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   EuGH, 13.11.2008 - C-324/07   

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EuGH, 13.11.2008 - C-324/07 (https://dejure.org/2008,538)
EuGH, Entscheidung vom 13.11.2008 - C-324/07 (https://dejure.org/2008,538)
EuGH, Entscheidung vom 13. November 2008 - C-324/07 (https://dejure.org/2008,538)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Öffentliche Aufträge - Vergabeverfahren - Öffentliche Dienstleistungskonzessionen - Konzession für den Betrieb eines gemeindlichen Kabelfernsehnetzes - Vergabe an eine interkommunale Genossenschaft durch eine Gemeinde - Transparenzpflicht - Voraussetzungen - Ausübung ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Coditel Brabant

    Öffentliche Aufträge - Vergabeverfahren - Öffentliche Dienstleistungskonzessionen - Konzession für den Betrieb eines gemeindlichen Kabelfernsehnetzes - Vergabe an eine interkommunale Genossenschaft durch eine Gemeinde - Transparenzpflicht - Voraussetzungen - Ausübung ...

  • EU-Kommission PDF

    Coditel Brabant

    Öffentliche Aufträge - Vergabeverfahren - Öffentliche Dienstleistungskonzessionen - Konzession für den Betrieb eines gemeindlichen Kabelfernsehnetzes - Vergabe an eine interkommunale Genossenschaft durch eine Gemeinde - Transparenzpflicht - Voraussetzungen - Ausübung ...

  • EU-Kommission

    Coditel Brabant

    Öffentliche Aufträge - Vergabeverfahren - Öffentliche Dienstleistungskonzessionen - Konzession für den Betrieb eines gemeindlichen Kabelfernsehnetzes - Vergabe an eine interkommunale Genossenschaft durch eine Gemeinde - Transparenzpflicht - Voraussetzungen - Ausübung ...

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Zulässigkeit der Vergabe einer öffentlichen Dienstleistungskonzession ohne Ausschreibung an eine interkommunale Genossenschaft mit nur öffentlichen Stellen als Mitglieder; Betrieb des gemeindlichen Kabelfernsehnetzes einer belgischen Gemeinde durch ...

  • oeffentliche-auftraege.de PDF
  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Betriebs-Berater

    Zulässigkeit der interkommunalen Kooperation im Rahmen eines kommunalen Gemeinschaftsunternehmens

  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Judicialis

    EG Art. 43; ; EG Art. 49

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vergabe an kommunale Zweckverbände ohne Ausschreibung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Datenbank zur Rechtsprechung im Kommunalrecht (Leitsatz)

    Vergabefreie Dienstleistungskonzession an interkommunale Körperschaft

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Coditel Brabant

    Öffentliche Aufträge - Vergabeverfahren - Öffentliche Dienstleistungskonzessionen - Konzession für den Betrieb eines gemeindlichen Kabelfernsehnetzes - Vergabe an eine interkommunale Genossenschaft durch eine Gemeinde - Transparenzpflicht - Voraussetzungen - Ausübung ...

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Diskriminierungsverbot bei Dienstleistungskonzession

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Zulässigkeit der interkommunalen Kooperation im Rahmen eines kommunalen Gemeinschaftsunternehmens

  • kommunen-in-nrw.de (Kurzinformation)

    Interkommunale Kooperation ohne Wettbewerb

Besprechungen u.ä. (7)

  • dstgb-vis.de (Entscheidungsbesprechung)

    Interkommunale Zusammenarbeit in Form einer Genossenschaft

  • vku.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Aufgabenübertragung auf interkommunale Kooperation (Dr. Nicole Weiß)

  • pwclegal.de (Entscheidungsbesprechung)

    Interkommunale Zusammenarbeit und Inhouse-Vergabe

  • kapellmann.de (Kurzanmerkung)

    Anwendung der In-House-Grundsätze auf die interkommunale Zusammenarbeit

  • vergabeblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Interkommunale Zusammenarbeit in Form einer Genossenschaft möglich

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Vergabe einer Dienstleistungskonzession nach den Grundsätzen eines In-House-Geschäfts? (IBR 2008, 1283)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    In-House-Geschäft und Kollektivkontrolle statt Individualkontrolle bei einer gemeinsamen Ausübung der Kontrolle (IBR 2009, 1001)

Sonstiges (4)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Conseil d'État (Belgien) eingereicht am 12. Juli 2007 - Coditel Brabant SA / 1. Commune d'Uccle, 2. Société Intercommunale pour la Diffusion de la Télévision (BRUTELE), 3. Région de Bruxelles-Capitale

  • vergabeblog.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)

    Weg frei für die Inhouse-Vergabe? EU-Kommission knickt nach EuGH-Urteilen ein und stellt zwei Vertragsverletzungverfahren gegen Deutschland ein

