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   EuGH, 13.12.2018 - C-492/17   

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https://dejure.org/2018,41601
EuGH, 13.12.2018 - C-492/17 (https://dejure.org/2018,41601)
EuGH, Entscheidung vom 13.12.2018 - C-492/17 (https://dejure.org/2018,41601)
EuGH, Entscheidung vom 13. Dezember 2018 - C-492/17 (https://dejure.org/2018,41601)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Europäischer Gerichtshof

    Rittinger u.a.

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Staatliche Beihilfen - Art. 107 Abs. 1 AEUV - Art. 108 Abs. 3 AEUV - Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten - Finanzierung - Regelung eines Mitgliedstaats, nach der alle Erwachsenen, die Inhaber einer Wohnung im Inland sind, zur Entrichtung ...

  • Wolters Kluwer

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Staatliche Beihilfen - Art. 107 Abs. 1 AEUV - Art. 108 Abs. 3 AEUV - Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten - Finanzierung - Regelung eines Mitgliedstaats, nach der alle Erwachsenen, die Inhaber einer Wohnung im Inland sind, zur Entrichtung ...

  • doev.de PDF

    Rittinger u.a. - Vereinbarkeit des deutschen Rundfunkbeitrags mit Unionsrecht

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Staatliche Beihilfen - Art. 107 Abs. 1 AEUV - Art. 108 Abs. 3 AEUV - Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten - Finanzierung - Regelung eines Mitgliedstaats, nach der alle Erwachsenen, die Inhaber einer Wohnung im Inland sind, zur Entrichtung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (14)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Staatliche Beihilfen - Der deutsche Rundfunkbeitrag ist mit dem Unionsrecht vereinbar

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Der deutsche Rundfunkbeitrag ist europarechtskonform - Kein Verstoß gegen Rechtsvorschriften der Union über staatliche Beihilfen

  • Europäischer Gerichtshof (Tenor)

    Rittinger u.a.

    (fremdsprachig)

  • Europäischer Gerichtshof (Tenor)

    Rittinger u.a.

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Staatliche Beihilfen - Art. 107 Abs. 1 AEUV - Art. 108 Abs. 3 AEUV - Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten - Finanzierung - Regelung eines Mitgliedstaats, nach der alle Erwachsenen, die Inhaber einer Wohnung im Inland sind, zur Entrichtung ...

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Deutscher Rundfunkbeitrag mit Unionsrecht vereinbar

  • heise.de (Pressebericht, 13.12.2018)

    Deutscher Rundfunkbeitrag ist rechtens

  • faz.net (Pressemeldung, 13.12.2018)

    Deutscher Rundfunkbeitrag ist rechtens - Keine unerlaubte Beihilfe

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der deutsche Rundfunkbeitrag - und das europäische Unionsrecht

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Rundfunkbeitrag ist mit dem Unionsrecht vereinbar

  • lto.de (Kurzinformation)

    Rundfunkbeitrag: Sender obsiegen auf ganzer Linie

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Der deutsche Rundfunkbeitrag ist mit dem Unionsrecht vereinbar

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Rundfunkbeitrag mit EU-Recht vereinbar

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Rundfunkbeitrag entspricht EU-Recht

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Rundfunkbeitrag ist mit Unionsrecht vereinbar - Ersetzung der Rundfunkgebühr durch Rundfunkbeitrag stellte keine erhebliche Änderung der Finanzierungsregelung dar und führte zu keiner wesentlichen Erhöhung der Vergütung

Besprechungen u.ä.

  • juwiss.de (Entscheidungsbesprechung)

    "Gebühr" oder "Beitrag": Einerlei

Sonstiges (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2019, 577
  • EuZW 2019, 91
  • MMR 2019, 233
  • K&R 2019, 30
  • ZUM 2019, 231
 
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Wird zitiert von ... (95)Neu Zitiert selbst (12)

  • EuGH, 26.07.2017 - C-112/16

    Persidera - Vorlage zur Vorabentscheidung - Elektronische Kommunikation -

    Auszug aus EuGH, 13.12.2018 - C-492/17
    Betreffen daher die vorgelegten Fragen die Auslegung des Unionsrechts, so ist der Gerichtshof grundsätzlich gehalten, darüber zu befinden (Urteil vom 26. Juli 2017, Persidera, C-112/16, EU:C:2017:597, Rn. 23 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Es ist darauf hinzuweisen, dass die Notwendigkeit, zu einer dem nationalen Gericht dienlichen Auslegung des Unionsrechts zu gelangen, es erforderlich macht, dass dieses Gericht die Anforderungen an den Inhalt eines Vorabentscheidungsersuchens, die ausdrücklich in Art. 94 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs, von dem das vorlegende Gericht Kenntnis haben sollte, aufgeführt sind, sorgfältig beachtet (Urteil vom 26. Juli 2017, Persidera, C-112/16, EU:C:2017:597, Rn. 27).

