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   EuGH, 13.09.2018 - C-372/17   

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https://dejure.org/2018,28099
EuGH, 13.09.2018 - C-372/17 (https://dejure.org/2018,28099)
EuGH, Entscheidung vom 13.09.2018 - C-372/17 (https://dejure.org/2018,28099)
EuGH, Entscheidung vom 13. September 2018 - C-372/17 (https://dejure.org/2018,28099)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Vision Research Europe

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsamer Zolltarif - Tarifpositionen - Einreihung von Waren - Kamera mit einem flüchtigen Speicher, der bewirkt, dass die aufgenommenen Bilder gelöscht werden, wenn die Kamera ausgeschaltet wird oder neue Bilder gemacht werden - ...

  • Wolters Kluwer

    Urteil des Gerichtshofs (Neunte Kammer) vom 13. September 2018. Vision Research Europe BV gegen Inspecteur van de Belastingdienst/Douane kantoor Rotterdam Rijnmond. Vorabentscheidungsersuchen der Rechtbank Noord-Holland. Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsamer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Tenor)

    Vision Research Europe

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsamer Zolltarif - Tarifpositionen - Einreihung von Waren - Kamera mit einem flüchtigen Speicher, der bewirkt, dass die aufgenommenen Bilder gelöscht werden, wenn die Kamera ausgeschaltet wird oder neue Bilder gemacht werden - ...

Sonstiges (5)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vision Research Europe

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    Aufnahme; Einreihung; Kamera; Löschung; Zoll

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EUV 113/2014, KN Pos 8525 UPos 8030
    Kombinierte Nomenklatur, Kamera, flüchtiger Speicher, Durchführungsverordnung (EU) Nr. 113/2014

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsamer Zolltarif - Tarifpositionen - Einreihung von Waren - Kamera mit einem flüchtigen Speicher, der bewirkt, dass die aufgenommenen Bilder gelöscht werden, wenn die Kamera ausgeschaltet wird oder neue Bilder gemacht werden - ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 22.03.2017 - C-435/15

    GROFA - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsamer Zolltarif - Tarifpositionen -

    Auszug aus EuGH, 13.09.2018 - C-372/17
    Um im Rahmen der Auslegung einer Tarifierungsverordnung deren Anwendungsbereich zu bestimmen, ist u. a. ihre Begründung zu berücksichtigen (Urteil vom 22. März 2017, GROFA u. a., C-435/15 und C-666/15, EU:C:2017:232, Rn. 35 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Insoweit genügt es, dass die einzureihenden und die in der Einreihungsverordnung bezeichneten Waren einander hinreichend ähneln (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 22. März 2017, GROFA u. a., C-435/15 und C-666/15, EU:C:2017:232, Rn. 37 und 38 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 13.07.2006 - C-14/05

    Anagram International - Gemeinsamer Zolltarif - Kombinierte Nomenklatur -

    Auszug aus EuGH, 13.09.2018 - C-372/17
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs fördert die entsprechende Anwendung einer Tarifierungsverordnung wie der Durchführungsverordnung Nr. 113/2014 auf Waren, die der in der Verordnung bezeichneten Ware entsprechen, eine kohärente Auslegung der KN und die Gleichbehandlung der Wirtschaftsteilnehmer (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 13. Juli 2006, Anagram International, C-14/05, EU:C:2006:465, Rn. 32).
  • EuGH, 12.02.2015 - C-134/13

    Raytek und Fluke Europe - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsamer Zolltarif -

    Auszug aus EuGH, 13.09.2018 - C-372/17
    Die Befugnis der Kommission zum Erlass von Maßnahmen gemäß Art. 9 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung Nr. 2658/87, wie der Einreihung von Waren, berechtigt sie jedoch nicht, den Inhalt der Tarifpositionen zu ändern, die auf der Grundlage des durch das HS-Übereinkommen eingeführten HS geschaffen wurden, denn die Union hat sich nach Art. 3 des Übereinkommens verpflichtet, die Tragweite dieser Tarifpositionen nicht zu verändern (Urteil vom 12. Februar 2015, Raytek und Fluke Europe, C-134/13, EU:C:2015:82, Rn. 29).
  • EuGH, 19.10.2017 - C-531/15

    Otero Ramos - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 92/85/EWG - Art. 4 Abs.