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Conseil d"État (Belgien) - Auslegung der fundamentalen Grundsätze des primären Gemeinschaftsrechts (Diskriminierungsverbot und Transparenzgrundsatz) sowie der Ausnahmen von diesen Grundsätzen im Bereich der öffentlichen ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuZW 2009, 55
  • NZBau 2009, 54
  • BB 2009, 1369
  • DÖV 2009, 125
  • BauR 2009, 1020
  • VergabeR 2009, 440
  • ZfBR 2008, 629
  • ZfBR 2009, 78
 
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Wird zitiert von ... (52)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 21.07.2005 - C-231/03

    DIE VERGABE EINER KONZESSION FÜR EINE ÖFFENTLICHE DIENSTLEISTUNG DURCH EINE

    Auszug aus EuGH, 13.11.2008 - C-324/07
    60 bis 62, und vom 21. Juli 2005, Coname, C-231/03, Slg. 2005, I-7287, Randnrn.

    Diese Transparenzpflicht gebietet der konzessionserteilenden Stelle, ohne zwangsläufig eine Verpflichtung zur Ausschreibung zu implizieren, zugunsten der potenziellen Konzessionsnehmer einen angemessenen Grad an Öffentlichkeit sicherzustellen, der die öffentlichen Dienstleistungskonzessionen dem Wettbewerb öffnet und die Nachprüfung ermöglicht, ob die Vergabeverfahren unparteiisch durchgeführt worden sind (vgl. in diesem Sinne Urteile Telaustria und Telefonadress, Randnr. 62, und Coname, Randnr. 21).

    Diese Schlussfolgerung wird durch das Urteil Coname nicht erschüttert.

    Der Gerichtshof hat darin zwar eine Beteiligung von 0, 97 % als so geringfügig angesehen, dass sie einer Gemeinde die Kontrolle über den Konzessionsinhaber, der eine öffentliche Dienstleistung verwaltet, nicht ermöglichen kann (vgl. Urteil Coname, Randnr. 24).

  • EuGH, 19.04.2007 - C-295/05

    Asociación Nacional de Empresas Forestales - Vorabentscheidungsersuchen -

    Auszug aus EuGH, 13.11.2008 - C-324/07
    Der Umstand dagegen, dass die konzessionserteilende öffentliche Stelle zusammen mit anderen öffentlichen Stellen das gesamte Kapital einer konzessionsnehmenden Gesellschaft hält, deutet - ohne entscheidend zu sein - darauf hin, dass sie über diese Gesellschaft eine Kontrolle wie über ihre eigenen Dienststellen ausübt (Urteile Carbotermo und Consorzio Alisei, Randnr. 37, und vom 19. April 2007, Asemfo, C-295/05, Slg. 2007, I-2999, Randnr. 57).

    70 und 71, und Asemfo, Randnr. 62).

    Von dieser Möglichkeit für die öffentlichen Stellen, zur Erfüllung ihres gemeinwirtschaftlichen Auftrags auf ihre eigenen Mittel zurückzugreifen, kann in Zusammenarbeit mit anderen öffentlichen Stellen Gebrauch gemacht werden (vgl. in diesem Sinne Urteil Asemfo, Randnr. 65).

    Im Übrigen hat der Gerichtshof in einem späteren Urteil, nämlich dem Urteil Asemfo (Randnrn. 56 bis 61), anerkannt, dass die Voraussetzung hinsichtlich der Kontrolle durch die öffentliche Stelle in einem Fall, in dem diese nur 0, 25 % des Kapitals eines öffentlichen Unternehmens hielt, unter bestimmten Umständen erfüllt sein konnte.

  • EuGH, 13.10.2005 - C-458/03

    EINE ÖFFENTLICHE STELLE KANN EINE ÖFFENTLICHE DIENSTLEISTUNGSKONZESSION NICHT

    Auszug aus EuGH, 13.11.2008 - C-324/07
    Diese Art der Bezahlung kennzeichnet eine öffentliche Dienstleistungskonzession (Urteil vom 13. Oktober 2005, Parking Brixen, C-458/03, Slg. 2005, I-8585, Randnr. 40).

    Die Art. 12 EG, 43 EG und 49 EG sowie die allgemeinen Grundsätze, deren spezielle Ausprägung sie darstellen, kommen jedoch dann nicht zur Anwendung, wenn die konzessionserteilende öffentliche Stelle über die konzessionsnehmende Einrichtung eine Kontrolle ausübt wie über ihre eigenen Dienststellen und zugleich diese Einrichtung ihre Tätigkeit im Wesentlichen für die Stelle oder die Stellen verrichtet, die ihre Anteile innehat bzw. innehaben (vgl. in diesem Sinne Urteile Teckal, Randnr. 50, und Parking Brixen, Randnr. 62).

