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   EuGH, 13.12.2012 - C-379/11   

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https://dejure.org/2012,38780
EuGH, 13.12.2012 - C-379/11 (https://dejure.org/2012,38780)
EuGH, Entscheidung vom 13.12.2012 - C-379/11 (https://dejure.org/2012,38780)
EuGH, Entscheidung vom 13. Dezember 2012 - C-379/11 (https://dejure.org/2012,38780)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Art. 45 AEUV - Beihilfe zur Einstellung von älteren Arbeitslosen und Langzeitarbeitslosen - Erfordernis der Meldung bei einer Vermittlungsstelle der nationalen Arbeitsverwaltung - Wohnsitzerfordernis - Beschränkung - Rechtfertigung

  • Europäischer Gerichtshof

    Caves Krier Frères

    Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Art. 45 AEUV - Beihilfe zur Einstellung von älteren Arbeitslosen und Langzeitarbeitslosen - Erfordernis der Meldung bei einer Vermittlungsstelle der nationalen Arbeitsverwaltung - Wohnsitzerfordernis - Beschränkung - Rechtfertigung

  • EU-Kommission

    Caves Krier Frères

    Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Art. 45 AEUV - Beihilfe zur Einstellung von älteren Arbeitslosen und Langzeitarbeitslosen - Erfordernis der Meldung bei einer Vermittlungsstelle der nationalen Arbeitsverwaltung - Wohnsitzerfordernis - Beschränkung - Rechtfertigung“

  • Wolters Kluwer

    Freizügigkeit bei Arbeitgeberbeihilfen zur Einstellung älterer Arbeitsloser und Langzeitarbeitsloser; Vorabentscheidungsersuchen der luxemburgischen Cour administrative

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AEUV Art. 21; AEUV Art. 45; AEUV Art. 267
    Freizügigkeit bei Arbeitgeberbeihilfen zur Einstellung älterer Arbeitsloser und Langzeitarbeitsloser; Vorabentscheidungsersuchen der luxemburgischen Cour administrative

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Grundsätze des Gemeinschaftsrechts - Die luxemburgische Regelung über Einstellungsbeihilfen läuft möglicherweise der Freizügigkeit der Arbeitnehmer zuwider

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Einstellungsbeihilfen für arbeitslose Stellenbewerber vs. Arbeitnehmerfreizügigkeit

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Arbeitnehmerfreizügigkeit - Beihilfeleistung darf nicht an Wohnsitzbedingung geknüpft sein

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Luxemburgische Regelung über Einstellungsbeihilfen für ältere Arbeitslose läuft Freizügigkeit der Arbeitnehmer zuwider - "Arbeitslos-Meldung" bei Vermittlungsstelle eines Mitgliedsstaates darf nicht an Wohnsitzerfordernis in diesem Mitgliedsstaat gebunden sein ...

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen der Cour administrative (Luxemburg), eingereicht am 18. Juli 2011 - Caves Krier Frères SARL/Directeur de l'Administration de l'emploi

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Cour administrative (Luxemburg) - Auslegung der Art. 21 und 45 AEUV - Nationale Rechtsvorschrift, die den Anspruch der privaten Arbeitgeber auf Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen für die Einstellung von Arbeitslosen, die das 45. ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 1147
  • EuZW 2013, 240
  • NZA 2013, 83
  • NZS 2013, 141 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (14)

  • EuGH, 11.01.2007 - C-208/05

    ITC - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Freier Dienstleistungsverkehr - Nationale

    Auszug aus EuGH, 13.12.2012 - C-379/11
    19 und 20, sowie vom 11. Januar 2007, ITC, C-208/05, Slg. 2007, I-181, Randnrn.

    Letztere Vorschrift, in der das Recht jedes Unionsbürgers, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten, in allgemeiner Form niedergelegt ist, findet nämlich in Art. 45 AEUV eine besondere Ausprägung in Bezug auf die Freizügigkeit der Arbeitnehmer (vgl. u. a. Urteile ITC, Randnrn.