    Auszug aus EuGH, 13.09.2018 - C-372/17
    Auch wenn das vorlegende Gericht diese Unterpositionen nicht angeführt hat, muss der Gerichtshof nämlich aus dem gesamten vom einzelstaatlichen Gericht vorgelegten Material und insbesondere aus der Begründung der Vorlageentscheidung diejenigen Elemente des Unionsrechts herausarbeiten, die in Anbetracht des Gegenstands des Rechtsstreits einer Auslegung bedürfen (Urteil vom 19. Oktober 2017, 0tero Ramos, C-531/15, EU:C:2017:789, Rn. 40 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 19.02.2009 - C-376/07

    Kamino International Logistics - Gemeinsamer Zolltarif - Kombinierte Nomenklatur

    Auszug aus EuGH, 13.09.2018 - C-372/17
    Die KN-Erläuterungen, die nicht die HS-Erläuterungen ersetzen, sind als deren Ergänzung zu betrachten und zusammen mit ihnen heranzuziehen (Urteil vom 19. Februar 2009, Kamino International, C-376/07, EU:C:2009:105, Rn. 47 und 48 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 26.04.2017 - C-51/16

    Stryker EMEA Supply Chain Services

    Auszug aus EuGH, 13.09.2018 - C-372/17
    Insoweit ist nach ständiger Rechtsprechung das entscheidende Kriterium für die zolltarifliche Einreihung von Waren im Interesse der Rechtssicherheit und der leichten Nachprüfbarkeit allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen, wie sie im Wortlaut der KN-Position und der Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln festgelegt sind (Urteil vom 26. April 2017, Stryker EMEA Supply Chain Services, C-51/16, EU:C:2017:298, Rn. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 19.11.2020 - C-663/18

    Ein Mitgliedstaat darf die Vermarktung von in einem anderen Mitgliedstaat

    Nach den Erläuterungen zum HS, die erheblich zur Auslegung der einzelnen Tarifpositionen beitragen, ohne jedoch rechtsverbindlich zu sein (Urteil vom 13. September 2018, Vision Research Europe, C-372/17, EU:C:2018:708, Rn. 23), erfasst die Position 5302 "[r]ohe[n] Hanf, wie er ausgerauft wird, auch mit Samen", "[g]eröstete[n] Hanf, bei dem die Fasern, zum Teil von den Schäben gelöst, noch an diesen haften", "[g]eschwungene[n] Hanf, d. h. reine[n] Bast, der aus Faserbündeln besteht, die manchmal mehr als 2 m lang sind", "[g]ehechelte[n] Hanf oder Hanffasern, die anders für die Spinnerei vorbereitet (jedoch nicht versponnen) sind, in der Regel in Form von Bändern oder Vorgarnen" und "Werg und andere faserige Abfälle von Hanf".
  • Generalanwalt beim EuGH, 14.05.2020 - C-663/18

    B S und C A (Commercialisation du cannabidiol - CBD)

    14 Urteile vom 9. Februar 2017, Madaus (C-441/15, EU:C:2017:103, Rn. 38), und vom 13. September 2018, Vision Research Europe (C-372/17, EU:C:2018:708, Rn. 23).
  • EuGH, 19.12.2019 - C-677/18

    Amoena

    Um im Rahmen der Auslegung einer Tarifierungsverordnung deren Anwendungsbereich zu bestimmen, ist u. a. ihre Begründung zu berücksichtigen (Urteil vom 13. September 2018, Vision Research Europe, C-372/17, EU:C:2018:708, Rn. 40 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Insoweit genügt es, dass die einzureihenden und die in der Einreihungsverordnung bezeichneten Waren einander hinreichend ähneln (Urteil vom 13. September 2018, Vision Research Europe, C-372/17, EU:C:2018:708, Rn. 44).