    Es muss sich dabei um die Möglichkeit handeln, sowohl auf die strategischen Ziele als auch auf die wichtigen Entscheidungen dieser Einrichtung ausschlaggebenden Einfluss zu nehmen (vgl. in diesem Sinne Urteile Parking Brixen, Randnr. 65, und vom 11. Mai 2006, Carbotermo und Consorzio Alisei, C-340/04, Slg. 2006, I-4137, Randnr. 36).

    Nach der Rechtsprechung muss die konzessionserteilende öffentliche Stelle über die konzessionsnehmende Einrichtung eine Kontrolle ausüben wie über ihre eigenen Dienststellen, beide Kontrollen müssen sich aber nicht in allen Punkten gleichen (vgl. in diesem Sinne Urteil Parking Brixen, Randnr. 62).

  • EuGH, 11.05.2006 - C-340/04

    EINE GEMEINDE KANN EINEN ÖFFENTLICHEN AUFTRAG DIREKT AN EIN UNTERNEHMEN VERGEBEN,

    Auszug aus EuGH, 13.11.2008 - C-324/07
    Es muss sich dabei um die Möglichkeit handeln, sowohl auf die strategischen Ziele als auch auf die wichtigen Entscheidungen dieser Einrichtung ausschlaggebenden Einfluss zu nehmen (vgl. in diesem Sinne Urteile Parking Brixen, Randnr. 65, und vom 11. Mai 2006, Carbotermo und Consorzio Alisei, C-340/04, Slg. 2006, I-4137, Randnr. 36).

    Der Umstand dagegen, dass die konzessionserteilende öffentliche Stelle zusammen mit anderen öffentlichen Stellen das gesamte Kapital einer konzessionsnehmenden Gesellschaft hält, deutet - ohne entscheidend zu sein - darauf hin, dass sie über diese Gesellschaft eine Kontrolle wie über ihre eigenen Dienststellen ausübt (Urteile Carbotermo und Consorzio Alisei, Randnr. 37, und vom 19. April 2007, Asemfo, C-295/05, Slg. 2007, I-2999, Randnr. 57).

    Zum einen ist daran zu erinnern, dass nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs, wenn die Anteile einer konzessionsnehmenden Einrichtung von mehreren öffentlichen Stellen gehalten werden, für die Erfüllung der Voraussetzung hinsichtlich der wesentlichen Ausrichtung der Tätigkeit dieser Einrichtung auf die Tätigkeit abgestellt werden kann, die sie für alle diese Stellen verrichtet (vgl. in diesem Sinne Urteile Carbotermo und Consorzio Alisei, Randnrn.

  • EuGH, 07.12.2000 - C-324/98

    Telaustria und Telefonadress

    Auszug aus EuGH, 13.11.2008 - C-324/07
    Die Gemeinschaftsrichtlinien über öffentliche Aufträge seien auf eine solche Konzession nicht anwendbar, doch das Verbot der Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit impliziere nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs im Urteil vom 7. Dezember 2000, Telaustria und Telefonadress (C-324/98, Slg. 2000, I-10745), eine Pflicht zur Transparenz bei der Konzessionsvergabe.

    Auch wenn solche Verträge vom Anwendungsbereich dieser Richtlinie ausgenommen sind, müssen die öffentlichen Stellen, die sie schließen, doch die Grundregeln des EG-Vertrags, das Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit und den Gleichbehandlungsgrundsatz sowie die daraus folgende Transparenzpflicht beachten (vgl. in diesem Sinne Urteile Telaustria und Telefonadress, Randnrn.

    Diese Transparenzpflicht gebietet der konzessionserteilenden Stelle, ohne zwangsläufig eine Verpflichtung zur Ausschreibung zu implizieren, zugunsten der potenziellen Konzessionsnehmer einen angemessenen Grad an Öffentlichkeit sicherzustellen, der die öffentlichen Dienstleistungskonzessionen dem Wettbewerb öffnet und die Nachprüfung ermöglicht, ob die Vergabeverfahren unparteiisch durchgeführt worden sind (vgl. in diesem Sinne Urteile Telaustria und Telefonadress, Randnr. 62, und Coname, Randnr. 21).

  • EuGH, 11.01.2005 - C-26/03

    DIE VERGABE EINES ÖFFENTLICHEN DIENSTLEISTUNGSAUFTRAGS AN EIN UNTERNEHMEN MIT

    Auszug aus EuGH, 13.11.2008 - C-324/07
    Zum ersten dieser Faktoren ist daran zu erinnern, dass die Beteiligung eines privaten Unternehmens am Kapital einer konzessionsnehmenden Einrichtung es ausschließt, dass die konzessionserteilende öffentliche Stelle über diese Einrichtung eine Kontrolle ausüben kann wie über ihre eigenen Dienststellen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. Januar 2005, Stadt Halle und RPL Lochau, C-26/03, Slg. 2005, I-1, Randnr. 49).