    Was die Frage betrifft, ob eine nationale Regelung wie die im Ausgangsverfahren fragliche eine Beschränkung im Sinne von Art. 45 AEUV darstellt, ist darauf hinzuweisen, dass die Bestimmungen des AEU-Vertrags über die Freizügigkeit insgesamt den Angehörigen der Mitgliedstaaten die Ausübung von beruflichen Tätigkeiten aller Art im Gebiet der Europäischen Union erleichtern sollen und Maßnahmen entgegenstehen, die diese Staatsangehörigen benachteiligen könnten, wenn sie eine wirtschaftliche Tätigkeit im Gebiet eines anderen Mitgliedstaats ausüben wollen (vgl. u. a. Urteile ITC, Randnr. 31, und vom 16. März 2010, 01ympique Lyonnais, C-325/08, Slg. 2010, I-2177, Randnr. 33).

    In einem derartigen Fall muss aber die Anwendung einer solchen Maßnahme auch geeignet sein, die Verwirklichung des in Rede stehenden Zwecks zu gewährleisten, und darf nicht über das hinausgehen, was zu seiner Erreichung erforderlich ist (vgl. u. a. Urteile ITC, Randnr. 37, und Olympique Lyonnais, Randnr. 38).

    Überdies ist die Förderung von Einstellungen unbestreitbar ein legitimes Ziel der Sozialpolitik (vgl. Urteil ITC, Randnr. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Jedoch kann der Beurteilungsspielraum, über den die Mitgliedstaaten im Bereich der Sozialpolitik verfügen, keine Beeinträchtigung der Rechte rechtfertigen, die der Einzelne aus den Bestimmungen des Vertrags herleiten kann, in denen seine Grundfreiheiten verankert sind (vgl. Urteil ITC, Randnr. 40 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 21.02.2006 - C-152/03

    DIE DEUTSCHE REGELUNG, NACH DER DIE BERÜCKSICHTIGUNG "NEGATIVER EINKÜNFTE" AUS

    Auszug aus EuGH, 13.12.2012 - C-379/11
    Es ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung jeder Angehörige eines Mitgliedstaats, der von dem Recht auf Freizügigkeit der Arbeitnehmer Gebrauch gemacht und in einem anderen Mitgliedstaat als dem Wohnstaat eine Berufstätigkeit ausgeübt hat, unabhängig von seinem Wohnort und seiner Staatsangehörigkeit in den Anwendungsbereich von Art. 45 AEUV fällt (vgl. u. a. Urteile vom 21. Februar 2006, Ritter-Coulais, C-152/03, Slg. 2006, I-1711, Randnr. 31, und vom 18. Juli 2007, Hartmann, C-212/05, Slg. 2007, I-6303, Randnr. 17).

    Eine solche nationale Regelung, durch die nicht gebietsansässige Arbeitnehmer ungünstiger behandelt werden als Arbeitnehmer, die in Luxemburg wohnen, stellt eine Beschränkung der den Arbeitnehmern durch Art. 45 AEUV zuerkannten Freiheit dar (vgl. entsprechend Urteile vom 7. Juli 2005, van Pommeren-Bourgondiën, C-227/03, Slg. 2005, I-6101, Randnr. 44, sowie Ritter-Coulais, Randnrn.