    Diese Erfordernisse gelten nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs ganz besonders im Bereich des Wettbewerbs, der durch komplexe tatsächliche und rechtliche Verhältnisse gekennzeichnet ist (Urteil vom 26. Juli 2017, Persidera, C-112/16, EU:C:2017:597, Rn. 28 und 29).

  • EuGH, 10.06.2010 - C-140/09

    Fallimento Traghetti del Mediterraneo - Staatliche Beihilfen - Zuschüsse an ein

    Auszug aus EuGH, 13.12.2018 - C-492/17
    Was staatliche Beihilfen anbelangt, kann er dem vorlegenden Gericht vor allem die Hinweise zur Auslegung geben, aufgrund deren dieses feststellen kann, ob eine nationale Maßnahme als staatliche Beihilfe im Sinne des Unionsrechts angesehen werden kann (Urteil vom 10. Juni 2010, Fallimento Traghetti del Mediterraneo, C-140/09, EU:C:2010:335, Rn. 24) oder gegebenenfalls ob diese Maßnahme eine bestehende Beihilfe oder eine neue Beihilfe darstellt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 19. März 2015, 0TP Bank, C-672/13, EU:C:2015:185, Rn. 60).
  • EuGH, 11.11.2015 - C-505/14

    Klausner Holz Niedersachsen - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 107 AEUV und

    Auszug aus EuGH, 13.12.2018 - C-492/17
    Aus der unmittelbaren Wirkung von Art. 108 Abs. 3 AEUV ergibt sich nämlich, dass die nationalen Gerichte zugunsten der Einzelnen nach ihrem nationalen Recht sämtliche Konsequenzen aus einem Verstoß gegen diese Bestimmung sowohl bezüglich der Gültigkeit der Durchführungsakte als auch bezüglich der Beitreibung der unter Verstoß gegen diese Bestimmung gewährten finanziellen Unterstützungen oder eventueller vorläufiger Maßnahmen ziehen müssen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 11. Juli 1996, SFEI u. a., C-39/94, EU:C:1996:285, Rn. 39 und 40, vom 16. April 2015, Trapeza Eurobank Ergasias, C-690/13, EU:C:2015:235, Rn. 52, sowie vom 11. November 2015, Klausner Holz Niedersachsen, C-505/14, EU:C:2015:742, Rn. 23 und 24).
  • EuGH, 21.12.2016 - C-203/15

    Die Mitgliedstaaten dürfen den Betreibern elektronischer Kommunikationsdienste

    Auszug aus EuGH, 13.12.2018 - C-492/17
    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs liegt aber die Rechtfertigung für ein Vorabentscheidungsersuchen nicht in der Abgabe von Gutachten zu allgemeinen oder hypothetischen Fragen, sondern darin, dass das Ersuchen für die tatsächliche Entscheidung eines Rechtsstreits über das Unionsrecht erforderlich ist (vgl. Urteil vom 21. Dezember 2016, Tele2 Sverige und Watson u. a., C-203/15 und C-698/15, EU:C:2016:970, Rn. 130 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 11.07.1996 - C-39/94

    SFEI u.a.

    Auszug aus EuGH, 13.12.2018 - C-492/17
    Aus der unmittelbaren Wirkung von Art. 108 Abs. 3 AEUV ergibt sich nämlich, dass die nationalen Gerichte zugunsten der Einzelnen nach ihrem nationalen Recht sämtliche Konsequenzen aus einem Verstoß gegen diese Bestimmung sowohl bezüglich der Gültigkeit der Durchführungsakte als auch bezüglich der Beitreibung der unter Verstoß gegen diese Bestimmung gewährten finanziellen Unterstützungen oder eventueller vorläufiger Maßnahmen ziehen müssen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 11. Juli 1996, SFEI u. a., C-39/94, EU:C:1996:285, Rn. 39 und 40, vom 16. April 2015, Trapeza Eurobank Ergasias, C-690/13, EU:C:2015:235, Rn. 52, sowie vom 11. November 2015, Klausner Holz Niedersachsen, C-505/14, EU:C:2015:742, Rn. 23 und 24).
  • EuGH, 19.03.2015 - C-672/13

    OTP Bank - Vorlage zur Vorabentscheidung - Staatliche Beihilfe - Art. 107 Abs. 1

    Auszug aus EuGH, 13.12.2018 - C-492/17
    Was staatliche Beihilfen anbelangt, kann er dem vorlegenden Gericht vor allem die Hinweise zur Auslegung geben, aufgrund deren dieses feststellen kann, ob eine nationale Maßnahme als staatliche Beihilfe im Sinne des Unionsrechts angesehen werden kann (Urteil vom 10. Juni 2010, Fallimento Traghetti del Mediterraneo, C-140/09, EU:C:2010:335, Rn. 24) oder gegebenenfalls ob diese Maßnahme eine bestehende Beihilfe oder eine neue Beihilfe darstellt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 19. März 2015, 0TP Bank, C-672/13, EU:C:2015:185, Rn. 60).
  • EuGH, 16.04.2015 - C-690/13

