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   EuGH, 13.12.2017 - C-487/16 P   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,47870
EuGH, 13.12.2017 - C-487/16 P (https://dejure.org/2017,47870)
EuGH, Entscheidung vom 13.12.2017 - C-487/16 P (https://dejure.org/2017,47870)
EuGH, Entscheidung vom 13. Dezember 2017 - C-487/16 P (https://dejure.org/2017,47870)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Tenor)

    Telefónica / Kommission

    Rechtsmittel - Kartelle - Portugiesischer und spanischer Telekommunikationsmarkt - Wettbewerbsverbotsklausel in einem Vertrag zwischen zwei Gesellschaften - Bezweckte Beschränkung - Verteidigungsrechte - Verweigerung der Einvernahme von Zeugen - Geldbußen - Schwere der ...

Sonstiges (3)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • EuGH, 26.09.2018 - C-99/17

    Infineon Technologies / Kommission

    Eine Partei kann daher nicht vor dem Gerichtshof erstmals Angriffs- oder Verteidigungsmittel oder Argumente vorbringen, die sie vor dem Gericht nicht vorgebracht hat (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 8. November 2016, BSH/EUIPO, C-43/15 P, EU:C:2016:837, Rn. 43, und vom 13. Dezember 2017, Telefónica/Kommission, C-487/16 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2017:961, Rn. 84).
  • EuGH, 16.12.2020 - C-597/18

    Der Gerichtshof bestätigt die Urteile des Gerichts, soweit es die

    Hierzu genügt der Hinweis, dass sie diese Rüge erstmals vor dem Gerichtshof erheben und diese daher als unzulässig zurückzuweisen ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 13. Dezember 2017, Telefónica/Kommission, C-487/16 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2017:961, Rn. 84, sowie vom 26. September 2018, Philips und Philips France/Kommission, C-98/17 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2018:774, Rn. 42).
  • EuGH, 20.09.2018 - C-373/17

    Agria Polska u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Abweisung einer

    Drittens ist, was das Vorbringen der Rechtsmittelführerinnen angeht, mit dem die Dauer des Verfahrens vor der Kommission gerügt wird, darauf hinzuweisen, dass, da die Kontrolle des Gerichtshofs im Rahmen eines Rechtsmittels auf die Beurteilung der rechtlichen Bewertung des im ersten Rechtszug erörterten Vorbringens beschränkt ist, eine Partei nicht zum ersten Mal vor dem Gerichtshof ein Vorbringen geltend machen kann, das sie nicht vor dem Gericht geltend gemacht hat (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 8. November 2016, BSH/EUIPO, C-43/15 P, EU:C:2016:837, Rn. 43, und vom 13. Dezember 2017, Telefónica/Kommission, C-487/16 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2017:961, Rn. 84).
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