  • EuGH, 29.10.2009 - C-63/08

    SCHWANGEREN ARBEITNEHMERINNEN, DENEN GEKÜNDIGT WURDE, MUSS EIN WIRKSAMER

    Auszug aus EuGH, 13.12.2012 - C-379/11
    Der Gerichtshof hat jedoch im Rahmen der Verteilung der Zuständigkeiten zwischen den Unionsgerichten und den nationalen Gerichten in Bezug auf den tatsächlichen und rechtlichen Kontext, in den sich die Vorlagefragen einfügen, von den Feststellungen in der Vorlageentscheidung auszugehen (Urteil vom 29. Oktober 2009, Pontin, C-63/08, Slg. 2009, I-10467, Randnr. 38 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Daher muss die Prüfung des vorliegenden Vorabentscheidungsersuchens - unbeschadet der Kritik der luxemburgischen Regierung an der vom vorlegenden Gericht vorgenommenen Auslegung des nationalen Rechts - in Ansehung der von diesem Gericht vorgenommenen Auslegung dieses Rechts erfolgen (vgl. entsprechend Urteil Pontin, Randnr. 38).

  • EuGH, 07.07.2005 - C-227/03

    van Pommeren-Bourgondiën - Soziale Sicherheit - Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 -

    Auszug aus EuGH, 13.12.2012 - C-379/11
    Eine solche nationale Regelung, durch die nicht gebietsansässige Arbeitnehmer ungünstiger behandelt werden als Arbeitnehmer, die in Luxemburg wohnen, stellt eine Beschränkung der den Arbeitnehmern durch Art. 45 AEUV zuerkannten Freiheit dar (vgl. entsprechend Urteile vom 7. Juli 2005, van Pommeren-Bourgondiën, C-227/03, Slg. 2005, I-6101, Randnr. 44, sowie Ritter-Coulais, Randnrn.
  • EuGH, 13.04.2010 - C-73/08

    Das Unionsrecht steht der Beschränkung der Einschreibung von nichtansässigen

    Auszug aus EuGH, 13.12.2012 - C-379/11
    Neben den Rechtfertigungsgründen, die ein Mitgliedstaat geltend machen kann, muss dieser daher eine Untersuchung zur Geeignetheit und Verhältnismäßigkeit der von ihm erlassenen Maßnahme vorlegen sowie genaue Angaben zur Stützung seines Vorbringens machen (Urteil vom 13. April 2010, Bressol u. a., C-73/08, Slg. 2010, I-2735, Randnr. 71).
  • EuGH, 14.06.2012 - C-542/09

    Die niederländische Regelung, wonach die Finanzierung eines Auslandstudiums von

    Auszug aus EuGH, 13.12.2012 - C-379/11
    Das Band der Integration ergibt sich insbesondere daraus, dass die Wander- und Grenzarbeitnehmer mit den Abgaben, die sie im Aufnahmemitgliedstaat aufgrund der dort von ihnen ausgeübten unselbständigen Erwerbstätigkeit entrichten, auch zur Finanzierung der sozialpolitischen Maßnahmen dieses Staates beitragen (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteil vom 14. Juni 2012, Kommission/Niederlande, C-542/09, Randnrn.
  • EuGH, 16.03.2010 - C-325/08

    Fußballvereine dürfen für von ihnen ausgebildete Nachwuchsspieler eine

    Auszug aus EuGH, 13.12.2012 - C-379/11
    Was die Frage betrifft, ob eine nationale Regelung wie die im Ausgangsverfahren fragliche eine Beschränkung im Sinne von Art. 45 AEUV darstellt, ist darauf hinzuweisen, dass die Bestimmungen des AEU-Vertrags über die Freizügigkeit insgesamt den Angehörigen der Mitgliedstaaten die Ausübung von beruflichen Tätigkeiten aller Art im Gebiet der Europäischen Union erleichtern sollen und Maßnahmen entgegenstehen, die diese Staatsangehörigen benachteiligen könnten, wenn sie eine wirtschaftliche Tätigkeit im Gebiet eines anderen Mitgliedstaats ausüben wollen (vgl. u. a. Urteile ITC, Randnr. 31, und vom 16. März 2010, 01ympique Lyonnais, C-325/08, Slg. 2010, I-2177, Randnr. 33).
  • EuGH, 07.05.1998 - C-350/96

