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   EuGH, 13.09.2007 - C-458/05   

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https://dejure.org/2007,1436
EuGH, 13.09.2007 - C-458/05 (https://dejure.org/2007,1436)
EuGH, Entscheidung vom 13.09.2007 - C-458/05 (https://dejure.org/2007,1436)
EuGH, Entscheidung vom 13. September 2007 - C-458/05 (https://dejure.org/2007,1436)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Sozialpolitik - Richtlinie 2001/23/EG - Wahrung der Ansprüche der Arbeitnehmer - Unternehmensübergang - Begriff des 'Übergangs' - Leiharbeitsunternehmen

  • Europäischer Gerichtshof

    Jouini u.a.

    Sozialpolitik - Richtlinie 2001/23/EG - Wahrung der Ansprüche der Arbeitnehmer - Unternehmensübergang - Begriff des "Übergangs" - Leiharbeitsunternehmen

  • EU-Kommission PDF

    Jouini u.a.

    Sozialpolitik - Richtlinie 2001/23/EG - Wahrung der Ansprüche der Arbeitnehmer - Unternehmensübergang - Begriff des "Übergangs" - Leiharbeitsunternehmen

  • EU-Kommission

    Jouini u.a

    Sozialvorschriften , Angleichung der Rechtsvorschriften

  • Wolters Kluwer

    Auslegung von Art. 1 der Richtlinie 2001/23/EG des Rates vom 12. März 2001 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim Übergang von Unternehmen, Betrieben oder Unternehmens- oder Betriebsteilen; Annahme ...

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Betriebs(teil)übergang bei einem Leiharbeitsunternehmen nach der EG-Richtlinie

  • Betriebs-Berater

    Sozialpolitik - Richtlinie 2001/23/EG - Wahrung der Ansprüche der Arbeitnehmer - Unternehmensübergang - Begriff des "Übergangs" - Leiharbeitsunternehmen

  • hensche.de

    Betriebsübergang, Betriebsübergang: Leiharbeit

  • Techniker Krankenkasse
  • Judicialis

    Richtlinie 2001/23/EG Art. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Richtlinie 2001/23/EG Art. 1
    Sozialpolitik - Richtlinie 2001/23/EG - Wahrung der Ansprüche der Arbeitnehmer - Unternehmensübergang - Begriff des 'Übergangs' - Leiharbeitsunternehmen

  • datenbank.nwb.de

    Übergang von Beschäftigten zwischen zwei Leiharbeitsunternehmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Jouini u.a.

    Sozialpolitik - Richtlinie 2001/23/EG - Wahrung der Ansprüche der Arbeitnehmer - Unternehmensübergang - Begriff "Übergang" - Leiharbeitsunternehmen

  • 123recht.net (Pressemeldung, 13.9.2007)

    Schutz von Leiharbeitern bei Konkurs // Neue Firma muss eventuell ausstehenden Lohn nachzahlen

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Oberster Gerichtshof - Auslegung von Artikel 1 der Richtlinie 2001/23/EG des Rates vom 12. März 2001 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim Übergang von Unternehmen, ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 3195
  • ZIP 2007, 2093
  • EuZW 2007, 638
  • NZA 2007, 1151
  • NZI 2007, 672
  • NZI 2008, 155
  • NZI 2008, 45
  • NZI 2008, 52
  • BB 2007, 937
  • BB 2008, 115
 
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Wird zitiert von ... (131)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 10.12.1998 - C-127/96

    Hernández Vidal

    Auszug aus EuGH, 13.09.2007 - C-458/05
    Der Begriff der wirtschaftlichen Einheit bezieht sich auf eine organisierte Gesamtheit von Personen und Sachen zur Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit mit eigenem Zweck (Urteile vom 10. Dezember 1998, Hernández Vidal u. a., C-127/96, C-229/96 und C-74/97, Slg. 1998, I-8179, Randnr. 26, sowie Güney-Görres und Demir, Randnr. 32), die hinreichend strukturiert und selbständig ist (Urteil Hernández Vidal u. a., Randnr. 27).

    Daher kann eine organisierte Gesamtheit von Arbeitnehmern, denen eigens und auf Dauer eine gemeinsame Aufgabe zugewiesen ist, eine wirtschaftliche Einheit darstellen, ohne dass weitere Betriebsmittel vorhanden sind (Urteil Hernández Vidal u. a., Randnr. 27).