  • EuGH, 02.05.2019 - C-268/18

    Onlineshop - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsamer Zolltarif - Tarifierung

    Das entscheidende Kriterium für die zolltarifliche Einreihung von Waren im Interesse der Rechtssicherheit und der leichten Nachprüfbarkeit ist allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen, wie sie im Wortlaut der KN-Position und der Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln festgelegt sind (Urteil vom 13. September 2018, Vision Research Europe, C-372/17, EU:C:2018:708, Rn. 22 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • FG Hamburg, 14.04.2020 - 4 K 141/17

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit Vorlagebeschluss des FG Hamburg vom 14.04.2017

    Die Erläuterungen zur KN sind ein nicht rechtsverbindliches, gleichwohl wichtiges Hilfsmittel für die Auslegung der Tragweite der einzelnen Tarifpositionen (EuGH, Urt. 11. April 2019, X BV, C-288/18, EU:C:2019:319, Rn. 28; Urteil vom 13. September 2018, Vision Research Europe, C-372/17, EU:C:2018:708, Rn. 23).
  • FG Hamburg, 14.04.2020 - 4 K 146/17

    EuGH-Vorlage: Einreihung von Bienenwachs, das im Ausfuhrland eingeschmolzen wurde

    Die Erläuterungen zur KN sind ein nicht rechtsverbindliches, gleichwohl wichtiges Hilfsmittel für die Auslegung der Tragweite der einzelnen Tarifpositionen (EuGH, Urt. 11. April 2019, X BV, C-288/18, EU:C:2019:319, Rn. 28; Urteil vom 13. September 2018, Vision Research Europe, C-372/17, EU:C:2018:708, Rn. 23).
  • EuGH, 20.10.2022 - C-542/21

    Mikrotikls

    Die Erläuterungen zur KN ersetzen nicht die Erläuterungen zum HS, sondern sind als deren Ergänzung zu betrachten und zusammen mit diesen heranzuziehen (Urteil vom 13. September 2018, Vision Research Europe, C-372/17, EU:C:2018:708, Rn. 23 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 05.12.2007 - C-245/07

    Kommission / Deutschland - Streichung

    According to the HS Explanatory Notes, which are an important aid to the interpretation of the scope of the various tariff headings but do not have legally binding force (judgment of 13 September 2018, Vision Research Europe , C-372/17, EU:C:2018:708, paragraph 23), heading 53.02 of the HS Convention covers "raw hemp as harvested, whether or not the leaves and seeds have been removed', "retted hemp in which the fibres are still attached to the woody part of the plant, but have been loosened by the retting', "scutched hemp which comprises the isolated fibres, sometimes 2 m or more in length, separated from the plant by scutching', "combed hemp or hemp fibres otherwise prepared for spinning, generally in the form of slivers or rovings' and "tow and waste of hemp'.
  • EuGH, 15.04.2021 - C-62/20

    Vogel Import Export

    Die Erläuterungen zur KN, die nicht die HS-Erläuterungen ersetzen, sind als deren Ergänzung zu betrachten und zusammen mit ihnen heranzuziehen (Urteil vom 13. September 2018, Vision Research Europe, C-372/17, EU:C:2018:708, Rn. 23 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 11.04.2019 - C-288/18

    X (Classement tarifaire - Moniteurs à écran plat de grand format)

    Es entspricht ebenfalls ständiger Rechtsprechung, dass die von der WZO zum HS und von der Kommission zur KN ausgearbeiteten Erläuterungen ein wichtiges, wenn auch nicht rechtsverbindliches Hilfsmittel für die Auslegung der Tragweite der einzelnen Tarifpositionen sind (Urteil vom 13. September 2018, Vision Research Europe, C-372/17, EU:C:2018:708, Rn. 23 und die dort angeführte Rechtsprechung).
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