Rechtsprechung
EuGH, 13.11.1990 - C-269/89 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
- EU-Kommission
Strafverfahren gegen Bonfait
EWG-Vertrag, Artikel 30 und 36
Freier Warenverkehr - Mengenmässige Beschränkungen - Maßnahmen gleicher Wirkung - Nationale Regelung, die die Bezeichnung "Fleischwaren" Erzeugnissen vorbehält, die bestimmte Voraussetzungen hinsichtlich ihrer Zusammensetzung erfuellen - Anwendung auf aus einem anderen ... - EU-Kommission
Strafverfahren gegen Bonfait
- Wolters Kluwer
Anwendbarkeit der niederländischen Vlees - en Vleeswarenbesluit auf Fleischerzeugnisse aus anderen Mitgliedstaaten ; Gewährleistung des Systems eines gemeinsamen Marktes ; Wahrung der Interessen wie die Lauterkeit des Handels unter allseitiger Achtung lauterer Praktiken ...
- Judicialis
EWG-Vertrag Art. 177; ; EWG-Vertrag Art. 30; ; EWG-Vertrag Art. 36
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Freier Warenverkehr - Mengenmässige Beschränkungen - Maßnahmen gleicher Wirkung - Nationale Regelung, die die Bezeichnung "Fleischwaren" Erzeugnissen vorbehält, die bestimmte Voraussetzungen hinsichtlich ihrer Zusammensetzung erfuellen - Anwendung auf aus einem anderen ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Maßnahmen gleicher Wirkung - Fleisch und Fleischerzeugnisse - Fleischwaren.
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 25.09.1990 - C-269/89
- EuGH, 13.11.1990 - C-269/89
Wird zitiert von ... (10) Neu Zitiert selbst (6)
- EuGH, 12.03.1987 - 178/84
Kommission / Deutschland: Inverkehrbringen von Bier aus einem anderen …
Auszug aus EuGH, 13.11.1990 - C-269/89
11 Ferner sind nach ständiger Rechtsprechung ( unter anderem Urteile vom 20. Februar 1979 in der Rechtssache 120/78, Rewe, Slg. 1979, 649, vom 10. November 1982 in der Rechtssache 261/81, Rau, Slg. 1982, 3961, und vom 12. März 1987 in der Rechtssache 178/84, Kommission/Deutschland, Slg. 1987, 1227 ) in Ermangelung einer gemeinschaftlichen Regelung des Inverkehrbringens der betreffenden Erzeugnisse Hemmnisse für den freien Binnenhandel der Gemeinschaft, die sich aus Unterschieden der nationalen Regelungen ergeben, hinzunehmen, soweit solche nationalen Regelungen, die unterschiedslos für einheimische wie für eingeführte Erzeugnisse gelten, dadurch gerechtfertigt werden können, daß sie notwendig sind, um zwingenden Erfordernissen, unter anderem des Verbraucherschutzes oder der Lauterkeit des Handelsverkehrs, gerecht zu werden.15 Der Verbraucherschutz kann mit Hilfe anderer Mittel sichergestellt werden, die die Einfuhr von in anderen Mitgliedstaaten rechtmässig hergestellten und in den Verkehr gebrachten Erzeugnissen nicht behindern, insbesondere durch eine angemessene Etikettierung hinsichtlich der Art des verkauften Erzeugnisses ( Urteil des Gerichtshofes vom 9. Dezember 1981 in der Rechtssache 193/80, Kommission/Italien, Slg. 1981, 3019, und das bereits erwähnte Urteil des Gerichtshofes vom 12. März 1987 in der Rechtssache 178/84 ).