    Clean Car Autoservice

    Auszug aus EuGH, 13.12.2012 - C-379/11
    Das Recht der Arbeitnehmer, bei Einstellung und Beschäftigung nicht diskriminiert zu werden, kann nämlich nur dann seine volle Wirkung entfalten, wenn die Arbeitgeber ein entsprechendes Recht darauf haben, Arbeitnehmer nach Maßgabe der Bestimmungen über die Freizügigkeit einzustellen (vgl. Urteile vom 7. Mai 1998, Clean Car Autoservice, C-350/96, Slg. 1998, I-2521, Randnrn.
  • EuGH, 12.05.1998 - C-85/96

    Martínez Sala

    Auszug aus EuGH, 13.12.2012 - C-379/11
    Mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses verliert der Betroffene grundsätzlich die Arbeitnehmereigenschaft, wobei jedoch zum einen diese Eigenschaft nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses bestimmte Folgewirkungen haben kann und zum anderen derjenige, der tatsächlich eine Arbeit sucht, ebenfalls als Arbeitnehmer zu qualifizieren ist (vgl. Urteil vom 12. Mai 1998, Martínez Sala, C-85/96, Slg. 1998, I-2691, Randnr. 32 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 18.07.2007 - C-212/05

    Hartmann - Grenzgänger - Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 - Verlegung des Wohnsitzes

    Auszug aus EuGH, 13.12.2012 - C-379/11
    Es ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung jeder Angehörige eines Mitgliedstaats, der von dem Recht auf Freizügigkeit der Arbeitnehmer Gebrauch gemacht und in einem anderen Mitgliedstaat als dem Wohnstaat eine Berufstätigkeit ausgeübt hat, unabhängig von seinem Wohnort und seiner Staatsangehörigkeit in den Anwendungsbereich von Art. 45 AEUV fällt (vgl. u. a. Urteile vom 21. Februar 2006, Ritter-Coulais, C-152/03, Slg. 2006, I-1711, Randnr. 31, und vom 18. Juli 2007, Hartmann, C-212/05, Slg. 2007, I-6303, Randnr. 17).
  • EuGH, 11.09.2007 - C-287/05

    Hendrix - Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer - Art. 12 EG, 17 EG, 18 EG

  • EuGH, 23.04.2009 - C-378/07

    Angelidaki u.a. - Richtlinie 1999/70/EG - Paragrafen 5 und 8 der

  • EuGH, 17.03.2011 - C-128/10

    Naftiliaki Etaireia Thasou - Vorabentscheidungsersuchen - Freier

  • EuGH, 25.10.2012 - C-367/11

    Prete - Freizügigkeit - Art. 39 EG - Angehöriger eines Mitgliedstaats, der in

  • BVerwG, 18.12.2017 - 5 C 36.16

    Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz für in Portugal lebende Kinder

    Schließlich ist zu beachten, dass Art. 7 Abs. 2 VO (EWG) Nr. 1612/68 eine besondere Ausprägung des in Art. 45 Abs. 2 AEUV enthaltenen Gleichbehandlungsgrundsatzes auf dem spezifischen Gebiet der Gewährung sozialer Vergünstigungen und daher ebenso wie Art. 45 Abs. 2 AEUV auszulegen ist (EuGH, Urteile vom 13. Dezember 2012 - C-379/11 [ECLI:EU:C:2012:798], Caves Krier - Rn. 25; vom 20. Juni 2013 - C-20/12 - Rn. 35 und vom 15. Dezember 2016 - C-401/15 bis 403/15 - Rn. 35).
  • EuGH, 19.06.2014 - C-507/12

    Eine Frau, die ihre Erwerbstätigkeit oder Arbeitssuche wegen der körperlichen

    Mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses verliert der Betroffene grundsätzlich die Arbeitnehmereigenschaft, wobei jedoch zum einen diese Eigenschaft nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses bestimmte Folgewirkungen haben kann und zum anderen derjenige, der tatsächlich eine Arbeit sucht, ebenfalls als Arbeitnehmer zu qualifizieren ist (Urteil Caves Krier Frères, C-379/11, EU:C:2012:798, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • VG Düsseldorf, 16.04.2015 - 23 K 6871/13