    Eine öffentliche Stelle hat nämlich die Möglichkeit, ihre im allgemeinen Interesse liegenden Aufgaben mit ihren eigenen administrativen, technischen und sonstigen Mitteln zu erfüllen, ohne gezwungen zu sein, sich an externe Einrichtungen zu wenden, die nicht zu ihren Dienststellen gehören (Urteil Stadt Halle und RPL Lochau, Randnr. 48).

  • EuGH, 18.11.1999 - C-107/98

    Teckal

    Auszug aus EuGH, 13.11.2008 - C-324/07
    Der Conseil d'État stellt sich die Frage, ob diese Anforderungen des Gemeinschaftsrechts nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs im Urteil vom 18. November 1999, Teckal (C-107/98, Slg. 1999, I-8121), ausgeklammert werden müssten, nach der sie nicht anwendbar seien, wenn eine konzessionsnehmende Einrichtung der Kontrolle durch eine konzessionserteilende öffentliche Stelle unterliege und ihre Tätigkeit im Wesentlichen für diese Stelle verrichte.

    Die Art. 12 EG, 43 EG und 49 EG sowie die allgemeinen Grundsätze, deren spezielle Ausprägung sie darstellen, kommen jedoch dann nicht zur Anwendung, wenn die konzessionserteilende öffentliche Stelle über die konzessionsnehmende Einrichtung eine Kontrolle ausübt wie über ihre eigenen Dienststellen und zugleich diese Einrichtung ihre Tätigkeit im Wesentlichen für die Stelle oder die Stellen verrichtet, die ihre Anteile innehat bzw. innehaben (vgl. in diesem Sinne Urteile Teckal, Randnr. 50, und Parking Brixen, Randnr. 62).

  • EuGH, 09.06.2009 - C-480/06

    Hamburger Müllverbrennung: Vergaberecht bei interkommunalen Kooperationen nicht

    Der Gerichtshof hat außerdem zu einem Fall, in dem eine Gemeinde einer interkommunalen Genossenschaft mit der alleinigen Aufgabe, den angeschlossenen Gemeinden Dienstleistungen zu erbringen, gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen auferlegt hat, entschieden, dass die Vergabe an die Genossenschaft rechtmäßig ohne Ausschreibung erfolgen konnte, weil die angeschlossenen Gemeinden gemeinsam die Kontrolle über sie ausübten, auch wenn die Leitung der Genossenschaft durch den Verwaltungsrat in mancherlei Hinsicht selbständig erfolgte (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 13. November 2008, Coditel Brabant, C-324/07, Slg. 2008, I-0000, Randnr. 41).

    Der Gerichtshof hat u. a. festgestellt, dass eine öffentliche Stelle ihre im allgemeinen Interesse liegenden Aufgaben mit ihren eigenen Mitteln und auch in Zusammenarbeit mit anderen öffentlichen Stellen erfüllen kann, ohne gezwungen zu sein, sich an externe Einrichtungen zu wenden, die nicht zu ihren Dienststellen gehören (vgl. Urteil Coditel Brabant, Randnrn.

  • EuGH, 10.09.2009 - C-573/07

    Sea - Öffentliche Aufträge - Verfahren zur Vergabe - Auftrag über die

    Zur Beantwortung dieser Frage ist darauf hinzuweisen, dass der Umstand, dass der öffentliche Auftraggeber zusammen mit anderen öffentlichen Stellen das gesamte Grundkapital einer den Zuschlag erhaltenden Gesellschaft hält, darauf hindeutet - ohne entscheidend zu sein -, dass er über diese Gesellschaft eine Kontrolle wie über seine eigenen Dienststellen ausübt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 11. Mai 2006, Carbotermo und Consorzio Alisei, C-340/04, Slg. 2006, I-4137, Randnr. 37, sowie vom 13. November 2008, Coditel Brabant, C-324/07, Slg. 2008, I-0000, Randnr. 31).

    Dagegen schließt es eine - auch minderheitliche - Beteiligung eines privaten Unternehmens am Grundkapital einer Gesellschaft, an der auch der betreffende öffentliche Auftraggeber beteiligt ist, auf jeden Fall aus, dass der öffentliche Auftraggeber über die Gesellschaft eine ähnliche Kontrolle ausüben kann wie über seine eigenen Dienststellen (vgl. in diesem Sinne Urteile Stadt Halle und RPL Lochau, Randnr. 49, und Coditel Brabant, Randnr. 30).

    Die Rechtsprechung verlangt nicht, dass in einem solchen Fall die Kontrolle über die den Zuschlag erhaltende Gesellschaft individuell ausgeübt wird (vgl. in diesem Sinne Urteil Coditel Brabant, Randnr. 46).

