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   EuGH, 13.12.2012 - C-215/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,38783
EuGH, 13.12.2012 - C-215/11 (https://dejure.org/2012,38783)
EuGH, Entscheidung vom 13.12.2012 - C-215/11 (https://dejure.org/2012,38783)
EuGH, Entscheidung vom 13. Dezember 2012 - C-215/11 (https://dejure.org/2012,38783)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 - Europäisches Mahnverfahren - Antrag auf Erlass eines Zahlungsbefehls, der nicht die nach den nationalen Rechtsvorschriften vorgesehenen formellen Voraussetzungen erfüllt - Erschöpfender Charakter der Voraussetzungen, die der Antrag ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Szyrocka

    Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 - Europäisches Mahnverfahren - Antrag auf Erlass eines Zahlungsbefehls, der nicht die nach den nationalen Rechtsvorschriften vorgesehenen formellen Voraussetzungen erfüllt - Erschöpfender Charakter der Voraussetzungen, die der Antrag ...

  • EU-Kommission

    Szyrocka

    Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 - Europäisches Mahnverfahren - Antrag auf Erlass eines Zahlungsbefehls, der nicht die nach den nationalen Rechtsvorschriften vorgesehenen formellen Voraussetzungen erfüllt - Erschöpfender Charakter der Voraussetzungen, die der Antrag ...

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an den Antrag auf Erlass eines Europäischen Zahlungsbefehls; Vorabentscheidungsersuchen eines polnischen Gerichts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an den Antrag auf Erlass eines Europäischen Zahlungsbefehls; Vorabentscheidungsersuchen eines polnischen Gerichts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Das Unionsrecht regelt die Voraussetzungen, die ein Antrag auf Erlass eines Europäischen Zahlungsbefehls erfüllen muss, erschöpfend

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Antragsvoraussetzungen für eine Europäischen Zahlungsbefehl

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Sad Okregowy we Wroclawiu (Republik Polen), eingereicht am 9. Mai 2011 - Iwona Szyrocka/SIGER Technologie GmbH

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Sad Okregowy we Wroclawiu - Auslegung der Art. 4, 7, 8, 9 und 26 der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 zur Einführung eines Europäischen Mahnverfahrens (ABl. L 399, S. 1) - Antrag auf ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuZW 2013, 147
  • Rpfleger 2013, 346
  • Rpfleger 2013, 547
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 14.06.2012 - C-618/10

    Das nationale Gericht darf eine missbräuchliche Klausel eines Vertrags zwischen

    Auszug aus EuGH, 13.12.2012 - C-215/11
    Diese Modalitäten dürfen allerdings weder ungünstiger sein als diejenigen, die gleichartige Sachverhalte regeln, die dem innerstaatlichen Recht unterliegen (Äquivalenzprinzip), noch so ausgestaltet sein, dass sie die Ausübung der durch das Unionsrecht verliehenen Rechte praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren (Effektivitätsprinzip) (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. Juni 2012, Banco Español de Crédito, C-618/10, Randnr. 46 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 31.10.2019 - C-453/18

    Bondora

    65 Urteil vom 13. Dezember 2012, Szyrocka (C-215/11, EU:C:2012:794).

    66 Urteil vom 13. Dezember 2012, Szyrocka (C-215/11, EU:C:2012:794, Tenor).

    68 Urteil vom 13. Dezember 2012, Szyrocka (C-215/11, EU:C:2012:794).

    69 Urteil vom 13. Dezember 2012, Szyrocka (C-215/11, EU:C:2012:794, Rn. 31, Hervorhebung nur hier).

  • FG Hamburg, 25.09.2020 - 4 K 47/20

    Zollrecht: Prozesszinsen auf zurückgezahlte Einfuhrumsatzsteuer

    Die Modalitäten und Rechtsfolgen der Anfechtung eines Abgabenbescheids im Rechtsbehelfsverfahren obliegen der Verfahrensautonomie der Mitgliedstaaten (vgl. hierzu EuGH, Urteil vom 30.06.2016, C-205/15, Rz. 33; Urteil vom 21.04.2016, C-377/14, Rz. 48; Urteil vom 06.10.2015, C-69/14, Rz. 26; Urteil vom 13.12.2012, C-215/11, Rz. 34); der Unionszollkodex und damit auch Art. 116 UZK verhält sich hierzu dementsprechend nicht.

    Ein anderes Verständnis - scil. dass die Mitgliedstaaten gehindert seien, im nationalen Recht einen Anspruch auf Prozesszinsen zu verankern - widerspräche auch dem Grundsatz der Verfahrensautonomie der Mitgliedstaaten, wonach es den einzelnen Mitgliedstaaten obliegt, die Verfahrensmodalitäten für Klagen zu regeln (vgl. hierzu EuGH, Urteil vom 30.06.2016, C-205/15, Rz. 33; Urteil vom 21.04.2016, C-377/14, Rz. 48; Urteil vom 06.10.2015, C-69/14, Rz. 26; Urteil vom 13.12.2012, C-215/11, Rz. 34).

  • Generalanwalt beim EuGH, 31.03.2022 - C-18/21

    Uniqa Versicherungen - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit

    6 Urteile vom 13. Dezember 2012, Szyrocka (C-215/11, EU:C:2012:794, Rn. 30), vom 13. Juni 2013, Goldbet Sportwetten (C-144/12, EU:C:2013:393, Rn. 28), und vom 10. März 2016, Flight Refund (C-94/14, EU:C:2016:148, Rn. 53).

    Urteil vom 13. Dezember 2012, Szyrocka (C-215/11, EU:C:2012:794, Rn. 25 bis 32).

  • EuGH, 19.12.2019 - C-453/18

    Bondora - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in

    Insoweit ist festzustellen, dass der Antragsteller, obwohl Art. 7 Abs. 2 der Verordnung Nr. 1896/2006 die Voraussetzungen, die ein Antrag auf Erlass eines Europäischen Zahlungsbefehls erfüllen muss, erschöpfend regelt (Urteil vom 13. Dezember 2012, Szyrocka, C-215/11, EU:C:2012:794, Rn. 32), gemäß Art. 7 Abs. 1 der Verordnung jedenfalls auch das Formblatt A gemäß Anhang I der Verordnung verwenden muss, um einen solchen Antrag zu stellen.
  • EuGH, 13.06.2013 - C-144/12

    Goldbet Sportwetten - Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 - Europäisches Mahnverfahren

    Sie soll zwar die nach nationalem Recht vorgesehenen Mechanismen zur Beitreibung unbestrittener Forderungen weder ersetzen noch harmonisieren, führt jedoch, um das genannte Ziel zu erreichen, ein einheitliches Instrument zur Beitreibung derartiger Forderungen ein, das für Gläubiger und Schuldner in der gesamten Europäischen Union gleiche Bedingungen gewährleistet (Urteil vom 13. Dezember 2012, Szyrocka, C-215/11, Randnr. 30).
  • EuGH, 14.02.2019 - C-554/17

    Jonsson - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in

    Diese Modalitäten dürfen allerdings weder ungünstiger sein als diejenigen, die gleichartige Sachverhalte regeln, die dem innerstaatlichen Recht unterliegen (Äquivalenzprinzip), noch so ausgestaltet sein, dass sie die Ausübung der durch das Unionsrecht verliehenen Rechte praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren (Effektivitätsprinzip) (vgl. entsprechend Urteil vom 13. Dezember 2012, Szyrocka, C-215/11, EU:C:2012:794, Rn. 34 und die dort angeführte Rechtsprechung).
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