    Beamtenversorgungsrecht auf dem Prüfstand vor dem EuGH

    Neben den Rechtfertigungsgründen, die ein Mitgliedstaat geltend machen kann, muss dieser daher eine Untersuchung zur Geeignetheit und Verhältnismäßigkeit der von ihm erlassenen Maßnahme vorlegen sowie genaue Angaben zur Stützung seines Vorbringens machen (vgl. Urteil Frères, C-379/11, EU:C:2012:798, Rn. 49).

    (28) Jedoch kann der Beurteilungsspielraum, über den die Mitgliedstaaten im Bereich der Sozialpolitik verfügen, keine Beeinträchtigung der Rechte rechtfertigen, die der Einzelne aus den Bestimmungen des Vertrags herleiten kann, in denen seine Grundfreiheiten verankert sind (vgl. Urteil Frères, C-379/11, EU:C:2012:798, Rn. 52).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.10.2013 - L 19 AS 129/13

    "Hartz IV" - Anspruch für Migranten - Grundsicherungsleistungen für rumänische

    Eine Arbeitnehmerstellung scheidet zudem aus, weil die Tätigkeit nicht nach Weisung eines Anderen verrichtet wurde (EuGH Urteile vom 04.06.2009 - C-22/09 und C-23/09 - Rechtssache Vatsouras/Koupatantze, vom 13.12.2012 - C 379/11 - Rechtssache Caves Krier Frères und 21.02.2013 - C 46/12; vgl. auch Beschluss des Senats vom 30.05.2011 - L 19 AS 388/11 B ER).
  • EuGH, 18.07.2013 - C-523/11

    Deutschland darf die über einen Zeitraum von einem Jahr hinausgehende Gewährung

    Aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs geht ferner hervor, dass eine Maßnahme dann verhältnismäßig ist, wenn sie zur Erreichung des verfolgten Ziels geeignet ist und nicht über das hinausgeht, was dazu notwendig ist (Urteile De Cuyper, Randnr. 42, Morgan und Bucher, Randnr. 33, und vom 13. Dezember 2012, Caves Krier Frères, C-379/11, Randnr. 48 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 16.04.2013 - C-202/11

    Das Dekret der Flämischen Gemeinschaft, wonach alle Arbeitsverträge mit

    Das Recht der Arbeitnehmer, bei Einstellung und Beschäftigung nicht diskriminiert zu werden, kann nämlich nur dann seine volle Wirkung entfalten, wenn die Arbeitgeber ein entsprechendes Recht darauf haben, Arbeitnehmer nach Maßgabe der Bestimmungen über die Freizügigkeit einzustellen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 11. Januar 2007, ITC, C-208/05, Slg. 2007, I-181, Randnr. 23, und vom 13. Dezember 2012, Caves Krier Frères, C-379/11, Randnr. 28).
  • EuGH, 20.06.2013 - C-20/12

    Der Gerichtshof hat entschieden, dass die derzeitige luxemburgische Regelung,

    Das Band der Integration ergibt sich insbesondere daraus, dass die Wander- und Grenzarbeitnehmer mit den Abgaben, die sie im Aufnahmemitgliedstaat aufgrund der dort von ihnen ausgeübten unselbständigen Erwerbstätigkeit entrichten, auch zur Finanzierung der sozialpolitischen Maßnahmen dieses Staates beitragen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 13. Dezember 2012, Caves Krier Frères, C-379/11, Randnr. 53).
  • Generalanwalt beim EuGH, 24.09.2014 - C-359/13