- EuGH, 26.11.1985 - 182/84
Miro
Auszug aus EuGH, 13.11.1990 - C-269/89
16 Was die Lauterkeit des Handelsverkehrs angeht, hat der Gerichtshof bereits entschieden ( Urteil vom 26. November 1985 in der Rechtssache 182/84, Miro, Slg. 1985, 3731 ), daß im System eines gemeinsamen Marktes Interessen wie die Lauterkeit des Handels unter allseitiger Achtung lauterer Praktiken und herkömmlicher Übungen in den verschiedenen Mitgliedstaaten gewährleistet werden müssen. - EuGH, 11.07.1974 - 8/74
Dassonville - Maßnahme gleicher Wirkung wie mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen
Auszug aus EuGH, 13.11.1990 - C-269/89
10 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes seit dem Urteil vom 11. Juli 1974 in der Rechtssache 8/74 ( Staatsanwaltschaft/Dassonville, Slg. 1974, 837 ) bezieht sich das in Artikel 30 EWG-Vertrag ausgesprochene Verbot von Maßnahmen mit gleicher Wirkung wie eine mengenmässige Beschränkung auf jede Handelsregelung der Mitgliedstaaten, die geeignet ist, den innergemeinschaftlichen Handel unmittelbar oder mittelbar, tatsächlich oder potentiell zu behindern.
- EuGH, 20.02.1979 - 120/78
Cassis de Dijon (Rewe / Bundesmonopolverwaltung für Branntwein)
Auszug aus EuGH, 13.11.1990 - C-269/89
11 Ferner sind nach ständiger Rechtsprechung ( unter anderem Urteile vom 20. Februar 1979 in der Rechtssache 120/78, Rewe, Slg. 1979, 649, vom 10. November 1982 in der Rechtssache 261/81, Rau, Slg. 1982, 3961, und vom 12. März 1987 in der Rechtssache 178/84, Kommission/Deutschland, Slg. 1987, 1227 ) in Ermangelung einer gemeinschaftlichen Regelung des Inverkehrbringens der betreffenden Erzeugnisse Hemmnisse für den freien Binnenhandel der Gemeinschaft, die sich aus Unterschieden der nationalen Regelungen ergeben, hinzunehmen, soweit solche nationalen Regelungen, die unterschiedslos für einheimische wie für eingeführte Erzeugnisse gelten, dadurch gerechtfertigt werden können, daß sie notwendig sind, um zwingenden Erfordernissen, unter anderem des Verbraucherschutzes oder der Lauterkeit des Handelsverkehrs, gerecht zu werden. - EuGH, 09.12.1981 - 193/80
Kommission / Italien
Auszug aus EuGH, 13.11.1990 - C-269/89
15 Der Verbraucherschutz kann mit Hilfe anderer Mittel sichergestellt werden, die die Einfuhr von in anderen Mitgliedstaaten rechtmässig hergestellten und in den Verkehr gebrachten Erzeugnissen nicht behindern, insbesondere durch eine angemessene Etikettierung hinsichtlich der Art des verkauften Erzeugnisses ( Urteil des Gerichtshofes vom 9. Dezember 1981 in der Rechtssache 193/80, Kommission/Italien, Slg. 1981, 3019, und das bereits erwähnte Urteil des Gerichtshofes vom 12. März 1987 in der Rechtssache 178/84 ). - EuGH, 10.11.1982 - 261/81
Rau / De Smedt
Auszug aus EuGH, 13.11.1990 - C-269/89
11 Ferner sind nach ständiger Rechtsprechung ( unter anderem Urteile vom 20. Februar 1979 in der Rechtssache 120/78, Rewe, Slg. 1979, 649, vom 10. November 1982 in der Rechtssache 261/81, Rau, Slg. 1982, 3961, und vom 12. März 1987 in der Rechtssache 178/84, Kommission/Deutschland, Slg. 1987, 1227 ) in Ermangelung einer gemeinschaftlichen Regelung des Inverkehrbringens der betreffenden Erzeugnisse Hemmnisse für den freien Binnenhandel der Gemeinschaft, die sich aus Unterschieden der nationalen Regelungen ergeben, hinzunehmen, soweit solche nationalen Regelungen, die unterschiedslos für einheimische wie für eingeführte Erzeugnisse gelten, dadurch gerechtfertigt werden können, daß sie notwendig sind, um zwingenden Erfordernissen, unter anderem des Verbraucherschutzes oder der Lauterkeit des Handelsverkehrs, gerecht zu werden.