  • EuGH, 19.05.1992 - C-29/91

    Redmond Stichting / Bartol u.a.

    Auszug aus EuGH, 13.09.2007 - C-458/05
    Hinsichtlich der Voraussetzung einer vertraglichen Übertragung ergibt sich aus der ständigen Rechtsprechung, dass sich die Tragweite von Art. 1 Abs. 1 der Richtlinie 2001/23 nicht allein aufgrund einer wörtlichen Auslegung bestimmen lässt (vgl. zu Art. 1 Abs. 1 der Richtlinie 77/187 Urteile vom 7. Februar 1985, Abels, 135/83, Slg. 1985, 469, Randnrn. 11 bis 13, und vom 19. Mai 1992, Redmond Stichting, C-29/91, Slg. 1992, I-3189, Randnr. 10).

    Wegen der Unterschiede zwischen den sprachlichen Fassungen der Richtlinie und des unterschiedlichen Inhalts des Begriffs der vertraglichen Übertragung im Recht der Mitgliedstaaten hat der Gerichtshof diesen Begriff so weit ausgelegt, dass er dem Zweck der Richtlinie - nämlich Schutz der Arbeitnehmer bei Übertragung ihres Unternehmens - gerecht wird (Urteile Redmond Stichting, Randnr. 11, und vom 7. März 1996, Merckx und Neuhuys, C-171/94 und C-172/94, Slg. 1996, I-1253, Randnr. 28).

  • EuGH, 15.12.2005 - C-232/04

    Güney-Görres - Richtlinie 2001/23/EG - Artikel 1 - Unternehmens- oder

    Auszug aus EuGH, 13.09.2007 - C-458/05
    Entscheidend für einen Übergang im Sinne der Richtlinie ist daher, ob die fragliche Einheit ihre Identität bewahrt, was namentlich dann zu bejahen ist, wenn der Betrieb tatsächlich weitergeführt oder wieder aufgenommen wird (vgl. u. a. Urteile vom 18. März 1986, Spijkers, 24/85, Slg. 1986, 1119, Randnrn. 11 und 12, sowie vom 15. Dezember 2005, Güney-Görres und Demir, C-232/04 und C-233/04, Slg. 2005, I-11237, Randnr. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Der Begriff der wirtschaftlichen Einheit bezieht sich auf eine organisierte Gesamtheit von Personen und Sachen zur Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit mit eigenem Zweck (Urteile vom 10. Dezember 1998, Hernández Vidal u. a., C-127/96, C-229/96 und C-74/97, Slg. 1998, I-8179, Randnr. 26, sowie Güney-Görres und Demir, Randnr. 32), die hinreichend strukturiert und selbständig ist (Urteil Hernández Vidal u. a., Randnr. 27).

  • EuGH, 18.03.1986 - 24/85

    Spijkers / Benedik

    Auszug aus EuGH, 13.09.2007 - C-458/05
    Entscheidend für einen Übergang im Sinne der Richtlinie ist daher, ob die fragliche Einheit ihre Identität bewahrt, was namentlich dann zu bejahen ist, wenn der Betrieb tatsächlich weitergeführt oder wieder aufgenommen wird (vgl. u. a. Urteile vom 18. März 1986, Spijkers, 24/85, Slg. 1986, 1119, Randnrn. 11 und 12, sowie vom 15. Dezember 2005, Güney-Görres und Demir, C-232/04 und C-233/04, Slg. 2005, I-11237, Randnr. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 07.02.1985 - 135/83

    Abels / Bedrijfsvereniging voor de Metaalindustrie en de Electrotechnische

    Auszug aus EuGH, 13.09.2007 - C-458/05
    Hinsichtlich der Voraussetzung einer vertraglichen Übertragung ergibt sich aus der ständigen Rechtsprechung, dass sich die Tragweite von Art. 1 Abs. 1 der Richtlinie 2001/23 nicht allein aufgrund einer wörtlichen Auslegung bestimmen lässt (vgl. zu Art. 1 Abs. 1 der Richtlinie 77/187 Urteile vom 7. Februar 1985, Abels, 135/83, Slg. 1985, 469, Randnrn. 11 bis 13, und vom 19. Mai 1992, Redmond Stichting, C-29/91, Slg. 1992, I-3189, Randnr. 10).
  • EuGH, 07.03.1996 - C-171/94

