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   EuGH, 13.12.2001 - C-446/00 P   

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https://dejure.org/2001,3504
EuGH, 13.12.2001 - C-446/00 P (https://dejure.org/2001,3504)
EuGH, Entscheidung vom 13.12.2001 - C-446/00 P (https://dejure.org/2001,3504)
EuGH, Entscheidung vom 13. Dezember 2001 - C-446/00 P (https://dejure.org/2001,3504)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Rechtsmittel - Beamte - Beförderung - Beweglichkeit

  • Europäischer Gerichtshof

    Cubero Vermurie / Kommission

  • EU-Kommission PDF

    Cubero Vermurie / Kommission

    Beamtenstatut, Artikel 24 Absatz 3 und 4, 90 und 91
    1. Beamte - Klage - Vorherige Verwaltungsbeschwerde - Gleicher Gegenstand und Grund - Klagegründe, die nicht in der Beschwerde enthalten sind, sich aber eng an diese anlehnen - Zulässigkeit - Klagegrund einer Verletzung des Artikels 24 Absätze 3 und 4 des Statuts, der im ...

  • EU-Kommission

    Cubero Vermurie / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Praktischer Leitfaden für das Verfahren der jährlichen Beförderung von Beamten; Verdienste von Beamten; Beurteilungsmethodern zur Einstufung in verschiedene Besoldungsgruppen

  • Judicialis

    EG-Satzung Art. 49; ; Verfahrensordnung Art. 188

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Beamte -Klage - Vorherige Verwaltungsbeschwerde -Gleicher Gegenstand und Grund - Klagegründe, die nicht in der Beschwerde enthalten sind, sich aber eng an diese anlehnen - Zulässigkeit - Klagegrund einer Verletzung des Artikels 24 Absätze 3 und 4 des Statuts, der im ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts (Fünfte Kammer) vom 3. Oktober 2000 in der Rechtssache T-187/98 (Cubero Vermurie/Kommission), mit dem das Gericht die Klage 1. auf Aufhebung der Entscheidung, den Rechtsmittelführer im Rahmen der im Haushaltsjahr 1998 anstehenden ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuG, 03.10.2000 - T-187/98

    Cubero Vermurie / Kommission

    Auszug aus EuGH, 13.12.2001 - C-446/00
    betreffend ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften (Fünfte Kammer) vom 3. Oktober 2000 in der Rechtssache T-187/98 (Cubero Vermurie/Kommission, Slg. ÖD 2000, I-A-195 und II-885) mit dem Antrag, dieses Urteils aufzuheben und den vom Rechtsmittelführer im ersten Rechtszug gestellten Anträgen stattzugeben, anderer Verfahrensbeteiligter: Kommission der Europäischen Gemeinschaften, vertreten durch C. Berardis-Kayser als Bevollmächtigte, im Beistand von Rechtsanwalt B. Wägenbaur, Zustellungsanschrift in Luxemburg, Beklagte im ersten Rechtsweg,.

    Herr Cubero Vermurie (im Folgenden: Rechtsmittelführer) hat mit Rechtsmittelschrift, die am 1. Dezember 2000 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen ist, gemäß Artikel 49 der EG-Satzung und den entsprechenden Bestimmungen der EGKS- und der EAG-Satzung des Gerichtshofes ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz vom 3. Oktober 2000 in der Rechtssache T-187/98 (Cubero Vermurie/Kommission, Slg. ÖD 2000, I-A-194 und II-885; im Folgenden: angefochtenes Urteil) eingelegt, mit dem seine Klage auf Aufhebung der Entscheidung der Kommission vom 6. April 1998, ihn im Rahmen des Beförderungsjahres 1998 nicht nach Besoldungsgruppe A 5 zu befördern, und auf Ersatz des ihm durch diese Nichtbeförderung angeblich entstandenen materiellen und immateriellen Schadens abgewiesen worden ist.

  • EuGH, 20.05.1987 - 242/85

    Geist / Kommission

    Auszug aus EuGH, 13.12.2001 - C-446/00
    Nach ständiger Rechtsprechung dürfen in Beamtensachen die beim Gemeinschaftsrichter eingereichten Anträge nur Rügen enthalten, die auf demselben Grund beruhen wie die in der Beschwerde genannten Rügen, doch können diese Rügen vor dem Gemeinschaftsrichter durch das Vorbringen von Gründen und Argumenten weiter entwickelt werden, die nicht notwendigerweise in der Beschwerde enthalten sind, sich aber eng an diese anlehnen (vgl. insbesondere Urteile vom 20. Mai 1987 in der Rechtssache 242/85, Geist/Kommission, Slg. 1987, 2181, Randnr. 9, und vom 14. März 1989 in der Rechtssache 133/88, Del Amo Martinez/Parlament, Slg. 1989, 689, Randnr. 10).
  • EuGH, 14.03.1989 - 133/88

    Del Amo Martinez / Parlament

    Auszug aus EuGH, 13.12.2001 - C-446/00
    Nach ständiger Rechtsprechung dürfen in Beamtensachen die beim Gemeinschaftsrichter eingereichten Anträge nur Rügen enthalten, die auf demselben Grund beruhen wie die in der Beschwerde genannten Rügen, doch können diese Rügen vor dem Gemeinschaftsrichter durch das Vorbringen von Gründen und Argumenten weiter entwickelt werden, die nicht notwendigerweise in der Beschwerde enthalten sind, sich aber eng an diese anlehnen (vgl. insbesondere Urteile vom 20. Mai 1987 in der Rechtssache 242/85, Geist/Kommission, Slg. 1987, 2181, Randnr. 9, und vom 14. März 1989 in der Rechtssache 133/88, Del Amo Martinez/Parlament, Slg. 1989, 689, Randnr. 10).
  • EuGH, 07.05.1998 - C-401/96