- EuGH, 16.01.2003 - C-12/00
SPANIEN UND ITALIEN WERDEN VERURTEILT, WEIL SIE DIE VERMARKTUNG VON ERZEUGNISSEN, …
Bei einer geringfügigen Abweichung reicht hingegen eine angemessene Etikettierung aus, um dem Käufer oder dem Verbraucher die erforderlichen Informationen zu geben (vgl. u. a. Urteile vom 13. November 1990 in der Rechtssache C-269/89, Bonfait, Slg. 1990, I-4169, Randnr. 15, vom 9. Februar 1999 in der Rechtssache C-383/97, Van der Laan, Slg. 1999, I-731, Randnr. 24, Geffroy, Randnr. 23, und Guimont, Randnr. 31). - EuGH, 09.02.1999 - C-383/97
van der Laan
Der Verbraucherschutz kann mit Hilfe anderer Mittel sichergestellt werden, die die Einfuhr von in anderen Mitgliedstaaten rechtmäßig hergestellten und in den Verkehr gebrachten Erzeugnissen nicht behindern, insbesondere durch eine angemessene Etikettierung hinsichtlich der Art des verkauften Erzeugnisses (Urteil vom 13. November 1990 in der Rechtssache C-269/89, Slg. I-4169, Randnr. 15). - BVerwG, 23.01.1992 - 3 C 33.89
Irreführung - Gemeinschaftsrecht
Der Verbraucherschutz kann dabei "mit Hilfe anderer Mittel sichergestellt werden, die die Einfuhr von in anderen Mitgliedstaaten rechtmäßig hergestellten und in den Verkehr gebrachten Erzeugnissen nicht behindern, insbesondere durch eine angemessene Etikettierung hinsichtlich der Art des verkauften Erzeugnisses" (EuGH, Urteil vom 13. November 1990 - Rs C-269/89 - a.a.O.).
- EuGH, 16.01.2003 - C-14/00
Kommission / Italien
Bei einer geringfügigen Abweichung reicht hingegen eine angemessene Etikettierung aus, um dem Käufer oder dem Verbraucher die erforderlichen Informationen zu geben (vgl. u. a. Urteile vom 13. November 1990 in der Rechtssache C-269/89, Bonfait, Slg. 1990, I-4169, Randnr. 15, vom 9. Februar 1999 in der Rechtssache C-383/97, Van der Laan, Slg. 1999, I-731, Randnr. 24, Geffroy, Randnr. 23, und Guimont, Randnr. 31). - Generalanwalt beim EuGH, 10.05.2005 - C-465/02
HERR RUIZ-JARABO SCHLÄGT DEM GERICHTSHOF VOR, DIE KLAGEN DEUTSCHLANDS UND …
128 - Der Gerichtshof hat jedoch, wie ich in Nr. 28 der vorgenannten Schlussanträge in der Rechtssache Canadane Cheese Trading und Kouri ausgeführt habe, folgende Namen als Gattungsbezeichnungen angesehen: "Essig" (Urteil vom 9. Dezember 1981 in der Rechtssache 193/80, Kommission/Italien, Slg. 1981, 3019), "Genever" (Urteil vom 26. November 1985 in der Rechtssache 182/84, Miro, Slg. 1985, 3731), "Bier" (Urteil vom 12. März 1987 in der Rechtssache 178/84, Kommission/Deutschland, Slg. 1987, 1227), "Pasta" (Urteile vom 14. Juli 1988 in den Rechtssachen 407/85, 3 Glocken u. a., Slg. 1988, 4233, und 90/86, Zoni, Slg. 1988, 4285), "Joghurt" (Urteil vom 14. Juli 1988 in der Rechtssache 298/87, Smanor, Slg. 1988, 4489), "Edamer" (Urteil vom 22. September 1988 in der Rechtssache 286/86, Deserbais, Slg. 1988, 