    In einem solchen Fall zu verlangen, dass die Kontrolle durch eine öffentliche Stelle individuell erfolgen müsse, hätte die Wirkung, dass in den meisten Fällen, in denen eine solche öffentliche Stelle einer Gesellschaft, deren Anteile von anderen öffentlichen Stellen gehalten werden, beitreten möchte, um dieser Gesellschaft die Verwaltung einer öffentlichen Dienstleistung zu übertragen, eine Ausschreibung vorgeschrieben würde (vgl. in diesem Sinne Urteil Coditel Brabant, Randnr. 47).

    Eine öffentliche Stelle hat nämlich die Möglichkeit, ihre im allgemeinen Interesse liegenden Aufgaben mit ihren eigenen administrativen, technischen und sonstigen Mitteln zu erfüllen, ohne gezwungen zu sein, sich an externe Einrichtungen zu wenden, die nicht zu ihren Dienststellen gehören (Urteile Stadt Halle und RPL Lochau, Randnr. 48, Coditel Brabant, Randnr. 48, und Kommission/Deutschland, Randnr. 45).

    Von dieser Möglichkeit, zur Erfüllung ihres gemeinwirtschaftlichen Auftrags auf ihre eigenen Mittel zurückzugreifen, können die betreffenden öffentlichen Stellen in Zusammenarbeit mit anderen öffentlichen Stellen Gebrauch machen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 19. April 2007, Asemfo, C-295/05, Slg. 2007, I-2999, Randnr. 57, und Coditel Brabant, Randnr. 49).

    Es ist daher die Möglichkeit zuzulassen, dass, wenn mehrere öffentliche Stellen die Anteile an einer Gesellschaft halten, der sie die Wahrnehmung einer ihrer gemeinwirtschaftlichen Aufgaben übertragen, diese Stellen ihre Kontrolle über diese Gesellschaft gemeinsam ausüben können (vgl. in diesem Sinne Urteil Coditel Brabant, Randnr. 50).

    Bei einem Kollegialorgan kommt es auf das Verfahren zur Beschlussfassung, insbesondere einen etwaigen Rückgriff auf eine Mehrheitsentscheidung, nicht an (vgl. Urteil Coditel Brabant, Randnr. 51).

    Er hat sich in der betreffenden Passage dieses Urteils jedoch nicht mit der Frage befasst, ob eine solche Kontrolle gemeinsam ausgeübt werden kann (vgl. Urteil Coditel Brabant, Randnr. 52).

    Im Übrigen hat der Gerichtshof später, im Urteil Asemfo (Randnrn. 56 bis 61), anerkannt, dass die Voraussetzung hinsichtlich der Kontrolle durch den öffentlichen Auftraggeber in einem Fall, in dem dieser nur 0, 25 % des Kapitals eines öffentlichen Unternehmens hielt, unter bestimmten Umständen erfüllt sein kann (vgl. Urteil Coditel Brabant, Randnr. 53).

    Hierbei muss die Möglichkeit gegeben sein, sowohl auf die strategischen Ziele als auch auf die wichtigen Entscheidungen dieser Gesellschaft ausschlaggebenden Einfluss zu nehmen (vgl. in diesem Sinne Urteile Carbotermo und Consorzio Alisei, Randnr. 36, sowie Coditel Brabant, Randnr. 28).

  • OLG Düsseldorf, 22.05.2013 - Verg 16/12

    Zulässigkeit eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb hinsichtlich

    Der EuGH hat seit der Teckal-Entscheidung (Urteil vom 18.11.1999, C-107/98, juris) in ständiger Rechtsprechung entschieden (siehe: EuGH, Urteile vom 11.5.2006, C-340/04 "Carbotermo und Consorzio Alisei", juris, und vom 13.11.2008, C-324/07 "Coditel Brabant", juris), dass der öffentliche Auftraggeber über den selbständigen Rechtsträger eine Kontrolle wie über eine eigene Dienststelle ausüben muss.
  • EuGH, 10.09.2009 - C-206/08

    Eurawasser - Koordinierung der Zuschlagserteilung durch Auftraggeber im Bereich

    46 bis 49, und vom 13. November 2008, Coditel Brabant, C-324/07, Slg. 2008, I-0000, Randnr. 25).

    Der Gerichtshof hat eine Dienstleistungskonzession u. a. in Fällen anerkannt, in denen das Entgelt des Dienstleistungserbringers aus Zahlungen der Nutzer eines öffentlichen Parkplatzes, eines öffentlichen Verkehrsdienstes und eines Kabelfernsehnetzes stammte (vgl. Urteile Parking Brixen, Randnr. 40, vom 6. April 2006, ANAV, C-410/04, Slg. 2006, I-3303, Randnr. 16, und Coditel Brabant, Randnr. 24).