    Martens - Finanzmittel für eine Hochschulausbildung in überseeischen Gebieten -

    19 - Zum Verhältnis zwischen Art. 21 AEUV und Art. 45 AEUV vgl. beispielsweise Urteil Caves Krier Frères (C-379/11, EU:C:2012:798, Rn. 30 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Vgl. ebenso beispielsweise Urteile Gouvernement de la Communauté française und Gouvernement wallon (EU:C:2008:178, Rn. 34 und die dort angeführte Rechtsprechung), Caves Krier Frères (EU:C:2012:798, Rn. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung) und Saint Prix (C-507/12, EU:C:2014:2007, Rn. 34 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    58 - Vgl. beispielsweise Urteile Saint Prix (EU:C:2014:2007, Rn. 35 und die dort angeführte Rechtsprechung) und Caves Krier Frères (EU:C:2012:798, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • BFH, 27.10.2021 - X R 11/20

    Sonderausgabenabzug von Vorsorgeaufwendungen bei grenzüberschreitender Betätigung

    Zwar erlischt die für Art. 45 AEUV erforderliche Arbeitnehmereigenschaft grundsätzlich mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses; allerdings kann sie nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses bestimmte Folgewirkungen haben (u.a. EuGH-Urteil Caves Krier Frères vom 13.12.2012 - C-379/11, EU:C:2012:798, NZA 2013, 83, Rz 26, m.w.N.).
  • EuGH, 04.05.2017 - C-29/16

    HanseYachts - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in

    Es ist jedoch klarzustellen, dass die Entscheidung über die Frage, ob dieser Auslegung zu folgen ist, dem nationalen Gericht zusteht, da der Gerichtshof nach ständiger Rechtsprechung nicht befugt ist, das innerstaatliche Recht eines Mitgliedstaats auszulegen (vgl. insbesondere Urteil vom 13. Dezember 2012, Caves Krier Frères, C-379/11, EU:C:2012:798, Rn. 35 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 18.12.2014 - C-523/13

    Larcher - Vorlage zur Vorabentscheidung - Soziale Sicherheit der

  • EuGH, 16.05.2013 - C-589/10

    Wencel - Art. 45 AEUV - Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 - Art. 10 - Leistungen bei

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.07.2019 - C-435/18

    Otis Gesellschaft u.a. - Vorabentscheidungsersuchen - Wettbewerb - Kartellrecht -

  • BSG, 13.06.2013 - B 13 R 110/11 R

    Antrag auf Vorabentscheidung nach Art 267 AEUV - Altersrente wegen

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.12.2013 - C-456/12

    O - Recht von Nichtunionsbürgern auf Aufenthalt in dem Mitgliedstaat der

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.07.2018 - C-437/17

    Gemeinsamer Betriebsrat EurothermenResort Bad Schallerbach - Vorlage zur

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.06.2016 - C-201/15

    AGET Iraklis - Massenentlassungen - Richtlinie 98/59/EG - Art. 2 bis 5 - Art. 49

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.12.2013 - C-507/12

    Saint Prix - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Art. 45 AEUV - Diskriminierung aus

  • EuGH, 06.02.2014 - C-509/12

    Navileme und Nautizende - Vorabentscheidungsersuchen - Art. 52 AEUV und 56 AEUV -

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.01.2017 - C-29/16

    HanseYachts - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gerichtliche Zuständigkeit in

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.07.2015 - C-340/14

    Trijber - Richtlinie 2006/123/EG - Art. 2 Abs. 2 Buchst. d - Begriff der

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.12.2013 - C-457/12

    S - Recht von Nichtunionsbürgern auf Aufenthalt in dem Mitgliedstaat der

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.10.2014 - C-523/13

    Larcher - Vorabentscheidungsersuchen - Soziale Sicherheit der

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.05.2014 - C-91/13

    Essent Energie Productie

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.10.2023 - 1 A 524/21
  • Generalanwalt beim EuGH, 24.11.2016 - C-632/15

    Popescu

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