4907), "Käse" (Urteile vom 11. Oktober 1990 in der Rechtssache C-210/89, Kommission/Italien, Slg. 1990, I-3697, und in der Rechtssache C-196/89, Nespoli und Crippa, Slg. 1990, I-3647), "Fleischwaren" (Urteil vom 13. November 1990 in der Rechtssache C-269/89, Bonfait, Slg. 1990, I-4169), "Brot" (Urteile vom 19. Februar 1981 in der Rechtssache 130/80, Kelderman, Slg. 1981, 527, vom 14. Juli 1994 in der Rechtssache C-17/93, Van der Veldt, Slg. 1994, I-3537, und vom 13. März 1997 in der Rechtssache C-358/95, Morellato, Slg. 1997, I-1431). - EuGH, 14.06.2001 - C-84/00
Kommission / Frankreich
Das Verbot, aus einem anderen Mitgliedstaat eingeführte Erzeugnisse mit einem bestimmten Feingehalt, die im Herkunftsland rechtmäßig oder lauter und traditionell mit diesem Feingehalt hergestellt und in Verkehr gebracht würden, die aber nicht die Anforderungen des Einfuhrstaats beachteten, dort in den Verkehr zu bringen, sei kein zwingendes Erfordernis der Lauterkeit des Handelsverkehrs (vgl. insbesondere die Urteile vom 13. November 1990 in der Rechtssache C-269/89, Bonfait, Slg. 1990, I-4169, und vom 15. September 1994 in der Rechtssache C-293/93, Houtwipper, Slg. 1994, I-4249). - Generalanwalt beim EuGH, 22.02.2001 - C-30/99
Kommission / Irland
19: - Die Kommission verweist dazu auf die Urteile vom 26. November 1985 in der Rechtssache 182/84 (Miro, Slg. 1985, 3731) und vom 13. November 1990 in der Rechtssache C-269/89 (Bonfait, Slg. 1990, I-4169). - Generalanwalt beim EuGH, 08.07.1992 - 306/88
Rochdale Borough Council gegen Stewart John Anders.
- Vgl. aus neuerer Zeit u. a. Urteile vom 14. Juli 1988 in der Rechtssache 407/85 (Drei Glocken, Slg. 1988, 4233, Randnr. 10), vom 16. Mai 1989 in der Rechtssache 382/87 (Buet, Slg. 1989, 1235, Randnr. 13), vom 13. November 1990 in der Rechtssache C-269/89 (Bonfait, Slg. 1990, 1-4169, Randnr. 11), vom 12. Dezember 1990 (…SARPP, a.a.O., Randnr. 31) und vom 13. Dezember 1990 (…Pali, a. a. O., Randnr. 12). - EuGH, 14.06.2001 - C-86/00
Vertragsverletzung des Mitgliedstaats Frankreich durch Nichtzulassung des …
Das Verbot, aus einem anderen Mitgliedstaat eingeführte Erzeugnisse mit einem bestimmten Feingehalt, die im Herkunftsland rechtmäßig oder lauter und traditionell mit diesem Feingehalt hergestellt und in Verkehr gebracht würden, die aber nicht die Anforderungen des Einfuhrstaats beachteten, dort in den Verkehr zu bringen, sei kein zwingendes Erfordernis der Lauterkeit des Handelsverkehrs (vgl. insbesondere die Urteile vom 13. November 1990 in der Rechtssache C-269/89, Bonfait, Slg. 1990, I-4169, und vom 15. September 1994 in der Rechtssache C-293/93, Houtwipper, Slg. 1994, I-4249). - Generalanwalt beim EuGH, 22.10.1998 - C-383/97
van der Laan
(5) - Urteil vom 13. November 1990 in der Rechtssache C-269/89 (Slg. 1990, I-4169).