17.09.2009 - C-441/07

    Kommission / Alrosa - Rechtsmittel - Wettbewerb - Missbrauch einer

    81 - Urteile vom 18. März 1993, Parlament/Frederiksen (C-35/92 P, Slg. 1993, I-991, Randnr. 31), vom 8. Mai 2003, T. Port/Kommission (C-122/01 P, Slg. 2003, I-4261, Randnr. 17), vom 28. Juni 2005, Dansk Rørindustri u. a./Kommission (C-189/02 P, C-202/02 P, C-205/02 P bis C-208/02 P und C-213/02 P, Slg. 2005, I-5425, Randnr. 148), und vom 13. September 2007, Common Market Fertilizers/Kommission (C-443/05 P, Slg. 2007, I-7209, Randnr. 137).
  • Generalanwalt beim EuGH, 30.04.2009 - C-534/07

    Prym und Prym Consumer / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartell -

  • EuG, 17.01.2013 - T-346/11

    Die beiden Beschlüsse des Europäischen Parlaments, die Immunität von Herrn

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.06.2017 - C-90/16

    The English Bridge Union - Richtlinie 2006/112/EG - Mehrwertsteuer - Art. 132

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.03.2010 - C-399/08

    Kommission / Deutsche Post - Rechtsmittel - Art. 87 Abs. 1 EG - Staatliche

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.09.2009 - C-362/08

    Internationaler Hilfsfonds / Kommission - Rechtsmittel - Verordnung (EG) Nr.

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.01.2016 - C-161/15

    Bensada Benallal

  • EuG, 12.11.2013 - T-147/12

    Wünsche Handelsgesellschaft International / Kommission - Zollunion - Einfuhr von

  • EuG, 16.12.2020 - T-639/18

    SGL Carbon / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 31.01.2008 - C-442/04

    Spanien / Rat - Nichtigkeitsklage - Verordnung (EG) Nr. 1415/2004 -

  • EuG, 16.12.2020 - T-638/18

    Deza/ Kommission

  • EuG, 16.12.2020 - T-635/18

    Industrial Química del Nalón/ Kommission

  • EuG, 16.12.2020 - T-636/18

    Tokai erftcarbon/ Kommission

  • EuG, 16.12.2020 - T-637/18

    Bawtry Carbon International/ Kommission

  • FG Düsseldorf, 11.08.2021 - 4 K 1370/20

    Rechtmäßigkeit eines Einfuhrabgabenbescheides über eingeführtes Erdnussöl

  • EuG, 29.09.2009 - T-364/07

    Thomson Sales Europe / Kommission

  • FG München, 18.09.2014 - 14 K 1035/11

    Weitergabe von Waren an Tochterfirmen ohne Bewilligung einer besonderen

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