    Somaco / Kommission

    Auszug aus EuGH, 13.12.2001 - C-446/00
    Hierzu ist zu bemerken, dass die Frage, ob die Begründung eines Urteils des Gerichts widersprüchlich oder unzulänglich ist, eine Rechtsfrage darstellt, die als solche im Rahmen eines Rechtsmittels aufgeworfen werden kann (Urteil vom 7. Mai 1998 in der Rechtssache C-401/96 P, Somaco/Kommission, Slg. 1998, I-2587, Randnr. 53).
  • EuGH, 03.12.1981 - 280/80

    Bakke-d'Aloya / Rat

    Auszug aus EuGH, 13.12.2001 - C-446/00
    Im Rahmen des Artikels 24 des Statuts bezieht sich der Begriff "berufliche Fortbildung" hauptsächlich auf Maßnahmen mit mehr oder weniger formalisiertem Ausbildungscharakter wie Sprachkurse oder Stenographietests (vgl. jeweils Urteile vom 22. Oktober 1981 in der Rechtssache 218/80, Kruse/Kommission, Slg. 1981, 2417, Randnr. 9, und vom 3. Dezember 1981 in der Rechtssache 280/80, Bakke-d'Aloya/Rat, Slg. 1981, 2887, Randnr. 13).
  • EuGH, 21.04.1983 - 282/81

    Ragusa / Kommission

    Auszug aus EuGH, 13.12.2001 - C-446/00
    Soweit mit dem dritten Teil des Rechtsmittelgrundes dem Gericht vorgeworfen wird, es habe nicht anerkannt, dass der Rechtsmittelführer größere Verdienste als Herr G. habe, ist im Übrigen daran zu erinnern, dass der Gemeinschaftsrichter nach ständiger Rechtsprechung die von der Anstellungsbehörde vorgenommene Beurteilung der Qualifikationen und Verdienste der Bewerber nicht durch seine eigene Beurteilung ersetzen kann (vgl. insbesondere Urteil vom 21. April 1983 in der Rechtssache 282/81, Ragusa/Kommission, Slg. 1983, 1245, Randnr. 13).
  • EuGH, 22.10.1981 - 218/80

    Kruse / Kommission

    Auszug aus EuGH, 13.12.2001 - C-446/00
    Im Rahmen des Artikels 24 des Statuts bezieht sich der Begriff "berufliche Fortbildung" hauptsächlich auf Maßnahmen mit mehr oder weniger formalisiertem Ausbildungscharakter wie Sprachkurse oder Stenographietests (vgl. jeweils Urteile vom 22. Oktober 1981 in der Rechtssache 218/80, Kruse/Kommission, Slg. 1981, 2417, Randnr. 9, und vom 3. Dezember 1981 in der Rechtssache 280/80, Bakke-d'Aloya/Rat, Slg. 1981, 2887, Randnr. 13).
  • EuGH, 18.12.2008 - C-16/06

    Éditions Albert René / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG)

    Zu dem gerügten Widerspruch zwischen der in Randnr. 62 des angefochtenen Urteils in der Verfahrenssprache getroffenen Feststellung "That list of goods and services is close to that which is claimed in the Community trade mark" und der Feststellung, dass die Waren der älteren Marke und die der Anmeldemarke einander nicht ähnlich seien, ist darauf hinzuweisen, dass die Frage, ob die Begründung eines Urteils des Gerichts widersprüchlich oder unzureichend ist, eine Rechtsfrage ist, die als solche im Rahmen eines Rechtsmittels aufgeworfen werden kann (vgl. Urteile vom 7. Mai 1998, Somaco/Kommission, C-401/96 P, Slg. 1998, I-2587, Randnr. 53, vom 13. Dezember 2001, Cubero Vermurie/Kommission, C-446/00 P, Slg. 2001, I-10315, Randnr. 20, und vom 8. Februar 2007, Groupe Danone/Kommission, C-3/06 P, Slg. 2007, I-1331, Randnr. 45).
  • EuGH, 26.04.2007 - C-412/05

    Alcon / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

    Nach der Rechtsprechung stellt die Frage, ob die Begründung eines Urteils des Gerichts widersprüchlich oder unzulänglich ist, eine Rechtsfrage dar, die als solche im Rahmen eines Rechtsmittels aufgeworfen werden kann (Urteile vom 7. Mai 1998, Somaco/Kommission, C-401/96 P, Slg. 1998, I-2587, Randnr. 53, und vom 13. Dezember 2001, Cubero Vermurie/Kommission, C-446/00 P, Slg. 2001, I-10315, Randnr. 20).
  • EuGH, 08.02.2007 - C-3/06

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DAS URTEIL DES GERICHTS, MIT DEM EIN

    Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass die Frage, ob die Begründung eines Urteils des Gerichts widersprüchlich oder unzureichend ist, eine Rechtsfrage ist, die als solche im Rahmen eines Rechtsmittels aufgeworfen werden kann (vgl. Urteile vom 7. Mai 1998, Somaco/Kommission, C-401/96 P, Slg. 1998, I-2587, Randnr. 53, und vom 13. Dezember 2001, Cubero Vermurie/Kommission, C-446/00 P, Slg. 2001, I-10315, Randnr. 20).
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