  • EuGH, 29.11.2012 - C-182/11

    Econord - Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Richtlinie 2004/18/EG -

    In den späteren Urteilen vom 19. April 2007, Asemfo (C-295/05, Slg. 2007, I-2999), vom 17. Juli 2008, Kommission/Italien (C-371/05), und vom 13. November 2008, Coditel Brabant (C-324/07, Slg. 2008, I-8457), habe der Gerichtshof jedoch eine Öffnung vorgenommen und die Voraussetzungen gelockert, unter denen die Ausübung einer "Kontrolle wie über die eigenen Dienststellen" zu bejahen sei.

    Hierbei muss die Möglichkeit gegeben sein, sowohl auf die strategischen Ziele als auch auf die wichtigen Entscheidungen dieser Einrichtung ausschlaggebenden Einfluss zu nehmen (Urteile Parking Brixen, Randnr. 65, Coditel Brabant, Randnr. 28, und Sea, Randnr. 65).

    Der Gerichtshof verlangt auch, dass diese Kontrolle wirksam ist (Urteil Coditel Brabant, Randnr. 46).

    Nach der Rechtsprechung kann bei Einschaltung einer von mehreren öffentlichen Stellen gemeinsam gehaltenen Einrichtung die "Kontrolle wie über die eigenen Dienststellen" von diesen Stellen gemeinsam ausgeübt werden, ohne dass es notwendig wäre, dass diese Kontrolle von jeder von ihnen einzeln ausgeübt wird (in diesem Sinne Urteile Coditel Brabant, Randnrn.

  • OLG Düsseldorf, 28.07.2011 - Verg 20/11

    Zulässigkeit der Vergabe von Leistungen der Abfallentsorgung an eine im Auftrag

    Im Übrigen ist spätestens seit dem Urteil des EuGH vom 13.11.2008 (C-324/07 - Coditel Brabant, NZBau 2009, 54) geklärt, dass es ausreicht, wenn mehrere öffentliche Auftraggeber ein Unternehmen beherrschen.
  • OLG Celle, 17.12.2014 - 13 Verg 3/13

    Vorlage an den EuGH betreffend die Unterwerfung einer Vereinbarung zwischen zwei

    Dass mehrere öffentliche Stellen an dem Auftragnehmer beteiligt sind und ihn gemeinsam kontrollieren, steht einer ausschreibungsfreien In-House-Vergabe nicht entgegen (EuGH, Urteil vom 13. November 2008 - C-324/07, Slg. 2008, I - 8457, Tz. 50 ff.; Urteil vom 19. April 2007 - C-295/05, Slg. I 2999, Tz. 62).

    a) Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs unterfallen auch Vereinbarungen mehrerer öffentlicher Stellen zur Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit grundsätzlich dem Vergaberecht, soweit nicht näher bezeichnete Ausnahmeregelungen greifen (u. a.: EuGH, Urteil vom 9. Juni 2009 - C-480/06, Stadtreinigung H., Slg. 2009, I-04747; ähnlich auch: EuGH, Urteil vom 13. November 2008 - C-324/07, C. B., Slg. 2008, I-08457).

    Auch der Gerichtshof hat in dem Urteil "C. B." auf diese Grundsätze zurückgegriffen (Urteil vom 13. November 2008 - C 324/07, a. a. O., Tz. 43 ff.), wobei sich der dort entscheidungserhebliche Sachverhalt allerdings - wie erörtert - von dem vorliegend entscheidungserheblichen Sachverhalt dahingehend unterschieden haben könnte, dass dort eine ausdrückliche Übertragung im Wege einer Vereinbarung zwischen der öffentlich-rechtlichen Körperschaft und der interkommunalen Genossenschaft erfolgt sein könnte.

  • VGH Baden-Württemberg, 22.08.2013 - 1 S 1047/13

    Anforderungen an Begründung eines Bürgerbegehrens; Pflichten der Gemeinden bei

    Die Transparenzpflicht besteht darin, zugunsten möglicher Interessenten Öffentlichkeit dadurch herzustellen, dass ein Wettbewerb eröffnet wird und für Wirtschaftsteilnehmer die reale Möglichkeit besteht, Interesse an der Konzession zu bekunden (vgl. EuGH, Urt. v. 07.12.2000 - C-324/98 - Rn. 60 ff. [Telaustria]; Urt. v. 21.07.2005 - C-231/03 -Rn. 15 ff. [Coname]; Urt. v. 13.10.2005 - C-458/03 - Rn. 46 ff. [Parking Brixen]; Urt. v. 13.11.2008 - C-324/07 - Rn. 25 [Coditel]; Urt. v. 09.09.2010 - C-64/08 - Rn. 49 [Engelmann]; je m.w.N., alle zit. nach www.curia.europa.eu).