    Merckx und Neuhuys / Ford Motors Company Belgium

    Auszug aus EuGH, 13.09.2007 - C-458/05
    Wegen der Unterschiede zwischen den sprachlichen Fassungen der Richtlinie und des unterschiedlichen Inhalts des Begriffs der vertraglichen Übertragung im Recht der Mitgliedstaaten hat der Gerichtshof diesen Begriff so weit ausgelegt, dass er dem Zweck der Richtlinie - nämlich Schutz der Arbeitnehmer bei Übertragung ihres Unternehmens - gerecht wird (Urteile Redmond Stichting, Randnr. 11, und vom 7. März 1996, Merckx und Neuhuys, C-171/94 und C-172/94, Slg. 1996, I-1253, Randnr. 28).
  • EuGH, 11.03.1997 - C-13/95

    EINE PUTZFRAU, DIE ENTLASSEN WIRD, NACHDEM IHR UNTERNEHMEN EINEN

    Auszug aus EuGH, 13.09.2007 - C-458/05
    In der weiteren Folge sei dann unter Berücksichtigung sämtlicher den betreffenden Vorgang kennzeichnenden Tatsachen zu prüfen, ob die Voraussetzungen für einen Übergang einer solchen Einheit auf den neuen Betreiber erfüllt sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. März 1997, Süzen, C-13/95, Slg. 1997, I-1259, Randnrn.
  • EuGH, 12.02.2009 - C-466/07

    Klarenberg - Sozialpolitik - Richtlinie 2001/23/EG - Übergang von Unternehmen -

    20 und 21, Mayeur, Randnr. 54, sowie vom 13. September 2007, Jouini u. a., C-458/05, Slg. 2007, I-7301, Randnr. 36).
  • BAG, 28.01.2010 - 2 AZR 764/08

    Mittelbare Diskriminierung - Kenntnis der deutschen Schriftsprache

    Selbst wenn dies so wäre und selbst wenn, was angenommen werden mag, die Anforderung deutscher Schriftsprachkenntnisse spanische Arbeitnehmer - im Vergleich zu deutschen Arbeitnehmern - iSd. § 3 Abs. 2 Satz 1 AGG in besonderer Weise benachteiligen kann (vgl. Bissels/Lützeler BB 2009, 833; aA offenbar Hunold Anmerkung zur Entscheidung des LAG Hamm vom 17. Juli 2008 NZA-RR 2009, 13, 17; vgl. auch ArbG Berlin 29. September 2007 - 14 Ca 10356/07 - AuR 2008, 112; dazu kritisch: Maier AuR 2008, 112; Tolmein jurisPR-ArbR 4/2008 Anm. 3; Greßlin BB 2008, 115; vgl. auch ArbG Berlin 11. Februar 2009 - 55 Ca 16952/08 - NZA-RR 2010, 16), so war doch die Anforderung hier durch ein rechtmäßiges Ziel sachlich gerechtfertigt und waren auch die Mittel zur Erreichung dieses Ziels angemessen und erforderlich.
  • BAG, 25.01.2018 - 8 AZR 338/16

    Kein Betriebsübergang iSv. § 613a Abs. 1 BGB bei fehlendem Wechsel in der für den

    Um eine solche Einheit handelt es sich bei jeder hinreichend strukturierten und selbständigen Gesamtheit von Personen und Sachen zur Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit mit eigenem Zweck ( EuGH 19. Oktober 2017 - C-200/16 - [Securitas] Rn. 25; 6. März 2014 - C-458/12 - [Amatori ua.] Rn. 31 f. mwN; 6. September 2011 - C-108/10 - [Scattolon] Rn. 42 mwN zur Vorgängerrichtlinie 77/187/EWG ; 29. Juli 2010 - C-151/09 - [UGT-FSP] Rn. 26 ; 13. September 2007 - C-458/05 - [Jouini ua.] Rn. 31 ; 26. September 2000 - C-175/99 - [Mayeur] Rn. 32 zur Vorgängerrichtlinie 77/187/EWG ) .
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