    Trapeza Eurobank Ergasias - Vorlage zur Vorabentscheidung - Staatliche Beihilfen

    Auszug aus EuGH, 13.12.2018 - C-492/17
    Aus der unmittelbaren Wirkung von Art. 108 Abs. 3 AEUV ergibt sich nämlich, dass die nationalen Gerichte zugunsten der Einzelnen nach ihrem nationalen Recht sämtliche Konsequenzen aus einem Verstoß gegen diese Bestimmung sowohl bezüglich der Gültigkeit der Durchführungsakte als auch bezüglich der Beitreibung der unter Verstoß gegen diese Bestimmung gewährten finanziellen Unterstützungen oder eventueller vorläufiger Maßnahmen ziehen müssen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 11. Juli 1996, SFEI u. a., C-39/94, EU:C:1996:285, Rn. 39 und 40, vom 16. April 2015, Trapeza Eurobank Ergasias, C-690/13, EU:C:2015:235, Rn. 52, sowie vom 11. November 2015, Klausner Holz Niedersachsen, C-505/14, EU:C:2015:742, Rn. 23 und 24).
  • EuGH, 31.01.2008 - C-380/05

    DIE ITALIENISCHE REGELUNG ÜBER DIE ZUTEILUNG VON FUNKFREQUENZEN FÜR TÄTIGKEITEN

    Auszug aus EuGH, 13.12.2018 - C-492/17
    Ungeachtet dessen kann der Gerichtshof jedoch nicht über eine von einem nationalen Gericht zur Vorabentscheidung vorgelegte Frage befinden, wenn offensichtlich ist, dass die Auslegung einer Unionsvorschrift, um die das vorlegende Gericht ersucht, in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn er nicht über die tatsächlichen oder rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (Urteil vom 31. Januar 2008, Centro Europa 7, C-380/05, EU:C:2008:59, Rn. 53).
  • EuGH, 06.09.2018 - C-472/17

    Di Girolamo

    Auszug aus EuGH, 13.12.2018 - C-492/17
    Außerdem ist daran zu erinnern, dass der Gerichtshof nicht zu prüfen hat, ob die Vorlageentscheidung den nationalen Gerichtsverfassungs- und Prozessvorschriften entspricht (Beschluss vom 6. September 2018, Di Girolamo, C-472/17, nicht veröffentlicht, EU:C:2018:684, Rn. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 04.06.2015 - C-5/14

    Die deutsche Kernbrennstoffsteuer ist mit dem Unionsrecht vereinbar

    Auszug aus EuGH, 13.12.2018 - C-492/17
    Im Hinblick auf das Funktionieren des durch Art. 267 AEUV geschaffenen Systems der Zusammenarbeit zwischen dem Gerichtshof und den nationalen Gerichten und den Grundsatz des Vorrangs des Unionsrechts muss es dem nationalen Gericht freistehen, in jedem Moment des Verfahrens, den es für geeignet hält, dem Gerichtshof jede Frage zur Vorabentscheidung vorzulegen, die es für erforderlich hält (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 4. Juni 2015, Kernkraftwerke Lippe-Ems, C-5/14, EU:C:2015:354, Rn. 35 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 15.09.2011 - C-544/09

    Deutschland / Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Einführung des

  • EuGH, 13.12.2007 - C-337/06

    Bayerischer Rundfunk u.a. - Richtlinien 92/50/EWG und 2004/18/EG - Öffentliche

  • EuGH, 21.03.2023 - C-100/21

    Der Käufer eines Kraftfahrzeugs mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung hat

    Der Gerichtshof habe zwar in seinem Urteil vom 13. Dezember 2018, Rittinger u. a. (C-492/17, EU:C:2018:1019), entschieden, dass die Vorlage eines Einzelrichters ungeachtet der Einhaltung nationaler prozessualer Vorschriften unionsrechtlich zulässig sei.
  • Generalanwalt beim EuGH, 02.06.2022 - C-100/21

    Unzulässige Abschalteinrichtungen in Diesel-Fahrzeugen: Nach Ansicht von

    45 Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 13. Dezember 2018, Rittinger u. a. (C-492/17, EU:C:2018:1019, Rn. 29 bis 34).

    50 Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 13. Dezember 2018, Rittinger u. a. (C-492/17, EU:C:2018:1019, Rn. 29 bis 34).

  • BVerwG, 30.10.2019 - 6 C 10.18

    Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht wegen eines besonderen Härtefalls

    Auch aus europarechtlicher Sicht bestehen keine Bedenken gegen die Erhebung des Rundfunkbeitrags (vgl. EuGH, Urteil vom 13. Dezember 2018 - C-492/17 [ECLI:EU:C:2018:1019] - Abl. EU 2019 Nr. C 65, S. 13 f. [LS] = NJW 2019, 577).
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