    Auch wenn das Transparenzgebot nicht unbedingt eine Ausschreibung vorschreibt, verpflichtet es doch die konzessionserteilende Stelle, zugunsten der potentiellen Bewerber einen angemessenen Grad an Öffentlichkeit sicherzustellen, der eine Öffnung der Dienstleistungskonzessionen für den Wettbewerb und die Nachprüfung ermöglicht, ob die Vergabeverfahren unparteiisch durchgeführt worden sind (vgl. EuGH, Urt. v. 13.11.2008, a.a.O., Rn. 25; Urt. v. 09.09.2010, a.a.O., Rn. 50; Urt. v. 16.02.2012 - C 72/10 u.a. - Rn. 55 [Cosat und Cifone], zit. nach www.curia.europa.eu; je m.w.N.; Guckelberger, VerwArch 2013, 161 ; Graf, KommP BY 2011, 257 ).

    Diese Grundsätze kommen zwar dann nicht zur Anwendung, wenn die konzessionserteilende öffentliche Stelle über die konzessionsnehmende Einrichtung eine Kontrolle ausübt wie über ihre eigenen Dienststellen und zugleich diese Einrichtung ihre Tätigkeit im Wesentlichen für die Stelle oder die Stellen verrichtet, die ihre Anteile innehat oder innehaben (sog. Inhousevergabe, vgl. EuGH, Urt. v. 11.01.2005 - C-26/03 - Rn. 49 [Stadt Halle], zit. nach www.curia.euroap.eu; Urt. v. 13.10.2005, a.a.O., Rn. 62 f.; Urt. v. 13.11.2008, a.a.O., Rn. 26; je m.w.N.; Guckelberger, VerwArch 2013, 161 ; zur vergaberechtsfreien Inhouse-Vergabe außerhalb des § 46 EnWG vgl. u.a.: OLG Düsseldorf, Beschl. v. 15.10.2003 - Verg 50/03 u.a. - NVwZ 2004, 254; OLG Hamburg, Beschl. v. 14.12.2010 - 1 Verg 5/10 - juris; OLG Frankfurt, Beschl. v. 30.08.2011 - 11 Verg 3/11 - juris).

  • EuGH, 18.06.2020 - C-328/19

    Porin kaupunki

    Dieser Umstand deutet nämlich grundsätzlich darauf hin, dass er über diese Gesellschaft eine Kontrolle ausübt, der der Kontrolle über seine eigenen Dienststellen entspricht (Urteile vom 19. April 2007, Asemfo, C-295/05, EU:C:2007:227, Rn. 57, und vom 13. November 2008, Coditel Brabant, C-324/07, EU:C:2008:621, Rn. 30).

    Vorbehaltlich von Überprüfungen durch das vorlegende Gericht, ergibt sich aus den dem Gerichtshof vorliegenden Angaben, auf die in den Rn. 10, 24 bis 26 sowie 29 bis 31 und 33 des vorliegenden Urteils hingewiesen worden ist, dass die Durchführung jedes der beiden im Ausgangsverfahren in Rede stehenden Verträge einige Garantien zu beinhalten scheint, die geeignet sind, zu verhindern, dass die Inhouse-Einrichtung eine Marktausrichtung und ein Maß an Selbständigkeit erwirbt, die eine Kontrolle durch die Stadt Pori und ihre Vertragspartner als nicht gesichert erscheinen lassen (vgl. entsprechend Urteil vom 13. November 2008, Coditel Brabant, C-324/07, EU:C:2008:621, Rn. 36).

  • EuGH, 03.06.2010 - C-203/08

    Ein Mitgliedstaat darf den Betrieb von Glücksspielen im Internet verbieten

    Ohne zwangsläufig eine Ausschreibung vorzuschreiben, verpflichtet das Transparenzgebot die konzessionserteilende Stelle, zugunsten der potenziellen Konzessionsnehmer einen angemessenen Grad an Öffentlichkeit sicherzustellen, der eine Öffnung der Dienstleistungskonzessionen für den Wettbewerb und die Nachprüfung ermöglicht, ob die Vergabeverfahren unparteiisch durchgeführt worden sind (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 13. November 2008, Coditel Brabant, C-324/07, Slg. 2008, I-8457, Randnr. 25, und Wall, Randnr. 36).
  • VK Münster, 07.10.2010 - VK 6/10

    Wann liegt vergabefreies Eigengeschäft vor?

  • OLG Düsseldorf, 30.01.2013 - Verg 56/12

    Vergabepflicht von Aufträgen an Tochtergesellschaften des öffentlichen

  • EuGH, 15.10.2009 - C-196/08

    Acoset - Art. 43 EG, 49 EG und 86 EG - Vergabe öffentlicher Aufträge - Vergabe

  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.11.2009 - 6 A 10113/09

    Erhebung einer Umlage - Beihilfe im Sinne des Art. 87 Abs 1 EG

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.09.2018 - C-266/17

    Verkehrsbetrieb Hüttebräucker und BVR Busverkehr Rheinland -

  • VG Berlin, 30.06.2017 - 4 K 16.15

    Fernwärme im Land Berlin bleibt bei Vattenfall

  • EuGH, 12.05.2022 - C-719/20

    Comune di Lerici - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge -

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.12.2009 - C-203/08

    Nach Ansicht von Generalanwalt Yves Bot ist den Inhabern von

  • EuGH, 22.12.2022 - C-383/21

    Sambre & Biesme

  • OLG Düsseldorf, 19.12.2019 - Verg 16/16
  • Generalanwalt beim EuGH, 30.06.2016 - C-51/15

    Remondis - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 4 Abs. 2 EUV - Achtung der

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.02.2014 - C-574/12

    Centro Hospitalar de Setúbal und SUCH - Öffentliche Aufträge - Richtlinie

  • EuGH, 19.04.2018 - C-65/17

    Oftalma Hospital - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.01.2014 - C-15/13

    Datenlotsen Informationssysteme - Öffentliche Aufträge - Richtlinie 2004/18/EG -

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.05.2012 - C-159/11

    Ordine degli Ingegneri della Provincia di Lecce u.a. - Vergaberecht -

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.01.2020 - C-796/18

    Informatikgesellschaft für Software-Entwicklung - Vorabentscheidungsersuchen -

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.04.2010 - C-271/08

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 226 EG

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.02.2010 - C-160/08

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 226 EG

  • OLG Düsseldorf, 12.01.2009 - Verg 67/08

    Umfang des Akteneinsichtsrechts im Vergabenachprüfungsverfahren

  • VK Sachsen, 13.08.2009 - 1/SVK/034-09

    Wann liegt eine Dienstleistungskonzession vor?

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.02.2022 - C-436/20

    ASADE - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Auftragsvergabe - Art. 49 und

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.10.2009 - C-145/08

    Club Hotel Loutraki u.a. - Öffentliche Aufträge - Auftrag, der eine

  • VK Bund, 12.12.2012 - VK 3-129/12

    Nachprüfungsverfahren: IT-Dienstleistungen

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.06.2009 - C-196/08

    Acoset - Öffentlich-private Partnerschaften - Direkte Vergabe der Verwaltung der

  • EuGH, 14.11.2013 - C-388/12

    Comune di Ancona - Strukturfonds - Europäischer Fonds für regionale Entwicklung

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.07.2011 - C-348/10

    Norma-A und Dekom - Unterscheidung zwischen "öffentlichem Dienstleistungsauftrag"

  • VK Hamburg, 18.02.2015 - Vgk FB 8/14

    Auch bei nur einem Bieter ist ein ordnungsgemäßes Vergabeverfahren durchzuführen!

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2010 - C-274/09

    Privater Rettungsdienst und Krankentransport Stadler - Rettungsdienstleistungen -

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.06.2010 - C-226/09

    Kommission / Irland - Öffentliche Aufträge - Anhang II Teil B der Richtlinie

  • VK Sachsen, 12.03.2010 - 1/SVK/056-09

    Keine Rügepflicht bei de-facto-Vergabe

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.03.2015 - C-25/14

    UNIS

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.07.2012 - C-182/11

    Econord - Verwaltung des städtischen Gesundheitsdienstes durch eine

  • VK Bund, 10.08.2011 - VK 2-76/11

    Besondere zahnärztliche Versorgung nach § 73c SGB V zur Erkennung und Vermeidung

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.02.2009 - C-480/06

    Kommission / Deutschland - Öffentliche Dienstleistungsaufträge -

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.03.2014 - C-207/13

    Wagenborg Passagiersdiensten u.a. - Freier Dienstleistungsverkehr - Verordnung

  • EuGH, 15.01.2014 - C-207/13
  • VK Bund, 10.08.2011 - VK 2-73/11

    Besondere zahnärztliche Versorgung nach § 73c SGB V zur Prävention von

  • VK Hamburg, 02.09.2010 - Vgk FB 9/10

    Sonstiger Kurztext Unterlassens einer Ausschreibung von Dienstleistungen im

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.10.2009 - C-148/08

    Antragsbefugnis eines Mietglieds einer Bietergemeinschaft

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.09.2013 - C-279/12

    Fish Legal und Shirley - Zugang zu Umweltinformationen - Pflichten der Behörden -

  • EuGH, 16.05.2013 - C-564/11

    Consulta Regionale Ordine Ingegneri della Lombardia u.a.

  • VG Düsseldorf, 16.04.2014 - 7 L 2674/13

    Kein Anspruch auf Vergabe von Rettungsdienstleistungen!

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